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23.05.2013

Stichwort ‘Umgang’

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20095 Hamburg – Kanzlei Ruetten Woithe – Fachanwältin für Familienrecht

Donnerstag, Oktober 11th, 2012

KRW – Kanzlei Ruetten Woithe
in der Hamburg Innenstadt

Wir beraten und vertreten insbesondere im Familienrecht.
Durch Spezialisierung über mehr als 10 Jahre in Familien- und Erbrecht haben wir das Know-How und die Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen, die Sie im Falle einer Trennung betreffen könnten.

UMGANG
SORGE
UNTERHALT
VERMÖGEN
TRENNUNG
SCHEIDUNG
ERBRECHT

Wir engagieren uns auch ehrenamtlich im Bereich des Familienrechts, insbesondere im Interessenverband Unterhalt und Familie www.isuv.de

Lernen Sie uns kennen auf einem unserer Vorträge, die wir auf unserer Internetseite bekanntgeben.
Oder vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch für einen Festpreis.

Weitere Informationen über uns unter www.k-rw.de

KRW – Kanzlei Ruetten Woithe
Schopenstehl 20
20095 Hamburg
Tel 040 – 410 20 15
Fax 040 – 410 20 17
www.k-rw.de
beratung@k-rw.de

Ein Recht auf Klärung der Vaterschaft auch ohne sozial-familiäre Bindung

Dienstag, September 11th, 2012

Rechtsanwalt Steffen Bußler
Kanzlei Bußler
Virchowstr. 1
10249 Berlin


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung vom 15.09.2011 die Rechte außerehelicher leiblicher Väter gestärkt. Im Ergebnis dürfen die deutschen Gerichte einen Vaterschaftstest nicht allein nach dem Gesichtspunkt der Umgangsrechte ablehnen. Zudem sei durch die Gerichte auch zu prüfen, ob die Klärung der Vaterschaft im Interesse des Kindes liegt. Insbesondere die deutschen Familiengerichte müssen bei Streitigkeiten über die Vaterschaft in Zukunft sehr viel stärker das Wohl des Kindes berücksichtigen. Dabei ist insbesondere stärker zu prüfen, ob ein Kontakt zwischen dem leiblichen Vater und dem Nachwuchs im Interesse der Kinder liegt. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 29.06.2012 – Rechtsanwalt Steffen Bußler (Kanzlei Bußler)
Link zum Pressebericht: http://www.anwalt.de/rechtstipps/ein-recht-auf-klaerung-der-vaterschaft-auch-ohne-sozial-familiaere-bindung_028343.html

Gesetzentwurf: Stärkung der Rechte leiblicher Väter

Dienstag, Juni 19th, 2012

Entwicklungen:
Das im Moment geltende Umgangsrecht wurde zuletzt nach einem Urteil des BVerfG im Jahr 2004 reformiert.

Vor dieser Änderung hatten lediglich die rechtlichen Väter, also die Väter, die entweder mit der Kindesmutter bei der Geburt verheiratet waren oder die, welche die Vaterschaft anerkannt hatten, ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Den leiblichen Vätern aber, die weder mit der Mutter bei der Geburt verheiratet waren noch die Vaterschaft anerkannt haben, stand dagegen kein Umgangsrecht zu. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 18.06.2012 – Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner
Link zum Pressebericht: www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzentwurf-staerkung-der-rechte-leiblicher-vaeter_027745.html

Umgangsrecht für leibliche Väter – Gesetzentwurf für Freizeitväter

Dienstag, Juni 19th, 2012

Umgangsrecht
Foto Quelle: Monkey Business – Fotolia.com
Das Bundesjustizministerium will die Rechte der leiblichen Väter gegenüber ihren Kindern stärken. Umgangsrechte sollen die außerehelichen Liebhaber bekommen, Informationen von der Mutter und ihrem Mann fordern dürfen. Ein gemeinsamer sonntäglicher Besuch im Zoo aber macht noch keinen Vater, meint Herbert Grziwotz. Und befürchtet, dass der Lover der Frau bald mit am familiären Kaffeetisch sitzt. weiterlesen…

Quelle: lto.de – 02.06.2012 – von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Link zum Pressebericht: www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmj-gesetzesentwurf-zum-umgangsrecht-fuer-leibliche-vaeter/

4 UF 267/11 – Meinungsverschiedenheiten reichen nicht, um Antrag auf Sorgerecht abzulehnen

Dienstag, Juni 19th, 2012

Das gemeinsame Sorgerecht kann auch dann begründet werden, wenn es zwischen den Eltern größere Unstimmigkeiten über die Ausübung des Umgangsrecht zwischen Vater und Kind kommt.

Der Antragsteller strebte die gemeinsame elterliche Sorge für das 2009 geborene nichteheliches Kind an. Die Eltern sind nicht verheiratet. Nach der Trennung der Kindeseltern gab es Meinungsverschiedenheiten über das Umgangsrecht des Antragstellers. Trotz einer Umgangsregelung gab es immer wieder Streit über das Umgangsrecht und über die Versorgung des Kindes. weiterlesen…

Quelle: anwalt24.de – 14.05.2012 – A.Sagsöz

06114 Halle (Saale) – Berit Sander, Rechtsanwältin

Dienstag, Mai 29th, 2012

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht in Halle (Saale)

Hier ein kleiner Überblick, worüber ich Sie – als Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) für Familienrecht – beraten kann:

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht bei Trennung, Scheidung
ausführliche Beratung auch im Hinblick auf den Rentenversicherungsträger durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht im Versorgungsausgleich
Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt für Ehegatten – fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht
Einforderung und Durchsetzung von Kindesunterhalt durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht
Beratung zum allgemeinen Familienrecht durch einen Rechtsanwalt z.B. vor Schließung einer Ehe
Gestaltung, Überprüfung eines Ehevertrages von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht
Hilfe bei Hausratsteilung, Trennung in der Ehewohnung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht
Aufteilung des Zugewinn im Familienrecht, Beratung durch den Rechtsanwalt
Beratung bei Rechten und Pflichten, Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht
Beratung, Vertretung bei Begründung, Auflösung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht

1 BvR 3116/11 – Umgangsboykott – Kinder weg?

Freitag, März 30th, 2012

Direktor des Amtsgerichts
Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen. Schlagworte:, , , , , , , ,
Abgelegt unter Umgang/Umgangsrecht, Urteile Archiv | 6 Kommentare »

36037 Fulda – Stefan Schulze, Fachanwalt für Familienrecht

Dienstag, März 20th, 2012

Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schulze befindet sich im Zentrum Fuldas . Herr Rechtsanwalt Schulze beschäftigt sich seit über zwanzig Jahren schwerpunktmäßig mit Familienrecht und ist Fachanwalt für Familienrecht. Ein intensiver persönlicher Umgang mit der Mandantschaft ist uns überaus wichtig. Wir akzeptieren bei Beratungen sämliche Rechtschutzversicherungen und beantragen für sie gegebenenfalls auch Vefahrenskostenhilfe.

Unsere Kontaktdaten:

Rechtsanwaltskanzlei

Stefan Schulze

Am Stockhaus 8 ( nähe Buttermarkt )

36037 Fulda

0661/ 3802655

anwaltschulze@arcor.de

www.familienrecht-fulda.de

10 UF 171/11 – Bei nicht miteinander verheirateten Eltern gegen Willen der Mutter nur zum Wohl des Kindes durchsetzbar

Mittwoch, März 14th, 2012

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt das gemeinsame Sorgerecht nach der Einschätzung des Gerichts zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein klar. Den Sorgerechtsantrag eines Vaters hat es zurückgewiesen.

Die Beteiligten sind Eltern einer zweieinhalb Jahre alten Tochter und nicht miteinander verheiratet. Sie haben keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, sodass die Mutter seit der Geburt das alleinige Sorgerecht hat. Bereits vor der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern. Wenige Monate nach der Geburt zogen sie erneut für kurze Zeit zusammen, um sich dann anschließend wieder zu trennen. Nach der Trennung wurde das Umgangsrecht des Vaters mit der Tochter in einem gerichtlichen Verfahren geregelt.

Der Vater trägt vor, dass zwischen den Eltern keine Kommunikationsschwierigkeiten bestünden. Er befürchtet, dass bei einer alleinigen Sorge der Mutter ein Machtgefälle zulasten der Beziehung des Kindes zum Vater entsteht. Die Mutter sieht bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Gefahr erheblicher Konflikte zwischen den Eltern. Sie beide hätten bereits unterschiedliche Auffassungen, wie ein geregelter Tagesablauf eines Kindes auszusehen habe.

Das OLG stellt fest, dass zwischen den Kindeseltern keine tragfähige soziale Beziehung besteht, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Der Vater erhebe gegenüber der Mutter Vorwürfe, was ihren Lebenswandel anbelangt, und er vermittele den Eindruck, über ihre Lebens- und Haushaltsführung bestimmen zu wollen. Die Mutter habe den Vater wegen Stalkings angezeigt. Es sei zweimal zu Polizeieinsätzen aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern gekommen. Es gebe auch kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Kindeseltern. Sie hätten sich über die Frage eines Kindergartenbesuchs zunächst nicht einigen können. Sie seien auch nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit dem Kind selbstständig zu regeln. Es sei zu Streitigkeiten über die Betreuung des Kindes bei berufsbedingter Abwesenheit der Mutter und über die Anschaffung von Kindersitz, Kinderwagen und Tragegurt sowie über die Zahlung von Kindesunterhalt gekommen.

Die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts verletze den Vater auch nicht in seinem Elternrecht nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, meinen die Richter. Denn dieses finde seine Grenzen am Kindeswohl.

Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.12.2011, 10 UF 171/11

Quelle: valuenet.de – 16.02.2012
Link zum Pressebericht: www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1193456

Pädagogische Herausforderung: Neue Medien

Freitag, Januar 27th, 2012

mit dem Titel ‘Keine Bildung ohne Medien! Neue Medien als pädagogische Herausforderung’ ist jetzt eine weitere lesenswerte Publikation in der Schriftenreihe der Medienanstalt Hamburg / Schleswig Holstein (MA HSH) erschienen.

Das Buch dokumentiert die Vorträge einer von der MA HSH mit initiierten und geförderten öffentlichen Ringvorlesung an der Universität Hamburg, die auch über die Grenzen der Hansestadt hinaus starke Beachtung und Resonanz gefunden hat.

Die Beiträge der angesehenen Autoren geben einen aktuellen Einblick in die Diskussion um die Vermittlung von Medienkompetenz. Sie schlagen den Bogen von bildungspolitischen Forderungen über Handlungsempfehlungen zum Umgang von Kindern mit dem Social Web bis hin zum Forschungsbericht über die Medienerziehung in Familien.

Die nützlichen Erkenntnisse und Erfahrungen, die mit diesem Buch vermittelt werden, richten sich an Mitarbeiter in der universitäten Medienbildung, in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung, an Studierende, Lehrkräfte, Vertreter von Bildungsträgern und an alle an der Medienkompetenzförderung Interessierte.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße von Ihrem VISTAS-Team

VISTAS Verlag GmbH
Goltzstraße 11
10781 Berlin
Tel.: 030/32 70 74 46
Fax: 030/32 70 74 55
E-Mail: medienverlag@vistas.de
Internet: www.vistas.de
Geschäftsführer: Folker U. Strobel
Sitz Berlin, Registergericht AG Charlottenburg HRB 70757

Gerne informieren wir Sie hier auch über die KJM-Schriftenreihe der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten

Diese und andere Bücher & Ratgeber finden Sie unter unserer Rubrik: Bücher & Lektüren. Einfach und sicher online bestellen!

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