Studiengebühren gehören zum Unterhalt
Wenn studierende Kinder den Anspruch rechtzeitig anmelden, müssen die Eltern zusätzlich zum Unterhalt auch die Studiengebühren zahlen.
Volljährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Einkommen beider Eltern ab. Ein sogenannter unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf kann von den studierenden Kindern zusätzlich zum regulären Unterhalt eingefordert werden. Allerdings muss das studierende Kind den Mehrbedarf vor Semesterbeginn bei den Eltern angemeldet haben. Kommt die Forderung nachträglich, dürfen die Eltern die zusätzliche Unterhaltszahlung verweigern – so hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Besser ist es natürlich immer, wenn sich Eltern und Kinder nicht vor Gericht über solche Fragen streiten müssen.
Quelle: anwalt.de – 07.01.2010 – Von Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/studiengebuehren-gehoeren-zum-unterhalt_005974.html
























Februar 7th, 2011 um 16:08
Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein!
Wir haben schon mit einigen betroffenen Papas Kontakt. Es sind auch andere Bundesländer betroffen.
Immer wieder laufen die Fäden im gleichen Institut zusammen.
Wenn man sich mit dem Vorleben dieses Unternehmens beschäftigt, dann braucht man sich nicht mehr darüber zu wundern.
Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in “meiner Ausführung” des Gutachtens, welches ich als Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw. In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B. CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. In den Identitätsnachweisen verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck vom Kind, Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw. André Zeiger, Wiesentheid (Bayern) Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960
April 24th, 2011 um 23:47
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
http://www.andre-zeiger.com
Mai 31st, 2011 um 22:18
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.
Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.
Es soll eine Straftat verdeckt werden.
Dieser Familie, die mir ein Inzest – Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!
Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu “Fluterschen im Westerwald”.
Es gibt nicht nur den “österreichischen Fritzl”, sondern auch den “deutschen Fritzl” und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!
In so einen Fall bin ich hineingeraten.
Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger totgeschwiegen werden!!!!!!
http://www.andre-zeiger.com