Archiv für die ‘Sorgerecht’ Kategorie

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Moderate Lösung für nicht eheliche Kinder

Montag, März 15th, 2010

Das gemeinsame werden Mütter künftig nur verhindern können, wenn sie triftige Gründe gegen den Vater ihres unehelich geborenen Kindes vorbringen können.

Nach Gesprächen im Bundesjustizministerium zeichnet sich nach FOCUS-Informationen ab, dass der Gesetzgeber beim neu zu formulierenden Sorgerecht eine eher moderate Lösung anstrebt. Danach würde das gemeinsame Sorgerecht nicht wie in vielen europäischen Ländern üblich bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Elternteile vergeben. Es soll an den Antrag des Vaters geknüpft werden. Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.

Derzeit benötigt der Mann die ausdrückliche Zustimmung der Mutter, um das Sorgerecht ausüben zu können. Verweigert das die Frau, bestimmt allein sie über das Kind. Zwar zahlt der Vater dann und darf seinen Nachwuchs sehen (), hat aber kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Diese Regelung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember als „diskriminierend“. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Fast 220.000 Kinder werden in Deutschland pro Jahr unehelich geboren. Nur knapp die Hälfte der übt die gemeinsame Sorge aus. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, in welchen Fällen Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen.

Quelle: focus.de – 14.03.2010 – kh
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/news/sorgerecht-moderate-loesung-fuer-nicht-eheliche-kinder_aid_489631.html

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Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter

Donnerstag, Februar 25th, 2010

Interlaken (dpa) – Das für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen.
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Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Interlaken der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das deutsche Gesetz räumt der Mutter ein Vetorecht bei der Vergabe des Sorgerechts ein. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im vergangenen Dezember als Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot bewertet.

Die 47 Mitgliedsländer des Europarates wollen mit einer rascheren Umsetzung von Grundrechtsurteilen die Arbeitsüberlastung des EGMR verringern. Darauf einigten sich die Außen- und Justizminister der Staatenorganisation. «Wir haben den Grundstein gelegt, damit der Reformprozess für den Gerichtshof nun zügig vorangetrieben werden kann», sagte die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey.

Die Minister verabschiedeten ein Bündel von Reformmaßnahmen: Schwerwiegende Fälle sollen schneller bearbeitet werden. Unzulässige Beschwerden sollen rascher herausgefiltert werden, und für Wiederholungsfälle, die einen Großteil der Arbeit der Richter ausmachen, soll es künftig Piloturteile geben, die wegweisend für ähnliche Fälle sind. Initiiert wurde die Konferenz durch die Schweiz, die zur Zeit im Ministerkomitee den Vorsitz hat.

Die Flut von Beschwerden droht die Wirksamkeit des Gerichtshofes zunichte zu machen. Im vergangenen Jahr waren fast 120 000 Beschwerden in Straßburg anhängig, die meisten aus Russland, der Türkei und der Ukraine.

«Wenn das Leben oder die Gesundheit von Klägern bedroht ist, sollte der Gerichtshof innerhalb weniger Monate zu einer Entscheidung kommen können», sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Je nach Komplexität der Beschwerden können in Straßburg zehn Jahre bis zu einem Urteil vergehen. Wenn die Mitgliedsländer die Reform des Gerichtshofes ernsthaft vorantreiben, könnte nach Einschätzung von Juristen die Verfahrensdauer auf unter fünf Jahre reduziert werden. Wunschziel wäre allerdings eine Verfahrensdauer von zwei Jahren.

Jeder der 800 Millionen Bürger aus den 47 Europaratsländern kann den Gerichtshof anrufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt glaubt. Allerdings muss er zuvor den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Ein Kläger aus Deutschland muss also bereits vom abgewiesen worden sein, ehe er nach Straßburg ziehen kann.

Die Zeit, 19.02.2010 – http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/19/iptc-bdt-20100219-512-23947176xml

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Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen

Sonntag, Februar 14th, 2010

München – In einem aufsehenerregenden Fall nahm das Münchner Familiengericht einer Mutter ihren Sohn noch im Gerichtssaal weg. Das Berufungsverfahren steht noch aus. Die müssen erst zum Psychologen.
In einem der ungewöhnlichsten Urteile des vergangenen Jahres hatte das Münchner Familiengericht Monika H. (Name geändert) ihren zehnjährigen Sohn weggenommen und noch im Gerichtssaal dem Vater übergeben. Die Mutter legte Berufung ein: Ob der zehnjährige Tobias (Name geändert) künftig bei Mutter oder Vater leben wird, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Der zuständige Familiensenat will zunächst ein familienpsychologisches Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Eltern einholen.

Wie berichtet, hatte das im Dezember der Mutter das Sorgerecht entzogen, weil ihr Ex-Mann das Kind zu selten sehen durfte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, kommentierte damals eine Sprecherin des Amtsgerichts. Vor dem Urteil hatte das mehrfach vergeblich versucht, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. In allen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl über den Interessen der Eltern. Es soll nicht unter der leiden – und beide Eltern behalten dürfen.

Die Eheleute hatten sich vor drei Jahren getrennt, wobei sie, wie es bei Scheidungen heute üblich ist, das Sorgerecht für den Sohn teilten. Tobias blieb bei der Mutter, vereinbart war ein großzügiges Besuchsrecht des Vaters. Stattdessen sah er das Kind in 18 Monaten nur fünf Mal. Er schaltete das Familiengericht ein – mit Erfolg, er durfte Tobias nach der Verhandlung gleich mitnehmen, obwohl der Bub nach eigener Aussage lieber bei seiner Mutter geblieben wäre.

Ungewöhnliche Entscheidung
Vor seiner ungewöhnlichen Entscheidung hatte das Familiengericht eine Beratungsstelle hinzugezogen und eine Umgangspflegerin eingesetzt, um die Besuche zu regeln. Monika H. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung auch nach der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Sie meldete das Kind ohne Rücksprache mit dem Vater sogar von seiner Schule ab. Das war der Grund für die Aberkennung des Sorgerechts. Denn wenn dieses beiden Eltern gemeinsam übertragen wurde, kann nicht ein Teil eigenmächtig über wichtige Fragen wie etwa die Wahl der Schule entscheiden.

Strafbar macht sich ein Elternteil, wenn es sich mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland absetzt. Zwar hatte Tobias im Dezember in der Verhandlung versichert, er wolle bei seiner Mutter bleiben. Das Familiengericht sah aber einen Loyalitätskonflikt, den die Mutter heraufbeschworen habe: Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin sah auch zwischen Vater und Sohn ein vertrauensvolles Verhältnis.

An der Prozessführung der Richterin hat das Oberlandesgericht bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung in einem Beschluss gerügt, dass kein Verfahrenspfleger für die Interessen des Kindes bestellt worden sei. Auch vermisste der Senat ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit des Vaters. Jetzt werden beide Eltern begutachtet, bevor das OLG entscheidet. Anwalt Lutz Libbertz, der die Mutter vertritt, ist mit dieser Entwicklung „sehr zufrieden“. Tobias ist auch in zweiter Instanz bei seiner Haltung geblieben. „Ich will zur Mami“, hat er auf die Frage des Richters erwidert.

Quelle: tz-online.de – 11.02.10 – Von Sarah List
Link zum Pressebericht: www .tz-online.de/nachrichten/muenchen/streit-sorgerecht-eltern-psychologen-meta-627631.html

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Gemeinsam für ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern

Samstag, Februar 13th, 2010

Organisation Der Bundesverein Väteraufbruch hat sich im Jahr 1989 gegründet und setzt sich aus mehr als 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen zusammen. Die Kreisgruppe Esslingen-Reutlingen besteht seit dem Jahr 2003 und wird nun wegen ihrer Größe geteilt. Danach sind in der Kreisgruppe Esslingen etwa 30 Mitglieder beteiligt. Überlegt wird, den Verein in Elternaufbruch umzubenennen, weil immer mehr Frauen Interesse an der Initiative bekunden.

Ziele Die rund 3000 Mitglieder des gemeinnützigen Vereins setzen sich bundesweit dafür ein, dass Kinder nach einer zu beiden Elternteilen eine Beziehung haben können. Wichtig ist es dem Verein, dass das Kind regelmäßig Kontakte zu beiden Elternteilen hat und die das gemeinsame haben. Ganz nach dem Motto “Nur mit beiden Eltern sind unsere Kinder ganze Kinder” will der Verein eine gleichberechtigte Elternschaft unterstützen.

Cochemer Praxis Der Verein fordert, dass die Arbeitspraxis bundesweit angewandt wird. Bei dem Modell handelt es sich um eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Personen und Institutionen, die an einer beteiligt sind. Das Ziel ist, dass die Eltern in die Lage versetzt werden, wieder miteinander zu sprechen, statt zu streiten. Das Modell wurde 1992 in dem Moselort Cochem initiiert und findet inzwischen bundesweit Anerkennung.

Quelle: stuttgarter-zeitung.de – 07.01.2010 – tan
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2339414_sz_hier_artikel_7427_-gemeinsam-fuer-ein-gemeinsames-sorgerecht-der-eltern.html?_suchtag=2010-01-07

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Ohne Kompromisse geht es nicht

Montag, Oktober 12th, 2009

Nicht jeder Streit muss vor enden und viele Paare bewältigen eine Trennung und den weiteren mit ihren Kindern gut. Auch eine kann helfen, bei einer Trennung keinen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Einige Tipps von Christian Schoenfelder, Leiter der interkulturellen Familienberatung beim Arbeitskreis neue Erziehung.

Mediation Ein Mediator sorgt dafür, dass die Expartner wieder ins Gespräch kommen, sucht gerechte, friedliche Lösungen und verhandelt mit ihnen, wo sie sich entgegenkommen können. Mediation bedeutet Vermittlung. Wenn es um Kinder geht, ist es von Vorteil, wenn der Mediator eine psychosoziale Ausbildung hat.

Streit Zwischen Ängsten, Schuldgefühlen und Rachegelüsten ist es oft schwer, rationale Entscheidungen zu treffen. Hier ist Selbstdisziplin gefragt. “Bei Streit konzentriert sich die Beratung darauf, den den Blick wieder zu weiten auf Dinge, die sie eigentlich wissen”, sagt Schoenfelder. Denn Streitsituationen führen zu einem Tunnelblick. Manchmal helfen auch Mails und SMS – da bleibt man ruhiger, sieht nicht die Körperhaltung, hört nicht den Tonfall, der einen vielleicht auf die Palme bringt. Wenn man gar nicht mehr miteinander reden kann, hilft eine Beratung, die den Fokus von der Paarbeziehung auf die Elternbeziehung lenkt.

Kompromisse Nach einer Trennung gemeinsam Kinder zu erziehen, bedeutet immer auch, dass man mit Kompromissen leben muss. Dabei muss man wissen, dass jede Lösung nur für eine gewisse Zeit funktionieren wird. So wie sich die Rahmenbedingungen der Eltern privat und beruflich ändern, verändern sich auch die Bedürfnisse und Interessen des Kindes. Wenn sie Hilfe brauchen, können Eltern dann wieder eine Beratung aufsuchen, um die nächste Etappe auszuhandeln.

Modelle Patentlösungen oder Modelle gibt es nicht. Es gibt nur Einzelfalllösungen. Denn jedes Modell kann nur funktionieren, wenn die Beteiligten von ihm überzeugt sind. Dann steigen die Erfolgschancen, dass das Modell funktioniert. Wenn einer der Partner nicht wirklich überzeugt ist, bricht der Konflikt irgendwann auf.

Kompetenz Eltern können sehr gut einschätzen, was ihren Kindern gut tut. Das ist die Messlatte. Und sie sollten die Kinder mit einbeziehen. Je nach Alter ist es besser, das Kind gemeinsam oder allein und bei Bedarf auch extra zu betreuen.

Sorgerecht Bei Scheidungspaaren geht man heute grundsätzlich vom gemeinsamen Sorgerecht aus. Es bedeutet, dass grundsätzliche Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden müssen. Dinge des täglichen Lebens darf der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Das alleinige Sorgerecht wird nur gewährt, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (z.B. es vor Gewalt oder Missbrauch schützt). Unverheiratete Eltern bekommen das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie bei der eine Sorgerechtserklärung abgeben. Das ist davon unabhängig.

Recht auf Eltern Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Da das in der Realität nicht immer leicht umsetzbar ist, schicken die Richter inzwischen immer öfter streitende Paare vor ihrer gerichtlichen Entscheidung in die Beratung – das Kindeswohl rückt wieder mehr ins Bewusstsein.

Rat und Hilfe

- Arbeitskreis neue Erziehung: www.aktiv-fuer-kinder.de ; www.ane.de , Tel. 25 90 06-0

- Väteraufbruch für Kinder e.V., www.vafk.de , Tel. 26 03 84 93

- Verband alleinerziehender Mütter und Väter Berlin (vamv), www.vamv-berlin.de , Tel. 851 51 20

- www.umgangskalender.de

- Beratungsstellen nach Postleitzahl: www.bke.de

“Die Beratung will den Blick der Eltern weiten auf Dinge, die sie eigentlich wissen”

Quelle: morgenpost.de – 9. Oktober 2009 – gs
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/familie/article1186811/Ohne-Kompromisse-geht-es-nicht.html

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