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22.05.2013

Stichwort ‘Kammergericht’

16 Uf 86/10 – Gemeinsames Sorgerecht trotz Weigerung der Mutter

Dienstag, November 22nd, 2011

Berlin – Ein Gericht kann auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge für ein nichteheliches Kind festlegen. Voraussetzung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Gericht auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ein nichteheliches Kind festlegen kann. Bedingung sei, das dies zum Wohle des Kindes geschehe, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt (Aktenzeichen: 16 Uf 86/10).

In dem Fall stritten die unverheirateten Eltern um das Sorgerecht für ihr Kind. Die Mutter, bei der das Kind lebt, verweigerte ein gemeinsames Sorgerecht. Der Vater wollte an der elterlichen Sorge für das Kind teilhaben oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind alleine ausüben.

Das Amtsgericht wies die Anträge des Vaters zurück. Vor dem Kammergericht hatte er jedoch teilweise Erfolg. Die Richter übertrugen beiden Eltern das Sorgerecht für ihr Kind. Die geltende Gesetzeslage sehe zwar eine gemeinsame Sorge nicht vor, wenn die Mutter diese verweigere. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 aber entschieden, dass Eltern auf Antrag eines Elternteils ein gemeinsames Sorgerecht bekommen können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Im konkreten Fall hätten Vater und Kind ein vertrauensvolles Verhältnis, beide Elternteile seien dem Kind gegenüber loyal. Es entspreche daher dem Kindeswohl, wenn die Eltern in wichtigen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden könnten.

Quelle: maerkischeallgemeine.de – 10.11.2011 – dpa/tmn
Link zum Pressebericht: www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12215551/7249995/Gemeinsames-Sorgerecht-trotz-Weigerung-der-Mutter.html

Berlin Kammergericht / Familiensenat – Oberlandesgericht Berlin

Montag, September 20th, 2010

Kammergericht – Oberlandesgericht Berlin

Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: (030) 9015-0
Fax: (030) 9015-2200
E-Mail: verwaltung@kg.berlin.de

16 UF 131/09 – Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz zu geringer Einkünfte?

Donnerstag, September 9th, 2010

Rechtsanwältin Anke Hawemann
Proskauer Straße 31
10247 Berlin


Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltspflichtigen eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d. h. er hat alle ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Kindern Unterhalt zahlen zu können.

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee aufgehoben, mit dem ein Vater, der ohne Berufsabschluss war, zur Zahlung von Mindestunterhalt à 245,00 für jedes seiner drei Kinder, insgesamt also 735,00 Euro, verurteilt worden war. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 06.09.2010 – Rechtsanwältin Anke Hawemann
Link zum Pressebericht: www.anwalt.de/rechtstipps/verpflichtung-zum-kindesunterhalt-trotz-zu-geringer-einkuenfte_013459.html

XII ZR 189/06 – Schwiegereltern können Geld zurückfordern

Sonntag, Februar 14th, 2010

Schwiegereltern können künftig leichter vermögenswerte Zuwendungen zu Gunsten ihrer Schwiegertochter/ihres Schwiegersohnes zurückverlangen, nachdem die Ehe ihres Kindes geschieden wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer bahnbrechenden Entscheidung seine bisherige restriktive Rechtsprechung zur Rückforderung von Geschenken durch Schwiegereltern an Schwiegerkinder aufgegeben. weiterlesen…

Quelle: rp-online.de – 05.02.2010 – VON REINHOLD MICHELS

17 UF 2/09 – Großeltern haben Recht auf Umgang mit dem Enkelkind

Montag, Oktober 12th, 2009

Auch wenn ein Vater, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, den Umgang seines Sohnes mit den Großeltern ablehnt, steht diesen ein angemessener regelmäßiger Umgang mit ihrem Enkel zu. So entschied das Kammergericht Berlin am 20. März 2009 (Az: 17 UF 2/09).

Der achtjährige Sohn lebte bei seinem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Seine Mutter sah der Junge jedes zweite Wochenende. Den Großeltern mütterlicherseits hingegen war es nicht gelungen, ihr eigenes Umgangsrecht durchzusetzen. weiterlesen…

(Quelle: ARGE Familienrecht im DAV)
Link zum Pressebericht: www.anwalt.de/rechtstipps/grosseltern-haben-recht-auf-umgang-mit-dem-enkelkind_005139.html