Neues Unterhaltsrecht
Mittwoch, Juli 22nd, 2009Die Verlierer sind die Frauen
Wenn das jüngste Kind in den Kindergarten kommt, soll eine Frau nach der Scheidung wieder voll arbeiten gehen, die Ex-Männer müssen dann keinen Unterhalt mehr für die Ex-Partnerin zahlen – so die Vorgabe des Gesetzes. Doch die Lebensrealität vieler Frauen sieht anders aus – Betreuungszeiten und die lange Familienarbeit machen die Jobsuche schwer bis unmöglich.
Das neue Unterhaltsrecht sei eine 180-Grad-Wende, sagen Scheidungsanwälte. Frauen seien durch die neuen Regelungen sehr viel schlechter gestellt. Sie bekommen keinen Unterhalt mehr für sich, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist und einen Kindergartenplatz hat. Ab diesem Zeitpunkt sei es den Frauen zuzumuten, Vollzeit arbeiten zu gehen, so der Gesetzgeber.
Lücken im neuen Gesetz: der Beitrag der Väter
Die Familienrichter haben mit dem neuen Gesetz mehr zu tun, denn sie müssen jeden einzelnen Fall prüfen. Geklärt werden muss bei den Unterhaltsverfahren zum Beispiel, ob für das Kind eine Vollzeitbetreuung in Frage kommt und ob sich überhaupt ein Betreuungsplatz finden lässt. Und, ob die Mutter überhaupt eine Vollzeitbeschäftigung finden kann. Bekommt der Unterhalt zahlende Ex-Partner ein weiteres Kind, verschlechtert das die Situation der Ex-Frau, denn das Gesetz gibt eine klare Reihenfolge vor: Erst wird das Geld auf die minderjährigen Kinder verteilt und dann erst kommen die Ex-Partner. Das hat der Gesetzgeber so gewollt: Geschiedene sollen leichter wieder eine Familie gründen können.
Damit sich Frauen aber überhaupt wieder mehr um den eigenen Unterhalt kümmern können, brauchen sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung – entweder durch finanzielle Beiträge zu Hort- oder Kindergartenplatz oder durch festgelegte Zeiträume, in denen der Vater die Kinder beaufsichtigt. Diese Tatsache aber ist nicht im neuen Gesetz geregelt.
In der Realität sieht es anders aus
Beispiel Susanne A., alleinerziehende Mutter eines zweieinhalb Jahre alten Sohnes. Würden ihre Eltern nicht die Betreuung ihres Sohnes übernehmen, könnte die Flugbegleiterin überhaupt nicht wieder arbeiten gehen, denn sie ist des öfteren über Nacht weg. Auf ihren Ex-Mann kann sie bei der Kinderbetreuung nicht zurückgreifen, denn dieser hat keinen Kontakt mehr zu ihr. Eine Fremdbetreuung könnte sich Susanne A. nicht leisten. Abgesehen davon, dass es wohl schwierig wäre, eine Tagesmutter zu finden, die ihr Kind auch über Nacht betreut. Mit ihrem Ex-Mann, der Pilot ist und ihre Arbeitszeiten daher kennt, hat sie sich fürs Erste einigen können: Sie verzichtete auf einen Teil ihres Unterhalts, aber dafür zahlt ihr Ex-Mann ihr diesen Unterhalt unbefristet.
Ihre Situation könnte sich aber verschlechtern, wenn ihr Ex-Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Kind bekäme. Susanne A. findet, dass das neue Recht die Frauen unter enormen Druck setzt. Sie sollen Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt ganz alleine hinkriegen – ohne die Mithilfe des Ex-Partners.
Viele Jahre raus: keine Chance auf dem Arbeitsmarkt
Wirkliche Verliererinnen des neuen Gesetzes sind Frauen, die ihren Beruf ganz aufgegeben haben, um für die Kinder da zu sein. Zum Beispiel Inge S. Die 47-Jährige hat ihre Stelle als Sekretärin vor vielen Jahren aufgegeben – und ist nun auf Jobsuche. “Ich bin jetzt 47 – wie soll ich da einen Job finden? Ich habe verschiedene Firmen abgeklappert und mich vorgestellt. Aber die Chefs sagen mir, ich sei wie eine Berufsanfängerin – nur teurer. Ich müsste alles wieder neu lernen. Mir wächst das alles über den Kopf.” Derzeit zahlt ihr Mann 950 Euro Unterhalt, nach der Scheidung fällt der Unterhalt für Inge S. weg – sie bekommt dann nur noch 370 Euro und weiß nicht, wie sie davon leben soll.
Gesetz für eine viel fortschrittlichere Gesellschaft
Das neue Unterhaltsrecht geht von derzeit noch nicht existierenden gesellschaftlichen Verhältnissen aus. Es basiert nicht nur auf einer idealen Betreuungssituation in Krippen, Horten und Kindergärten, sondern auch darauf, dass sich traditionelle Rollen aufweichen: Dass Frauen eben nicht mehr ganz zu Hause bleiben, um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern, sondern Kinder bekommen und gleichzeitig arbeiten gehen.
Doch auch wenn beide Elternteile verdienen, ist es dennoch in den allermeisten Fällen die Frau, die weniger arbeitet und den Großteil der Kindererziehung und der Haushaltsführung übernimmt – oft, weil der Mann mehr verdient. Wenn sich diese Frauen nach einer Trennung wieder ganz alleine finanzieren müssen, wird das finanziell schnell eng.
Quelle: br-online.de – 20.07.2009 – Von Gabriele Knetsch
Link zum Pressebericht: www .br-online.de/bayern2/notizbuch/unterhalt-unterhaltsrecht-scheidung-ID1248081105967.xml























