Archiv für die ‘Mutterschaft’ Kategorie

Seiten: 1 2 3 4 5 6 Weiter

Kampf um die Tochter

Dienstag, November 22nd, 2011

Die Iranerin Bahare Balvasi, 34, muss als Asylbewerberin in Augsburg leben. Ihr neunjähriges Kind wird in den Niederlanden seit Monaten von den Behörden festgehalten.

Es gibt Fotos, und gelegentlich ein kurzes Telefonat. Das ist alles, was der Iranerin Bahare Balvasi (34) von ihrer Tochter geblieben ist. Seit drei Monaten hat sie ihr Kind, die kleine Hasti, nicht mehr gesehen. Hunderte Kilometer trennen die Mutter und das neunjährige Mädchen. Die Mutter hat Asyl beantragt und sitzt in Augsburg fest. Die Tochter lebt zwangsweise bei einer Pflegefamilie in den Niederlanden. Der Augsburger Anwalt Yahya Farschtschi kümmert sich um den Fall. Er sagt, die Willkür niederländischer Ämter sei schuld an der Misere. Der Anwalt fürchtet, dass Mutter und Kind auf Dauer getrennt bleiben.

Ihre Augen sind gerötet. Bahare Balvasi hat viel geweint in den vergangenen Monaten, zu viel. Sie blickt lange auf ein Foto, das sie zusammen mit ihrer Tochter zeigt. Beide drücken ihre Köpfe fest aneinander und lachen. „Ich würde Hasti so gerne sehen“, sagt die Frau leise. „Was ist denn eine Mutter ohne ihre Tochter?“

Bahare Balvasi spricht gut Deutsch. Im Jahr 2005 flüchtet sie aus dem Iran nach Deutschland. 2008 kann sie dann, endlich, auch ihre Tochter hierher holen. Von ihrem iranischen Ehemann ist sie geschieden. Mutter und Tochter leben in Augsburg, hoffen darauf, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Doch dann macht die Mutter einen – aus heutiger Sicht – entscheidenden Fehler. Sie reist in die Niederlande und beantragt dort ebenfalls Asyl. Das ist verboten. Man darf innerhalb der Europäischen Union nur einmal einen Asylantrag stellen.

In den Niederlanden begann das Unglück

In den Niederlanden nimmt das Unglück seinen Lauf. Die Mutter leidet an Depressionen. Sie versucht, sich das Leben zu nehmen. Für das niederländische Jugendamt ist das ein Grund, die kleine Hasti in einer Pflegefamilie unterzubringen. Die Mutter hat daran nichts auszusetzen. Sie kann ihre Tochter oft und lange besuchen. Sie glaubt auch, dass sie ihr Kind zurückbekommt, wenn es ihr wieder besser geht. Doch dazu kommt es nicht.

Denn die Ausländerbehörde tritt auf den Plan und ordnet an, dass Mutter und Tochter zurück nach Deutschland müssen. Bahare Balvasi sitzt zehn Tage in Abschiebehaft. Dann gibt ihr die Behörde genau 48 Stunden Zeit, um das Land zu verlassen. Die Ausländerbehörde sieht kein Problem darin, dass sie auch ihre Tochter mitnimmt.

Zurück in Deutschland geht das Drama jedoch weiter. Nun meldet sich der in den Niederlanden bestellte Vormund des Kindes zu Wort. Hasti müsse zurück in die niederländische Pflegefamilie, sagt er. Dort gehöre es hin. Um das zu verhindern, will das Augsburger Jugendamt einen deutschen Vormund bestellen. Das in Augsburg müsste das entscheiden. Es könnte verhindern, dass die kleine Hasti zurück in die Niederlande muss. Doch das Augsburger fühlt sich schlicht nicht zuständig.

Die Mutter muss hilflos zusehen

So kommt es, wie es kommen muss: Mitte Juli holt der niederländische Vormund das Kind in Augsburg wieder ab. Die Mutter muss hilflos zusehen, sie kann nichts tun. „Das Augsburger Jugendamt hätte die Herausgabe des Kindes verweigern können“, sagt Anwalt Yahya Farschtschi. „Aber das ist nicht geschehen.“ Seither sind Mutter und Tochter getrennt. Mit schlechten Aussichten, sich bald wiederzusehen. Bahare Balvasi sind die Hände gebunden. In den Niederlanden kann sie nicht selbst vor Gericht um ihre Tochter kämpfen. Als Asylbewerberin darf sie nicht in die Niederlande reisen.

Anwalt Yahya Farschtschi bewertet den Fall als „Skandal“. Das Kind werde seiner „familiären und kulturellen Identität“ beraubt. Die von Mutter und Kind sei unmenschlich. Auch der des Kindes – er ist von den deutschen Behörden bestellt und nur den Interessen des Kindes verpflichtet – sieht das so. Das Mädchen sei Opfer eines Wirrwarrs unter den Behörden, meint er. Die Tochter gerate „unter die Räder“, schreibt er in einer offiziellen Stellungnahme. „Ihr Wille und ihre Bindung zur Mutter werden nicht berücksichtigt.“

Bahare Balvasi weiß sich nicht mehr zu helfen. Sie ist verzweifelt. Sie fühlt sich ohnmächtig dem Räderwerk der Behörden ausgeliefert. Ans Flüchtlingshilfwerk der Vereinten Nationen will sie sich wenden. Das sei ihre letzte Hoffnung, sagt sie. „Ich will Hasti so gerne mal wieder in den Arm nehmen.“

Quelle: augsburger-allgemeine.de – 24. Oktober 2011 – Von Jörg Heinzle
Link zmu Pressebericht: www .augsburger-allgemeine.de/augsburg/Kampf-um-die-Tochter-id17258146.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Verwandte Artikel:

Mütter unter Kontrolle

Freitag, März 4th, 2011

Ethikrat empfiehlt weiterhin Abschaffung der Babyklappen

Ende 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat, die vorhandenen Babyklappen und andere Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Diese Stellungnahme fand nicht die erwünschte Resonanz in den Medien und in der Bevölkerung, wie der Rat feststellen musste. Auf einer Veranstaltung in der vergangenen Woche in Berlin legte das Gremium nach.

Babyklappen gibt es in der Bundesrepublik seit 1999, ebenso ermöglichen etliche Krankenhäuser die anonyme Geburt. Juristisch werden diese Angebote inzwischen nur geduldet, wenn die Betreiber mit den Jugendämtern zusammenarbeiten. Die erste Studie, die eine Nutzung der Babyklappen und ihre Einbindung in die Schwangerenberatung umfassend untersucht, wird vom Deutschen Jugendinstitut in diesem Jahr beendet. Die wissenschaftliche Abschlusskonferenz im Mai soll jedoch nicht öffentlich sein. Problematisch dürften die Studienergebnisse schon deshalb sein, weil Babyklappen und andere Möglichkeiten einer anonymen Kindsabgabe nicht beworben werden. Wären die Anbieter flächendeckend in der Öffentlichkeit wahrnehmbar, würden sie vielleicht stärker in Anspruch genommen als in ihrer jetzigen Existenz in einer juristischen Grauzone.

Offensichtlich bewertet der größere Teil des Ethikrates die Rechte, die durch eine anonyme Kindesabgabe verletzt werden, höher als jene, die ansonsten verletzt wären. Das Gremium bezweifelt, dass ohne die Babyklappen und ähnliche Angebote tatsächlich das Recht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt würde. Das sei bis jetzt nicht nachweisbar. Für wahrscheinlicher wird gehalten, dass Kinder aus der Babyklappe irgendwann den Staat darauf verklagen, ihre Identität offengelegt zu bekommen, so die Regensburger Philosophin Weyma Lübbe vom Ethikrat. Würden die bestehenden Angebote legalisiert, könnten sich die Betroffenen nur noch in Selbsthilfegruppen wiederfinden.

Interessanterweise gehören in die Gruppe der Grundrechte, die durch die jetzt noch mögliche anonyme Abgabe verletzt werden, auch die Rechte des leiblichen Vaters auf die Kenntnis seiner Nachfahren sowie auf Zugang zum . Würde die anonyme Abgabe legalisiert, sei möglicherweise das Grundrecht des Neugeborenen auf Leben und Unversehrtheit geschützt. Weiterhin wäre »nur noch« das Selbstbestimmungsrecht der Mütter und deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt. Auch hier fanden sich bei der Berliner Veranstaltung etliche Stimmen, die meinten, gute oder ausreichenden Angebote für Frauen in Schwangerschaftskonflikten seien auf den Weg gebracht – wenn nicht sogar schon vorhanden.

Aus Sicht der Praktiker sollen die Babyklappen mindestens weiter geduldet, zugleich aber mehr in anonyme Beratung sowie in frühe Hilfen investiert werden. Sie berichten, dass nur in einem Teil der Fälle die Mütter nach der Abgabe ihres Kindes dauerhaft auf Anonymität bestanden hätten. Auch wenn nicht jede Frau den Weg zu einer Babyklappe finden würde, sei es für einige immer noch ein Schutz davor, sich strafbar zu machen. In Essen zum Beispiel wurden in den vergangen elf Jahren 14 Kinder in das dortige Babyfenster gelegt. Zwei Frauen entschieden sich auch nach anonymer Telefonberatung dazu. Nur noch ein Kind wurde in diesem Zeitraum in der Stadt ausgesetzt, während es zuvor mehr waren.

Quelle: neues-deutschland.de – 28.02.2011 – Von Ulrike Henning
Link zum Pressebericht: www .neues-deutschland.de/artikel/191947.muetter-unter-kontrolle.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Verwandte Artikel:

Der Kampf einer Mutter

Freitag, März 4th, 2011

Im Frauenhaus Selb bekommt die von ihrem Ehemann misshandelte Anna E. die dringend benötigte Unterstützung. Eineinhalb Jahre dauert das Ringen um ihre Kinder.

Selb – “Am schlimmsten waren die Beleidigungen. Die Erniedrigungen. Es gab keinen Tag ohne Schreien.” Die Kränkungen, aber auch Handgreiflichkeiten des Ehemannes hatten erst ein Ende, als die 27-jährige Ehefrau mit ihren Kindern das gemeinsame Wohnhaus in einer Gemeinde im Landkreis Wunsiedel verließ. Anna E. (Name geändert) sitzt auf einem Stuhl im Büro des Selber Frauenhauses und erzählt in ruhigem Ton von ihren schlimmen Erlebnissen. Die Einrichtung war für über ein Jahr ihr Zuhause, bis das Ringen um ihre beiden Kinder vorbei war. Ein Kampf, bei dem es letztlich wohl keine Gewinner geben kann.

Kinder weggesperrt
“Er hat immer gesagt, er darf das”, schildert die junge Frau das mangelnde Unrechtsbewusstsein ihres Mannes. Irgendwann sei er dann auch noch auf die vier und sechs Jahre alten Kinder losgegangen. “Die Schwiegereltern und selbst meine waren immer auf seiner Seite”, berichtet Anna E., “ich bekam keine Hilfe.” So blieb ihr nur die Flucht ins Frauenhaus.

Heidrun Fichter, Vorsitzende des Vereins “Hilfe für Frauen in Not”, und Sozialarbeiterin Karin Pecher kamen zum Abholen und mussten erst die vom Vater bei den Schwiegereltern eingeschlossenen Kinder befreien. “Wir fragen uns immer: Was soll aus den Frauen, aus den Kindern werden? Unsere Hilfe ist in solchen Fällen enorm wichtig”, sagt Fichter. Und es wird schnell geholfen, ganz egal, zu welcher Uhrzeit. Der Fall von Anna E. ist allerdings ein äußerst ungewöhnlicher: “Wir sind damals bei allen zuständigen Stellen gegen die Wand gelaufen”, erinnert sich Heidrun Fichter, die nach eigenem Bekunden schon viele schlimme Geschichten während ihres 27-jährigen Engagements für das Frauenhaus erlebt hat. “Aber so etwas noch nicht. Hier war Verleumdung im Spiel.”

Als Anna E. die Treppe zum Frauenhaus hinaufstieg, hat sie vor Aufregung gezittert: “Aber ich habe gewusst, dass meine Entscheidung richtig war.” Von den anderen Frauen wurde sie herzlich aufgenommen, und sie freute sich, dass ihr endlich mal jemand zuhörte. “Auch meine Tochter und mein Sohn haben sich schnell eingewöhnt und gleich mit den anderen Kindern gespielt. Sie fanden es hier so schön ruhig. Es war keiner da, der herumgeschrieen hat – ganz anders als zu Hause.”

Doch die Atempause sollte nur kurz sein: Bereits nach drei Tagen bestimmte das in einem Schreiben, dass die Kinder herauszugeben sind. “Es hat nicht lange gedauert, bis der Vater mit der ganzen Familie vor der Türe stand und lautstark die Herausgabe der Kleinen forderte”, berichtet Karin Pecher. “Dass es bei uns möglich ist, Kinder von einem Tag auf den anderen der Mutter wegzunehmen, habe ich bis heute nicht begriffen”, sagt Heidrun Fichter rückblickend.

Nach dem Schock wegen des Verlusts ihrer Kinder stand für Anna E. die nächste Bewährungsprobe an. Eine Amtsärztin kam ins Frauenhaus, um zu überprüfen, ob eine psychische Erkrankung der Mutter vorliegt. Da war die 27-Jährige gerade mal vier Tage dort.

“Gezielte Diffamierung”
“Sie hat Bilder gezeigt, die angeblich gleich nach meinem Auszug gemacht worden sind. Sie zeigten unsere Wohnung voller Müll und Dreck.” Anna E. ist entsetzt, mit welchen Unterstellungen sie es zu tun hat. Sie weiß, dass sie ihren Haushalt sauber und aufgeräumt verlassen hat. Aber sie kann es nicht beweisen.

Die Ärztin diagnostiziert nach etwa 30 Minuten Untersuchung ein seelisches Leiden, das nur mit Medikamenten und einer Therapie zu verbessern sei. Später soll sogar eine Betreuerin wegen angeblicher psychischer Defizite für Anna E. bestellt werden. “So eine Vorgehensweise haben wir noch nie erlebt. Hier muss jemand eine gezielte Diffamierung begangen haben”, stellt Heidrun Fichter fest und ist jetzt noch entsetzt über die Vorfälle.

Anna E. wehrt sich. Sie kämpft mit aller Kraft um ihre Kinder. Mit Unterstützung der Betreuerinnen im Frauenhaus widerlegt sie Punkt für Punkt. Sie lässt sich von anderen Ärzten bestätigen, dass sie gesund ist und keine Medikamente benötigt. Und sie streitet um das – eineinhalb Jahre lang. Während dieser Zeit müssen die Kinder mehrmals vor Gericht die Frage beantworten, bei welchem Elternteil sie leben wollen. “Das ist eine enorme Last”, weiß Karin Pecher. “Die Kleinen leiden, wenn sie sich gegen einen Elternteil aussprechen sollen.”

Kämpfen und Bangen
Im Juni 2010 erklärt endlich ein gerichtlicher , dass die Mutter besser geeignet ist, die Kinder zu betreuen. Anna E. findet in kürzester Zeit eine Wohnung und renoviert sie in zwei Wochen ganz alleine. Dann will sie mit Heidrun Fichter die Kleinen holen, doch der Vater hat das Haus versperrt und gibt sie nicht her. Erst als die Mutter vor Gericht einen Antrag auf Herausgabe stellt, dürfen Sohn und Tochter wieder zu ihr.

Ihr Mann hat zwar bekommen, sich aber in der ganzen Zeit erst ein einziges Mal gemeldet. “Zu Weihnachten haben die Kinder kein Geschenk von ihm erhalten. Für sie ist es sehr bitter, dass ihr Vater nichts mehr von ihnen wissen will”, erzählt Anna E.

Heidrun Fichter denkt noch häufig an die eineinhalb Jahre des Kämpfens und Bangens. “Es war für mich die härteste Zeit in meiner Arbeit im Verein. Ich habe mitgelitten, ich bin morgens mit dem Gedanken an Anna und ihre Kinder aufgestanden, und am Abend galt meine letzte Überlegung ihnen.”

Quelle: frankenpost.de – 22.02.2011 – Von Carmen Schmidt
Link zum Pressebericht: www .frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,1446477

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Verwandte Artikel:

Rechtliche Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Mittwoch, Februar 16th, 2011

Die althergebrachte Form des ehelichen Zusammenlebens wird zunehmend durch ungebundene Lebensweisen ersetzt. Im Zuge des Bedeutungsverlustes der Ehe kommt nichtehelichen Lebensgemeinschaften dementsprechend eine immer größere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund schildern die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter rechtlich bedeutsame Unterschiede zur Ehe.

Grundsätzlich unterliegt die nichteheliche Lebensgemeinschaft keinen eherechtlichen Regelungen. Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 6 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes nur dazu angehalten, die Ehe rechtlich zu schützen und sieht keinen Bedarf für Regelungen, durch die nichteheliche Lebensgemeinschaften in die Nähe der absichtlich vermiedenen Ehe gerückt würden.

Demzufolge gibt es für nichtehelich zusammenlebende Paare, die sich trennen wollen, keine gesetzlichen Vorschriften. Weder Trennungsjahre noch gerichtliche Scheidungsverfahren sind notwendig. Allerdings geht mit der gesteigerten Freiheit eine Reihe von Einschränkungen einher, da die Partner nicht von ehelichen Sonderrechten, wie der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens oder der gemeinschaftlichen Kindesadoption profitieren können.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird zudem erbrechtlich anders behandelt als die Ehe. Ihre Partner können, anders als Eheleute, keine aus den Regelungen der §§ 2265 ff. BGB folgenden Gemeinschaftstestamente errichten. Wollen sie sich gegenseitig beerben, müssen sie eine Verfügung von Todes wegen erlassen.

Diese Umstände sollten Lebenspartner in der Ausgestaltung ihres gemeinschaftlichen Lebens bedenken.

Während die meisten Lebensbereiche für nicht verheiratete Paare rechtlich ungeregelt sind, gilt dies nicht für Umgangs- und Sorgerechte. Das differenziert hierbei nicht zwischen verheirateten und nichtverheirateten Ehepartnern.

Im herrscht hingegen derzeit eine erhebliche Differenz zwischen der typischerweise gemeinsamen Sorge verheirateter und den Regeln für Paare, die ohne Trauschein zusammenleben. In der aktuellen Fassung des § 1626 a, die vom Bundesverfassungsgericht am 21.07.2010 als verfassungswidrig erklärt wurde, erhält die Mutter automatisch das alleinige , sofern die Partner nicht entweder heiraten oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Solange der Gesetzgeber seiner Pflicht, eine verfassungsgemäße Sorgerechtsregelung für nicht verheiratete Eltern zu schaffen, noch nicht nachgekommen ist, weisen die zuständigen Familiengerichte ein auf Antrag eines Elternteiles zu.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft verfügt im Vergleich zur Ehe über eine Reihe spezieller Vor- und Nachteile. Eine rechtliche Beratung kann angeraten sein, um sicherzustellen, dass die Partner eine Form des Zusammenlebens wählen, mit der ihre Ansprüche und Vorstellungen optimal realisiert werden.

Die langjährig erfahrenen Familienrechtspezialisten der Kanzlei Dobiasch & Richter auf Bergen bei Rügen stehen ihren Mandanten hierbei mit fachkompetenter Beratung und ehrlichem Engagement zur Seite.

Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de

Presse-Ansprechpartner:
Deutsche Stadtauskunft Marketing AG
Rolf Moczarski
Im Lipperfeld 22a
46047 Oberhausen
GERMANY
Telefon: 020897070
eMail: presse@deutsche-stadtauskunft.de

http://www.pr-blickpunkt.de

Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter betreuen Ihre Mandanten seit vielen Jahren aus ihrer Rechtsanwaltskanzlei in Bergen auf Rügen.

Quelle: yourpr.de – 24.01.2011 – Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert
Link zum Pressebericht: www .yourpr.de/2011/01/24/rechtliche-bedeutung-der-nichtehelichen-lebensgemeinschaft-62156606.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Verwandte Artikel:

Vom Amt übers Ohr gehauen

Montag, Januar 24th, 2011

Annette S. hat einen großen Fehler begangen. Sie hat bei der Behörde, die sich auf die Fahnen schreibt, und Kindern zu helfen, tatsächlich um Hilfe gebeten. Da sie selbst gehörlos, ihr Sohn aber hörend ist, war sie vorausschauend genug, die Kommunikation mit ihrem Kind nicht zum Problem werden zu lassen – und ging freiwillig zum Jugendamt.

Sie tat das, was eine gewissenhafte Mutter ausmacht: Die eigenen Schwächen erkennen und danach handeln. Die Ironie der Geschichte: Wäre Annette S. schön zu Hause geblieben und hätte die Kommunikationsprobleme mit ihrem Sohn einfach unter den Teppich gekehrt, würde dieser wahrscheinlich heute noch bei ihr leben. Sie hat der Behörde vertraut. Und dieses Vertrauen wurde ihr zum Verhängnis.

Auch wenn die Akte einer gehörlosen Mutter nicht alle Tage auf dem Schreibtisch eines Mitarbeiters landet – die Gangart wird beim Jugendamt in vielen Fällen eine ähnliche sein: Sobald ein konkretes Familienproblem bekannt wird, droht der Familie automatisch der Verlust des Sorgerechts. Unter diesen Umständen wird kein Elternteil mehr ehrlich Schwierigkeiten bei der Erziehung einräumen wollen – verständlicherweise. Das Jugendamt wird immer öfter auf Informationen von Dritten angewiesen sein. Es zerstört so das Vertrauen vieler Eltern und gefährdet seine eigene Arbeit.

Quelle: taz.de – 28.12.2010 – KOMMENTAR VON EMILIA SMECHOWSKI
Link zum Pressebericht: www .taz.de/1/nord/artikel/1/vom-amt-uebers-ohr-gehauen/

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Verwandte Artikel:

Seiten: 1 2 3 4 5 6 Weiter