Nicht ohne meinen Sohn, meine Tochter
Mittwoch, März 24th, 2010In der Phase der Verliebtheit denken viele Paare nicht darüber nach, was nach einer Trennung alles passieren könnte. Eine Kindesentziehung ins Ausland ist dabei die höchste Eskalationsstufe, der Familien-GAU. Häufig wird er von den Müttern ausgeführt, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien. Juristisch handelt es sich um den Tatbestand der Sorgerechtsverletzung, Kidnapping, “einen hochkriminellen Akt”.
Abschreckende Beispiele – etwa aus dem Buch der US-Schriftstellerin Betty Mahmoody “Nicht ohne meine Tochter” – haben sich ins kollektive Gedächtnis eingebrannt. Auch wenn Kindesentziehung selten vorkommt, ist sie zwischen binationalen Partnern fast immer ein Gesprächsthema. So heißt es beim Verband binationaler Familien: “Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen.”
Christiane Hirts, die die deutsche Sektion des Kindersuchdienstes Committee for Missing Children leitet, schätzt, dass 1000 bis 1500 Kinder jedes Jahr von einem Elternteil ins Ausland entführt werden. Knapp die Hälfte davon in Länder, deren Regierungen die Haager Konvention zur Kindesentführung nicht unterzeichnet haben. Nur etwa zehn Prozent dieser Fälle gingen gut aus.
Die Liste der Zielländer wird laut Bundesjustizministerium angeführt von den USA, Polen, der Türkei und Großbritannien. Wird ein Kind in einen der 77 Staaten verschleppt, der dem Haager Übereinkommen von 1980 beigetreten ist, gibt es noch realistische Chancen auf ein Wiedersehen. Fast aussichtslos werden die Bemühungen, wenn es sich um einen Nicht-Vertragsstaat handelt – wie die meisten muslimischen Länder.
Darauf zu vertrauen, dass das deutsche Sorgerecht oder ein Familiengericht helfen könnten, ein Kind zurückzuholen, ist ein vergebliches Unterfangen. Da in jedem Land eigenes Recht gilt, haben das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsbotschaften bei grenzüberschreitenden Kindesentziehungen nach eigener Aussage “keine rechtlichen und in der Praxis nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten”, bei der Rückführung zu helfen. Wenn ein muslimischer Vater sein Kind beispielsweise in die Türkei mitnimmt, besteht die Möglichkeit der Rückführung, weil die Türkei Vertragsstaat des Haager Abkommens ist. Eine Rückholung aus dem Libanon dagegen ist aussichtslos, weil der Libanon dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat.
“Wenn der Vater das Kind in sein Herkunftsland verbringt, das dem islamischen Rechtskreis zugeordnet wird, hat die deutsche Mutter keine Möglichkeit mehr, an das Kind rechtlich ranzukommen”, sagt auch Stöcker-Zafari. Als Mutter sei man auf den guten Willen der Familie des Mannes angewiesen. Ansonsten könne man nur hoffen, dass Sohn oder Tochter, wenn sie volljährig sind, irgendwann den Weg zurückfinden.
Quelle: stuttgarter-nachrichten.de – 20.03.2010 – Von Markus Brauer
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-nachrichten.de/stuttgarter_nachrichten.html/id/573e4f4d-3766-4832-a759-995ffed02183























