Stichwort ‘Alleinerziehend’

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Was ist heute ein guter Vater?

Dienstag, Juni 15th, 2010

Trägt er die Kinder in Tüchern vor dem Bauch? Kennt er Güte? Ist er streng? Sieben Schriftsteller und Wissenschaftler antworten
Kindheit und scheinen auf den ersten Blick ganz natürliche Dinge zu sein. Und doch ist es nicht so. Klar ist es technisch heute so simpel wie vor Tausenden Jahren, ein Kind zu zeugen. Aber so wie die Kindheit eine soziale Konstruktion ist, die sich erst vor ein paar Hundert Jahren durchgesetzt hat, ist auch die eine Konstruktion, die einem ständigen Wandel unterliegt. Die heutigen Vorzeigeväter, die sich ihre Kinder mit bunten Tüchern vor den Bauch binden, hätten vor hundert Jahren manches werden können, aber mit Sicherheit nicht Vater. Keine Frau hätte sich mit einem Mann vermählen wollen, der sabbernd mit kleinen Kindern auf dem Boden herumliegt und nach der Geburt ein paar Monate zu Hause bleiben möchte. Einem Mann, der stolz ist auf seine Fertigkeiten beim Wickeln und der statt mit vernünftigem Weizenmehl plötzlich mit Dinkel nach Hause kommt, obwohl man sich doch den Weizen problemlos leisten könnte. Ebenso wünschen sich heute nur wenige Mütter für ihre Kinder einen Vater, der sich von den Kindern siezen lässt, der sich nach den Mahlzeiten in seine Gemächer zurückzieht und bereit ist, gelegentlich mit den Kindern ein Gespräch zu führen, wenn sie denn alt und reif genug sind, mit dem Herrn Vater ein solches Gespräch führen zu können. Bestimmt gibt es irgendwo noch ein paar Männer, die gern so Vater wären, aber es gibt keine Frauen mehr, die sie zu Vätern machen.
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Das Vatersein ist also der Preis, den man für seine eigene Fortpflanzung bezahlt. Man sollte zusehen, sich dabei möglichst wohlzufühlen, um das Ganze als erdenklich schönen Teilabschnitt von der immer zu kurzen Reise, die das Leben ist, in Erinnerung zu behalten. Mann wird davon überzeugt sein, es besser zu machen als die Väter vor ihm, und er kann sicher sein, dass die Nachwelt über ihn und seine Bemühungen bestenfalls mild lächeln wird.

Von Jakob Hein, Schriftsteller und Arzt

Der gute Vater ist nicht wahllos gütig
Von Bertolt Brecht stammt der wunderbar boshafte Ausspruch: »Der Mensch ist gut, das Kalb ist schmackhaft.« Brecht hatte einen unüberwindlichen Widerwillen gegen moralinsaure Gutmenschen, und wer seinen Widerwillen teilt, wird vielleicht auch Väter, die sich in ihrer Güte sonnen, irgendwie unappetitlich finden. Will man das Ansehen der guten Väter retten, muss man ihnen Gelegenheit geben, sich zu bewähren. Als ich meinen Sohn fragte, was einen guten Vater ausmache, sagte er: »Ein guter Vater hat gute Kinder.« Damit ist klar: Die Bewährungsprobe für die Güte der Väter liegt in der Güte ihrer Kinder.

Mit der Güte ist es allerdings so eine Sache, denn sie tritt in zwei Versionen auf. Neben die Güte, die der Gütige, Wohlwollende an den Tag legt, tritt diejenige, die ein Gütesiegel verdient. Zwischen beiden Bedeutungen klafft ein Abgrund. Mal redet man über Mitmenschlichkeit, mal über Qualitätskontrolle. Was soll man – auf der einen Seite – von einem Vater halten, der wie Balzacs Vater Goriot in seiner grenzenlosen Güte für alles, was seine Kinder tun, offen ist? Ist er nicht ganz dicht? Auf der anderen Seite stehen jene Männer in Manhattan und anderswo, die schon kurz nach der Zeugung über Karriere-fördernde Kindergartenplätze für den ungeborenen Nachwuchs nachdenken. Ist so jemand gut oder gütig? Die Güte droht zwischen der Hingabe an das kapriziöse Kind und der Fantasie vom perfekten Kind zerrieben zu werden. Und doch sollte man sich als Vater die Güte nicht ausreden lassen. Wenn er sich um das Wohl seines Kindes mit ganzer Kraft bemüht, übt er sich in einer Güte, die nicht wahllos oder blind ist: Der Vater hat eigene Vorstellungen und bringt dem Kind sein Bild vom guten Leben nahe. Dabei hat er nicht nur Sendungsbewusstsein, sondern kennt auch die Demut des Empfängers. Er hört, wie das Kind – sich am Vater reibend – sein eigenes Ding macht und sagt: Auf dein Wohl!

Von Dieter Thomä, Philosoph

Alltagsfähig, aber kein Weichei
Vor zwanzig Jahren noch hieß die Mindestanforderung an einen guten Vater: seine schiere Anwesenheit im Leben seines Kindes. Denn Papa arbeitete bis spätabends und brauchte am Wochenende seine Ruhe. Heute ist das anders. Ein überwiegender Großteil der Männer weiß und fühlt, dass Kinder nicht bloß Frauensache sind. Kinder heute haben aktive Väter. Es könnte also alles viel besser als früher sein, wären nicht die Frauen, die immer seltener und später Mütter werden, in der Zwischenzeit ein bisschen komisch geworden, im Sinn von überängstlich, überinformiert, übergriffig. Ein guter Vater sein heißt daher, auch in Hinblick auf die verspannten Mütter: Alltag mit Kindern verbringen. Langweiligen, ritualisierten Alltag. Es heißt, zu wissen, was früher nur Mütter wussten, was die Kinder essen, ob die Gummistiefel noch passen und wo diese überhaupt sind. Nur ein Alltagsvater kann sich auch alltagsgemäß benehmen: nämlich sagen, wann es reicht. Auf Regeln beharren, Grenzen setzen. Liebe allein reicht nicht.

Und hier besteht weiterhin eine feine Grenze zwischen den Geschlechtern. Vor ein paar Generationen waren die abwesenden Väter gefürchtete Autoritäten, mit denen im pädagogischen Ernstfall gedroht wurde wie mit dem Schwarzen Mann. Heute sind Väter zu oft Weicheier, die zwar anwesend, aber genauso unbrauchbar für die eigentliche Erziehungsarbeit sind wie ihre patriarchalischen Vorgänger. Sie tollen sehr schön am Spielplatz und kaufen ergonomisches Holzspielzeug, müssen beim ersten Wutanfall aber Mama zu Hilfe rufen. Alle Väter können heute wickeln, aber bei Weitem nicht alle kriegen ihr Kind zur rechten Zeit ins Bett. Natürlich gibt es auch solche Mütter. Und natürlich versuchen Frauen Männern weiterhin einzureden, Kindererziehung sei unerlernbares weibliches Geheimwissen. Bloß glauben darf es ein guter Vater niemals. Er weiß nämlich, dass es das Richtige und das Perfekte nicht gibt. Der Rest ist Übungssache.

Von Eva Menasse, Schriftstellerin

Identifikation schafft einen Werteraum
Es war in der Tat eine der wichtigsten Entdeckungen von Sigmund Freud, dass der Vater als ödipale Identifikationsfigur eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des kindlichen Über-Ichs und Ich-Ideals spielt. Die Identifikation mit dem Vater ermöglicht dem Kind, einen eigenen inneren Werteraum auszubilden, der ihm bis zur Adoleszenz als Orientierung in der außerfamiliären Welt zur Verfügung steht. Heute wissen wir, dass Menschen, die diesen inneren Werteraum und das damit verbundene Inzesttabu zu wenig stabil entwickeln, später mit höherer Wahrscheinlichkeit in Gefahr sind, in sexuellen Übergriffen die Schranken zwischen den Generationen nicht einzuhalten, mit verheerenden Folgen für die missbrauchten Kinder. Daher beschäftigt sich die psychoanalytische Fachwelt in den letzten Jahrzehnten intensiv mit den psychischen und psychosozialen Auswirkungen der abwesenden Väter, die weit früher, als Freud dies angenommen hat, eine entscheidende Rolle spielen. Väter, als »Dritte«, fördern schon in den ersten Lebenswochen die Explorationsfreude der Säuglinge und werden – neben den Müttern – zu zentralen Bindungspersonen. Auch in dieser Dimension geht die Schere zwischen den Gewinnern und Verlierern unserer modernen Gesellschaft immer weiter auseinander. Kinder, die das Glück haben, mit empathischen, beziehungorientierten Vätern aufzuwachsen, verfügen im Gegensatz zu jenen, die ohne psychisch verfügbare Väter leben, über weit mehr Ressourcen, um vertrauensvoll in eine Zukunft voller Unsicherheiten hineinzuwachsen.

Von Marianne Leuzinger-Bohleber, Psychoanalytikerin

Gemeinsam Alleinerziehende
Ein guter Vater definiert heute seine Rolle nicht mehr als alleiniger oder hauptsächlicher Versorger, Beschützer und Repräsentant seiner Familie. In Zeiten, in denen Glück und Romantik in der Partnerschaft größere Wichtigkeit als ökomomisches und biologisches Überleben der Gattung zugemessen werden, ist es wohl das gute Recht eines Vaters, sein Glück und seine Beziehung zu seinen Kindern emanzipiert von seiner Stellung zur Mutter der Kinder zu entwickeln. Ein guter Vater muss heute die Mutter seiner Kinder weder lieben noch mit ihr leben, er muss sie nicht versorgen und unter seine Fittiche nehmen, damit sie diejenige ist, die seine Kinder umsorgt, liebt und füttert, während er jagt. Der gute Vater von heute (ähnlich der Mutter) genießt selbst die Zeit mit seinen Kindern, das Glück, ihre ersten Schritte zu beobachten, die Sorge um ein nachts fieberndes Kind. Er wechselt den Kindern die Bettwäsche und macht mit ihnen eine Läusekur. Er nimmt Anteil an dem Leben seiner Kinder. Er entwickelt seinen eigenen Humor mit ihnen und ebenso das Maß der Strenge, er überlässt die Balance zwischen Unterstützung und Forderung, Fürsorge und Verwöhnung nicht allein der Mutter. Ein heutiger Vater bringt seine Kinder auch mal morgens zur Schule, denn er hat sie regelmäßig, selbst wenn getrennt lebend, jede Woche bei sich. Rapide verändert der Begriff »« seine Bedeutung: Wo eine Mutter dies ist, ist es meist der dazugehörige Vater zugleich. Vielleicht verwenden wir von heute an das Wort »getrennterziehend« oder verzichten ganz auf diese Unterscheidung. Ein Kind, dessen heute getrennt leben, verzichtet auf manches, die Gemeinsamkeit, das Ganze, den elterlichen Streit und das erwachsene Vertragen, häufig lebt es als Nomade zwischen seinen – aber es muss diese wohl sehr viel weniger vermissen als Kinder, die ihren Vater nicht in alltäglichen Lebenssituationen erleben, weil er ständig arbeitet, abgehauen oder tot ist.

Von Julia Franck, Schriftstellerin

Die Herrlichkeiten des Lebens ausbreiten
Ein guter Vater? »At the age of thirty seven she realized she would never drive through Paris in a sports car with the warm wind in her hair.« Ein guter Vater muss eigentlich nur eins: die Verlockungen des Lebens vor den Kindern ausbreiten, die Herrlichkeiten der Welt eröffnen, die Schönheit des Lebens zeigen. Ihnen das Vertrauen geben, dass sie stark genug dafür sind. Und gleichzeitig das Scheitern der Träume erträglich machen, an denen er auch ein bisschen gescheitert ist – und trotzdem lacht. Dass er in diesem Scheitern zu ihnen steht wie sie zu ihm stehen werden – hoffentlich. Und dass sie doch wissen, dass jeder darin letzten Endes allein ist. Das werden sie erst später verstehen. Sich ein bisschen über diese Träume und die klischeehaften Vorstellungen vom Glück mokieren. Ohne den Traum vom Glück deswegen abwegig erscheinen zu lassen – oder nicht begehrenswert. Und über dessen zerbrechliches Gelingen mit ihnen glücklich zu sein. Seine Schwächen nicht lächerlich zu überspielen, seine Verwundbarkeit zu zeigen. Ihnen zu zeigen, dass Wünsche tyrannisch sein können und manchmal gegen alles andere durchgesetzt werden müssen: Meiner zum Beispiel scheuchte seine drei Töchter und seine Frau jeden Sonntag zum Fußballspielen auf irgendeinen moorigen Fußballplatz im Wald – einzig zum Vergnügen seiner Söhne und zu seinem eigenen. Jedenfalls haben wir, seine Töchter, daran gelernt, dass man manchmal mit dem Kopf durch die Wand muss, um zu bekommen, was man will. Ein guter Vater sollte auch hin und wieder sämtliche Grenzen überschreiten, um etwas, das seine Kinder wirklich ersehnen, zu erfüllen. Am Ende muss es ihm gelingen, seinen Kindern begreiflich zu machen, dass man das Glück an unerwarteten Orten finden kann: nicht nur »in einem Cabrio in Paris mit dem warmen Fahrtwind in den Haaren«, sondern auch beim Federballspielen auf einer namenlosen Straße oder am Rande einer verlorenen Stadt, wo einen die Heiterkeit des Daseins plötzlich bei einem Glas Weißwein überkommt.

Von Barbara Vinken, Literaturwissenschaftlerin

Zehn Sätze, die von meinem Vater blieben
Was ist ein guter Vater?

1) Vor einem guten Vater hat ein Kind keine Angst.

2) Ein guter Vater spielt Klavier.

3) Ein guter Vater singt mit den Kindern.

4) Ein guter Vater liest , in denen Engel vorkommen.

5) Ein guter Vater fährt Rad.

6) Ein guter Vater kann staunen über das, was seine Kinder können.

7) Ein guter Vater wird für einen Vegetarier gehalten.

8) Ein guter Vater hat keine Theorie.

9) Ein guter Vater kann von seinem Vater nur Schönes erzählen.

10) Ein guter Vater weiß nicht, dass er ein guter Vater ist.

(Diese 10 Sätze sind das, was mir von meinem Vater geblieben ist.)

Von Martin Walser, Schriftsteller

Quelle: zeit.de – 01.6.2010
Link zum Pressebericht: http://www.zeit.de/2010/22/Freud-Umfrage-Vater

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Viele Alleinerziehende warten vergeblich auf den Kindesunterhalt

Samstag, Februar 13th, 2010

Viele Alleinerziehende haben sich rechtzeitig zum Jahreswechsel über eine deutliche Erhöhung des Kindesunterhaltes gefreut. Inzwischen kehrt oft Ernüchterung ein, denn Unterhaltspflichtige der unteren Einkommensgruppen können die festgelegten Beträge für den oft garnicht zahlen.

Anfang Januar berichteten die Medien noch mit der Schlagzeile “Millionen Scheidungs- und Trennungskinder erhalten in diesem Jahr deutlich mehr ”. Anlass der war die Anpassung der für den Kindesunterhalt.Diese weist rückwirkend ab 1. Januar deutlich höhere Beträge für die Unterhaltszahlungen aus, die Kinder und Jugendliche in Ausbildung von einem getrennt von ihnen lebenden Elternteil erhalten sollen. Sie beginnen bei 317 Euro für bis zu Fünfjährige, deren Vater oder Mutter bis 1500 Euro netto pro Monat haben, und endet bei stolzen 781 Euro für über 18-Jährige, deren unterhaltspflichtiger Elternteil über mehr als 4700 Euro verfügt.

Für letztere wäre das jeden Monat ein Feiertag, wenn der vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegte Kindesunterhalt eingeht. Ganz anders sieht das bei Kindern von Geringverdienern aus. Denn den barunterhaltspflichtigen Elternteilen steht ein Selbstbehalt von 900 Euro zu, so dass der Rest selbst bei 1200 Euro netto nicht mal für den Mindestunterhalt ausreicht. Die OLG-Richter weisen daher darauf hin, dass ihre Tabelle »keine Gesetzeskraft« hat, sondern nur eine Richtlinie sei.

Wie der Kindesunterhalt gedeckt wird, ist dem Gesetzgeber schnuppe. Das zeigt sich nicht nur bei »Hartz-IV«-Kindern, denen auch die Kindergelderhöhung ab 1. Januar wieder vom ohnehin grundgesetzwidrig zu gering bemessenen Regelsatz abgezogen wird. Auch die OLG-Juristen haben für unterhaltsberechtigte Kinder von Geringverdienern eine kongeniale »Lösung« parat: Im mit »Mangelfälle« überschriebenen Teil C ihrer Richtlinie heißt es: »Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten… gleichmäßig zu verteilen.« Im mitgelieferten Beispiel sieht das Ergebnis so aus: Bei 1300 Euro Nettoeinkommen einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters mit drei unterhaltsberechtigten Kindern bekommt ein/e 18-Jährige/r nur 152,38 statt der als »Bedarf« ausgewiesenen 488 Euro, ein/e 7-Jährige/r 136,34 statt 364 Euro und ein/e 5-Jährige/r 111,28 statt 317 Euro – nicht mal oder kaum mehr als ein Drittel des anerkannten Bedarfs!

Wessen Eltern arm sind, wird auch beim Unterhalt diskriminiert. Und die zahlungspflichtigen Väter oder Mütter haben überdies meist noch Ärger und (Rechts-)Streit mit der oder dem Ex-Partner/in. Denn die erwarten nach Lektüre der zitierten dpa-Meldung und den neuen Sätzen der »Düsseldorfer Tabelle« verständlicherweise deutlich mehr Unterhalt für die Kinder. Doch die Unterhaltspflichtigen haben durch die Rechenkunststücke von OLG-Juristen ja nicht plötzlich 13 Prozent mehr Geld. Angesichts von Kurzarbeit und durch Entlassungsdrohungen erzwungenem Lohnverzicht sind die Arbeitseinkommen spürbar gesunken. Viele Alleinerziehende werden also vergeblich auf mehr Kindesunterhalt hoffen.

Quelle: .net – 18.01 2010 – Von Frank
Link zum Pressebericht: www . alleinerziehend.net/artikel303.html

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III R 2/07 – Kindergeld ist nicht vom Sorgerecht abhängig

Samstag, Oktober 17th, 2009

Das Kindergeld steht nicht automatisch dem sorgeberechtigten Elternteil zu. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, der das Kind betreut. Der Kindergeldbescheid kann sogar rückwirkend aufgehoben werden und das Kindergeld zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass das Kind nicht bei der vermeintlich alleinerziehenden Mutter, sondern beim Vater lebt.

Im konkreten Falll, den der Bundesfinanzhof in München jetzt verhandelte, war eine 15-jährige Tochter von ihrer alleinerziehenden Mutter zum getrennt lebenden Vater gezogen. Nach fünf Monaten zog die Tochter wieder zurück zur Mutter. Die Familienkasse änderte darauf hin den Bewilligungsbescheid für das Kindergeld rückwirkend ab und forderte von der sorgeberechtigten, alleinerziehenden Mutter das ausgezahlte Kindergeld zurück. Anspruchberechtigter für das Kindergeld sei der Vater und nicht die sorgeberechtigte Mutter. Dies geschah vollkommen korrekt, so urteilten jetzt die Richter des Bundesfinanzhofes (Az.: III R 2/07). Die Auszahlung des Kindergeldes muss nicht zwingend an den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen. Ein Aufenthalt von 5 Monaten gehe weit über das Mass eines kurzfristigen Besuches hinaus. Etwas anderes sei es, wenn das Ende des Besuches absehbar sei, wie beispielsweise bei Besuchen in den Sommerferien.

Quelle: .net – 24. September 2009 – Frank am Donnerstag
Link zum Pressebericht: alleinerziehend.net/artikel271.html

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XII ZR 65/07 – Alleinerziehende können Kindergartenbeiträge beim Unterhalt geltend machen

Montag, Oktober 12th, 2009

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung des wird Alleinerziehende freuen. Demnach sind die Kindergartenbeiträge nicht mehr im enthalten und können somit zusätzlich zum geltend gemacht werden. Bisher wurde differenziert, ob es sich um einen halbtägigen Kindergartenbesuch handelt oder ob das Kind einen ganztägigen Kindergarten besucht. Handelte es sich lediglich um einen Halbtagsplatz, war der Kindergartenbeitrag bisher im enthalten.

Das BGH korrigierte die bisherige Rechtsprechung zu den Kindergartenbeiträgen jetzt (BGH XII ZR 65/07). “Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten.”, so urteilte das BGH.
Dem Urteil nach ist der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf ein zu stufen und zwar unabhängig vom Umfang des Besuchs der Einrichtung. Mehrbedarf bedeutet, dass es um Ausgaben geht, die regelmäßig anfallen und das Übliche derart übersteigen, dass der Bedarf mit den Regelsätzen nicht erfasst werden kann. Alleinerziehende können also anteilige Kindergartenbeiträge zusätzlich zum Kindesunterhalt fordern.

Quelle: .net – 19. September 2009 – Von Frank am Samstag
Link zum Pressebericht: alleinerziehend.net/artikel270.html

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Kinder sind die Verlierer der Unterhaltsreform

Sonntag, September 13th, 2009

Vom neuen , das seit dem 1. Januar gilt, sollten vor allem die Kinder profitieren, weil deren Unterhaltsansprüche vorrangig bedient werden müssen. Die Reform sollte für mehr Gerechtigkeit sorgen und die Expartner zu mehr Eigenverantwortung verpflichten. Das Gegenteil ist jetzt aber jetzt der Fall. Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die Rückwirkung des § 10 Einkommenssteuergesetz auf die Höhe des Unterhalts. Einzige Profiteure der Reform sind die Finanzminister von Bund und Ländern, weil im Gegensatz zu Ehegattenunterhalt nicht steuerlich absetzbar ist Die Leidtragenden der Reform sind die Kinder. Weniger netto, also weniger zu verteilen, also weniger für die Kinder

Musste früher der Unterhaltspflichtige in einigen Fällen ein Leben lang zahlen, so gilt durch die Unterhaltsreform das Prinzip der Eigenverantwortung.Nach der müssen beide Expartner für sich selbst sorgen. Nur, wer Kleinkinder betreut, zu alt oder krank zum Arbeiten ist, kann noch auf Unterhaltszahlungen vom Expartner hoffen. Reicht das Geld nicht für alle Unterhaltsberechtigten, haben jetzt die Kinder mit ihren Unterhaltsansprüchen Vorrang vor denen der Ehefrau. Mit der Reform werde das Kindeswohl gestärkt, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries euphorisch. Der Koalition sei „ein großer Wurf“ gelungen.
Der ist tatsächlich gelungen, jedoch eher für den Finanzminister.Denn während der Unterhalt an die Geschiedene als „Sonderausgabe“ von der Steuer abgesetzt werden konnte, gilt dies für den Kinderunterhalt nicht.So kassiert heute der Staat einen Teil des Geldes, das früher den Familien und den Kindern zugute kam. Tatsache ist, dass durch das Wegfallen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Ergebnis bei der Familie weniger ankommt.
Jetzt bleibt es den Richtern der Familiengerichte überlassen, zu entscheiden, wie lange es „billig“ ist, dass eine alleinerziehende Mutter nicht arbeiten geht und statt dessen ihr Kind erzieht. Nach dem alten Recht konnte die alleinerziehende Mutter eines nicht ehelichen Kindes drei Jahre lang zu Hause bleiben und hatte Anspruch auf einen . Waren die Eltern dagegen verheiratet, hatte die alleinerziehende Mutter Anspruch auf mindestens acht Jahre . Erst wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt war, wurde ihr eine Vollzeitstelle zugemutet. Die Reform des Unterhaltsrechtes kippt diese langjährige Praxis in der Rechtsprechung. Jetzt unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen unverheirateten und geschiedenen Müttern. Es gilt einheitlich die Frist bis zum dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Berufstätigkeit dem Kindeswohl schadet, kann eine Mutter auf eine längere Unterhaltszahlung hoffen.
Ungeklärt ist übrigens bisher auch, wer denn die Kosten für die Kinderbetreuung zahlen soll, wenn die alleinerziehende Mutter wieder arbeiten gehen muss. Im Ergebnis der Reform muss die Mutter einen Grossteil ihres Lohnes für Kita-Gebühren und Tagesmütter ausgeben.

Quelle: .net – 06. September 2009 – Von Frank
Link zum Pressebericht:www .alleinerziehend.net/artikel268.html

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