Ein Mangel an Professionalität ist deutlich erkennbar
Wenn offenbar wird, dass Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, bietet das Jugendamt Unterstützung an. Entweder wenden sich Familien selbst an das Jugendamt, wenn sie merken, dass ihre Erziehung aus dem Ruder läuft, oder das Jugendamt wird von Außenstehenden aufmerksam gemacht.
Die Europaausgaben türkischer Tageszeitungen berichten auch heute über die Probleme türkischer Eltern mit den Jugendämtern. Laut ZAMAN werden Jugendämter, die sich zum Alptraum türkischer Familien entwickelt haben, wegen ihrer willkürlichen Praxis auch vom Europäischen Parlament gerügt. Das Jugendamt habe einer türkischstämmigen Familie das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen und zeige ihr seitdem das junge Mädchen nicht, obwohl die Familie einen richterlichen Beschluss erwirkt habe. Die Mutter hofft nun auf die Unterstützung und Hilfe von Familienministerin Ursula von der Leyen.
“Ich habe kürzlich erfahren, dass unsere Bundesfamilienministerin sieben Kinder hat. Als Mutter kann sie mich sehr gut verstehen. Auch ich bin eine Deutsche und erbitte die Hilfe meiner Familienministerin sich dieser Sache anzunehmen”, sagte die Mutter der ZAMAN. In Bad Oeynhausen wurde die Jugendliche zur Alkoholikerin und schwanger, nachdem es vom Jugendamt der Familie entzogen wurde. In Bad Oeynhausen soll ein Hilfebrief des Mädchens an das Jugendamt, ursächlich für den Entzug von der Familie gewesen sein. Anlässlich des tragischen Falles um die türkische Familie Ö. haben sich zahlreiche Migrantenorganisationen über die Praxis der Jugendämter beschwert.
Diese Dramen, betreffen keinesfalls nur die betroffenen Familien.
In Deutschland leben viele Familien, die ähnliche Sorgen und Probleme haben. Bereits im Januar 2009 verabschiedete der Petitonsausschuss des Europäischen Parlaments ein Arbeitsdokument über deutsche Jugendämter. Anlass war eine sehr hohe Anzahl von Petitionen – selbst bei äußerst pessimistischer Zählung über 200 – von deutschen und ausländischen Bürgern, die ihre Menschenrechte durch Jugendämter verletzt sehen.
Der Petitionsausschuss bestätigte nun die Auffassung der Petenten, dass der fast unbegrenzte Einfluss der Jugendämter und das Fehlen von klaren Zuständigkeiten für deren Aufsicht nicht im Einklang mit dem Europäischen Recht steht. Zugleich stellte der Ausschuss fest, dass die Betroffenen sich vor allem deshalb an das Europäische Parlament gewendet haben, weil die deutsche Justiz dem rechtswidrigen Handeln von Jugendämtern allzu oft keinen Einhalt gebietet. So hat der Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments Deutschland und andere Mitgliedsstaaten angewiesen, die Jugendämter so zu reorganisieren, dass die Rechte der Kinder und Familien nicht beschnitten werden.
Beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ist eine sehr große Anzahl von Petitionen und Unterstützungsschreiben eingegangen, die angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland betreffen.
Von größter Wichtigkeit ist daher für alle Petenten die Erkenntnis, dass der Petitionsausschuss kein Ersatz für die zuständigen Rechtsprechungs- und Normenkontrollorgane sein kann. Er kann auch den Umfang des von den Petenten dargelegten Problems nicht genau einschätzen und daher nicht von einem systembedingten Versagen sprechen. Andererseits ist festzuhalten, dass die Arbeitsweise der Jugendämter tatsächlich von vielen europäischen Bürgern mit großer Sorge betrachtet wird und dass sich daher die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene – darunter auch die zuständigen Bundestagsausschüsse dringend mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.
Beschwerde-Kategorien
Die Petenten haben sich teils einzeln an den Ausschuss gewandt und teils durch ihre Unterschrift organisierte Kampagnen unterstützt, bei denen oft vehemente Proteste gegen das System der Jugendämter vorgebracht werden.
Eine große Gruppe von Petitionen betrifft präzise und spezifische Vorwürfe gegen die deutschen Behörden wegen Diskriminierungen nichtdeutscher Eltern aus geschiedenen binationalen Ehen beim begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Die Petenten erklären, dass sich das Problem der Diskriminierung aus den üblichen Verfahren der Jugendämter ergibt, dies für nichtdeutsche Eltern schwierig oder gar unmöglich machen, den Kontakt zum Kind zuhalten. Von Petenten, denen lediglich ein begleiteter Umgang gewährt wurde, wird besonders heftig kritisiert, dass die anwesenden Vertreter des Jugendamts bei den Treffen mit den Kindern regelmäßig darüber wachen, dass das Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht. Wenn der Umgangsbegleiter die von Elternteil und Kind gesprochene Sprache nicht versteht, wird das Gespräch unterbrochen und, der Vater oder die Mutter zum Gehen aufgefordert. Den eingegangenen Petitionen nach zu urteilen tritt eine solche Diskriminierung besonders dann auf, wenn ein Elternteil Polnisch spricht, obwohl es in zahlreichen Fällen auch um Französisch und andere Sprachen geht.
Eine zweite Gruppe von Petitionen betrifft Fälle, in denen Kinder auf Beschluss des Jugendamtes von den Eltern getrennt wurden, weil diese angeblich physisch oder psychisch nicht in der Lage sind, die Verantwortung für die Erziehung zu übernehmen. Natürlich kann ein parlamentarischer Ausschuss weder die betreffenden Vorwürfe verifizieren noch die psychologischen oder psychosozialen Begründungen für die betreffende Entscheidung nachprüfen. Er kann lediglich feststellen, dass in den Fällen, in denen die Petenten die Begründungen anfochten, in Deutschland offenbar keine Lösung auf dem normalen Verfahrensweg herbeigeführt werden konnte.
Die dritte und größte Gruppe von Petitionen betrifft verschiedene Praktiken der Jugendämter, die nach Meinung der Petenten immer wieder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die EU-Prinzipien der Achtung der Grundrechte und der Rechte des Kindes verstoßen, weshalb die Petenten das Europäische Parlament ersuchen, einzugreifen und für die Abschaffung der Jugendämter zu sorgen.
Diskriminierung aus Gründen der Nationalität
Viele Petenten geben an, dass das Problem der Diskriminierung aus Gründen der Nationalität eine Folge der Verfahrensweise der deutschen Jugendämter sei, die bei Trennung binationaler Ehen den nichtdeutschen Ehepartner diskriminieren, indem sie ihm in Fällen, in denen lediglich ein begleiteter Umgang gestattet wird, den Kontakt zum Kind erschweren oder gar unmöglich machen. Bei den Treffen wache der Vertreter des Jugendamts darüber, dass der betreffende Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht. Falls das Kind oder der Elternteil eine Sprache verwende, die der Umgangsbegleiter nicht versteht, werde das Gespräch rücksichtslos unterbrochen.
Außerdem drohten die Beamten den nichtdeutschen Elternteilen an, dass die Nichtbefolgung ihrer Anordnungen ein Umgangsverbot zur Folge haben werde, und in einigen Fällen seien diese Drohungen tatsächlich wahrgemacht worden. Die Petenten erklären, das Jugendamt begründe seine Entscheidungen damit, dass es aus fachlicher pädagogischer Sicht nicht im Interesse des Kindes liege, bei den Treffen mit den Vertretern des Jugendamts eine Fremdsprache zu verwenden. Für das Kind sei es förderlich, seine Deutschkenntnisse zu entwickeln, da es in Deutschland aufwachse und dort zur Schule gehe oder gehen werde.
Die Petenten weisen darauf hin (und Fachleute bestätigen dies), dass die Sprache beim Umgang mit einem Elternteil, der mit dem Kind von Geburt an in seiner Muttersprache kommuniziert hat, eine entscheidende Rolle spielt. Auf der Grundlage der Sprache entwickle sich zwischen dem Kind und dem nichtdeutschen Elternteil eine emotionale Bindung, die durch das Medium dieser Sprache immer weiter gefestigt werde. Die Bindung zwischen Kind und Eltern sei das wichtigste Kriterium für das “Kindeswohl”. Hinter dem Wunsch, mit dem eigenen Kind – auch beim begleiteten Umgang – in der Muttersprache zu sprechen, stehe daher der Wunsch nach Aufrechterhaltung der emotionalen Bindung zum Kind.
Die Petenten unterstreichen, dass das vom Jugendamt “verharmloste” Verbot der Verwendung einer anderen Sprache als Deutsch gravierende Folgen habe. Es beeinträchtige die Bindung zwischen dem nichtdeutschen Elternteil und dem Kind und könne ein gerichtlich verhängtes Umgangsverbot zur Folge haben, wenn sich der Elternteil als “ungehorsam” erweist.
Ferner führen die Petenten aus, dass selbst Anträge entschlossener Eltern auf Durchführung von Treffen bei einem zweisprachigen Familiendienst abgelehnt wurden, ebenso Anträge auf Einschaltung einer Fachkraft mit entsprechenden Sprachkenntnissen für die Teilnahme an Treffen zwischen Elternteil und Kind. Die Jugendämter brächten die verschiedensten Gründe und Umstände zu ihrer Rechtfertigung vor, angefangen von dem Vorwurf an die Eltern, dass sie ihre fließenden Deutschkenntnisse beim Umgang mit dem Kind nicht nutzten, bis hin zu der Erklärung, dass die Ämter nicht über die nötigen Voraussetzungen verfügten, um ein Treffen mit dem Kind in der betreffenden Sprache zu ermöglichen.
Wie die Petenten außerdem erklärten, hat Unnachgiebigkeit des nichtdeutschen Elternteils in Extremfällen die Aberkennung der elterlichen Rechte zur Folge. Durch eine derart “unmenschliche” Vorgehensweise würden die Rechte der Eltern und Kinder mit Füßen getreten. Nach Aussage der Petenten setzen die Jugendämter mit harter Hand durch, dass die Kinder deutschsprachig aufwachsen, und verstoßen dabei, ohne zu zögern, gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, was die Herkunft und Sprache anbelangt. Es seien also die Jugendämter und nicht die Eltern, die mit ihren Entscheidungen das Kindeswohl übergehen.
Andere Petenten wiederum beschweren sich darüber, dass für Kinder ausländischer Familien, die vorübergehend in Deutschland leben, weder Haus- noch Fernunterricht gestattet werde, was eine Diskriminierung aus Gründen der Nationalität darstelle. Im Europäischen Forschungsraum würden mehr und besser ausgebildete Forscher und andere hochqualifizierte Fachleute benötigt, die berufsbedingt häufig umziehen müssen und natürlich ihre Familien mitnehmen möchten. Da das deutsche Schulsystem die pädagogischen Bedürfnisse ihrer Kinder nicht befriedige, suchten sie nach Bildungsalternativen; dies gelte jedoch als rechtswidrig und habe zur Folge, dass das Jugendamt den Entzug der Kinder androhe.
Am größten ist die Gruppe der Petenten, die vortragen, dass die deutschen Jugendämter und Sozialbehörden die ihnen vom Staat verliehene Macht missbrauchen und gegen die Bürger und Menschenrechte verstoßen. Dies gelte nicht nur für den Umgang mit nichtdeutschen Elternteilen binationaler Kinder, die in Deutschland leben, sondern auch für den Umgang mit im Ausland lebenden Elternteilen bei grenzüberschreitenden Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Einige Beschwerden betreffen auch die Weigerung deutscher Behörden, die Vaterschaft eines ausländischen Vaters anzuerkennen.
Was wird den Jugendämtern noch vorgeworfen?
Viele Petenten betonen, dass das Jugendamt im Falle binationaler Paare folgende spezifische Ziele verfolge:
* Jedes Kind ist am Verlassen des deutschen Gebiets zu hindern.
* Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts hat sofort, die der elterlichen Sorgemittelfristig auf den deutschstämmigen Elternteil zu erfolgen.
* Kinder sind vor der Pflege ihrer zweiten Kultur und Sprache zu bewahren. Umgang und Kontakt zum nichtdeutschen Elternteil sind mit demütigenden Maßnahmen zu hindern. Die nationale “Säuberung” ist mit der Fortführung von Rechtsverfahren sicherzustellen. Bei Uneinsichtigkeit ist der ausländische Elternteil zu bedrohen und strafrechtlich zu belangen.
* Unterhaltszahlungen sind in das deutsche Gebiet zu holen. Ausstehende Forderungen sind einzuziehen, wenn die Kinder groß sind, also wenn der Rechtsanspruch der nichtdeutschen Eltern auf ihre Kinder erloschen ist.
* Die vom Jugendamt über sie erhobenen Daten und geführten Unterlagen sind den Eltern durch den Datenschutz zu verbergen.
Den Petenten zufolge ist das Jugendamt eine politische Behörde, deren willkürliche Macht und Verflechtung mit der Justizbehörde weder mit den Regeln des universell geltenden Rechtes noch mit den Grundfreiheiten des Individuums vereinbar sind. Ihre Handlungsprinzipien, die auf Einseitigkeit und Nationalismus beruhen, sind unvereinbar mit dem europäischen Gedanken und mit der Regel: “Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.”
Der Ausschuss hat auch keine Jugendämter aufgesucht, um die Sachverhalte vor Ort nachzuprüfen. Dies ist Aufgabe der deutschen Behörden.
Unter diesen Umständen ist es nicht angebracht, ein administratives System eines Mitgliedstaats zu kritisieren oder zu verurteilen. Ebenso unangebracht wäre es jedoch, sich nicht der Tatsache zu stellen, dass es offenbar infolge von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität oder Sprache zu sehr zahlreichen Verstößen gegen Elternrechte gekommen ist, gegen die anscheinend nichts unternommen wurde. In fast allen Fällen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasst hat, wurden dadurch die Interessen des Kindes verletzt. Überdies scheint es eine gängige Praxis zu sein, den Eltern das Recht zuverweigern, mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen. Hinzu kommt, dass den eingegangenen Zeugenaussagen zufolge die Behörden die Auswirkungen dieser Praxis auf das Kind und seine emotionale Stabilität herunterspielen.
Migranten sollten entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in Behörden (Kinder- und Jugendhilfe) vertreten sein, um sich gezielt um die Belange der Zuwanderer zu kümmern. Das fordert Raif Özalan, Vorsitzender der Saydam e.V. “Jugendämter, aber auch andere Behörden müssten personell umstrukturiert werden. Ebenso ist es erforderlich, dass Migranteneinrichtungen (mit Migrationshintergrund) in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als Träger anerkannt werden (Jugendhilfeausschuss). Arbeit, Bildung und Integration ist mehr als nur Sprachförderung”, so Özalan.
Saydam e.V hat am 26.08.2008 ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – gestellt. Diese wurde von der Freien Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz abgelehnt. Seit Mai 2009 befasst sich die Rechtsabteilung der Behörde mit der Begründung der Entscheidung. Erst wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist, kann eine Klage eingereicht werden.
Wegen Anspruch auf Durchführung eines vergaberechtskonformen Ausschreibungsverfahrens (sog. Primärrechtsschutz ) erhielt die Behörde am 06.07.2009 eine Rüge von Saydam e.V. Auch in diesem Zusammenhang bestehen erheblichen Rechtsbedenken, insbesondere aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und den korrespondierenden europäischen Grundfreiheiten.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.saydam.de
Quelle: readers-edition.de – 17.07.2009 – Raif Özalan
Link zum Pressebericht: http://www.readers-edition.de/2009/07/17/jugendaemter-sprechen-deutsch-ein-mangel-an-professionalitaet-ist-deutlich-erkennbar/
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