Ohnmächtige Wut im Kampf um Tochter

Kampf um das Sorge- und : Ein Vater steht vor , weil er seiner Ex-Freundin und deren neuem Freund nachgestellt hat. Der Angeklagte ist verzweifelt, weil er seine Tochter nicht in gewünschter Weise sehen kann.

Köln – „Seit zwei Jahren bettele ich und krieche im Dreck, damit ich mein Kind sehen kann“, sagte Harald G. am Donnerstag zu seinem geballten Frust. Nicht nur einmal kamen ihm in Saal 217 des Amtsgerichts vor ohnmächtiger Wut die Tränen. „Soll ich meine Tochter etwa vergessen?“

Im Kampf um das Sorge- und Umgangsrecht für seine sechsjährige Tochter Jessica hatte der 31-Jährige schon oft mit der Justiz zu tun. Zu seinem Nachteil, wie sein Geschimpfe auf den „Rechtsstaat“ deutlich machte. Dieses Mal musste er sich wegen Nachstellung und Beleidigung verantworten. Zunächst gab er nur einen Teil der acht Fälle zu, schließlich trat er der Anklage insgesamt nicht mehr entgegen. 900 Euro Geldstrafe muss er zahlen.

Harald G. lebt in Bautzen, arbeitet selbständig im Innenausbau und hat inzwischen mit einer neuen Lebensgefährtin eine zweite, ein Jahr alte Tochter. Bis zum Sommer 2007 habe er mit seiner ehemaligen Freundin Monika T. (alle Namen geändert) in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ gelebt, sagte er, bis sie „das gemeinsame Haus über Nacht verlassen hat“.

Dass „alle Kosten an mir hängen blieben“ und es deshalb „Ärger mit dem Finanzamt“ gab, sei nicht das größte Übel gewesen. Am meisten habe ihn geschmerzt, dass er Jessica nicht mehr habe sehen können. Von Emotionen überwältigt schilderte der Mann, wie er „ausgetrickst“ worden sei. Geblieben ist ihm nur das vorläufige Recht auf gelegentlichen „begleiteten “ – das sei viel zu beschränkt, protestierte er. Außerdem könne er aus finanziellen Gründen für einen Besuchstermin nicht 630 Kilometer nach Köln fahren. Deshalb habe er das Kind nun ein ganzes Jahr lang nicht mehr gesehen. Wieder kamen ihm die Tränen.

Monika T. lebt inzwischen mit einem schwerstbehinderten Mann zusammen, der sich in einem elektrischen Rollstuhl fortbewegt. Auch auf ihn richtet der Vorgänger seine Wut; denn der 48-Jährige habe manchmal „gelacht und aufgelegt“, wenn Harald G. am Telefon gebeten habe, mit Jessica zu sprechen. In einer Mailbox-Nachricht Ende Juli vergangenen Jahres beschimpfte der Angeklagte seine Ex-Lebensgefährtin als „dumme dreckige Hure“. Bei späteren Anrufen bezeichnete er ihren Freund mal als „pädophil“, mal als „Krüppelschwein“. An einem Augustmorgen passte er trotz eines Kontaktverbots Monika T. ab, als sie mit Jessica das Haus verließ, nannte sie „Miststück“ und versetzte ihr einen Stoß, so dass sie und das Kind vom Fahrrad fielen. Ein andermal sprang er über den Gartenzaun, stürzte auf den Balkon des Paars, trommelte gegen die Tür und brüllte Beleidigungen. Monika T. und ihr Partner, so heißt es in der Anklageschrift, seien „schwerwiegenden nervlichen Belastungen“ ausgesetzt gewesen.

Bei allem Verständnis für seine Aufgewühltheit empfahl die Amtsrichterin Harald G. eindringlich, sein Verhalten zu ändern – auch zum Wohl der Tochter, das ihm offensichtlich wichtig sei: „Sie machen das Kind kaputt, wenn sie in dieser Weise weiter an ihm herumzerren.“

Quelle: ksta.de – 23.07.2009 – Von Clemens Schminke
Link zum Pressebericht: www .ksta.de/html/artikel/1246883695671.shtml

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