Ehevertrag – Nie war er so wichtig wie heute
Montag, Mai 23rd, 2011Wenn Kate und William zum Traualtar schreiten, sind alle und ist alles romantisch gestimmt.
Diese Romantik ist jedoch nur schöner Schein, denn vor der Hochzeit wurde ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt, der alle Eventualitäten berücksichtigt und sogar das mögliche vorzeitige Ende der Ehe einbezieht. Da sind schon die noch nicht geborenen Kinder verplant: Sie sollen bei William bleiben. Das Vermögen wird für den Fall der Fälle gesichert, geregelt werden auch der Unterhalt und der Titel im Fall der Scheidung. „Das durchschnittliche Ehepaar wehrt sich jedoch oft noch gegen einen Ehevertrag, weil er angeblich unromantisch ist. Manch ein Partner meint gar, dann sollte gleich gar nicht geheiratet werden, wenn man sich nicht vertraut. Wenn aber die Ehe dann doch scheitert, bereuen nicht wenige ihre blauäugige Romantik“, fasst der der stellvertretende ISUV-Bundesvorsitzende Manfred Ernst aus Magdeburg fest. Die Statistik sagt, dass mehr als jeder dritte Bund fürs Leben vorzeitig scheitert. Daher raten die ISUV-Kontaktanwältinnen/-anwälte, selbst Fachanwältinnen/Fachanwälte für Familienrecht: „Vor dem Gang zum Traualtar sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden, um die Folgen einer eventuellen Trennung und Scheidung selbst zu bestimmen und dies nicht der unzuverlässigen Rechtsprechung und den Gesetzen zu überlassen. Praktisch alle Eheleute brauchen einen Ehevertrag.“
Die Reform des Unterhaltsrechts macht einen Ehevertrag geradezu notwendig für Paare, die Kinder wollen. „Im Ehevertrag sollte geklärt sein, wer die Kinder erzieht, wie lange sie/er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage, und nach der muss der betreuende Elternteil grundsätzlich wieder erwerbstätig sein, wenn das Kind das 3. Lebensjahr erreicht hat“, meint die Magdeburger ISUV-Fachanwältin Simone Rost.
„Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen, um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern. Wird der Wertzuwachs eines Betriebes bei Scheitern einer längeren Ehe geschätzt, so muss die Hälfte des Zugewinns an den anderen Ehepartner ausbezahlt werden. Das verkraftet so mancher Betrieb nicht.“
„Einen Ehevertrag sollten auch diejenigen abschließen, die sich zum zweiten Mal trauen. Insbesondere sollte eine erbvertragliche Regelung aufgenommen werden um zu sichern, dass das erarbeitete Vermögen auch nur den eigenen Kindern zukommt“, rät die Rechtsexpertin.
Auch Partner mit großem Vermögensunterschied sollten einen Ehevertrag schließen. „Ansonsten müssen die Wertzuwächse des eingebrachten Vermögens ausgeglichen werden.“
Im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) kann ein Ehevertrag ebenfalls sehr sinnvoll sein. Mittels Vertrag kann eine sinnvolle Vorsorge für das Alter getroffen werden. „So kann es sich anbieten, dass anstatt die Betriebsrente zu teilen, eine Lebensversicherung für den Partner angespart wird, wodurch sich möglicherweise Steuervorteile ergeben“, zieht der ISUV-Kontaktanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dirk Schultz aus Stendal in Erwägung.
Im Übrigen kann ein Ehevertrag nicht nur vor der Ehe, sondern auch noch während der Ehe bis zur Scheidung geschlossen werden. „Mit einem Ehevertrag lässt sich ein möglicher Rosenkrieg bei Trennung und Scheidung vermeiden oder zumindest mildern. Er sollte daher frühzeitig und nicht erst dann geschlossen werden, wenn Mann oder Frau sich eigentlich nichts mehr zu sagen haben“, meint der Stendaler Jurist.
Das Motto des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lautet daher seit mehr als 35 Jahren: „Erst zum Notar und dann zum Traualtar“.
Aktuelle und verständlich geschriebene Ratgeberhefte für Ehe- und Partnerverträge sowie für eine Scheidungsfolgenvereinbarung erhalten Sie bei dem Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Magdeburg, Manfred Ernst, Mittelstr. 10/II, 39114 Magdeburg, Tel.: 0391-9906566 oder E-Mail: magdeburg@isuv.de, zum Preis von 3,50€.
Quelle: ISUV Magedeburg – 20.05.2011 – MVregio Landesdienst red/hro
Link zum Pressebericht: www .mvregio.de/index.php?id=56&tx_ttnews[tt_news]=2301&cHash=d90c99ab4507a55693a90c29bd854717



