jugendaemter.com

19.05.2013

Stichwort ‘Umgangsrecht’

Seiten: 1 2 3 4 Weiter

Teltow-Fläming Jugendamt

Freitag, Juli 6th, 2012

Wappen Landkreis Teltow-Flaeming


Jugendamt Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: (03371) 608-3400
Telefax: (03371) 608-9005

Leiter des Jugendamtes
Herr Horst Bührendt
Telefon: (03371) 608-3400
Telefax: (03371) 608-9005
E-Mail: horst.buehrendt@teltow-flaeming.de

Unterhaltsvorschuss, Vormundschaft, Pflegschaft
Sachgebietsleiterin: Frau Gabriele Burkert
Tel.: (03371) 608 – 3440
Fax: (03371) 608 – 9150
E-Mail: Gabriele.Burkert@teltow-flaeming.de
Ansprechpartner mit Buchstabenverteilung
Frau Polte D, Sch
Frau Zabel A, J, V, H
Herr Haseloff M, P, O, Q
Frau Tschesche C, K, X, Y, Z
Frau Grahl S, R, U
Frau Westram B, F
Frau Werder G, N, T
Frau Langer E, I, L, W

Sozialpädagogischer Dienst, Sorgerecht, Umgangsrecht, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe
Sachgebietsleiterin: Frau M. Lindner
Tel.: (03371) 608 – 3500
Fax: (03371) 608 – 9150
E-Mail: marion.lindner@teltow-flaeming.de

Sozialraum 1: Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin
Ansprechpartner:
Frau Fischer (03371/ 608-3515),
Frau Schnitter (03371/ 608-3522),
Frau Winkler (03371/608-3518),
Frau Hoelzl (03371/ 608-3516),

Sozialraum 2: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Gemeinde Am Mellensee, Stadt Zossen
Ansprechpartner:
Frau A. Glöckner (03371/608-3510)
Herr Burde (03371/608-3506)
Frau Köppen (03371/608-3521)
Frau Scholz (03371/ 608-3509)
Frau Zabel (03371/ 608-3524)

Sozialraum 3: Stadt Baruth/Mark, Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Stadt Luckenwalde
Ansprechpartner:
Frau Fröhnel (03371/ 608-3504)
Frau I. Hübner (03371/ 608-3505)
Frau A. Mönnich (03371/ 608-3517)
Frau Niendorf (03371/608-3528)

Sozialraum 4: Gemeinde Niederer Fläming, Amt Dahme/Mark mit den Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark, Gemeinde Niedergörsdorf, Stadt Jüterbog
Ansprechpartner:
Frau H. Klink (03371/ 608-3508)
Frau Laskowski (03371/ 608-3550)
Frau C. Scheer (03371/ 608-3511)

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Dann nutze die Möglichkeit hier über Deine Erfahrungen zu schreiben.


 

Rottal-Inn Kreis Jugendamt

Freitag, Juli 6th, 2012

Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn Kreis
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 0 85 61/20-521
Fax: 08561/20-591
E-Mail: jugendamt@rottal-inn.de

Leitung
Manfred Weindl
Telefon: 08561/20-520
E-Mail: manfred.weindl@rottal-inn.de

Soziale Dienste (Vormundschaft, Beistandschaft, UVG, WJH)
Franz Aigner
Tel:08561/20-522
E-Mail: Franz.Aigner@rottal-inn.de
Josef Kronberger
Telefon: 08561/20-511
E-Mail: josef.kronberger@rottal-inn.de

Bezirkssozialdienst (erzieherische Probleme, Sorge- und Umgangsrecht)
Agnes Augustin
Telefon: 08561/20-526
E-Mail: agnes.augustin@rottal-inn.de
Ulrich Eizenhammer
Telefon: 08561/20-523
E-Mail: Ulrich.Eizenhammer@rottal-inn.de
Helga Hageneder
Telefon: 08561/20-524
E-Mail: Helga.Hageneder@rottal-inn.de
Waltraud Hiebl
Telefon: 08561/20-525
E-Mail: Waltraud.Hiebl@rottal-inn.de
Julia Schilcher
Telefon: 08561/20-508
E-Mail: julia.schilcher@rottal-inn.de
Brigitte Winklhofer
Telefon: 08561/20-507
E-Mail: Brigitte.Winklhofer@rottal-inn.de
Verena Woldrich
Telefon: 08561/20-505
E-Mail: verena.woldrich@rottal-inn.de

Adoptions- und Pflegekinderwesen
Agnes Augustin
Telefon: 08561/20-526
E-Mail: agnes.augustin@rottal-inn.de
Heidemarie Grill
Telefon: 08561/20-527
E-Mail: Heidemarie.Grill@rottal-inn.de

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Dann nutze die Möglichkeit hier über Deine Erfahrungen zu schreiben.


 

Neuer Leitfaden zum Umgangsrecht der Großeltern

Mittwoch, Juni 20th, 2012

Neues eBook: Das Umgangsrecht der Großeltern – Ein Kurzleitfaden für Betroffene
von Dr. Gregor Sebastian Mayer
Edermünde, den 22.04.2012 – Der Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern wird leider allzu häufig unterbunden, meist aus Anlass von Trennung und Scheidung. Die Großeltern sind in einer solchen Lage aber nicht rechtlos, sondern ihnen kann unter gewissen Voraussetzungen ein eigenes Umgangsrecht zustehen.

In dem neuen eBook „Das Umgangsrecht der Großeltern – Ein Kurzleitfaden für Betroffene“ erklärt der Autor, Fachanwalt für Familienrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Umgangsrechts der Großeltern, und erläutert Strategien und Tipps für dessen Geltendmachung. Eine Sammlung ausgewählter Entscheidungen zur Thematik in gedrängter Kurzform rundet das Werk ab. Das eBook ist erhältlich bei www.amazon.de zu einem Preis von 5,99 €.
Dr. Gregor Sebastian Mayer ist Fachanwalt für Familienrecht in Kassel und lebt in Edermünde. Er ist anwaltlich nahezu ausschließlich im Familienrecht tätig.
Rezensionsexemplare sind auf Anfrage erhältlich.
Anhang: Buchdeckel
Kontaktadresse:
Dr. Gregor Sebastian Mayer
Am Bornrain 22a
34295 Edermünde
Email: gregorsmayer@aol.com

Gesetzentwurf: Stärkung der Rechte leiblicher Väter

Dienstag, Juni 19th, 2012

Entwicklungen:
Das im Moment geltende Umgangsrecht wurde zuletzt nach einem Urteil des BVerfG im Jahr 2004 reformiert.

Vor dieser Änderung hatten lediglich die rechtlichen Väter, also die Väter, die entweder mit der Kindesmutter bei der Geburt verheiratet waren oder die, welche die Vaterschaft anerkannt hatten, ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Den leiblichen Vätern aber, die weder mit der Mutter bei der Geburt verheiratet waren noch die Vaterschaft anerkannt haben, stand dagegen kein Umgangsrecht zu. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 18.06.2012 – Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner
Link zum Pressebericht: www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzentwurf-staerkung-der-rechte-leiblicher-vaeter_027745.html

Umgangsrecht für leibliche Väter – Gesetzentwurf für Freizeitväter

Dienstag, Juni 19th, 2012

Umgangsrecht
Foto Quelle: Monkey Business – Fotolia.com
Das Bundesjustizministerium will die Rechte der leiblichen Väter gegenüber ihren Kindern stärken. Umgangsrechte sollen die außerehelichen Liebhaber bekommen, Informationen von der Mutter und ihrem Mann fordern dürfen. Ein gemeinsamer sonntäglicher Besuch im Zoo aber macht noch keinen Vater, meint Herbert Grziwotz. Und befürchtet, dass der Lover der Frau bald mit am familiären Kaffeetisch sitzt. weiterlesen…

Quelle: lto.de – 02.06.2012 – von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Link zum Pressebericht: www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmj-gesetzesentwurf-zum-umgangsrecht-fuer-leibliche-vaeter/

Eltern müssen bei Umgangsrecht kooperieren

Dienstag, Juni 19th, 2012

Wer nach einer Trennung gleichberechtigt mit dem Partner die Kinder erziehen will, sollte sich auch um eine gute Kommunikationsebene mit dem Ex-Partner bemühen. Ein Gericht sah sonst das Wohl des Kindes gefährdet. weiterlesen…

Quelle: maerkischeallgemeine.de – 30.05.2012 – (dpa/tmn)
Link zum Pressebericht: www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12335816/7249995/Eltern-muessen-bei-Umgangsrecht-kooperieren.html

Keine Anrechnung von Hartz IV beim Umgangsrecht

Dienstag, Juni 19th, 2012
Umgangsrecht
Foto Quelle: Sabrina Gonstalla / pixelio.de

Keine Anrechnung von Grundsicherung/Arbeitslosengeld II beim Umgangsrecht

Leben Eltern, die beide Bezieher von SGB II-Leistungen (Hartz IV) sind, getrennt und verweilen die Kinder im Rahmen des Umgangsrechts bei dem anderen Elternteil, so wird eine sogenannte “Temporäre Bedarfsgemeinschaft” gebildet. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Kinder sich über Nacht (in der Regel mindestens 24 Stunden) beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten. Während dieser Zeit, hat das Kind bzw. die Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. weiterlesen…

Quelle: gegen-hartz.de – 27.06.2012
Link zum Pressebericht: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-anrechnung-von-hartz-iv-beim-umgangsrecht-900945.php

4 UF 267/11 – Meinungsverschiedenheiten reichen nicht, um Antrag auf Sorgerecht abzulehnen

Dienstag, Juni 19th, 2012

Das gemeinsame Sorgerecht kann auch dann begründet werden, wenn es zwischen den Eltern größere Unstimmigkeiten über die Ausübung des Umgangsrecht zwischen Vater und Kind kommt.

Der Antragsteller strebte die gemeinsame elterliche Sorge für das 2009 geborene nichteheliches Kind an. Die Eltern sind nicht verheiratet. Nach der Trennung der Kindeseltern gab es Meinungsverschiedenheiten über das Umgangsrecht des Antragstellers. Trotz einer Umgangsregelung gab es immer wieder Streit über das Umgangsrecht und über die Versorgung des Kindes. weiterlesen…

Quelle: anwalt24.de – 14.05.2012 – A.Sagsöz

12101 Berlin-Charlottenburg – Patricia Stark, Rechtsanwältin

Mittwoch, April 18th, 2012

Patricia Stark
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Strafrecht

Kurfürstendamm 62 (Olivaer Platz)
10707 Berlin

Telefon: (030) 69 81 78 58
Telefax: (030) 78 89 64 38
kanzlei@starkinrecht.de
www.starkinrecht.de

10 UF 171/11 – Bei nicht miteinander verheirateten Eltern gegen Willen der Mutter nur zum Wohl des Kindes durchsetzbar

Mittwoch, März 14th, 2012

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt das gemeinsame Sorgerecht nach der Einschätzung des Gerichts zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein klar. Den Sorgerechtsantrag eines Vaters hat es zurückgewiesen.

Die Beteiligten sind Eltern einer zweieinhalb Jahre alten Tochter und nicht miteinander verheiratet. Sie haben keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, sodass die Mutter seit der Geburt das alleinige Sorgerecht hat. Bereits vor der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern. Wenige Monate nach der Geburt zogen sie erneut für kurze Zeit zusammen, um sich dann anschließend wieder zu trennen. Nach der Trennung wurde das Umgangsrecht des Vaters mit der Tochter in einem gerichtlichen Verfahren geregelt.

Der Vater trägt vor, dass zwischen den Eltern keine Kommunikationsschwierigkeiten bestünden. Er befürchtet, dass bei einer alleinigen Sorge der Mutter ein Machtgefälle zulasten der Beziehung des Kindes zum Vater entsteht. Die Mutter sieht bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Gefahr erheblicher Konflikte zwischen den Eltern. Sie beide hätten bereits unterschiedliche Auffassungen, wie ein geregelter Tagesablauf eines Kindes auszusehen habe.

Das OLG stellt fest, dass zwischen den Kindeseltern keine tragfähige soziale Beziehung besteht, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Der Vater erhebe gegenüber der Mutter Vorwürfe, was ihren Lebenswandel anbelangt, und er vermittele den Eindruck, über ihre Lebens- und Haushaltsführung bestimmen zu wollen. Die Mutter habe den Vater wegen Stalkings angezeigt. Es sei zweimal zu Polizeieinsätzen aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern gekommen. Es gebe auch kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Kindeseltern. Sie hätten sich über die Frage eines Kindergartenbesuchs zunächst nicht einigen können. Sie seien auch nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit dem Kind selbstständig zu regeln. Es sei zu Streitigkeiten über die Betreuung des Kindes bei berufsbedingter Abwesenheit der Mutter und über die Anschaffung von Kindersitz, Kinderwagen und Tragegurt sowie über die Zahlung von Kindesunterhalt gekommen.

Die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts verletze den Vater auch nicht in seinem Elternrecht nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, meinen die Richter. Denn dieses finde seine Grenzen am Kindeswohl.

Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.12.2011, 10 UF 171/11

Quelle: valuenet.de – 16.02.2012
Link zum Pressebericht: www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1193456

Seiten: 1 2 3 4 Weiter