9 UF 21/09 – Sorgerecht für Väter

Als die Mutter eines 14-Jährigen zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, erklärte dieser, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Antrag des Vaters entsprach deswegen das , OLG Brandenburg, Az 9 UF 21/09, 16.07.09.
In einem Fall, in denen die nicht einmal in simplen Alltagsfragen zu einer respektvollen Verständigung gelangen, kann die gemeinsame elterliche Sorge, auch teilweise, aufgehoben werden, wenn nur so dem Wohl des Kindes entsprochen wird. Im vom OLG Brandenburg, Az 9 UF 41/09, am 06.08.09, entschiedenen zweiten Fall wurde das allein dem Vater übertragen, auch weil die Geschwister nicht getrennt werden sollten

Quelle: anwalt24.de – 11.11.2009 – RA Reinald Harnisch
Link zum Pressebericht: www .anwalt24.de//reinald-harnisch-736546/blog/15/6457/-fuer-vaeter

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