Stichwort ‘Betreuter Umgang’

Umgangsrecht und Sorgerecht – Rechtstipps nach Trennung oder Scheidung

Dienstag, April 5th, 2011

bleiben auch nach der ” – Tipps zum und Umgangsrecht

Bei der Trennung der Eltern ist zu klären, wer sich weiter um die Kinder kümmert. Auch wenn die Partner sich trennen, bleiben sie als Eltern über die gemeinsamen Kinder verbunden. In der Regel leiden die Kinder sehr unter der Trennung der Eltern, welche auch nach der Trennung ihrer Kinder Eltern bleiben. Kinder sind eben kein Besitz eines Elternteils. Leider ist dies nicht immer allen Erwachsenen klar.

So kommt es über das „Sorgerecht”, das „” oder das „Umgangsrecht” oft zum Streit zwischen den beiden Elternteilen.

Schaffen die Eltern es nicht dies selbst zu klären, kann das Familiengericht angerufen werden, falls diese Fragen nicht bereits Gegenstand eines Scheidungsverfahrens sind.

Streitpunkt ist oft die Frage, wer weiterhin das Sorgerecht für die Kinder erhält. Wer das Sorgerecht hat, kann den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder darüber in welche Schule das Kind gehen soll.

Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

In etwa 85 Prozent der Fälle üben auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Anders dagegen bei nicht verheirateten Elternpaaren. Hier hat der Vater nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes, wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt.

Neben dem Sorgerecht wird auch das Umgangsrecht- und Besuchsrecht erbittert umkämpft.

Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht. Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist. Das Gesetz geht davon aus, dass im Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Sinnvoll ist, dass beide Eltern sich gemeinsam einigen, wie die Besuchskontakte des Kindes zu dem Elternteil ausgeübt werden, bei dem das Kind nicht ständig wohnt.

Wird das Umgangsrecht mit seinem Kind einem Elternteil vorenthalten, kann das Familiengericht angerufen werden. Gerichte geben in Streitfällen dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht. In Fällen, in denen die Eltern besonders zerstritten sind und der Richter der Auffassung ist, dass das Kind in die Elternkonflikte negativ einbezogen wird, kann der gerichtlich ausgesprochene Umgang sogar seltener ausfallen. Bestehen dagegen besonders enge Beziehungen zum Kind, geben Gerichte auch mehr Umgang, insbesondere dann, wenn die Übergabe der Kinder von einem Elternteil zum anderen Elternteil in harmonischer Weise klappt.

Ist sich der Richter sich im Unklaren, wie das Umgangsrecht zum Wohl des Kindes aussieht, oder wer das Sorgerecht- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen soll, so wird das Gericht ein Sachverständigengutachten z.B. eines Kinderpsychologen einholen. Die Kindesinteressen können durch einen vertreten werden („Anwalt des Kindes”) der vom Familiengericht in streitigen Fällen hierzu extra eingesetzt wird.

In Fällen in denen Kindesmissbrauchs im Spiel ist, oder dies von einem Elternteil zumindest glaubhaft behauptet wird, kann durch das Gericht ein angeordnet werden. Dieser wird auch in sonstigen Fällen angeordnet, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass ein unbetreuter Umgang dem Kind schadet. Der betreute Umgang wird oft vom Kinderschutzbund organisiert. Manche Familienrichter neigen dazu, betreuten Umgang auch dann noch anzuordnen, wenn auch ein unbetreuter Umgang schon sinnvoll ist. Leider sind deutsche Familiengerichte noch weit davon entfernt, sich dem Grundsatz des hälftigen Umgangs bei beiden Eltern anzunähern. Meine Kanzlei hat auch schon Elternteile bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vertreten. Die Straßburger Richter haben in mehreren Grundsatzurteilen umgangssuchende Elternteile in ihren Rechten zum Wohl der Kinder gestärkt.

Denn Gerichte haben bei allem immer das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Gestritten wird darüber, was das Kindeswohl im konkreten Einzelfall ist. Dies wird oft dadurch erschwert, dass beide Eltern (oder ein Elternteil) egoistisch ihr Interesse in den Mittelpunkt stellen und den Kindern dadurch Schaden zufügen. Ein guter Anwalt versucht hier stets deeskalierend zu handeln. Lassen Sie sich hier rechtzeitig professionell anwaltlich beraten.

Quelle: anwalt.de – 04.04.2011 – Von Ra Thomas Eschle
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-und-sorgerecht-rechtstipps-nach-trennung-oder-scheidung_017251.html

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Essener Vater kämpft um sein Sorgerecht

Mittwoch, August 25th, 2010

Etwa jedes vierte Essener Kind wird in einer Beziehung ohne Trauschein geboren. Bisher konnten Mütter unehelicher Kinder den Vätern das Sorgerecht verweigern. Tausende Männer litten unter der .

Früher war es verrucht, heute ist es fast schon der Regelfall: Etwa jedes vierte Essener Kind wird in einer Beziehung ohne Trauschein geboren. Bisher konnten Mütter unehelicher Kinder, den Vätern das Sorgerecht verweigern. Diese Praxis hat das jetzt verändert und die Rechte lediger Väter gestärkt. Tausende Väter haben unter der alten Rechtssprechung gelitten. Einer von ihnen ist Rainer F. (Name geändert).

Drei Jahre lebten Rainer F. und seine Freundin ohne Trauschein zusammen, als sie sich entschieden, eine Familie zu gründen: „Wir wollten beide ein Kind“, sagt der Essener. Doch noch vor der Geburt trennte sich das Paar. „Anfangs haben wir uns noch gut verstanden. Aber dann hat sie den Kontakt abgebrochen.“ Warum? „Das frage ich mich bis heute.“
„Meine Tochter ist jetzt sieben Jahre alt und ich habe sie 45 Stunden gesehen“

Das Kind, ein Mädchen, ist jetzt sieben Jahre alt. „Und in all der Zeit habe ich meine Tochter insgesamt 45 Stunden gesehen.“ Die Kommunikation mit seiner Ex-Freundin laufe nur noch übers Jugendamt und Gerichte. „Mittlerweile ist der Aktenstapel mit den Briefwechseln so hoch“, sagt Rainer F. und deutet mit der flachen Hand einen halben Meter über seinen Kopf.

Rainer F. sitzt im Büro des Essener Vereins für Kinder im Revier. Er wirkt traurig, wenn er über seine Tochter spricht. Aber auch trotzig und kämpferisch. „Ich bin der Vater und habe dieses Kind ja nicht einfach so in die Welt gesetzt. Es ist mein Recht, aber auch meine Pflicht, aus ihr eine mündige Erwachsene zu machen.“

Doch der Kampf ums Sorgerecht gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. Als seine Tochter anderthalb Jahre alt war, hat Rainer F. erfolgreich erklagt, dass er als Vater anerkannt wird. Seitdem ist er unterhaltspflichtig. Weil er als Selbstständiger nicht genug verdient, zahlt er in Naturalleistungen: Der Kühlschrank ist immer voll, das Kinderzimmer eingerichtet.

Letztes Treffen vor vier Monaten
Nur bekommt es seine Tochter nicht zu Gesicht. „Zwar wurde mir ein betreuter zugestanden, aber das letzte Treffen liegt mittlerweile vier Monate zurück.“ Weil die Mutter sich querstelle, sei an eine weitere Annäherung und eine Überführung in den unbetreuten – also an regelmäßige Treffen ohne das Jugendamt – nicht zu denken. Im Gegenteil: „Wegen der großen zeitlichen Abstände muss ich mein Kind quasi jedes Mal neu kennen lernen.“

Dabei habe er genug Erfahrung als Vater, sagt Rainer F. Seine zweite Tochter – auch sie ein uneheliches Kind – ist 17. Seit der Trennung lebt sie abwechselnd bei Vater und Mutter. Wann sie wo wohnt, entscheidet sie selbst. Dieses so genannte Wechselmodell, auf das sich Rainer F. und seine Ex-Freundin verständigt haben, laufe gut. „Natürlich hat auch Streit gegeben. Aber für uns als Eltern hat immer festgestanden, dass wir alles für das Wohl unserer Tochter tun.“ Und die fühle sich sehr wohl mit ihrem Leben zwischen Vater und Mutter.

Wie es mit seiner jüngeren Tochter weitergeht, weiß der Essener nicht. Sein größter Wunsch? „Ich möchte das Kind nicht aus der gewohnten Umgebung herausreißen, sondern mich ihm schrittweise nähern.“ Bis dahin sei es aber noch ein weiter und steiniger Weg. „Denn auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur ein winziger Schritt in die richtige Richtung.“ Bis sich im deutschen Sorgerecht wirklich etwas ändere, „gehen noch viele Kinderseelen den Bach runter.“

Quelle: derwesten.de – 19.08.2010 – Matthias Wenten
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/essen/Essener-Vater-kaempft-um-sein-Sorgerecht-id3579742.html

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