Archiv für die ‘Jugendämter in DE’ Kategorie

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Überregional (03.02.2012): Geschützt wird das System, nicht das Kindeswohl

Freitag, Februar 3rd, 2012

Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.

Sie heißen Chantal, Kevin, Jessica oder Lara-Mia, sie sind minderjährige Staatsbürger, und ihre versagen. Misshandlungen und sogar Kindstod sind die Folge. Alle paar Wochen schrecken solche Meldungen auf, im Café oder am Küchentisch sagen erwachsene Menschen zueinander: „Ist das nicht furchtbar?“ Denn da wurden schon wieder namenlose Kinder von Polizisten aus einer Wohnung geholt, die einer Müllkippe glich, schon wieder starb ein Kind und wies blaue Flecken, Blutergüsse, Knochenbrüche, Schädelfrakturen auf, schon wieder werden offenkundige „Todesursachen geklärt“, erscheinen in der Presse Passfotos der Opfer, Kinder mit verpixelter Augenpartie, treten betroffene Behördenmitarbeiter vor Mikrophone.

entsenden Helfer in die familiären Krisengebiete, teils täglich besuchen sie die Haushalte. Als Ultima Ratio können Behörden „Inobhutnahme“ oder „Fremdunterbringung“ anordnen und Kinder in Heime oder zu Pflegeeltern schicken. Obhut, Schutz, Pflege, Hilfe – vielversprechende Begriffe haben den in Verruf geratenen der „Fürsorge“ ersetzt. Aber sogar unter konstanter Beobachtung des Jugendamtes kommen Kinder ums Leben. Allein im vergangenen Jahr, sagt die Deutsche Kinderhilfe, sind mehr als 150 Kinder in Familien, die vom Jugendamt betreut wurden, an den Folgen von Gewalt gestorben – obwohl die Kommunen jährlich sieben Milliarden Euro in die „Hilfen zur Erziehung“ investieren.

Lange sahen Politiker in der Kinder- und Jugendhilfe meist nur einen Posten mit Einsparpotenzial. Erst als 2007 der Junge Kevin im Kühlfach des elterlichen Eisschranks gefunden wurde und das kleine Mädchen Lea-Sophie im Elternhaus verhungert war, kam Alarmstimmung auf. Im Fall Kevin fanden Ermittler die Akte des Jungen als „ungeordnete Loseblattsammlung“ vor. Plötzlich leuchteten mediale Scheinwerfer in Ämter, die ungestört vor sich hin gewirkt hatten.

Im Dezember 2007 lud das Kanzleramt zum Gipfel mit den Ministerpräsidenten, das Thema kam auf den Tisch des Bundes, und eine Weile folgte Aktionismus. Die Anzahl schlimmster Fälle sank. Dann fielen die Ämter wieder in den alten Trott. In der kriminalpolizeilichen Statistik 2010 tauchen 183 Kinder als Tötungsopfer auf, 129 von ihnen waren nicht einmal sechs Jahre alt, 4367 Fälle körperlicher Misshandlung von Kindern unter 14 nennt dieselbe Statistik, 1842 von ihnen unter sechs Jahren.

Was läuft so massiv schief? Nicht nur sind immer mehr Eltern mit Erziehung überfordert. Vor allem hat jedes der 600 Jugendämter der Republik seine eigenen Stile und Maßnahmen, wonach man dort mit „Trägern“ zusammenarbeitet, die extern Hilfen anbieten. „Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe fehlen schlicht“, sagt Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe.

In Ursula von der Leyens Reformentwurf für das Kinderschutzgesetz waren solche Standards vorgesehen, etwa Standards für Evaluationen, Führungszeugnisse für Pflegefamilien, das Einbeziehen von Ärzten bei Hausbesuchen. Doch Hilfe-Anbieter wie Caritas, Diakonie und Paritätischer Wohlfahrtsverband wehrten sich mit Händen und Füßen, ebenso die Kommunen. Man wisse selber vor Ort am besten, was „Klienten“ brauchen, hieß es, man wolle nicht bespitzelt werden, Standards brächten nichts.

Das sind Ausreden. Der Unterschied wäre nämlich enorm. Überprüfbar würde das System der Hilfen. Ämter, Träger und Kommunen würden klarer haftbar und müssten mehr Sorgfalt aufwenden. Auch wäre es teurer. Vor allem aber, und das ist entscheidend, wäre mehr Kindern geholfen.

Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf, über Kosten würde nicht diskutiert. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Geschützt wird bei uns das System, nicht das .

Quelle: tagesspiegel.de – 03.02.2012 – Von Caroline Fetscher
Link zum Pressebericht: www .tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-geschuetzt-wird-das-system-nicht-das-kindeswohl/6144018.html

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Niedersachsen (10.12.2011): Kommunen erwägen Klage wegen Jugendämtern

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Einige Kommunen der Region Hanover erwägen eine Musterklage in Sachen Jugendamt. Auch Wunstorfs Bürgermeister Rolf-Axel Eberhardt ist dabei.

Wunstorf. Hintergrund ist ein neues Landesgesetz, das eine Ungleichheit in der Region beseitigen soll. Die 15 der insgesamt 21 Städte und Gemeinden, in denen die Region und nicht die Kommune Träger der ist, sollen ab 2012 dafür jährlich jeweils mehrere Hunderttausend Euro zahlen. „Wir halten das für rechtswidrig“, sagte Eberhardt der Leine-Zeitung. Die Regionskommunen seien die einzigen im Land Niedersachsen, die eine Umlage zahlen sollen, wenn sie kein eigenes Jugendamt betreiben. Vertreter aus einem Dutzend regionsangehöriger Kommunen haben sich in dieser Woche in Isernhagen versammelt und ein gemeinsames Vorgehen beraten. Im Januar ist ein neues Treffen und eine Entscheidung anberaumt.

Grundsätzliche Bereitschaft zu einer Musterklage bestehe, so schätzt Wunstorfs Bürgermeister die Lage ein. Eberhardt zieht einen Vergleich heran: Nicht jede Kommune habe eine eigene Bauaufsicht. Niemand werde aber deswegen zur Kasse gebeten. Aus dem Rathaus der Nachbarstadt Neustadt heißt es lediglich, die Verwaltung habe sich „abwartend positioniert“.

Wedemarks Bürgermeister Tjark Bartels fragt sich, ob der Umlagemodus gerecht sei. Dieser werde nach der Steuerkraft der Gemeinden berechnet. „Das Land hätte das alles gerechter lösen können“, sagt Bartels.

Auch Burgwedels Bürgermeister Hendrik Hoppenstedt kritisiert die Bemessung an der Steuerkraft statt an Fallzahlen als „total falsch und sachfremd“. Über die Erfolgsaussichten einer Klage ist er sich unschlüssig, auch die Stoßrichtung sei eigentlich falsch: Klagen müsse man gegen das Land, „aber eingebrockt hat uns das die Region“, sagt er. Deren Vorschläge seien eins zu eins übernommen worden.

Quelle: haz.de – 10.12.2011 – Von Albert Tugendheim
Link zum Pressebericht: www .haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Calenberger-Land/Wunstorf/Kommunen-erwaegen-Klage-wegen-Jugendaemtern

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Saarland (22.11.2011): Der kleine Pascal und die Hölle in der Tosa-Klause

Dienstag, November 22nd, 2011

Missbraucht und getötet? Seit genau zehn Jahren fehlt von Pascal aus Saarbrücken jede Spur. Trotz eines Prozesses ist bis heute unklar, was in der Tosa-Klause geschah.

Wenn Kinder verschwinden oder ihnen Gewalt angetan wird, bleibt oft nur ein Name. Es bleibt Maddie, es bleibt Mirco, es bleibt Dennis. Auch Pascal ist so ein Name. Er steht für einen jahrelangen Prozess mit unauffindbaren Beweismitteln und erzwungenen Geständnissen; für fehlerhafte Ermittlungen mit nicht verfolgten Spuren; für gescheiterte Existenzen und versehrte Leben. Für alles, was Angst macht.
Pascal Zimmer aus Saarbrücken-Burbach, geboren am 11. Dezember 1995. Ein hübscher, etwas schmächtiger Junge, 1,20 Meter groß, 18 Kilogramm schwer, mit blonden Haaren, braunen Augen und einer Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen. Pascal gilt seit zehn Jahren, seit dem 30. September 2001, als vermisst.

Als der Junge an jenem Kirmestag abends nicht nach Hause kommt, ist Sigrid Hübner eine der ersten, die davon erfährt. Pascals Tante sitzt mit ihrem Mann und Freunden zusammen, als gegen 20 Uhr das Handy klingelt. Es ist ihre ältere Schwester, Sonja Zimmer. „Du, Pascal ist immer noch nicht nach Hause gekommen. Kannst Du nicht kommen?“

Pascal stammt aus einem schwierigen sozialen Umfeld

Sigrid Hübner hat diesen Anruf seither unzählige Male geschildert: der Familie, Freunden, Fernsehteams. Trotzdem wirkt es, als habe sie die aufgelöste Stimme ihrer Schwester noch immer Ohr – bis heute, zehn Jahre später, samstagmorgens an ihrem Frühstückstisch. Über den Fall Pascal wurden Dokumentationen gedreht und geschrieben, und immer war Sigrid Hübner die Ansprechpartnerin, sie schilderte, was es für eine Familie bedeutet, wenn plötzlich ein kleines Kind verschwindet. Auch deshalb, weil sie die nächste noch lebende Verwandte ist.
Eine Frage wird ihr seit jenem Abend immer wieder gestellt: Was für ein Junge war Pascal? „Ein ruhiges, schüchternes Kind“, sagt sie. „Natürlich auch geprägt von seinem sozialen Umfeld in Burbach.“ Ein Saarbrücker Stadtteil zwischen Saarufer und Bahngleisen, mit verrotteten Industriebauten und sterilem Gewerbegebiet. Grau verwaschene Reihenhäuser, viele Arbeitslose – „nicht gerade das, was man sich für ein Kind wünscht“, sagt Sigrid Hübner, selbst Mutter von zwei Kindern.

Als der Anruf kommt, setzt die damals 38-Jährige sich ins Auto und fährt ins benachbarte Burbach. An jenem Sonntag steigt dort das jährliche Oktoberfest, nur wenige hundert Meter von der mehrspurigen Straße entfernt, an der Pascal mit seinen wohnt.

Der Junge war am Nachmittag, wie so oft, mit seinem gelb-blauen Kinderrad unterwegs; seinen Helm findet Mutter Sonja abends im Hof. Sigrid Hübners erster Gedanke: Der Junge ist mit jemandem zu dem Volksfest gegangen und hat die Zeit vergessen. „Ich hab’ mir also ein Foto von Pascal geben lassen und bin zuerst zur Kirmes, um die Schausteller zu fragen, ob sie ihn vielleicht gesehen haben.“ Die Polizei kann später den Tag des Jungen rekonstruieren. Demnach wurde er zuletzt auf der Kirmes gesehen, wo ihm eine Budenbesitzerin einen Luftballon schenkte. Danach verschwand er in Richtung eines weniger belebten Nebenausgangs.
Bis in die Nacht suchen die Angehörigen und die Polizei die Burbacher Straßen ab, durchkämmen das Gestrüpp der nahen Bahngleise. Vergebens. In den folgenden Tagen streifen Hundertschaften mit Spürhunden durch Waldgebiete. Taucher suchen die Saar ab, Hubschrauber kreisen mit Wärmebildkameras über Burbach. Ergebnislos. „Sie fragen sich ständig: Was ist passiert? Ist er entführt worden, hat ihn jemand mitgenommen, verschleppt? Wo könnte ich suchen?“, sagt Sigrid Hübner. „Bei jedem Spaziergang gucken Sie in jede Ecke. Aber das ist total idiotisch.“ Sie nimmt Pascals Eltern bei sich auf, übernimmt die Koordination mit Polizei und Presse.

Ein erschüttertes Menschenbild

Was diese Zeit mit Sigrid Hübner selbst gemacht hat, darüber redet sie nicht viel. Pascals Verschwinden schildert sie oft unpersönlich. So, als wolle sie die Worte auf Distanz halten. „So was kann man nicht greifen“, sagt sie etwa, oder: „Sie werden einfach nicht gefragt“. „Man“ und „Sie“, anstelle von „Ich“. Einmal sagt sie: „Ich war eigentlich immer Optimist, aber das alles hat mein Menschenbild doch arg erschüttert. Aber irgendwann leben Sie damit. Wie wenn Sie wissen, dass da in der Ecke eine Spinne sitzt.“
Bei der Polizei will heute niemand mehr über die Ermittlungen reden. Dazu hat der Fall die Kriminalbeamten zu stark mitgenommen. Einige können nicht mehr in diesem Bereich arbeiten, andere wollen sich aus Rücksicht auf ihre Gesundheit nicht äußern, weil sie seither berufsunfähig sind.

Im Herbst 2001 beginnen die Ermittler damit, Pascals familiären Hintergrund zu durchleuchten. Die Mutter: Sonja Zimmer, ausgebildete Hauswirtschafterin mit Hauptschulabschluss, übergewichtig und schwer krank, arbeitslos. Pascal war ihr einziges Kind.

Der Vater: Heinz Coen, Sonja Zimmers Lebensgefährte, Hilfsarbeiter, vorbestraft, ebenfalls gesundheitlich angeschlagen und alkoholabhängig. Aus einer zerbrochenen Ehe hat er zwei Töchter, die oft mit Pascal spielten. Gegen die beiden Mädchen richtet sich Mitte Oktober 2001 der erste Verdacht. Eines Samstags stehen Polizeibeamte vor Sigrid Hübners Tür; sie eröffnen der Familie, dass die damals 18 Jahre alte Stiefschwester Pascal nach einem heftigen Streit mit einer Eisenstange erschlagen habe. Ihre Schwester und eine gemeinsame Freundin, damals 17 und 15 Jahre alt, hätten dies bezeugt.

Falsche Geständnisse und regelmäßiger Missbrauch

Tatsächlich sind die Mädchen geständig, verstricken sich dann aber in Widersprüche und ziehen ihre Aussagen schließlich zurück. Die Polizei wird für ihre Verhörmethoden scharf kritisiert, denn der Druck seitens der Ermittler muss so groß gewesen sein, dass die Teenager irgendwann sogar den Mord zugaben, nur um den Vernehmungen ein Ende zu setzen. Noch ahnt niemand, wie richtungweisend diese falschen Geständnisse für den Fall Pascal werden sollen.

Im Herbst 2002 kommt zum ersten Mal der Name Christa W. ins Spiel. Die ehemalige Jugendschöffin und Wirtin der Burbacher Tosa-Klause beherbergt in ihrem Haus Sozialhilfeempfänger, darunter auch die 38-jährige, geistig minderbemittelte Andrea M., deren Christa W. übernommen hat. Andrea M.s Sohn, von den Medien Kevin getauft, lebt seit einiger Zeit bei einer Pflegefamilie, nachdem er im Haus von Christa W. verwahrlost sein soll. Der siebenjährige Kevin berichtet seiner neuen Pflegemutter, dass er sexuell missbraucht worden sei – auch in der Tosa-Klause, wo er öfters mit Pascal gespielt habe.

Kevins Schilderungen sind die lange gesuchte Spur. Christa W., Andrea M. und andere Tosa-Gäste kommen in Untersuchungshaft. Im Januar 2003 gesteht ein Verdächtiger, dass er Kevin und Pascal in der Tosa-Klause missbraucht habe – Pascal zuletzt am Tag seines Verschwindens. Was danach mit dem Jungen geschehen sei, wisse er nicht. Der geistig stark eingeschränkte Mann wird im Schnellverfahren angeklagt und zu sieben Jahren Haft verurteilt, wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in vier Fällen.

Der Mordprozess ohne Leiche

Und plötzlich reden auch die anderen Verdächtigen. Sie gestehen, Pascal missbraucht und getötet zu haben. Andrea M. gibt an, den Oberkörper des Jungen auf die Matratze gepresst zu haben, bis er nicht mehr atmete. Die Leiche hätten sie in einen blauen Müllsack gesteckt und einer französischen Kiesgrube kurz hinter der Grenze vergraben. Die Polizei findet keine Hinweise auf das Verbrechen. Anklage wird trotzdem erhoben – in einem Mordprozess ohne Leiche.

20. September 2004, 10 Uhr morgens, Landgericht Saarbrücken, Saal 38. Vor dem Schwurgericht sind 13 Verdächtige angeklagt, sechs von ihnen wegen Mordes, sieben weitere wegen sexuellen Missbrauchs – Anstifter, Täter, Helfer. Vorsitz führt Richter Ulrich Chudoba. Die Verlesung der Anklageschrift dauert eine Dreiviertelstunde. Der wird später daraus zitieren:

„[…] Pascal habe zunächst Süßigkeiten erhalten. Danach habe die Angeklagte M. den sich heftig sträubenden Pascal in ein zu der ,Tosa-Klause’ gehörendes Kämmerchen geschleppt, um es Sch. , den Angeklagten S. und R. sowie weiteren Mitangeklagten, die dafür an die Angeklagte W. jeweils 20 DM hätten zahlen müssen, zu ermöglichen, das Kind sexuell zu missbrauchen. […] Die Angeklagte M. habe sie dabei unterstützt und ebenfalls sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen. Während des gewaltsamen Missbrauchs durch den Angeklagten R. habe Pascal begonnen, noch lauter zu schreien. Die Angeklagte W. , die das Gesamtgeschehen foto- oder videografiert habe, und der Angeklagte R. hätten sodann die Angeklagte M. aufgefordert, das Kind ruhig zu stellen. M. habe daraufhin den Kopf von Pascal gewaltsam nach unten in ein Kissen gedrückt.“

Mehr als 400 Zeugen sind zuvor befragt, 60.000 Seiten Gerichtsunterlagen zusammengetragen worden. Ursprünglich auf 29 Verhandlungstermine angesetzt, verläuft der Prozess von Beginn an sehr zäh und verschleppt sich immer mehr. Einer der Angeklagten versucht, sich in Haft umzubringen.

Der Fall Pacsal ist auch ein Polizeiskandal

Dann die Nebenschauplätze: Der „Spiegel“ veröffentlicht Protokolle, wonach die Polizei schon vor dem Fall Pascal über einen Informanten von Kindesmissbrauch in der Tosa-Klause erfahren haben soll. Schnell ist von der „V-Mann-Affäre“ die Rede. Ein leitender Kriminalbeamter tritt zurück; ein Kollege hatte ihn der Vertuschung bezichtigt und angezeigt. Auch die Leiterin des Saarbrücker Jugendamts verzichtet auf ihr Amt, nachdem bekannt wird, dass Polizei und Kindergärtnerinnen schon mehrfach auf Missstände in Kevins Pflegefamilie hingewiesen hatten – denen aber nie nachgegangen wurde.

Vor belasten sich die Angeklagten von Beginn an schwer; etliche wiederholen ihre Geständnisse. Die Biografien ähneln sich: Armut, Alkohol, Gewalt und Prostitution. Nach außen hin erfüllen die Tosa-Stammgäste das Bild der asozialen Kinderschänder, mit der intelligenten Christa W. als Strippenzieherin in ihrer Mitte, der „Spinne im Netz“, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert, die ihre Opfer erst finanziell und emotional von sich abhängig und dann zu Tätern macht.

Doch bei Nachfragen verstricken sich die Geständigen in Widersprüche. Auch werden wieder Vorwürfe laut, die Polizei habe bei den Verhören so viel Druck ausgeübt, bis die geistig minderbemittelten Verdächtigen schließlich alles zugaben – wie schon zuvor bei Pascals Stiefschwestern. Im Sommer 2005 sterben Pascals Eltern innerhalb von 17 Tagen. Die Mutter an einer Hirnblutung, der Vater an einem Herzinfarkt. Bis zum Frühsommer 2006 werden schließlich alle verbliebenen Angeklagten, mangels dringenden Tatverdachts und objektiver Beweise, aus der Untersuchungshaft entlassen.

Dann kommt der 28. August 2006. Christa W. ruft ihren Pflichtverteidiger Walter Teusch in seiner Kanzlei in Alt-Saarbrücken an. Sie sagt, dass Frau M. ihr Geständnis widerrufen wolle. Der Tathergang, die Details, überhaupt das ganze Verbrechen: All das ist laut Andrea M. nun plötzlich frei erfunden.

Unfassbare Abgründe der Angeklagten

Bis heute gibt es Ermittler und Prozessbeobachter, die sagen: Die menschliche Fantasie ist zu klein für solche Abgründe. Zudem waren die Verdächtigen in Gefängnissen verschiedener Bundesländer inhaftiert – wie hätten sie da ein solches Lügenkonstrukt untereinander absprechen sollen? Wieso verschwinden plötzlich, während des Prozesses, auf dem Weg vom Jugendamt zum Gericht Tonbänder – Gespräche zwischen Kevin und seiner Pflegemutter, bei denen sich der Junge offenbarte und über seine angeblichen Vergewaltigungen sprach?

Manche glauben, dass die Aufnahmen verschwinden mussten, weil Kevin darauf die Wahrheit sagte. Seine Pflegemutter hatte begonnen, ihre Unterhaltungen mit dem Kind aufzuzeichnen, nachdem sie ein atypisches Sexualverhalten bemerkt hatte und Kindesmissbrauch vermutete.

Die Tonbänder dokumentieren, wie der Junge über die Vergewaltigungen in der Tosa-Klause spricht, schreit, heult. Sie könnten vor Gericht belegen, dass Kevins Pflegemutter ihn nicht durch ihre Fragen manipulierte und dass seine Erinnerungen authentisch sind. Schließlich gibt es ja auch schon ein rechtskräftiges Urteil, das besagt, dass Kevin und Pascal von einem Tosa-Stammgast missbraucht worden sind. Die Bänder tauchen nie wieder auf.

Die Verteidiger weisen ihrerseits auf die Widersprüche des Falles hin. Warum etwa sollte Christa W., die laut Gutachten über einen IQ von 138 verfügt, ausgerechnet an jenem Sonntagnachmittag einen Kindesmissbrauch zulassen? An einer viel befahrenen Straße und in der Nähe des Kirmesplatzes, wo doch jeden Moment ungebetener Besuch in der Tür stehen oder Passanten die Schreie des Kindes hören könnten? Wo sind die Aufnahmen geblieben, die sie während der Tat gemacht haben soll?

Die akribische DNA-Spurensuche in der Tosa-Klause, bei der sogar die gesamte Holzverkleidung ausgebaut wurde, und die dennoch ergebnislos blieb – ist sie nicht der Beweis dafür, dass Pascal dort nie gewesen ist? Und wo ist das verschwundene Fahrrad? Kein Angeklagter konnte eine Aussage dazu machen, auch Andrea M. nicht. Welchen Grund sollte sie haben, über das Wegschaffen der Kinderleiche zu berichten und über den Verbleib des Rads zu schweigen?

“Krankhafter Zwang zur lügenhaften Übertreibung“

Schließlich wird die größte Schwäche der Angeklagten zu ihrem stärksten Trumpf: Ihre mangelnde Glaubwürdigkeit. Mit Ausnahme von Christa W., stellen psychiatrische Sachverständige fest, handele es sich bei der Tosa-Klientel um Menschen, die „empfänglich gegenüber situativen Einflüssen“ sind oder zu einem „krankhaften Zwang zur lügenhaften Übertreibung“ neigen. Andrea M. bescheinigen die Experten eine „erhöhte Suggestibilität“. Mit anderen Worten: Ihre Aussage kann wahr sein – oder aber das Ergebnis stundenlanger Verhöre, bei denen lange und eindringlich genug in sie hineingefragt wurde. So lange, bis sie die gewünschten Antworten gab.

Mit Andrea M.s Widerruf vor Gericht am 31. August 2006 ist auch das letzte Geständnis hinfällig. Die Staatsanwaltschaft, die sich in diesem Indizienprozess an die Aussagen geklammert hatte, steht nun ohne Täter, ohne Beweise, ohne Leiche und ohne Verbrechen da. Auch an den Angaben des kleinen Kevin kommen immer mehr Zweifel auf; es ist nicht klar, ob er wirklich missbraucht oder von seiner Pflegemutter durch Suggestivfragen beeinflusst wurde – und ob er Pascal überhaupt kannte. Kurz vor Ende des Prozesses zieht die psychiatrische Gutachterin schließlich ihr Fazit: Sie halte es für möglich, dass Kevin missbraucht worden sei. Allerdings lasse sich das weder belegen, noch mit der Tosa-Klause oder einem der Angeklagten in Verbindung bringen.

Am 7. September 2007 verkündet das Schwurgericht das Urteil: Alle Angeklagten werden freigesprochen. Drei Stunden lang liest Richter Chudoba die Begründung vor. Chudoba weiß um die Probleme. Er sagt, es sei „höchstwahrscheinlich, dass die Angeklagten die Taten begangen haben.“ Vieles spreche dafür, dass im Umfeld der Angeklagten Kinder sexuell missbraucht worden seien – und dass die Tat in der Tosa-Klause genau so begangen wurde, wie von der Anklage behauptet. Allein: „Auf Verdacht darf niemand verurteilt werden.“

Es bleibt nur die Ungewissheit

Sigrid Hübner sitzt an diesem Tag im Gerichtssaal, sie sieht zu, wie Christa W. lächelt. Der Freispruch überrascht Hübner nicht; gegen Ende, sagt sie heute, sei das absehbar gewesen. Was bleibt, ist die Ungewissheit.

Das Urteil mag rechtens sein, was fehlt, ist die Gerechtigkeit: So werten Medien und Öffentlichkeit das Urteil. Zustimmung und Empörung halten sich die Waage. Auch Verteidiger Walter Teusch ist unzufrieden, mehr noch: wütend – wegen des „Freispruchs dritter Klasse“, wie er es nennt. „Wenn ich nach zweieinhalb Jahren als Richter merke: Wir haben nichts, überhaupt nichts mehr, um euch zu verurteilen – dann sage ich auch deutlich, dass ihr es nicht wart.“ Stattdessen habe der Richter erhebliche Zweifel an der Unschuld der Angeklagten durchblicken lassen – und sie damit „raus auf die Schlachtbank geschickt. Dass die Selbstjustiz der Bevölkerung die noch nicht umgebracht hat, ist reines Glück“, sagt Teusch.

Auch der Bundesgerichtshof erklärt die Freisprüche für rechtskräftig. Der Antrag auf Revision wird deshalb am 13. Januar 2009 abgelehnt; der Pascal-Prozess ist damit endgültig beendet.

Ruhe herrscht nicht. Erst im Mai dieses Jahres wird bekannt, dass es einen weiteren Hinweis darauf gab, wo der Leichnam sein könnte. Spur 677 führt nach Luxemburg, wo der tote Junge nach Aussage einer Zeugin vergraben worden sein soll – und zwar auf dem Grundstück eines Freundes von Tosa-Wirtin Christa W. Zu Ende verfolgt worden ist diese Spur aber nie.

Die Tosa-Klause in Burbach gibt es noch. Der jetzige Pächter hat einen Pizza-Service darin untergebracht. Viel hat sich seit 2001 hier nicht geändert, nur der Schriftzug „Tosa-Klause“ wurde entfernt und ein Zaun aufgestellt. Das Hinterzimmer, in dem alles oder nichts geschah, ist fensterlos.

“Du Kinderfickerin kommst hier nicht rein“

Christa W. ist seit dem Freispruch arbeitslos. Ihr Anwalt erzählt, dass sie nach dem Urteil bedroht und verprügelt wurde; wegziehen wolle sie aber trotz der Anfeindungen nicht, sie sei zu heimatverbunden. Christa W. nehme stattdessen bis heute in Kauf, dass sie manchmal nicht mit der Saarbahn fahren oder in einem Geschäft einkaufen könne, weil es dann hieße: „Du Kinderfickerin kommst hier nicht rein“. Den anderen Angeklagten, sagt Teusch, gehe es genauso. Ein normales Leben könne niemand mehr führen.

Der Anwalt berichtet auch von den Demütigungen und Bedrohungen bei den Verhören, dem Spießrutenlauf in der Justizvollzuganstalt; psychischer Folter, die die Betroffenen bis heute nicht loslasse. Und er erzählt, dass Christa W. nach dem Urteil eine neue Gaststätte in Riegelsberg führen wollte, als wenige Tage vor der Eröffnung drei Männer mit Baseballschlägern im Schankraum standen und die Wirtin fragten, ob sie sich das auch gut überlegt habe. Sie hätten nichts zertrümmert und auch nicht zugeschlagen, sagt Walter Teusch. Aber das Lokal hätte seine Mandantin nicht eröffnen können.

Für die Öffentlichkeit oder die Medien ist Christa W. nicht mehr zu sprechen. Sie wolle mit der Sache endlich abschließen, heißt es.

Schweigemarsch für Pascal

Kevin ist inzwischen 16 Jahre alt; der Schüler lebt immer noch bei seiner Pflegefamilie. Das Zusammenleben liefe sehr gut, sagt seine Pflegemutter, aber er leide an den Folgeschäden, sei unruhig, unkonzentriert, unselbstständig. Trotz intensiver Trauma-Therapie werde er lebenslange Betreuung benötigen.

Sigrid Hübner wird am 30. September bei einem Schweigemarsch durch Burbach mitlaufen, den sie zusammen mit Kevins Pflegemutter organisiert hat, in Erinnerung an ihren Neffen. Sie kann auf keine Kirmes mehr gehen – es werfe sie direkt wieder in das Geschehen von damals, sagt sie. Sie trage auch immer noch dieses Gefühl mit sich, diese Idee, die sie nicht loslässt. Dass die Polizei jeden Moment anrufen und sagen könnte: „Wir haben ihn gefunden.“ Oder dass Pascal plötzlich vor der Tür steht. Einfach so.

In Sigrid Hübners Keller steht eine Kiste mit Habseligkeiten ihrer Schwester: Ein Umschlag mit Bildern, die Pascal gemalt hat. Das Armbändchen, das er nach seiner Geburt trug. Und Fotos, die wenigen, die es von Pascal noch gibt. Sie zeigen einen fünfjährigen Jungen im Jogginganzug, der Fußball, Eier mit weißer Soße und seinen grünen Stoffbären mochte, und der an einem Sonntagnachmittag vor zehn Jahren verschwand.

Einfach so.

Quelle: welt.de – 29.09.2011 – Céline Lauer
Link zum Pressebericht: www .welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13621667/Der-kleine-Pascal-und-die-Hoelle-in-der-Tosa-Klause.html

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Sachsen (27.07.2011): Mehr Kinder in Jugendamt-Obhut

Mittwoch, Juli 27th, 2011

In Sachsen haben die im vergangenen Jahr mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Die Behörden griffen ein, um Minderjährige unter anderem vor Vernachlässigung oder Gewalt zu schützen.

2114 Mädchen und Jungen wurden aus ihren Familien genommen, das waren 155 mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt in Kamenz am Mittwoch mitteilte. Die meisten der „Inobhutnahmen“ gab es in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. In etwa einem Viertel aller Fälle schritten die Jugendämter auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen ein.

Quelle: lr-online.de – 21.07.2011 – dpa/uf
Link zum Pressebericht: www .lr-online.de/nachrichten/sachsen/Mehr-Kinder-in-Jugendamt-Obhut;art1047,3428619

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Nordrhein-W. (27.07.2011): Mehr Eltern verlieren Sorgerecht

Mittwoch, Juli 27th, 2011

in Nordrhein-Westfalen wird immer häufiger das für ihre Kinder entzogen, weil diese vor Gefahren geschützt werden müssen. Im vergangenen Jahr haben die Gerichte in 3936 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet – 10,7 Prozent mehr als 2009. Das gab das Statistische Landesamt gestern in Düsseldorf bekannt. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 12 700 Fälle von Sorgerechtsentzug registriert – ein Anstieg um vier Prozent.

Für 3032 der im vergangenen Jahr in NRW betroffenen Kinder und Jugendlichen sei das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen worden, hieß es weiter. Bundesweit galt das für 9700 der betroffenen Kinder. In den übrigen Fällen wurde das Sorgerecht auf Einzelpersonen oder einen Verein übertragen.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird das oder die Vermögenssorge an die Behörden oder Personen übertragen. Mit dem ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen.

Auch die Zahl der sogenannten Sorgerechtserklärungen nahm in Nordrhein-Westfalen zu. Dabei handele es sich um eine Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern möchten. 2010 bearbeiteten die NRW- 20 340 solcher Erklärungen. Das waren 14,4 Prozent mehr als 2009.

Quelle: rp-online.de – 07.07.2011
Link zum Pressebericht: nachrichten.rp-online.de/regional/mehr-eltern-verlieren-sorgerecht-1.1324984

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