Archiv für die ‘Jugendämter in DE’ Kategorie

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Hessen (24.07.2009): Eltern quälten Baby zu Tode – lebenslange Haft

Freitag, Juli 24th, 2009

Es müssen unvorstellbare Schmerzen gewesen sein: Im hessischen Wetzlar hat ein Paar seine acht Monate Tochter regelrecht zu Tode gefoltert. Ein verurteilte das Duo nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Limburg – Siris kannten kein Erbarmen mit ihrem Baby. Etwa ein halbes Jahr lang misshandelten sie die Kleine in ihrer Drei- Zimmer-Wohnung im mittelhessischen Wetzlar und freuten sich an den Schmerzen ihrer Tochter. Das Martyrium endete am 2. Mai 2008 mit dem Tod des Mädchens: Die zertrümmerten den Schädel ihres acht Monate alten Kindes.

Gut ein Jahr später hat das Landgericht Limburg an diesem Donnerstag das Urteil für die 36-jährige Mutter und den 24-jährigen Vater gesprochen: lebenslange Haft wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und wegen Kindesmisshandlung.

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit können die Eltern nicht schon nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Als mögliche Erklärung für die Tat sah die Vorsitzende Richterin Karin Walter die unglückliche Kindheit der beiden.

Bei der wegen einer Anschlagsdrohung um drei Stunden verschobenen Urteilsverkündung war aus dem Zuschauerraum immer wieder Schluchzen zu hören. Mit fassungslosen Gesichtern hörten sich die Menschen die Qualen der kleinen Siri an. Die beiden Angeklagten blickten nach unten, immer wieder schüttelten sie die Köpfe. “Sie haben Siri nicht nur körperlich misshandelt, sondern auch seelisch gequält”, sagte die Richterin.

Qualen fotografiert und gefilmt
Der sechs Monate lange Prozess war oft an die Grenzen des Erträglichen gegangen. Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem Plädoyer das grausame Tun des Paares als “Folterungen wie in einem Gefangenenlager”. Die Eltern hatten die Qualen ihres Kindes fotografiert und auf Video aufgenommen.

In einem Film war zu sehen, wie der Vater das schlafende Baby aus dem Bett riss und es in der Dunkelheit etwa 20 Mal hoch in die Luft warf. Siri – der Name bedeutet “Glück” oder “gutes Leben” – schrie jämmerlich, ihr Gesicht war angstverzerrt. Ihre Mutter lachte, und ihr Vater hielt die Quälerei für “lustig”. “Seine Fähigkeit, Mitleid zu empfinden, ist stark eingeschränkt”, sagte der Psychiater beim Prozess. Der Mutter bescheinigte er eine Persönlichkeitsstörung.

Die 36-Jährige stammt aus Kanada. Sie hat aus früheren Beziehungen zwei Kinder. Beide hat sie so vernachlässigt, dass ihr das entzogen wurde. Den Vater von Siri lernte sie 2006 über das Internet kennen, er flog zu ihr nach Kanada. Bald wurde sie schwanger, das arbeitslose Paar zog nach Wetzlar.

“Sie hat fast nur noch gewimmert”
Bereits wenige Wochen nach der Geburt von Siri quälten die beiden ihre kleine Tochter das erste Mal, die Misshandlungen wurden immer schlimmer. In den Wochen vor ihrem Tod brachen sie der Kleinen mehrfach die Knochen und ließen sie hungern. “Sie hat fast nur noch gewimmert und war spindeldürr”, so die Richterin.

Ein aufmerksamer Nachbar hatte bereits Ende 2007 das Jugendamt in Wetzlar informiert. Bei Hausbesuchen stellte die Mitarbeiterin nichts Außergewöhnliches fest, gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.

Der Nachbar ließ nicht locker – wenige Tage vor Siris Tod kündigte das Jugendamt daher bei dem Vater einen erneuten Besuch an. In der Nacht zum 2. Mai schreit das Baby. Die Eltern setzen ein zangenähnliches Gerät an seine Lippen und drücken zu. Als Siri immer noch weint, schlagen sie ihr mit der Faust heftig auf die Lippen. “Dann beschließen sie, ihre Tochter zu töten”, sagt die Richterin. Die Eltern wollten die Tat als plötzlichen Kindstod vertuschen und so den Besuch des Jugendamts vermeiden.

Quelle: spiegel.de – 23.07.2009 – jdl/dpa
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,637914,00.html

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Nordrhein-W. (23.07.2009): 90.000 Eltern erhalten Post vom Jugendamt

Donnerstag, Juli 23rd, 2009

Hinweis auf vorsorgliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder

Bielefeld. Viele tausend in Nordrhein-Westfalen werden vom 1. August an Post von der “Zentralen Stelle Gesunde Kindheit” in Bielefeld und anschließend auch vom örtlichen Jugendamt bekommen. Anlass ist eine neue Verordnung, die im September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.

Ausgelöst durch die öffentliche Debatte über spektakuläre Fälle von Kindesmisshandlung hatte die NRW-Landesregierung seinerzeit die “Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen” (UTeilnahmeDatVO) erlassen.

Damit soll erreicht werden, dass Eltern ihre Kinder möglichst lückenlos an Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und möglichen Defiziten in der körperlichen und geistigen Entwicklung teilnehmen lassen. Bislang versäumen etwa zehn Prozent der Eltern die Untersuchungen. Sie sind freiwillig, die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Zuerst kommt Erinnerungsschreiben
Mit einem aufwendigen Datenabgleich ermittelt die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit (ZSGK) nun fortlaufend alle Kinder in NRW, die zwischen 6 und 66 Monate alt sind und keine Teilnahmebescheinigungen für sechs in diesem Altersabschnitt vorgesehene Früherkennungsuntersuchungen vorweisen können. Deren Eltern oder Sorgeberechtigten erhalten zunächst ein Erinnerungsschreiben von der ZSGK. Gehen sie mit ihren Kindern anschließend innerhalb einer kurzen Frist immer noch nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen, werden die örtlich zuständigen informiert.

Martin Heuermann, Leiter der ZSGK, schätzt, dass im Zusammenhang mit der Verordnung vom 1. August an binnen Jahresfrist etwa 90.000 Eltern wegen der Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen angeschrieben werden. Der Bielefelder Uwe Büsching, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sieht in dem Verfahren zwar eine gute Möglichkeit zur Verbesserung der kindlichen Gesundheitsvorsorge. Viele Eltern würden die Briefe aber als “massive Bedrohung” empfinden.
Kein Gernalverdacht
Eine ähnliche Sorge treibt die Jugendämter um. Sie wollen die säumigen Eltern nicht unter Generalverdacht stellen, sondern immer erst das persönliche Gespräch suchen, ehe ein Prüfverfahren zur Kindeswohlgefährdung eingeleitet wird.

Quelle: nw-news.de – 22.07.2009 – VON HUBERTUS GÄRTNER
Link zum Pressebericht: www .nw-news.de/owl/3037904_90.000_Eltern_erhalten_Post_vom_Jugendamt.html

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Überregional (17.07.2009): Jugendämter sprechen Deutsch!

Samstag, Juli 18th, 2009

Ein Mangel an Professionalität ist deutlich erkennbar

Wenn offenbar wird, dass Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, bietet das Jugendamt Unterstützung an. Entweder wenden sich Familien selbst an das Jugendamt, wenn sie merken, dass ihre Erziehung aus dem Ruder läuft, oder das Jugendamt wird von Außenstehenden aufmerksam gemacht.

Die Europaausgaben türkischer Tageszeitungen berichten auch heute über die Probleme türkischer Eltern mit den Jugendämtern. Laut ZAMAN werden Jugendämter, die sich zum Alptraum türkischer Familien entwickelt haben, wegen ihrer willkürlichen Praxis auch vom Europäischen Parlament gerügt. Das Jugendamt habe einer türkischstämmigen Familie das für ihre Tochter entzogen und zeige ihr seitdem das junge Mädchen nicht, obwohl die Familie einen richterlichen Beschluss erwirkt habe. Die Mutter hofft nun auf die Unterstützung und Hilfe von Familienministerin Ursula von der Leyen.

“Ich habe kürzlich erfahren, dass unsere Bundesfamilienministerin sieben Kinder hat. Als Mutter kann sie mich sehr gut verstehen. Auch ich bin eine Deutsche und erbitte die Hilfe meiner Familienministerin sich dieser Sache anzunehmen”, sagte die Mutter der ZAMAN. In Bad Oeynhausen wurde die Jugendliche zur Alkoholikerin und schwanger, nachdem es vom Jugendamt der Familie entzogen wurde. In Bad Oeynhausen soll ein Hilfebrief des Mädchens an das Jugendamt, ursächlich für den Entzug von der Familie gewesen sein. Anlässlich des tragischen Falles um die türkische Familie Ö. haben sich zahlreiche Migrantenorganisationen über die Praxis der Jugendämter beschwert.

Diese Dramen, betreffen keinesfalls nur die betroffenen Familien.

In Deutschland leben viele Familien, die ähnliche Sorgen und Probleme haben. Bereits im Januar 2009 verabschiedete der Petitonsausschuss des Europäischen Parlaments ein Arbeitsdokument über deutsche Jugendämter. Anlass war eine sehr hohe Anzahl von Petitionen – selbst bei äußerst pessimistischer Zählung über 200 – von deutschen und ausländischen Bürgern, die ihre Menschenrechte durch Jugendämter verletzt sehen.

Der Petitionsausschuss bestätigte nun die Auffassung der Petenten, dass der fast unbegrenzte Einfluss der Jugendämter und das Fehlen von klaren Zuständigkeiten für deren Aufsicht nicht im Einklang mit dem Europäischen Recht steht. Zugleich stellte der Ausschuss fest, dass die Betroffenen sich vor allem deshalb an das Europäische Parlament gewendet haben, weil die deutsche Justiz dem rechtswidrigen Handeln von Jugendämtern allzu oft keinen Einhalt gebietet. So hat der Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments Deutschland und andere Mitgliedsstaaten angewiesen, die Jugendämter so zu reorganisieren, dass die Rechte der Kinder und Familien nicht beschnitten werden.

Beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ist eine sehr große Anzahl von Petitionen und Unterstützungsschreiben eingegangen, die angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland betreffen.

Von größter Wichtigkeit ist daher für alle Petenten die Erkenntnis, dass der Petitionsausschuss kein Ersatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann. Er kann auch den Umfang des von den Petenten dargelegten Problems nicht genau einschätzen und daher nicht von einem systembedingten Versagen sprechen. Andererseits ist festzuhalten, dass die Arbeitsweise der Jugendämter tatsächlich von vielen europäischen Bürgern mit großer Sorge betrachtet wird und dass sich daher die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene – darunter auch die zuständigen Bundestagsausschüsse dringend mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

Beschwerde-Kategorien
Die Petenten haben sich teils einzeln an den Ausschuss gewandt und teils durch ihre Unterschrift organisierte Kampagnen unterstützt, bei denen oft vehemente Proteste gegen das System der Jugendämter vorgebracht werden.

Eine große Gruppe von Petitionen betrifft präzise und spezifische Vorwürfe gegen die deutschen Behörden wegen Diskriminierungen nichtdeutscher Eltern aus geschiedenen binationalen Ehen beim begleiteten mit ihren Kindern. Die Petenten erklären, dass sich das Problem der Diskriminierung aus den üblichen Verfahren der Jugendämter ergibt, dies für nichtdeutsche Eltern schwierig oder gar unmöglich machen, den Kontakt zum Kind zuhalten. Von Petenten, denen lediglich ein begleiteter gewährt wurde, wird besonders heftig kritisiert, dass die anwesenden Vertreter des Jugendamts bei den Treffen mit den Kindern regelmäßig darüber wachen, dass das Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht. Wenn der Umgangsbegleiter die von Elternteil und Kind gesprochene Sprache nicht versteht, wird das Gespräch unterbrochen und, der Vater oder die Mutter zum Gehen aufgefordert. Den eingegangenen Petitionen nach zu urteilen tritt eine solche Diskriminierung besonders dann auf, wenn ein Elternteil Polnisch spricht, obwohl es in zahlreichen Fällen auch um Französisch und andere Sprachen geht.

Eine zweite Gruppe von Petitionen betrifft Fälle, in denen Kinder auf Beschluss des Jugendamtes von den Eltern getrennt wurden, weil diese angeblich physisch oder psychisch nicht in der Lage sind, die Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen. Natürlich kann ein parlamentarischer Ausschuss weder die betreffenden Vorwürfe verifizieren noch die psychologischen oder psychosozialen Begründungen für die betreffende Entscheidung nachprüfen. Er kann lediglich feststellen, dass in den Fällen, in denen die Petenten die Begründungen anfochten, in Deutschland offenbar keine Lösung auf dem normalen Verfahrensweg herbeigeführt werden konnte.

Die dritte und größte Gruppe von Petitionen betrifft verschiedene Praktiken der Jugendämter, die nach Meinung der Petenten immer wieder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die EU-Prinzipien der Achtung der Grundrechte und der Rechte des Kindes verstoßen, weshalb die Petenten das Europäische Parlament ersuchen, einzugreifen und für die Abschaffung der Jugendämter zu sorgen.

Diskriminierung aus Gründen der Nationalität
Viele Petenten geben an, dass das Problem der Diskriminierung aus Gründen der Nationalität eine Folge der Verfahrensweise der deutschen Jugendämter sei, die bei binationaler Ehen den nichtdeutschen Ehepartner diskriminieren, indem sie ihm in Fällen, in denen lediglich ein begleiteter Umgang gestattet wird, den Kontakt zum Kind erschweren oder gar unmöglich machen. Bei den Treffen wache der Vertreter des Jugendamts darüber, dass der betreffende Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht. Falls das Kind oder der Elternteil eine Sprache verwende, die der Umgangsbegleiter nicht versteht, werde das Gespräch rücksichtslos unterbrochen.

Außerdem drohten die Beamten den nichtdeutschen Elternteilen an, dass die Nichtbefolgung ihrer Anordnungen ein Umgangsverbot zur Folge haben werde, und in einigen Fällen seien diese Drohungen tatsächlich wahrgemacht worden. Die Petenten erklären, das Jugendamt begründe seine Entscheidungen damit, dass es aus fachlicher pädagogischer Sicht nicht im Interesse des Kindes liege, bei den Treffen mit den Vertretern des Jugendamts eine Fremdsprache zu verwenden. Für das Kind sei es förderlich, seine Deutschkenntnisse zu entwickeln, da es in Deutschland aufwachse und dort zur Schule gehe oder gehen werde.

Die Petenten weisen darauf hin (und Fachleute bestätigen dies), dass die Sprache beim Umgang mit einem Elternteil, der mit dem Kind von Geburt an in seiner Muttersprache kommuniziert hat, eine entscheidende Rolle spielt. Auf der Grundlage der Sprache entwickle sich zwischen dem Kind und dem nichtdeutschen Elternteil eine emotionale Bindung, die durch das Medium dieser Sprache immer weiter gefestigt werde. Die Bindung zwischen Kind und Eltern sei das wichtigste Kriterium für das “”. Hinter dem Wunsch, mit dem eigenen Kind – auch beim begleiteten Umgang – in der Muttersprache zu sprechen, stehe daher der Wunsch nach Aufrechterhaltung der emotionalen Bindung zum Kind.

Die Petenten unterstreichen, dass das vom Jugendamt “verharmloste” Verbot der Verwendung einer anderen Sprache als Deutsch gravierende Folgen habe. Es beeinträchtige die Bindung zwischen dem nichtdeutschen Elternteil und dem Kind und könne ein gerichtlich verhängtes Umgangsverbot zur Folge haben, wenn sich der Elternteil als “ungehorsam” erweist.

Ferner führen die Petenten aus, dass selbst Anträge entschlossener Eltern auf Durchführung von Treffen bei einem zweisprachigen Familiendienst abgelehnt wurden, ebenso Anträge auf Einschaltung einer Fachkraft mit entsprechenden Sprachkenntnissen für die Teilnahme an Treffen zwischen Elternteil und Kind. Die Jugendämter brächten die verschiedensten Gründe und Umstände zu ihrer Rechtfertigung vor, angefangen von dem Vorwurf an die Eltern, dass sie ihre fließenden Deutschkenntnisse beim Umgang mit dem Kind nicht nutzten, bis hin zu der Erklärung, dass die Ämter nicht über die nötigen Voraussetzungen verfügten, um ein Treffen mit dem Kind in der betreffenden Sprache zu ermöglichen.

Wie die Petenten außerdem erklärten, hat Unnachgiebigkeit des nichtdeutschen Elternteils in Extremfällen die Aberkennung der elterlichen Rechte zur Folge. Durch eine derart “unmenschliche” Vorgehensweise würden die Rechte der Eltern und Kinder mit Füßen getreten. Nach Aussage der Petenten setzen die Jugendämter mit harter Hand durch, dass die Kinder deutschsprachig aufwachsen, und verstoßen dabei, ohne zu zögern, gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, was die Herkunft und Sprache anbelangt. Es seien also die Jugendämter und nicht die Eltern, die mit ihren Entscheidungen das Kindeswohl übergehen.

Andere Petenten wiederum beschweren sich darüber, dass für Kinder ausländischer Familien, die vorübergehend in Deutschland leben, weder Haus- noch Fernunterricht gestattet werde, was eine Diskriminierung aus Gründen der Nationalität darstelle. Im Europäischen Forschungsraum würden mehr und besser ausgebildete Forscher und andere hochqualifizierte Fachleute benötigt, die berufsbedingt häufig umziehen müssen und natürlich ihre Familien mitnehmen möchten. Da das deutsche Schulsystem die pädagogischen Bedürfnisse ihrer Kinder nicht befriedige, suchten sie nach Bildungsalternativen; dies gelte jedoch als rechtswidrig und habe zur Folge, dass das Jugendamt den Entzug der Kinder androhe.

Am größten ist die Gruppe der Petenten, die vortragen, dass die deutschen Jugendämter und Sozialbehörden die ihnen vom Staat verliehene Macht missbrauchen und gegen die Bürger und Menschenrechte verstoßen. Dies gelte nicht nur für den Umgang mit nichtdeutschen Elternteilen binationaler Kinder, die in Deutschland leben, sondern auch für den Umgang mit im Ausland lebenden Elternteilen bei grenzüberschreitenden Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Einige Beschwerden betreffen auch die Weigerung deutscher Behörden, die eines ausländischen Vaters anzuerkennen.

Was wird den Jugendämtern noch vorgeworfen?
Viele Petenten betonen, dass das Jugendamt im Falle binationaler Paare folgende spezifische Ziele verfolge:

* Jedes Kind ist am Verlassen des deutschen Gebiets zu hindern.
* Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts hat sofort, die der elterlichen Sorgemittelfristig auf den deutschstämmigen Elternteil zu erfolgen.

* Kinder sind vor der Pflege ihrer zweiten Kultur und Sprache zu bewahren. Umgang und Kontakt zum nichtdeutschen Elternteil sind mit demütigenden Maßnahmen zu hindern. Die nationale “Säuberung” ist mit der Fortführung von Rechtsverfahren sicherzustellen. Bei Uneinsichtigkeit ist der ausländische Elternteil zu bedrohen und strafrechtlich zu belangen.
* Unterhaltszahlungen sind in das deutsche Gebiet zu holen. Ausstehende Forderungen sind einzuziehen, wenn die Kinder groß sind, also wenn der Rechtsanspruch der nichtdeutschen Eltern auf ihre Kinder erloschen ist.
* Die vom Jugendamt über sie erhobenen Daten und geführten Unterlagen sind den Eltern durch den Datenschutz zu verbergen.

Den Petenten zufolge ist das Jugendamt eine politische Behörde, deren willkürliche Macht und Verflechtung mit der Justizbehörde weder mit den Regeln des universell geltenden Rechtes noch mit den Grundfreiheiten des Individuums vereinbar sind. Ihre Handlungsprinzipien, die auf Einseitigkeit und Nationalismus beruhen, sind unvereinbar mit dem europäischen Gedanken und mit der Regel: “Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.”

Der Ausschuss hat auch keine Jugendämter aufgesucht, um die Sachverhalte vor Ort nachzuprüfen. Dies ist Aufgabe der deutschen Behörden.

Unter diesen Umständen ist es nicht angebracht, ein administratives System eines Mitgliedstaats zu kritisieren oder zu verurteilen. Ebenso unangebracht wäre es jedoch, sich nicht der Tatsache zu stellen, dass es offenbar infolge von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität oder Sprache zu sehr zahlreichen Verstößen gegen Elternrechte gekommen ist, gegen die anscheinend nichts unternommen wurde. In fast allen Fällen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasst hat, wurden dadurch die Interessen des Kindes verletzt. Überdies scheint es eine gängige Praxis zu sein, den Eltern das Recht zuverweigern, mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen. Hinzu kommt, dass den eingegangenen Zeugenaussagen zufolge die Behörden die Auswirkungen dieser Praxis auf das Kind und seine emotionale Stabilität herunterspielen.

Migranten sollten entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in Behörden (Kinder- und Jugendhilfe) vertreten sein, um sich gezielt um die Belange der Zuwanderer zu kümmern. Das fordert Raif Özalan, Vorsitzender der Saydam e.V. “Jugendämter, aber auch andere Behörden müssten personell umstrukturiert werden. Ebenso ist es erforderlich, dass Migranteneinrichtungen (mit Migrationshintergrund) in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als Träger anerkannt werden (Jugendhilfeausschuss). Arbeit, Bildung und Integration ist mehr als nur Sprachförderung”, so Özalan.

Saydam e.V hat am 26.08.2008 ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – gestellt. Diese wurde von der Freien Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz abgelehnt. Seit Mai 2009 befasst sich die Rechtsabteilung der Behörde mit der Begründung der Entscheidung. Erst wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist, kann eine Klage eingereicht werden.

Wegen Anspruch auf Durchführung eines vergaberechtskonformen Ausschreibungsverfahrens (sog. Primärrechtsschutz ) erhielt die Behörde am 06.07.2009 eine Rüge von Saydam e.V. Auch in diesem Zusammenhang bestehen erheblichen Rechtsbedenken, insbesondere aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und den korrespondierenden europäischen Grundfreiheiten.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.saydam.de

Quelle: readers-edition.de – 17.07.2009 – Raif Özalan
Link zum Pressebericht: http://www.readers-edition.de/2009/07/17/jugendaemter-sprechen-deutsch-ein-mangel-an-professionalitaet-ist-deutlich-erkennbar/

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Bayern (17.07.2009): Vater bricht wehrlosem Kind brutal beide Beine

Freitag, Juli 17th, 2009

Haßfurt/Sand – Weil er seinen drei Wochen alten Sohn mehrfach misshandelt hat, verurteilte das Haßfurt jetzt einen 30-jährigen Arbeitslosen aus Sand zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Im März 2008 war der verheiratete Vater von zwei Kindern mit dem Säugling allein in der Wohnung. Durch das Schreien des Kindes fühlte er sich in seiner Ruhe gestört, packte den Kleinen am rechten Bein und knickte es nach innen, so dass der Oberschenkelknochen brach, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ausführte. Es folgten weitere Misshandlungen. Im Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt attestierte man mehrere Blutergüsse am ganzen Körper des Kindes, die durch starkes Kneifen entstanden sind. Am 1. Oktober 2008 brach der Angeklagte seinem Sohn das linke Bein – wieder durch heftiges Knicken.

Vor räumte der Mann alle Vorwürfe ein und bereute die Falschaussage, die er gegenüber dem Jugendamt und einem Arzt gemacht hatte – sein Sprössling sei vom Wickeltisch gefallen und seine kleine Schwester habe sein Bein durch die Stäbe des Gitterbetts gezogen und dadurch den Knochen gebrochen. Vielmehr sei er bei der ersten Tat schlecht gelaunt von seiner damaligen Arbeitsstelle als Maschinenbediener nach Hause gekommen. Die Kollegen hätten ihn wieder einmal gemobbt.

Um sich abzulenken spielte er ein Computerspiel, wodurch er jedoch nur noch mehr emotional aufgewühlt worden sei. Als dann sein Sohn anfing zu schreien, habe er seine ganze Wut und den Frust, der sich angestaut hatte, an ihm ausgelassen.

Er bemerkte nach eigenen Angaben ein knackendes Geräusch, als der Oberschenkelknochen brach. Das Kind habe daraufhin noch lauter geschrien. Anstatt zu helfen, zog er sich zurück und sagte seiner Frau später, der Sohn sei vom Sofa gefallen. Erst eine Woche später suchte die Mutter einen Arzt auf, nachdem ihr auffiel, dass ihr Säugling sein Bein in einer Schonhaltung hielt.

Die Tatsache, dass sein Sohn in ärztlicher Behandlung war, hielt den Angeklagten aber nicht davon ab, ihn weiter zu quälen. Als er für ein Wochenende vom Krankenhaus nach Hause durfte, nutzte der Vater die Situation aus und fügte dem Kind durch heftiges Zwicken Blutergüsse am ganzen Körper zu. “Es war mir egal, ob er schreit. Hauptsache ich konnte meinen Frust loswerden”, schilderte der 30-Jährige vor Gericht seine kaltblütige Tat.

Eifersüchtig
Weil der Sohn die Mutter mehr liebte als ihn, war er eifersüchtig und voller Frust. Im Oktober 2008 kam es dann zum zweiten Beinbruch. Auch diesmal war das Schreien des Säuglings Auslöser für die Tat. Wieder hörte er das knackende Geräusch des Knochens.

Schweißgebadet und geschockt ging der Angeklagte nach seinen Worten danach ins Bett, konnte jedoch nicht einschlafen. Diesmal ließ ihm sein Gewissen keine Ruhe und er ging am nächsten Tag mit dem Kind zum Arzt.

Das Jugendamt beendete das Martyrium des Jungen, indem es dem Vater das entzog. Laut einem psychologischen Gutachten, das die Verteidigung vorlegte, hatte der Angeklagte eine schwere Kindheit. Im ehemaligen Ost-Berlin in ärmlichen Verhältnissen geboren, litt er unter den Gewaltausbrüchen seines alkoholkranken Vaters. Nach der der kam er für eineinhalb Jahre in ein Heim und besuchte die Sonderschule. Im Alter von 18 Jahren kam er zur Bundeswehr, wo er von den Vorgesetzten schikaniert wurde.

Mit 24 Jahren entdeckte er das Computerspiel “world of warcraft”, durch welches er sich fünf Jahre lang in eine Scheinwelt flüchtete. Seitdem er mit dem Spielen aufhörte, habe sich sein Leben geändert und er sei nicht mehr so aggressiv, beteuerte der Angeklagte.

Ein rechtsmedizinischer bestätigte, dass die Knochenbrüche des Säuglings durch massive Gewalteinwirkung passiert sein müssen. Spätfolgen könne man erst erkennen, wenn das Kind erwachsen ist. Dem Bub seien massive Schmerzen durch die Brüche entstanden.

Die Staatsanwältin stellte fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz schlimm sein kann. Dies rechtfertige aber keinesfalls die Misshandlung von Schutzbefohlenen durch eine vorsätzliche Körperverletzung. Zugute müsse man dem Angeklagten halten, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat, nicht einschlägig vorbestraft ist, eine schwere Kindheit hatte und er mittlerweile zwei Therapien mitmacht. Gegen ihn spreche, dass es sich um völlig sinnlose, äußerst brutale Taten an einem wehrlosen Kind handelte. Der Beschuldigte bemitleide sich nur selbst, so die Staatsanwältin, und zeige keine echte Reue. Daher sei er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten zu verurteilen.

Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant bisher nicht in einer Gewaltsache auffällig wurde und die letzte Vorstrafe schon fünf Jahre zurückliegt. Er habe sich nicht unter Kontrolle gehabt. Mittlerweile sei er auf dem besten Weg in ein normales Leben. Seine Frau und seine Schwiegereltern hielten weiterhin zu ihm, so dass eine gute Sozialprognose gegeben sei. Sie forderte daher eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten.

Richter Roland Wiltschka blieb nur einen Monat unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin. “Man kann nicht nachvollziehen, was Sie getan haben. Sie haben einem wehrlosen Kind mit Absicht die Beine gebrochen. Sie hörten das Knacken und taten nichts. Ihre egoistische Angst, erwischt zu werden, war größer, als dem Kind zu helfen. Die von der Natur eingerichtete Hemmschwelle, ein Kind zu schützen, war bei Ihnen nicht da”, begründete er sein Urteil. Der 30-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis und verließ Hand in Hand mit seiner Frau den Gerichtssaal.

Quelle: np-coburg.de – 17.07.2009 – Von Martin Schweiger
Link zum Pressebericht: www .np-coburg.de/nachrichten/lokal/hassberge/art2393,979086

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