Prozesskosten und Scheidung: Wer soll das bezahlen?
Justitia ist blind und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Auch wenn es um die Kosten eines Rechtsstreits geht, ist dies nur allzu wahr. Denn, wer in einem Zivilprozess unterliegt, zahlt in der Regel alles. Der Fachmann bezeichnet dies als Prozesskostenrisiko. Erfahren Sie mehr über die Kosten eines Rechtsstreits, die richtige Versicherung und wie Sie die Prozesskosten selbst berechnen.
Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?
(awe) Wer einen Gerichtsprozess verliert, zahlt die kompletten Kosten. Dabei ist es unerheblich, welche von beiden Parteien die dickere Geldbörse hat. Ausnahme: In der ersten Instanz vor einem Arbeitsgericht muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen.
Für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren gibt es festgelegte Sätze, die sich nach dem Streitwert der Verhandlung richten. Hinzu kommen meist noch gerichtliche Auslagen, zum Beispiel Zeugengeld oder Kosten für Sachverständige. Muss man als Verlierer der Verhandlung auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen, wird es richtig teuer. Wie teuer, kann man bereits vorab mit einem Prozesskostenrechner ermitteln.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert. Hierfür ist bei einer einfachen Scheidung ohne weitere Folgesachen das Einkommen der Eheleute die Grundlage zur Berechnung. Das gemeinsame Nettoeinkommen wird hierzu mit drei multipliziert. Wenn es Anwartschaften zur gesetzlichen Rente gibt, kommen 1.000 Euro als Pauschale für den Versorgungsausgleich dazu. Bei privaten Renten wie Riester oder einer betrieblichen Rente werden 2.000 Euro addiert. Auch bei geringem Einkommen der Eheleute gilt ein Mindeststreitwert von 2.000 Euro zuzüglich der Kosten für den Versorgungsausgleich.
Grundlage zur Berechnung der Kosten sind die entsprechenden Tabellen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
In unserem Rechenbeispiel verdient der Mann 2.000 Euro, die Frau 1.000 Euro. Dazu kommen pauschal 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich – das ergibt einen Gegenstandswert von 10.000 Euro.
Laut Prozesskostenrechner fallen hierfür Gerichts-Gebühren von 588 Euro und für den Anwalt 1.469 Euro an (1.215 Euro zzgl. 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer).
Das wären insgesamt 2.057,65 Euro für die Scheidung.
Haben beide Parteien einen Anwalt, schlagen die Anwaltskosten doppelt zu Buche. Mit zu verhandelnde Folgesachen wie Sorgerecht oder Unterhalt erhöhen den Gegenstandswert und somit die gesamten Kosten.
Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden immer geteilt. Seine Anwaltskosten trägt jeder Partner selbst. Ein Anwalt kann jedoch immer nur einen Ehepartner vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es meist möglich sich diesen Anwalt zu teilen, doch bei Streit um Unterhalt, Eigentum oder Sorgerecht, sollte man sich logischerweise zwei Anwälte nehmen. Auch die möglichen Kosten einer Scheidung können Sie über den Prozesskostenrechner von forium berechnen, wenn Sie wie oben beschrieben den Streitwert ermittelt haben.
Wann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten für den Versicherten. Diesen Rechtsschutz gibt es für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die der Kunde auch kombinieren kann. Hierzu empfiehlt sich eine gründliche Analyse des persönlichen Streitpotentials: “Wo kann ich in einen ernsten Konflikt geraten?” So lassen sich überflüssige Absicherungen sparen, denn der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung hängt hauptsächlich vom gewünschten Leistungsumfang ab.
Für Vielfahrer kann der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll sein, Mieter, die Probleme mit ihrem Vermieter fürchten, bräuchten einen Mietrechtsschutz und Arbeitnehmer mit einem “schwierigen” Chef könnten sich eine Berufsrechtsschutzversicherung zulegen. Es gibt diese Bausteine meist in verschiedenen Kombinationen; Verkehrs- und Mietrechtschutz sind hingegen auch einzeln zu haben. Separat sind die einzelnen Rechtsschutz-Schwerpunkte meist teurer als im Paket.
Über einen Online-Vergleichsrechner kann man sich das passende Versicherungspäckchen zusammenstellen. So erhält man auch einen Überblick über günstige Angebote. Sinnvoll ist es auch, eine Familienversicherung abzuschließen, wenn man den Partner und die Kinder gleich mit absichern will. Durch den Einschluss einer geringen Selbstbeteiligung, beispielsweise 150 Euro, kann man zusätzlich an den Beiträgen sparen.
Auch die persönliche Lebenssituation kann die Kosten beeinflussen: Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes zahlen oft günstigere Beiträge. Single-Tarife sind preiswerter als der Normaltarif und bei speziellen Policen für Senioren wird ab dem Renteneintritt des Versicherten der Berufs-Rechtsschutz gestrichen.
Selbstständige hingegen müssen zumindest bei einer Privat-Rechtsschutz-Police mit höheren Beiträgen rechnen.
Wenig finanzielle Hilfe bei Scheidung
Die beste Versicherung nützt nichts, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt. Deshalb sollte man beachten, dass nicht jeder Fall von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen wird.
Generell ausgeschlossen sind juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, von mitversicherten Personen untereinander oder mit dem Versicherungsnehmer.
Vorsätzlich begangene Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das Gesellschafts- und Baurecht sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Wenn im Vertrag von “Beratungs-Rechtsschutz” die Rede ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt. Landet die Sache jedoch vor Gericht, dürfen Sie selbst zahlen.
Beim Erb- und Familienrecht – zum Beispiel bei einer Scheidung – gibt es so gut wie keine Versicherung, die mehr als den Beratungs-Rechtsschutz bietet. Außerdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass bereits schwelende Konflikte generell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Auch alles, was innerhalb der Wartezeit von drei Monaten passiert, ist für die Versicherung tabu. Es bringt also nichts, schnell noch eine Versicherung abzuschließen, wenn “Ärger in der Luft liegt”. Eine Ausnahme gibt es beim Verkehrsrechtsschutz. Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Streitigkeiten, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben.
In mancher zerrütteten Beziehung sind die Aufwendungen für eine Scheidung eine zusätzliche Belastung. Geringverdiener und Arbeitslose haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Was ist Beratungshilfe?
Für Geringverdiener oder Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, mit einer geringen Eigenleistung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch vertreten lassen kann.
Den Antrag auf Beratungshilfe stellt man bei einem Amtsgericht, wo man auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Man kann sich auch zuerst Unterstützung bei einem Anwalt suchen und diesen bitten, den Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
In Bremen und Hamburg wird dies über eine öffentliche Rechtsberatung geregelt und in Berlin kann der Hilfesuchende zwischen der Beratung beim Anwalt und der öffentlichen Beratung wählen.
In jedem Fall ist diese Beratung kostenlos, lediglich eine Gebühr von zehn Euro muss der Hilfesuchende übernehmen und auch die kann im Härtefall erlassen werden.
Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen scheitern, kann über die staatliche Prozesskostenhilfe auch Unterstützung in gerichtlichen Streitigkeiten in Anspruch genommen werden. Prozesskostenhilfe gibt es bei sehr schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen als Zuschuss, ansonsten muss die Beihilfe in Raten zurückgezahlt werden, je nach finanzieller Lage komplett oder teilweise.
Das Gericht prüft sowohl, ob jemand bedürftig ist, als auch ob er Erfolgsaussichten hat, den Prozess zu gewinnen. Damit die Prozesskostenhilfe gewährt wird, darf der Schaden auch nicht anderweitig, z.B. über eine Rechtsschutzversicherung, abgedeckt sein.
Die Prozesskostenhilfe deckt neben den Gerichtskosten auch die eigenen Anwaltskosten und gegebenenfalls noch Ausgaben für Zeugen und Sachverständige ab. Aber nicht die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Wer seinen Prozess verliert und auch die Anwaltskosten des Gegners tragen muss, bleibt also in jedem Fall darauf sitzen. Streitlustige Zeitgenossen sollten gut überlegen, ob sie ihren Nachbarn wirklich verklagen müssen, oder ob es noch andere Wege der Konfliktlösung gibt. Die Prozesskostenhilfe wird schließlich aus Steuergeldern finanziert.
Ohne Antrag beim zuständigen Gericht wird Prozesskostenhilfe – auch bei schlechtesten finanziellen Verhältnissen – nicht gewährt. Wichtig: Es können nur die Kosten übernommen werden, die ab der Antragstellung entstehen.
Quelle: forium.de – 13. August 2009
Link zum Pressebericht: www .forium.de/redaktion/prozesskosten-und-scheidung-wer-soll-das-bezahlen/3/























