Überregional (04.02.2010): Schutz für Kinder

Kevin, Jennifer, Lea-Sophie, das sind Namen von Kindern, die zu Tode misshandelt wurden oder verhungert sind. In jedem Fall fegte ein Aufschrei und eine Debatte über einen verbesserten durchs Land. Bislang ist aber leider zu wenig geschehen. Der Versuch, das Kinderschutzgesetz zu verschärfen, ist am Ende im Klein-Klein der großen Koalition zerrieben worden.

Es ist dringend Zeit, einen neuen Anlauf zu nehmen. Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig, um Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Am stärksten gefährdet sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, weil es keinerlei Kontrolle von außen gibt. Genau für diese Altersgruppe sind die Untersuchungen in relativ engen Abständen vorgesehen. Die Pflicht zur Vorsorge kann im Einzelfall Leben retten – wenn ihre Einhaltung von den Behörden vor Ort kontrolliert wird.

Das ist zum Glück ein hohes Gut. Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit wiegt aber schwerer, als das Recht auf Entscheidungsfreiheit für Mütter und Väter, ob sie die Termine wahrnehmen. Die meisten werden die Pflicht zur Vorsorge gerne akzeptieren, wenn sie wissen, dass sie damit anderen Kindern helfen können.

Quelle: Rheinische Post – 04.02.2010 – VON EVA QUADBECK
Link zum Pressebericht: nachrichten.rp-online.de/article/leitartikel/Schutz-fuer-Kinder/66733

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