Rheinland-Pfalz (13.12.2010): Sorgerecht für nicht eheliche Kinder bleibt umstritten

Berlin/Rheinland-Pfalz. Ein neues Gesetz zum nicht verheirateter Väter könnte auch für viele der rund 135 000 Alleinerziehenden in Rheinland-Pfalz weitreichende Folgen haben.

Im Moment allerdings ist man sich noch nicht einmal in der schwarz-gelben Koalition in Berlin einig, wie die Neuregelung des Sorgerechts für ledige Väter genau aussehen soll. Nur so viel ist klar: Das Gesetz muss kommen, weil die bisherige Regelung verfassungswidrig ist und die Väter deutlich benachteiligt. Einen „Automatismus“ indes wird es vermutlich nicht geben.

Ein betroffener Vater, der über mehrere Jahre beim Kampf um das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter vor deutschen Gerichten gescheitert war, hatte schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht bekommen. Dort wertete man die in Deutschland übliche Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern als diskriminierend.

Koalition diskutiert noch
Bis dato hatten Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein durchzusetzen. Das zog im Juli dieses Jahres nach: Der Gesetzgeber muss jetzt die Rechte der Väter stärken. Seither ist eine Debatte über das Wie entbrannt. Im Bundesjustizministerium will man sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zum Stand äußern. In der Koalition werde noch diskutiert.

„Wir haben ein Modell entwickelt, sind aber noch nicht ganz konform“, erklärt die Mainzer Bundestagsabgeordnete Ute Granold (CDU). Einig sei man sich darin, „dass das gemeinsame Sorgerecht zum Wohl des Kindes beiträgt“. Es gibt nach ihren Angaben auch keine Mehrheit für einen sogenannten „Automatismus“, wonach beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt „automatisch“ erwerben. Als wahrscheinlich gilt deshalb, dass der Vater das Recht erhält, auf ein gemeinsames Sorgerecht hinzuwirken. Einen Antrag soll er nach dem Willen der CDU aber erst nach einer noch zu verhandelnden Frist stellen können, „um die Mutter in den ersten Wochen nach der Geburt zu schützen“, so Granold. Die FDP will, dass es in jedem Fall zu einem gemeinsamen Sorgerecht kommt, wenn die Mutter nicht auf den Antrag des Vaters reagiert. „Schweigen darf jedoch nicht als Zustimmung gelten“, meint dagegen die CDU. Granold ist optimistisch, dass ein neues Gesetz in den ersten Monaten des kommenden Jahres „über die Bühne gehen wird“.

Auch in Rheinland-Pfalz wird eine Entscheidung mit Spannung erwartet. „Viele Mütter haben Angst, dass Väter das Sorgerecht beantragen können, es aber keine Rolle spielt, ob sie auch Verantwortung übernehmen“, berichtet Monika Wilwerding, Geschäftsführerin des Landesverbands alleinerziehender Mütter und Väter.

Verband will „Qualitätskriterien“
Der Verband spricht sich für das Antragsverfahren mit „Qualitätskriterien“ aus. Demnach soll künftig etwa geprüft werden, ob zu erwarten ist, dass die bereit und in der Lage sind, für das Wohl des Kindes zusammenzuarbeiten. Bei der Entscheidung für oder gegen das gemeinsame Sorgerecht soll zudem eine Rolle spielen, ob der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut hat und ob er regelmäßig zahlt.

Quelle: rhein-zeitung.de – 13.12.2010
Link zum Pressebericht: www .rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Sorgerecht-fuer-nicht-eheliche-Kinder-bleibt-umstritten-_arid,176991_arpage,2.html#articletop

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