Archiv für die ‘Eltern’ Kategorie

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Kinder brauchen Vater und Mutter

Donnerstag, August 27th, 2009

Das neue Familienprozessrecht gibt Scheidungkindern mehr Möglichkeiten, ihr Recht auf beide zu wahren. Das ist gut so, denn Kinder brauchen starke Bindungen. Und auch den geht es besser.
Das biologische Band zwischen Eltern und Kindern ist das festeste Band, das zwischen Menschen existiert: Kinder brauchen starke Bindungen, um erwachsen zu werden, also sind Vater und Mutter zusammen besser als nur die Mutter oder nur der Vater. Aber dieses Band ist unter Druck. Immer weniger Familien können von nur einem Einkommen leben. Frauen müssen und wollen auf den Arbeitsmarkt. Die ewige Unruhe auf dem Arbeitsmarkt und das Absterben religiöser Wurzeln machen Partnerschaften instabil. So gibt es weniger Kinder mit häufiger unverheirateten Eltern, die rascher auseinandergehen, und weniger Kinder werden die ganze Kindheit bei beiden biologischen Eltern aufwachsen.

Viel mehr als früher muss die staatliche Gemeinschaft das Recht dieser Kinder auf beide leibliche Eltern robust, wenn nötig: rabiat schützen, wenn der Vater oder die Mutter, wo das Kind nach der lebt, versucht, den anderen Elternteil aus dem Leben des gemeinsamen Kindes hinauszudrängen. Eltern müssen fähig sein, zwischen eigener Verletztheit und den Rechten ihrer Kinder zu trennen. Das ist oft schwer, geht im frischen Schmerz der und der Wut über die verlorenen Jahre und Träume meist nur mit Hilfe und oft nur mit Druck, aber erwachsene Menschen können dieses Problem lösen. So, wie wir Menschen sind, kann aber, wo es um so wichtige Rechte von Kindern bei potenziell so zerstörenden Gefühlen ihrer Eltern geht, auf staatliche Zwangsmittel zum Durchsetzen dieser Rechte nicht verzichtet werden.

Aktive Väter leben länger und trinken weniger
Diese Gesellschaft ist schon einen weiten Weg gegangen vom Mutti-tum zum Ziel partnerschaftlicher Elternschaft. Unser neues setzt um, was der Apostel Paulus vor 2000 Jahren empfahl: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Berufstätige Frauen sind bessere Mütter: Sie stillen länger, prügeln seltener und erziehen klüger. Und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern dürfen, sind glücklichere Männer: Schwedische Väter, die 1978/1979 Elternzeit genommen haben, hatten in den darauffolgenden 23 Jahren seltener Alkoholprobleme und ein 16 Prozent geringeres Sterberisiko.

Am 1. September geht nun Deutschland einen weiteren Schritt auf dem langen Abschied von Mutti. Dann kommt das neue Familienprozessrecht, das Familiengerichten weitaus schärfere Waffen gibt, um das Recht von Trennungskindern auf beide Eltern gegen unvernünftige, renitente Mütter oder Väter durchzusetzen. Mögen die Gerichte die neuen Waffen auch nutzen! Auf jeden Fall: Glückwunsch, ihr Trennungskinder in diesem Land!

Der Autor ist Professor und Direktor des Instituts für Medizinische Soziologie und Sozialmedizin am Klinikum der Philipps-Universität Marburg und Bundesvorsitzender des Vereins Väteraufbruch für Kinder

Quelle: 19.08.2009 – Ulrich Mueller, Bundesvorsitzender des Vereins Väteraufbruch für Kinder
Link zum Pressebericht: debatte.welt.de/kommentare/149866/kinder+brauchen+vater+und+mutter

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Behinderte Eltern: Recht auf Hilfe im Haushalt

Freitag, August 7th, 2009

Behinderte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder andere Unterstützung, um ihre Kinder in den eigenen vier Wänden großziehen zu können. Das hat das Minden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden und einer

spastisch gelähmten Mutter aus Bünde eine sogenannte Elternassistenz zugesprochen. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches solle die Eingliederungshilfe Folgen einer Behinderung beseitigen und behinderte Menschen soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben lassen. Die Kammer sprach der Klägerin vorläufig 1400 Euro im Monat von der Stadt Bünde zu.

Quelle: ruhrnachrichten.de – 4. August 2009
Link zum Pressebericht: www .ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/nordrheinwestfalen/art5192,629629

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Kenn’ ich nicht, will ich nicht

Donnerstag, Juli 30th, 2009

Sollen Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern aufwachsen dürfen? Als ob das die Frage wäre.
Wenn es um das Wohl von Kindern geht, prallen recht schnell sehr verschiedene Positionen aufeinander. Dies zeigen die Reaktionen auf die Ergebnisse unserer Untersuchung von Regenbogenfamilien. Bedauerlich ist, dass eher die Frage im Mittelpunkt steht, ob solche Familien “zulässig” sind – und weniger die Auseinandersetzung mit der sozialen Realität, in der diese Familien ihre Kinder großziehen.

In Deutschland wachsen zurzeit rund 7000 Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf, in sogenannten Regenbogenfamilien. Rund ein Drittel der dieser Kinder lebt in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anderen Worten: Regenbogenfamilien sind ausgesprochen selten. Sie betragen höchstens ein Promille aller Haushalte mit Kindern in Deutschland. Seltene Familienformen haben häufig mit Vorurteilen zu kämpfen. Das galt früher auch für die Alleinerziehenden und für unverheiratete , ehe diese Formen sich gesellschaftlich etablierten. Denn wir Menschen sind skeptisch, wenn wir wenig wissen – das hat Vor- und Nachteile.

Über Regenbogenfamilien, insbesondere solche in Eingetragener Lebenspartnerschaft, wissen wir nun etwas mehr: beispielsweise, dass es sich ganz überwiegend um Familien mit zwei Müttern handelt, und zwar zu 93 Prozent. Oder auch, dass sie nur in seltenen Ausnahmefällen – nämlich in zwei Prozent – Kinder großziehen, die sie adoptiert haben. In diesen Familien kann das Kind bisher nur von einem oder einer der beiden Erwachsenen adoptiert werden. Zu dessen oder deren Partner besteht also keine rechtliche Beziehung.

Die Vorstellung, dass künftig beide Partner(innen) gemeinsam adoptieren können sollen, hat nun eine rege politische Debatte ausgelöst. Angesichts der bisherigen und auch künftig zu erwartenden zahlenmäßigen Relevanz des Phänomens erstaunt die Vehemenz der Diskussion. Demgegenüber werden andere Ergebnisse unserer Untersuchung kaum thematisiert. Dabei ging es bei dieser Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums gerade darum, einen genaueren Einblick in die Lebenssituation aller Kinder in Regenbogenfamilien zu erlangen. Zentrale Fragen waren die nach der Herkunft der Kinder oder nach der Beziehung zu den Eltern. Denn mit diesen Aspekten gehen bedeutsame Unterschiede für die Entwicklung des Kindes und die (rechtlichen) Möglichkeiten der Gestaltung der Familienbeziehungen einher.

Neben den wenigen Adoptivkindern gibt es auch Kinder, die zur Pflege in Regenbogenfamilien leben. Auch diese Familienform ist quasi “handverlesen” – und zwar in doppelter Hinsicht: Denn abgesehen von der Seltenheit (sechs Prozent der untersuchten Familien) ist auch das Auswahlverfahren zu bedenken: Schließlich sind die bei der Auswahl einer Adoptiv- oder Pflegefamilie gehalten, die geeignetste Familie für ein Kind zu suchen – und nicht umgekehrt. Und diesen Auftrag nehmen die Fachkräfte, die an der Studie teilgenommen haben, auch ernst. Sie erwägen im Einzelfall, ob es eine zusätzliche Belastung für ein Kind ist, mit zwei Müttern oder zwei Vätern aufzuwachsen.

50 Prozent aus früheren heterosexuellen Beziehungen
Die meisten Kinder, die in Regenbogenfamilien groß werden, leben allerdings mit einem leiblichen Elternteil zusammen. Rund zur Hälfte handelt es sich dabei um Kinder, die aus früheren heterosexuellen Beziehungen stammen. Sie leben heute demnach in einer Stieffamilie. Ganz überwiegend besteht Kontakt zum anderen Elternteil. Und fast immer wird von einer guten Beziehung zur Stiefmutter respektive zum Stiefvater berichtet.

Wie die meisten Kinder wollten auch diese nicht, dass ihre Eltern sich trennen. Auch brauchten sie eine gewisse Zeit, um damit zurechtzukommen. Denn Trennungserfahrungen stellen für alle Kinder eine Aufgabe dar, die umso besser gelöst wird, je stärker die Eltern sie unterstützen und je besser die Eltern-Kind-Beziehung ist. In beiden Punkten schneiden Eltern in Regenbogenfamilien gut ab.

Die zweite große Gruppe von Kindern wurde in der homosexuellen Beziehung geboren. Sie leben somit von Anfang an in der Regenbogenfamilie. Diese Kinder sind meist noch relativ jung. Soweit es jedoch schon einschätzbar ist, entwickeln sie sich gut. Diese Kinder haben seltener Kontakt zu ihrem biologischen Elternteil. Aber den Eltern ist die Bedeutung einer Bezugsperson aus dem anderen Geschlecht bewusst – und sie versuchen, dies durch den Aufbau von Kontakten aufzufangen.

Balance zwischen leiblichem und der sozialem Elternteil
Für die Eltern stellt sich hier nicht selten eine schwierige Frage: Wie oder in welchem Maße kann der zweite leibliche Elternteil eingebunden werden, ohne dabei die Position des eigenen Partners, gewissermaßen des sozialen Elternteils in der Familie, zu gefährden? Da die Kinder zumeist Wunschkinder beider Partner(innen) sind, haben die nicht-leiblichen Eltern in der Regel ein großes Interesse daran, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Das ist grundsätzlich auf dem Weg einer des Stiefkinds auch formal möglich. Wie bei anderen Stieffamilien auch geht dies jedoch zu Lasten der Rechte des biologischen Elternteils, in der Regel also des Vaters.

Damit sehen sich manche Paare in einem Dilemma: Wird der biologische Elternteil bei der Geburt angegeben, besteht die Gefahr, dass er seine Einwilligung in die Stiefkindadoption verweigert. Bleibt er unbekannt, hat das Kind keine Chance, ihn kennenzulernen. Die alltagstaugliche Lösung liegt für manche im Mittelweg: Sie versuchen eine informelle Beziehung zum anderen biologischen Elternteil (meist dem Vater) aufzubauen.

Regenbogenfamilien sind also recht verschieden. Aber es verbindet sie ein großes Interesse an den von ihnen betreuten Kindern und die Bereitschaft, für diese Verantwortung zu übernehmen. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass das Leben in der Regenbogenfamilie auch mit speziellen Belastungen einhergehen kann: Die Kinder haben womöglich schon eine ihrer biologischen Eltern erlebt, nun müssen sie unter Umständen auch mit Anfeindungen und Beschimpfungen von Gleichaltrigen zurechtkommen.

Insgesamt zeigt die Studie sehr deutlich, dass Regenbogenfamilien einen (kleinen) Teil der sozialen Realität in unserer Gesellschaft darstellen. Sie liefert auch Ansatzpunkte, wie die verschiedenen Familien unterstützt werden können. Hier anzuknüpfen, würde auch dem dienen. Die Eltern selbst wünschen sich die gleiche Unterstützung von der Gemeinschaft, wie sie andere Eltern auch erhalten – vor allem die Wertschätzung ihrer Erziehungsleistung.

Marina Rupp, Soziologin am Bamberger Staatsinstitut für Familienforschung, legte vergangene Woche im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Studie zu Regenbogenfamilien vor.

Quelle: sueddeutsche.de – 29.07.2009 – Ein Kommentar von Marina Rupp
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/leben/769/482233/text/

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Ende des Patriarchats bei der Kindererziehung

Donnerstag, Juli 30th, 2009

Seit 1959 gilt die elterliche Gleichberechtigung
Noch bis 1959 stand dem männlichen Familienoberhaupt die rechtliche Vorherrschaft bei der Kindererziehung zu. Dann setzte das ein Gesetz zur elterlichen Gleichberechtigung durch.

Einen fatalen, aber gleichwohl uralten und tief ins Rechtsgefühl eingewachsenen Irrtum musste das Bundesverfassungsgericht überwinden, als es am 29. Juli 1959 die rechtliche Alleinherrschaft des Mannes in der Familie beendete. Über das sogenannte Stichentscheidsurteil sagt Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende des Familiensenats beim in Karlsruhe und damit Deutschlands oberste Familienrichterin:

“Das war schon ein Meilenstein in der Entwicklung des Ehe- und Familienrechts, obwohl später auch noch andere Meilensteine hinzukamen.”

Begonnen hatte der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit einem “Malörschen”, also einem kleinen Unglück, wie man in Köln damals ein nicht ehelich gezeugtes Kind nannte. Das Besondere war, dass der Vater des Malörschens selber noch minderjährig war und folglich die Pflicht zur Zahlung von Alimenten nicht rechtsverbindlich anerkennen konnte. Dazu brauchte er seine . Der Vater sagte Ja, die Mutter Nein. Wessen Wort galt nun? Die Antwort des Gesetzes aus dem Jahre 1957 war eindeutig.

“Der Grundgedanke war, dass man die Familie als Einheit bewahren wollte. Da lag es nahe, dass man sagte, im Falle von Zwistigkeiten, Streitigkeiten soll eben einer streitentscheidend wirken dürfen.”

Und dieser eine war seit eh und je der Mann. Allerdings hatte die Bundesrepublik seit 1949 eine neue Verfassung. Darin stand, Männer und Frauen seien gleichberechtigt und bis 1953 müsse das alte Familienrecht angepasst werden. Die durchweg männlich dominierten gesetzgebenden Körperschaften nahmen sich dieses Verfassungsauftrags indes ohne jede Übereilung an. Ganze acht Jahre brüteten sie über dem sogenannten Gleichberechtigungsgesetz und das Ergebnis war, dass wegen der angeblich naturrechtlich vorgegebenen “besonderen Wesensart” der Frau alles beim Alten bleiben müsse: Der Vater sollte auch nach dem neuen §1629 BGB alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes sein und hatte nach §1628 BGB bei Meinungsverschiedenheiten das letzte Wort. Das war dem Bundesverfassungsgericht viel zu viel naturrechtliche Verbrämung und viel zu wenig Verfassungstreue. Beide Paragrafen hat es im Fall des Malörschens kassiert. Die Zeit war wohl auch überreif.

“Die ganze Entwicklung, die das Recht genommen hat, hat ja im Grunde nachvollzogen, was sich bereits auf gesellschaftspolitischem Gebiet vollzogen hatte. Denn insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Mutter ja dann auch Vaterrolle und die Rolle des Entscheidungsträgers übernehmen und die Familie über Wasser halten, wenn der Vater in Gefangenschaft geraten oder gar gefallen war.”

Und heute? Längst spricht das Gesetz nicht mehr, wie früher, von elterlicher Gewalt, sondern von elterlicher Sorge. Dreh- und Angelpunkt ist das Kindeswohl. Die Eltern treffen nach dem Gesetz die Entscheidungen gemeinsam, selbst wenn sie geschieden sind. Ist das eigentlich realistisch?

“Es hat wirklich ein Umdenkungsprozess bei den Eltern eingesetzt und das ist auch sehr gut, weil es dem Kindeswohl dient. Jeder Streit um die elterliche Sorge, jeder Streit um das , zumal, wenn er manchmal sehr erbittert ausgeführt wird, schadet den Kindern.”

Das Stichentscheids-Urteil machte schnell Furore. Die christliche Presse sah schon die Suffragetten an die Macht stiefeln und das Abendland in den Untergang treiben. Von der damals einzigen und bis dahin ersten Frau im Kollegium des Bundesverfassungsgerichts heißt es dagegen, sie habe bei der Urteilsverkündung am 29. Juli 1959 leise gelächelt. Ob sie voraussah, dass es einmal Zeiten geben würde, in denen Männer ihre ohne Ehe gezeugten Kinder nicht mehr als kleines Unglück, sondern als großes Glück betrachten und nun ihrerseits ein Diskriminierungsproblem haben, weil das Gesetz bis heute der unehelichen Mutter in der Regel das zuweist?

“Es gibt Paare, die haben nicht ehelich zusammengelebt wie in einer Ehe, da sind echte Bindungen zu den gemeinsamen Kindern entstanden und da ist es umso schlimmer, wenn dann bei der jegliche Verbindung mit dem anderen Elternteil abreißt.”

Es gibt noch Arbeit für mutige Richter.

Quelle: dradio.de – 29.07.2009 – Von Christoph Schmitz-Scholemann
Link zum Pressebericht: www .dradio.de/dkultur/sendungen/kalenderblatt/1005546/

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Union lehnt Homo-Adoptionsrecht rundum ab

Mittwoch, Juli 29th, 2009

Eine Studie zeigt, dass Kinder homosexueller genauso gut aufwachsen wie solche in «klassischen» Familien. Doch die Union jucken wissenschaftliche Ergebnisse wenig: Sie hält an ihrem Weltbild fest und lehnt Zypries’ Vorstoß ab.

Mit ihrer Forderung nach dem vollen Adoptionsrecht für Homosexuelle stößt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beim Koalitionspartner auf heftigen Widerstand. Der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hartmut Koschyk, warf Zypries vor, ein «billiges Wahlkampfmanöver» zu veranstalten. «Ich glaube, dass es, bei aller Toleranz für gleichgeschlechtliche Beziehungen, für Kinder besser ist, wenn sie bei Mann und Frau aufwachsen», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger».

Der besondere Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie dürfe nicht aufgeweicht werden, sagte Koschyk. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach sagte der Zeitung, Kinder seien «am besten aufgehoben bei Mann und Frau. Eine völlige Gleichstellung möchten wir nicht.»

Auch Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) wies Zypries’ Vorstoß zurück. Ziel von Adoptionen sei es, für Kinder eine optimale Familie zu finden und nicht umgekehrt, sagte Haderthauer der «Passauer Neuen Presse». «Die Einschätzung des Gesetzgebers, wonach Ehepaarfamilien am besten solche optimalen Bedingungen gewährleisten können, halte ich nach wie vor im Sinne des Kindeswohls für angemessen und richtig.»

Zypries stützt ihre Forderung auf eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Universität Bamberg. Demnach erleiden Kinder homosexueller Eltern im Vergleich zur klassischen Familiensituation keine Nachteile. Sie entwickelten sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen, ergab die Studie. Entgegen gängiger Vorurteile fehlt ihnen weder der Vater (oder die Mutter), um eine Geschlechtsidentität zu entwickeln, noch werden sie deswegen automatisch selber homosexuell.

Im Gegenteil: «Die Kinder sind mindestens ebenso, wenn nicht sogar ein bisschen mehr, in den jeweiligen Geschlechterrollen verwurzelt», erklärte die verantwortliche Leiterin der Studie, Marina Rupp, vom Institut für Familienforschung an der Uni Bamberg. In Deutschland werden der Studie zufolge inzwischen mindestens 6600 Kinder in «Regenbogenfamilien» groß – werden also von zwei lesbischen Müttern oder zwei schwulen Vätern erzogen. Die meisten Kinder stammen aus früheren heterosexuellen Beziehungen.

Zypries sagte, angesichts der Untersuchungsergebnisse bestehe für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame für Lebenspartner nicht zuzulassen. Voraussetzung sei, dass Deutschland endlich das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen ratifiziere. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame auch durch Lebenspartner zu. Bislang kann nur ein Partner ein Kind adoptieren.

Unterstützung erhielt Zypries von der FDP und den Grünen. Die Studie belege, «wie realitätsfremd das Familienbild der Union ist», kritisierten die Grünen. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, meinte: «Wer eine Lösung sucht, die streng am orientiert ist, muss dem gemeinsamen Adoptionsrecht für Lebenspartner zustimmen.»

Quelle: netzeitung.de – 24.07.2009 – (nz/dpa/AP)
Link zum Pressebericht: www .netzeitung.de/politik/deutschland/1413139.html

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