Archiv für die ‘Mutterschaft’ Kategorie

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Vom Amt übers Ohr gehauen

Montag, Januar 24th, 2011

Annette S. hat einen großen Fehler begangen. Sie hat bei der Behörde, die sich auf die Fahnen schreibt, und Kindern zu helfen, tatsächlich um Hilfe gebeten. Da sie selbst gehörlos, ihr Sohn aber hörend ist, war sie vorausschauend genug, die Kommunikation mit ihrem Kind nicht zum Problem werden zu lassen – und ging freiwillig zum Jugendamt.

Sie tat das, was eine gewissenhafte Mutter ausmacht: Die eigenen Schwächen erkennen und danach handeln. Die Ironie der Geschichte: Wäre Annette S. schön zu Hause geblieben und hätte die Kommunikationsprobleme mit ihrem Sohn einfach unter den Teppich gekehrt, würde dieser wahrscheinlich heute noch bei ihr leben. Sie hat der Behörde vertraut. Und dieses Vertrauen wurde ihr zum Verhängnis.

Auch wenn die Akte einer gehörlosen Mutter nicht alle Tage auf dem Schreibtisch eines Mitarbeiters landet – die Gangart wird beim Jugendamt in vielen Fällen eine ähnliche sein: Sobald ein konkretes Familienproblem bekannt wird, droht der Familie automatisch der Verlust des Sorgerechts. Unter diesen Umständen wird kein Elternteil mehr ehrlich Schwierigkeiten bei der Erziehung einräumen wollen – verständlicherweise. Das Jugendamt wird immer öfter auf Informationen von Dritten angewiesen sein. Es zerstört so das Vertrauen vieler Eltern und gefährdet seine eigene Arbeit.

Quelle: taz.de – 28.12.2010 – KOMMENTAR VON EMILIA SMECHOWSKI
Link zum Pressebericht: www .taz.de/1/nord/artikel/1/vom-amt-uebers-ohr-gehauen/

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Justizministerin dringt auf Lösung für ältere Fälle

Dienstag, August 10th, 2010

Die Regierung will nach der Karlsruher Sorgerechtsentscheidung auch für ältere Fälle rasch eine gerichtliche Klärung ermöglichen.
Beim für ledige Väter will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch eine rechtliche Lösung für ältere Fälle schaffen. „Natürlich muss es eine Übergangsregelung geben. Wir werden auch für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. „Wir können nicht ausblenden, dass viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei das Sorgerecht durchzusetzen. Dazu müssen wir ihnen jetzt die Wege eröffnen.“ .

Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss vom 21. Juli veröffentlicht, der die bisherige Sorgerechtsregelung für verfassungswidrig erklärt. Konkret bemängelten die Karlsruher Richter, dass ledige Väter bislang das gemeinsame Sorgerecht nicht gegen den Willen der Kindsmutter erhalten können.

Dies stelle einen „tief greifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters“ dar, urteilten die Richter. Sie folgten damit der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im vergangenen Dezember die Bevorzugung lediger Mütter im deutschen Sorgerecht für „diskriminierend“ befunden und eine Überprüfung angemahnt hatte.

Väter können ab sofort gemeinsame Sorge einfordern
Anders als das Straßburger Gericht, dessen Entscheidungen zwar von den Nationalstaaten beachtet, aber nicht zwingend umgesetzt werden müssen, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt klare Vorgaben gemacht. Bis zu einer Novellierung des Sorgerechts können ledige Väter laut Beschluss ab sofort notfalls vor Gericht die gemeinsame Sorge einzufordern.

Dies müsse ihnen auch gegen den Widerstand der Kindsmutter gewährt werden, „soweit zu erwarten ist, dass dies dem entspricht“. Eine Frist, bis wann ein neues Gesetz hermuss, setzten die Richter explizit nicht – mit Verweis darauf, dass dieses laut Bundesregierung bereits in Planung ist.

In der Tat macht Leutheusser-Schnarrenberger beim Thema Tempo. Geht es nach ihr, wird bereits im Herbst ein Gesetzentwurf vorliegen, der bei reibungslosem Verlauf schon in der ersten Jahreshälfte 2011 in Kraft treten könnte. Leutheusser-Schnarrenberger schwebt dabei eine sogenannte „Widerspruchslösung“ vor: Dabei würden ledige Väter automatisch die gemeinsame Sorge erhalten. Für Mütter gäbe es die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmen Frist Einspruch dagegen einzulegen.

Auf Details möchte sich die Bundesjustizministerin indes noch nicht festlegen. Aus gutem Grund: Sowohl in der Opposition als auch beim eigenen Koalitionspartner gibt es Widerstand gegen die Widerspruchslösung. So ist die familienpolitische Sprecherin der Union, Dorothee Bär (CSU), gegen einen Automatismus beim Sorgerecht. Der Mutter könne nicht zugemutet werden, „in einer emotional schwierigen Phase unmittelbar nach der Geburt aktiv zu werden, wenn sie das Sorgerecht des Vaters nicht will“.

Bärs Sorge ist auch, dass die „Institution Ehe“ durch entsprechende Regelungen weiter ausgehöhlt werden wird. Sekundiert wird Bär von der stellvertretenden rechtspolitischen Sprecherin der SPD, Christine Lambrecht. Bei nicht verheirateten könne nicht immer von einer tragfähigen Beziehung ausgegangen werden, sagte sie. Daher sei ein auf Antrag sinnvoller als die gemeinsame Sorge von nicht verheirateten Eltern als Regelmodell.

Protest kommt auch von den Interessenverbänden. „Die Ministerin ist mit ihrem Plan eines Automatismus beim Sorgerecht weit vorgeprescht“, kritisierte Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Väter und Mütter (VaMV). Sie fürchtet, dass eine solche Regelung zu einem Anstieg von Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht führen wird, der die Kinder zusätzlich belastet.

„Kriterienkatalog“ soll in das neue Gesetz
Der VaMV fordert deshalb die Aufnahme eines „Kriterienkatalogs“ in das neue Gesetz: Bevor ledige Väter das Sorgerecht erhalten, sollen sie erst nachweisen müssen, dass sie regelmäßig Unterhalt zahlen, Verantwortung für das Kind übernehmen und zu diesem bereits eine Bindung aufgebaut haben.

Selbst in einem vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Gutachten, das im Herbst veröffentlicht werden soll, wird von einem uneingeschränkten Sorgerechts-Automatismus bei nicht verheirateten Eltern abgeraten. In einem internen Zwischenbericht zum Gutachten heißt es: „Zusammengenommen lassen diese Befunde schlussfolgern, dass ein gemeinsames Sorgerecht, das für zusammen gemeldete Paare ab Geburt des Kindes eingerichtet wird, angemessen erscheint, während eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts auch für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern, die keine gemeinsame Partnerschaft haben, nicht indiziert erscheint.“

Allerdings zeigt die Studie auch, dass bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht die Eltern deutlich häufiger Kontakt untereinander haben (89,1 Prozent) als getrennte Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht (68,9 Prozent). Insgesamt wurden etwas mehr als 1000 Mütter und Väter von nicht ehelich geborenen Kindern befragt.

Quelle: welt.de – 04.08.10 – von Miriam Hollstein
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/deutschland/article8819293/Justizministerin-dringt-auf-Loesung-fuer-aeltere-Faelle.html

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Guter Tag für Väter

Dienstag, August 10th, 2010

Wenn die von der schwarz-gelben Koalition angekündigte Sorgerechtsreform tatsächlich Anfang des kommenden Jahres im Gesetzblatt stehen sollte, dann ist das ein guter Tag für viele Väter. Die bisherige Rechtsprechung, die ja bereits vom und Ende vergangenen Jahres Jahres vom Europäischen Gerichtshof beklagt worden ist, ist diskriminierend – und zwar für Väter und Mütter.

Unverheiratete Väter haben derzeit fast keine Chance, am teilzuhaben, solange die Mutter das nicht will. Geschiedene müssen sich indes bei wichtigen Entscheidungen für das Kind einigen, weil bei ihnen das gemeinsame die Regel ist. Das ist nicht mehr einzusehen, weil es auch nicht mehr zeitgemäß ist: Familie in Deutschland definiert sich schon lange nicht mehr nur über den Trauschein; immer mehr Kinder haben Eltern, die nicht verheiratet sind. Somit entsprechen die bisherigen Regelungen kaum mehr der Lebenswirklichkeit vieler Menschen im Land.

Die Regierungskoalition tut gut daran, das endlich zu ändern und gleichzeitig mit einer irrigen Annahme aufzuräumen: Dass allein die Mutter am besten weiß, was gut ist für das Kind. Wer mit diesem merkwürdigen Ideal bricht, schafft zugleich auch mehr Gleichberechtigung – Frauen werden nämlich nicht mehr nur aufs Muttersein reduziert. Sondern sie können und müssen die Verantwortung für das Kind teilen, wenn ledige Väter in Zukunft mit den Müttern ihrer Kinder auf eine Stufe stehen. Das ist gut so. Dem ist damit am besten gedient. Nicht immer, gewiss. Aber immer öfter.

Quelle: lr-online.de – 26.07.2010 – Von Hagen Strauß
Link zum Pressebericht: www .lr-online.de/meinungen/Guter-Tag-fuer-Vaeter;art1066,2975513

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Sorgerecht: Kritik an Ministerin

Dienstag, August 10th, 2010

Berlin. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Änderung des Sorgerechts für Nichtverheiratete scharf kritisiert.

Die Ministerin hatte am vergangenen Wochenende vorgeschlagen, daß das künftig bei Geburt eines Kindes automatisch an beide fallen soll. Wenn eine ledige Mutter es nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, müßte sie dann vor ziehen und ihre Gründe darlegen. Bislang haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf mit beiden Elternteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail moniert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offengelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Bei Umsetzung des Vorhabens der Ministerin würde alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Babys »zusätzlicher und unnötiger Streß zugemutet«, sagte die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin.

Quelle: jungewelt.de – 30.07.10 – (jW)
Link zum Pressebericht: www .jungewelt.de/2010/07-30/003.php

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Alleinerziehen bleibt Frauensache

Dienstag, August 10th, 2010

Zwar muss das Bild der armen und abhängigen Mutter relativiert werden. Aber wie der jüngste Mikrozensus zeigt, sind nur zehn Prozent der Alleinerziehenden Männer.

Die Nachrichten über Alleinerziehende sind meist trist: wenig Geld, oft von Hartz IV lebend, und eine Menge anderer, davon abhängiger Probleme, für deren Lösung sie die Hilfe der brauchen. Stimmt alles, hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im jüngsten Mikrozensus festgestellt. Aber es hat auch Daten herausgefiltert, die das landläufige Bild der von Sozialtransfers abhängigen alleinstehenden Mutter korrigieren.

So sind 60 Prozent der alleinerziehenden Mütter in Deutschland erwerbstätig, etwas mehr als Mütter in Paarbeziehungen (58 Prozent). Und sie sind es deutlich häufiger in Vollzeitbeschäftigung (42 Prozent gegenüber 27 Prozent der verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Mütter). Ein Fünftel derjenigen, die in Teilzeit arbeiten, sind zudem auf der Suche nach einer Vollzeitstelle. Und obwohl es stimmt, dass Alleinerziehende sehr häufig von Transferzahlungen leben, stimmt auch das Gegenteil: “Alleinerziehende”, sagt der Präsident des Statistischen Bundesamts Roderich Egeler, “leben überwiegend von eigener Erwerbstätigkeit”, nämlich 58 Prozent von ihnen.

Dass sich die Statistiker im Detail vor allem die Lage von Müttern angesehen haben, liegt daran, dass sie neun von zehn Alleinerziehenden stellen. “Alleinerziehen ist Frauensache”, sagen die Fachleute des Bundesamts. Und die zehn Prozent alleinerziehender Väter haben meist ältere Kinder. Entsprechend ist ihre Finanzsituation insgesamt entspannter. Den Wiesbadener Daten zufolge ist sie es aber auch dann, wenn sie Kinder unter sechs Jahren haben: Nur 36 Prozent der alleinerziehenden Väter mit kleinen Kindern haben weniger als 1100 Euro monatlich zur Verfügung, aber 54 Prozent der alleinerziehenden Mütter von Kindern in diesem Alter. Insgesamt sind 72 Prozent der alleinerziehenden Väter erwerbstätig.

Allgemein wächst die Zahl Alleinerziehender. Machten sie 1996, als Wiesbaden seine Beobachtungen begann, noch 14 Prozent aus, so waren es im vergangenen Jahr schon 19 Prozent der 8,2 Millionen Familien in Deutschland, also ein Fünftel mehr. Dabei gibt es ein starkes Ost-West-Gefälle und eins zwischen Stadt, Land und Metropolen. Während es in den neuen Ländern 27 Prozent Alleinerziehende gibt, sind es in Westdeutschland 17 Prozent. Hier sind überwiegend oder Tod des Partners der Grund, während im Osten mehr Ledige Kinder bekommen. Und während in Städten mit mehr als einer halben Million Einwohner Alleinerziehende etwa 26 Prozent aller Familien stellen, sind es an Orten unter 5000 Bewohner nur 15 Prozent.

Der Mikrozensus wird einmal jährlich erhoben, als eine Art “kleine Volkszählung” mit etwa einem Prozent der Bevölkerung. Um die Alleinerziehenden herauszufiltern, analysieren die Statistiker Antworten auf die Frage nach Kindern im Haushalt und der, ob der Partner im selben Haushalt lebt. Damit sind die Instrumente aber womöglich nicht fein genug für flüssiger werdende Lebensformen: Dass ein Paar womöglich keines mehr ist, sich aber die Erziehung seiner Kinder teilt, ist so nicht herauszubekommen. “Wir stoßen da an Grenzen”, sagt Julia Weinmann, Referentin in der Gruppe “Bevölkerung, Mikrozensus, Wohnen und Migration”. Für die Umfrage seien eben Haushalte die Bezugsgröße; nur deren inneres Beziehungsgefüge könne man erfragen.

Aus dem gedruckten Tagesspiegel vom 30. Juli

Quelle: zeit.de – 30.07.2010 – Von Andrea Dernbach
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/politik/2010-07/alleinerziehende-frauen-mikrozensus

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