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Warum es vielen Angst macht, Eltern zu werden

Montag, Oktober 12th, 2009

Wenn sich die Ankunft eines Babys ankündigt, bekommen viele Menschen Angst. Kann ich das alles überhaupt? Werde ich die Bedürfnisse meines Kindes verstehen und richtig einordnen können? Wie vermeide ich die Wiederholung der Fehler, die meine bei meiner eigenen Erziehung begangen haben? “Safe” heißt der Elternkurs, den es jetzt auch in Berlin gibt.
Sie hat nicht widerstehen können in der Babyabteilung. Tanja Drechsler hat den ersten Strampler gekauft, flauschig und weiß. “Mädchenhaft”, sagt sie und streichelt ihren noch flachen Bauch. Sie ist im vierten Monat schwanger. Es wäre ungewöhnlich, wollte sie ihrem Kind nicht ihre ganze Liebe schenken. Doch mit dem Bauch wächst auch Tanja Drechslers Unruhe.
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Werdende Eltern stellen sich viele Fragen. Sie sorgen sich, ob sie als Eltern alles richtig machen werden. Sie erinnern sich an ihre eigene Kindheit und sortieren, wo sie dem Vorbild ihrer Eltern folgen möchten oder wo nicht. Die Kommunikation zwischen Eltern und Kind geschieht zum großen Teil unbewusst – das bedeutet, dass viele Eltern Verhaltensweisen wiederholen, die sie selbst als Kind erlebt haben. Sie geben nicht nur Liebe und Zuneigung weiter, sondern auch Desinteresse, Ablehnung oder sogar Gewalt. Häufig unbewusst, denn “die meisten Eltern wollen nur das Beste für ihre Kinder”, sagt Kinderpsychiater Karl Heinz Brisch. Er leitet die Kinder- und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital in München.
Signale der Kinder richtig deuten

Langjährige Studien zeigen, dass Kinder zu stabilen und ausgeglichenen Erwachsenen heranwachsen, wenn sie in den ersten Lebensjahren eine sichere Eltern-Kind-Bindung entwickelt haben. Die Grundlage dieser Bindung sei die feinfühlige Kommunikation, so Brisch. Um eine sichere Bindung aufzubauen, müssen Eltern die Signale ihres Kindes richtig deuten können – und vor allem auch mit den eigenen Ängsten und Belastungen aus der Vergangenheit umzugehen lernen. Brisch hat dafür das “Safe”-Programm entwickelt, die “Sichere Ausbildung für Eltern”, die Eltern durch das erste Lebensjahr ihres Kindes begleitet. Bisher gab es die Kurse nur in Bayern und Norddeutschland, im November wird der erste Kurs in Berlin starten.

Tanja Drechsler wird gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Jürgen Marquardt den Kursus besuchen. “Ich möchte meine eigenen Erfahrungen nicht wiederholen”, sagt die 31-Jährige. Sie spürt einen Generationenkonflikt, wenn sie mit ihren Eltern über Erziehung spricht. “Meine Mutter ist der Meinung, ein Kind könne man ruhig einmal schreien lassen, und das sehe ich nicht so”, sagt sie.

Wenn Tanja Drechsler an ihre Kindheit denkt, wird ihr Mund schmal. Sie habe sich oft ausgeschlossen gefühlt. Ebenso wie ihre Mutter arbeitet Tanja als Altenpflegerin. “Ich kann heute verstehen, dass meine Mutter nach der Arbeit müde war”, sagt sie. Trotzdem hätte sie sich als Teenagerin manchmal gewünscht, dass sie ihre Erlebnisse bei der Mutter hätte loswerden können. Doch die schlief meistens. Es sind Alltagssituationen, die Tanja das Gefühl gaben, sie sei nicht wichtig. Dazu kam die ihrer Eltern, als sie noch ein Kind war. Tanja Drechsler beobachtet, dass diese Erfahrungen sich auf ihren eigenen mit Beziehungen auswirken. “Ich merke, dass es mir oft schwerfällt loszulassen”, sagt sie.
Nicht die Fehler der Eltern wiederholen

Seit dem Beginn ihrer Schwangerschaft ist sie bei diesem Thema sensibel geworden und möchte sichergehen, dass sie eine gute Bindung zu ihrem Kind aufbaut. Sie weiß, welche Stresssituationen auf sie zukommen. Jedes Elternpaar erlebt durchwachte Nächte, Angst, weil es nicht weiß, warum das Baby weint. In diesen Situationen können eigene alte Verletzungen aufbrechen – Eltern reagieren unbewusst aus eigenen negativen Erfahrungen heraus. “Sobald Stress aufkommt, brechen die eigenen Ängste durch”, sagt Brisch.

Diese Situationen belasten die Bindung zum Kind ebenso, wie wenn überängstliche Eltern nicht loslassen können. Wenn Eltern klammern, wollen sie das Kind vielleicht vor Unheil bewahren, tatsächlich vermitteln sie ihm: Wir trauen dir das nicht zu. Andere Eltern haben selbst wenig Fürsorge erlebt und sind darum wenig empfänglich für die Signale ihres Kindes. Ihnen fehlt die nötige Feinfühligkeit, um das Baby beruhigen zu können. In den Safe-Kursen soll diese Feinfühligkeit mit den jungen Eltern geübt werden.

Eine sichere Bindung entsteht durch eine liebevolle emotionale Kommunikation, die sich in Hunderten von kleinen Alltagssituationen festigt. “Das geschieht meist intuitiv und vollständig unbewusst”, sagt Brisch. Eine Mutter füttert ihr Baby und versteht, dass es den Kopf wegdreht, weil es nicht mehr essen will. Ein Baby schreit, und die Mutter oder der Vater kommt und nimmt es auf den Arm, spricht beruhigend auf den Säugling ein.
Zwischen Stress und Apathie

Durch diese einfachen Handlungen zeigen die Eltern, dass sie die Bedürfnisse des Babys wahrnehmen und geben ihm Geborgenheit. Die Eltern übernehmen die Aufgabe, die ein Kind noch nicht alleine bewältigen kann: Ein Säugling kann seine Emotionen noch nicht steuern. Mithilfe seiner Eltern lernt er Schritt für Schritt, seine Emotionen zu regulieren. Fehlt diese Unterstützung der Eltern, schwanken die Kinder zwischen extremem Stress und Apathie.

“Gerade in der Schwangerschaft sind die Eltern hoch motiviert”, sagt Brisch. Das Safe-Programm beginnt darum im fünften Schwangerschaftsmonat. An vier Sonntagen werden den künftigen Eltern per Videobeispiel Signale eines Babys vertraut gemacht. Die Seminare finden sonntags statt, damit auch die Väter teilnehmen können.

Sie werden geleitet von jeweils zwei Mentoren, die selbst Erfahrung im Umgang mit Kindern haben – Hebammen, Säuglingsschwestern oder Kinderpsychologen – und die speziell für diesen Kursus geschult sind. Nach der Geburt finden weitere sechs Treffen statt, in denen die Eltern ihre Kommunikation mit dem Baby beim Baden, Füttern und Wickeln üben können.
Hotline für Krisensituationen

Ziel der Kurse ist es, dass die Eltern nicht nur lernen, auf ihr Kind einzugehen. Sie sollen sich außerdem bewusst werden über die eigenen Ängste und positive Verhaltensweisen einüben. In Krisensituationen – etwa wenn das Baby nächtelang durchschreit und die Eltern hilflos und entnervt sind – können die Mentoren über eine Hotline telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. “Es entlastet, allein zu wissen, ich kann jemanden anrufen”, sagt Brisch. Vielen Eltern hilft es schon, dass sie mit einem Vertrauten sprechen können, der sie und das Kind kennt.

Sicher gebundene Kinder sind stressresistenter, sie können anderen Menschen Vertrauen und sich besser in sie einfühlen. Studien belegen, dass sie in der Kommunikation mit anderen Menschen mehr Ausdauer, Kreativität und Kompromissbereitschaft zeigen. “Sicher gebundene Kinder sind überall beliebt, sie haben es leichter im Leben”, sagt Brisch. Unsicher gebundene Kinder leiden dagegen an Stress- und Angstzuständen und reagieren auf Beziehungen zu anderen Menschen mit Aggression oder Klammern.
Bindungsentwicklung beeinflusst auch das Wachstum des Gehirns

Oftmals verlassen sie als Jugendliche früh ihre Familie oder sie schaffen den Absprung erst sehr spät, sie schwanken zwischen Festhalten und Loslösen. Kinder mit Bindungsstörungen haben es außerdem schwerer in der Schule. Denn die Bindungsentwicklung beeinflusst auch das Wachstum des Gehirns. Studien belegen, dass bei Babys, die viel allein gelassen werden oder Angst haben, Stresshormone ausgeschüttet werden, die die Nervenzellen im Gehirn absterben lassen. “Bindung geht darum vor Bildung”, sagt Brisch.

Bei Tanja Drechsler sind es noch knapp sechs Monate bis zur Geburt ihrer Tochter – und die Zeit vergeht schnell, findet sie. Den kleinen, weißen Strampler hat Tanja Drechsler schon einmal ins Regal geräumt. Sie ist vorbereitet.

Mehr Informationen: Safe-Kurse Berlin, St. Joseph Krankenhaus, Ansprechpartnerin: Dr. Wiebke Baller, Tel. 92 79 05 27, www.safe-programm.de

Quelle: morgenpost.de – 12. Oktober 2009 – Von Karen Merkel
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/familie/article1188317/Warum-es-vielen-Angst-macht-Eltern-zu-werden.html

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Family First – Familiengerichtstag

Donnerstag, September 17th, 2009

Jede Familie verdient Schutz und Förderung. Familiensplitting sollte deshalb das Ehegattensplitting ablösen.

In Brühl bei Bonn beginnt heute der Familiengerichtstag. Das ist vorderhand nicht weiter bemerkenswert. Es gibt ja viele solcher Tage – Verkehrsgerichstage, Verwaltungsrichtertage, Steuerberater-Tage. Die Rechtsanwälte haben ihre Tage, die Konkursverwalter, die Ärzte und die Notare auch.

Bemerkenswert am Familiengerichtstag ist, dass er alles miteinander ist: Notar, Anwalt, Arzt und Konkursverwalter der Familie. Die Experten, die alle zwei Jahre zusammen kommen, registrieren, wie sich Ehe und Familie wandeln und sie reagieren auf diesen Wandel, sie raten dem Gesetzgeber, sie beobachten und analysieren die Rechtsanwendung. Seit 32 Jahren beschäftigt sich also der Familiengerichtstag mit der Realität des Paragrafen 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem es heißt: “Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen”.

Aber weil das halt immer öfter nicht so ist, häufen sich auch die Probleme. Vierzig Prozent der geschlossenen Ehen werden wieder geschieden. Und der Gesetzgeber muß sich überlegen, welche Konsequenzen er dann zieht – vor allem für den von Kindern und Partnern aus der alten und der neuen Ehe.

Das ist nicht mehr ehefixiert
In Artikel 6 des Grundgesetzes steht: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates”. Es steht aber nicht da, dass Ehe und Familie rechtlich gleichzusetzen und auf die immer identische Weise zu schützen und zu fördern sind. Im Unterhaltsänderungsgesetz vom 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber das erkannt: Das neue Recht schaut daher weniger auf die Ehe, es schaut auf die Kinder und auf die Familie.

Die Ehefixiertheit des bisherigen Familienrechts ist damit zu Ende gegangen. Das neue Recht ist kinderorientiert: Es stellt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehefrauen zurück und stellt die Unterhaltsansprüche der Kinder in den Vordergrund. Der Familiengerichtstag wird sich mit etlichen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten dieses neuen Systems befassen – und Vorschläge machen, wie diese abzustellen sind. Kann eine Frau, die sich auf das alte Recht verlassen hat, nach langer Ehe und nun wirklich auf der Basis des neuen Rechts in die finanzielle Wüste geschickt werden?

Das sind die Ungerechtigkeiten bei der Systemumstellung; das sind Ungerechtigkeiten, die korrigiert werden müssen. Und dann muß die Umstellung des Familienrechts auch tatsächlich konsequent vollzogen werden. Wenn der Dreh- und Angelpunkt für Unterhaltsansprüche das Kind, und nicht mehr die Ehe ist – dann ist auch nicht mehr einzusehen, warum nun nicht endlich auch im Steuerrecht an die Stelle des Ehegatten-Splittings das Familiensplitting tritt; hier steigt der Splittingfaktor mit der Zahl der Kinder. Die Prämierung der Ehe ist sinnlos. Sinn macht die Förderung der Familie.

Heute ist die Ehe anders als vor 50 Jahren
Vor fünfzig Jahren war es noch zweckmäßig, wenn der Staat, der die Familie fördern wollte, sich zu diesem Zweck auf die Ehe berief: Ehe und Familie waren zumeist identisch. Davon geht auch der schon zitierte Artikel 6 Grundgesetz noch aus: “Ehe und Familie stehen unter staatlichem Schutz.”

Ehe und Familie werden hier deswegen in einem Atemzug genannt, weil die Ehe als das Nest für die Familie galt. Das vor gut einem halben Jahrhundert eingeführte Ehegattensplitting beruhte auf der Erwartung, dass das Nest gefüllt wird. Das war die Geschäftsgrundlage für das Ehegattensplitting, das also nichts anderes war als ein Familiensplitting – eine Förderung der Familie, wie sie sich damals überwiegend darstellte: Ehe mit Kindern, der Mann arbeitet, die Frau kümmert sich zu Haus um den Nachwuchs.

Das hat sich grundlegend geändert. Die Ehe heute ist eine andere Ehe als vor fünfzig Jahren. Sie ist auch nicht mehr regelmäßig der Beginn einer Familie, sondern schlicht eine staatlich registrierte Zweierbeziehung, in der immer öfter die Paare gewollt kinderlos leben; immer öfter gibt es Eheschließungen in einem Alter, in dem an Nachwuchs nicht mehr zu denken ist.

Dreißig Prozent aller Ehen bleiben heute kinderlos. Wenn die Erwartung, dass sich Nachwuchs einstellt, aber eigentlich die Geschäftsgrundlage für das Ehegattensplitting war, dann müsste das Geld, das kinderlos bleibende Ehepaare durch das Splitting erhalten haben, wieder irgendwann einkassiert werden. Natürlich ist das nicht praktikabel. Andererseits, und das ist widersinnig, wird den nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder geboren werden, der Splittingvorteil nicht gewährt.

Wenn der Gesetzgeber also also wirklich Familie fördern will, verabschiedet er sich vom derzeitigen Ehegattensplitting – und führt das ein, was das Ehegattensplitting ursprünglich ja auch war: ein Familiensplitting. Das Familiensplitting muß natürlich auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gewährt werden und für Alleinerziehende mit Kind. Familie ist jede Gemeinschaft mit Kindern. Jede Familie verdient Schutz und Förderung.

Quelle: sueddeutsche.de – 16.09.2009 – Von Heribert Prantl
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/politik/427/487829/text/

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Familie bleibt auf Kosten sitzen

Donnerstag, September 17th, 2009

von vier Kindern erleben in Notsituation doppelte Pleite
GEORGENSGMÜND – Es ist alles nach den Buchstaben des Gesetzes gelaufen. Niemand hat versagt, niemand war hartherzig. Und doch hat die Familie Stegmann aus Georgensgmünd das Gefühl, dass, was ihr widerfahren ist, nicht zu den politischen Bekundungen passt, es werde bei uns alles für Familien getan.

Vier Kinder hat das Ehepaar. Nach zwei Töchtern, die inzwischen 16 beziehungsweise 14 Jahre alt sind, und einem Sohn (10), kam vor drei Jahren noch Emilia zur Welt. Die Kleine ist ein Down-Kind. Vor zwei Jahren stellte sich heraus, dass sie zusätzlich unter Epilepsie leidet. Bevor die Krankheit medikamentös einigermaßen in den Griff zu bekommen war, durchlebte die Familie eine dramatische Zeit. Eltern und Geschwister bangten um Emilias Leben. Knapp 14 Wochen musste das Kind, begleitet von der besorgten Mutter, in einer Spezialklinik bei Bielefeld stationär behandelt werden.

Belastung zu groß
Vater Edwin Stegmann, von Beruf Sozialpädagoge, wollte in dieser Zeit weder die drei halbwüchsigen Kinder noch seine Arbeitsstelle im Stich lassen. Und jedes Wochenende fuhr er in die 450 Kilometer entfernte Klinik zu seiner Ehefrau Christa und der kleinen Emilia. Zu Hause halfen Bekannte bei der Betreuung. Irgendwann wurde die Belastung schließlich doch zu groß. Herr Stegmann rief beim Jugendamt des Landkreises Roth an, schilderte seine Situation und fragte nach Tagesmüttern. Man nannte ihm drei Telefonnummern. Keine der Frauen konnte aber zusätzliche Betreuung übernehmen. Bei einem zweiten Anruf im Jugendamt erhielt Stegmann die Auskunft, dass die zuständige Sachbearbeiterin in Urlaub sei und er sich in einer Woche wieder melden solle.

Die Familie brachte die Zeit des Klinikaufenthalts am Ende alleine hinter sich. Weil aber Emilias Krankheit häufige Arztbesuche erforderlich macht, wollten die Stegmanns längerfristig Unterstützung. Über eine Agentur suchten sie nach einem Au-pair-Mädchen. Man vermittelte ihnen eine 24-jährige Kenianerin.

Eine große Hilfe, berichtet das Paar noch immer etwas geknickt, sei die junge Frau leider nicht gewesen. Nach sechs Wochen muss die Familie zudem entsetzt feststellen, dass die Afrikanerin – obwohl man ihr ein Karten-Handy mit Spartarif für Anrufe in ihre Heimat besorgt hatte – in Abwesenheit des Ehepaars regelmäßig über das Festnetz nach Kenia telefoniert und Kosten von über 1300 Euro angehäuft hat. In Absprache mit der Agentur soll der Au-pair-Aufenthalt beendet werden. Eine Woche später verschwindet die junge Frau ohne Ankündigung und setzt sich nach Nordrhein-Westfalen ab.

Im Kreis Herford will die Kenianerin auf eigene Faust als Au-pair-Mädchen anheuern. Weil der Plan scheitert, erlischt die Aufenthaltserlaubnis der Afrikanerin. Die Ausländerbehörde verlangt die Ausreise.

Staat sichert sich ab
Die Stegmanns lassen sich überzeugen, dass sie selbst die Rückreise der sprunghaften, jungen Frau nicht zuverlässig organisieren können und stimmen einer Abschiebung durch staatliche Stellen zu. Fassungslos sind sie allerdings, als ihnen vom Landratsamt dafür Kosten von 4320 Euro in Rechnung gestellt werden.

In einem persönlichen Gespräch signalisiert Landrat Herbert Eckstein zwar die Bereitschaft, der Familie in anderer Weise zu helfen, an der Kostenweiterreichung könne er aber nichts ändern. Bei der Anmeldung des Au-pair-Mädchens hatten die Stegmanns nämlich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, mit der sich der Staat gegen alle mit dem Aufenthalt der jungen Frau verbundenen Kostenrisiken absichert. Chancenlos endet deshalb auch eine Klage beim Ansbach.

Verbitterung
«Natürlich ist das ein Fall, der mich menschlich berührt«, versichert Landrat Eckstein. Er könne auch die Verbitterung der Familie nachvollziehen, die sich in einer schwierigen Situation Hilfe von außen holen wollte und nun – ohne diese Hilfe wirklich erhalten zu haben – auf mehr als 6000 Euro Kosten sitzenbleibt. «Aber wer sonst soll für den Schaden aufkommen?«, fragt Eckstein und verweist auf die Verpflichtungserklärung. «Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft.«

Eckstein stellt sich auch vor die Mitarbeiter des Jugendamts. Die Probleme mit dem Au-pair-Mädchen hätten nichts mit der erfolglos verlaufenen Anfrage wegen einer Tagesmutter zu tun. Eine Lehre zieht man im Landratsamt aber offenbar dennoch aus dem unglücklichen Fall. Eckstein: «Wir werden uns gut überlegen, inwieweit wir künftig noch Auskünfte am Telefon erteilen können.«

Quelle: nn-online.de – 12.9.2009 – Von Hans-Peter Kastenhuber
Link zum Pressebericht: www .nn-online.de/artikel.asp?art=1084991&kat=27&man=3

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Kindergeld auch nach Ende der Ausbildung

Montag, September 7th, 2009

Berlin – haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) auch nach Ende der Ausbildung ihres Kindes unter Umständen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt dann, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb zwar beendet ist, das Kind sich jedoch ernsthaft um Nachholung der nicht bestandenen Prüfung bemüht, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte sich der Sohn einer Familie aus dem Saarland nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zur Wiederholung der Prüfung in Eigenregie bei einer Berufsschule angemeldet. Die Familienkasse strich das Kindergeld, da kein Nachweis des regelmäßigen Schulbesuchs vorgelegt wurde. Dennoch gab das saarländische Finanzgericht den klagenden Eltern recht. Eine Abschlussprüfung sei auch ohne Fortführung des Lehrverhältnisses im Selbststudium möglich und der Besuch einer Berufsschule nicht zwingend erforderlich.

Diese Ansicht wurde jetzt vom BFH bestätigt. Danach besteht ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder 18 und 25 Jahren, auch wenn sie ihr Berufsziel noch nicht erreicht haben, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereiten. Nach Ansicht des NVL kann das Urteil das Kindergeld retten. Bei einer Ablehnung in ähnlichen Fällen sollten Eltern Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Urteil einlegen, raten die Experten.

Quelle: net-tribune.de – 04. September 2009
Link zum Pressebericht: www .net-tribune.de/nt/node/9976/news/Kindergeld-auch-nach-Ende-der-Ausbildung

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Wer will die Kindergartenpflicht?

Freitag, August 28th, 2009

Die CDU fordert in ihrem Parteiprogramm die Kindergartenpflicht. Auf Seite 30 heißt es dort: „Den Kindergartenbesuch wollen wir mittelfristig beitragsfrei ermöglichen und für das letzte Jahr verpflichtend machen.”

Im gemeinsamen Wahlprogramm der beiden Unionsparteien hat sich diese Formulierung geändert. Dort heißt es nun (auf S. 44): „Den Kindergartenbesuch wollen wir langfristig beitragsfrei ermöglichen.“ Von der Pflicht zum Kindergartenbesuch ist dort keine Rede mehr. Doch können wirklich aufatmen, solange im Parteiprogramm der CDU noch die Kindergartenpflicht steht?

Die CDU ist tatsächlich die einzige im Bundestag vertretene Partei, die eine direkte Kindergartenpflicht fordert. Von den anderen Bundestagsparteien verwendet lediglich die FDP eine Formulierung, die in dieselbe Richtung weist. Die FDP fordert (in ihrem Wahlprogramm, S. 44) eine „verbindliche Schulvorbereitung“ ab dem fünften Lebensjahr. Nach einer verpflichtenden Prüfung des sprachlichen Entwicklungsstands wäre in dem FDP-Modell allerdings lediglich für Kinder mit entsprechenden Schwächen – etwa aus Familien mit Migrationshintergrund – diese besondere Schulvorbereitung verbindlich. Hingegen die Formulierung der CDU weist auf die Einführung der Kindergartenpflicht analog zur Schulpflicht – inklusive Anwesenheitspflicht im Schul- bzw. Kindergartengebäude – für alle.

Dies bedeutete ein aufwendiges, juristisch kompliziertes und kostspieliges Programm, dessen Mehrwert nicht ersichtlich ist. Denn schon heute besuchen über 90% der 5jährigen Kinder zumindest halbtags einen Kindergarten. Die meisten Eltern erkennen den Wert des Kindergartens also offenbar auch ohne den staatlichen Zwang. Warum muß der Handvoll Eltern, die ihre Kinder außerhalb des Kindergartens fördern wollen, denn jetzt plötzlich ein derartiger Zwang angetan werden? Natürlich gibt es auch Eltern, die nicht bereit oder in der Lage sind, Erziehungsverantwortung zu übernehmen. Für deren Kinder wäre ein möglichst früher Kindergartenbesuch vielleicht das Beste. Aber die Antwort auf dieses Problem kann nicht der Kindergarten-Zwang für alle sein!

Wie müssen wir uns einen solchen Zwang konkret vorstellen? Der Kindergartenbesuch müßte regelmäßig überprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden. Dazu müßten die Kindergarten-Anmeldelisten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden. Bei Verweigerung des Kindergartenbesuchs müßten die Kleinen vielleicht mit Polizeigewalt aus den Familien gerissen und zur Kindertagesstätte gebracht werden. Die Eltern könnten mit Bußgeldern belegt oder mit Kindergeld/Hartz VI-Kürzungen bedroht werden. Ob dies alles wirklich zum Besten der betroffenen Kinder und Familien wäre? Zudem wäre das alles sehr teuer: Wer Kinder zum Kindergartenbesuch verpflichten will, muß auch genügend Plätze – unentgeltlich – bereitstellen und die „qualifizierte“ Betreuung sicherstellen. Wieviel Einfluß werden Eltern dann wohl darauf haben, was den Kleinen in den öffentlichen Anstalten so alles beigebracht wird? Wie werden Eltern sich wehren können, wenn sie das staatliche Erziehungsprogramm nicht gutheißen?

Von der rechtlichen Seite her müßte entweder die Schulpflicht ein Jahr nach vorne ausgedehnt oder die Bestimmungen zum in Artikel 6 des Grundgesetzes durch Grundgesetzänderung ausgehebelt und eine eigenständige Kindergartenpflicht eingeführt werden. Letztere Variante wird von Staats-Enthusiasten schon deshalb präferiert, weil sich die Kindergartenpflicht dann leichter auch auf die Unter-5-Jährigen ausdehnen ließe. So käme der Staat leichter auch an die ganz Kleinen heran. Angesichts des gigantischen Krippenplatz-Ausbauprogramms fragen wir uns mit leichtem Schauder, wann wohl die ersten Forderungen nach einer “Krippenpflicht” im CDU-Parteiprogramm auftauchen werden.

Quelle: freiewelt.net – 26.08.2009 – Von Christoph Kramer
Link zum Pressebericht: www .freiewelt.net/blog-704/amazon-john.html

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