Nordrhein-W. (17.07.2010): Jugendamt zeigt Sextäter nicht an
Gütersloh (WB). Das Jugendamt der Stadt Gütersloh hat darauf verzichtet, einen Kinderschänder anzuzeigen. So blieb der Verbrecher lange unbehelligt auf freiem Fuß.
Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte sich ein 13-jähriges Mädchen aus Gütersloh der Sozialarbeiterin in der Schule offenbart und erzählt, dass es etwa zwei Jahre lang vom Freund der Mutter missbraucht wurde. Die Sozialarbeiterin wandte sich an den »Wendepunkt« – eine Beratungsstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs, die vom Kreis Gütersloh und der Stadt betrieben wird. weiterlesen…
Quelle: westfalen-blatt.de – 06.07.2010 – Von Christian Althoff
Link zum Pressebericht: www.westfalen-blatt.de/start.php?id=39632&artikel=reg






März 13th, 2011 um 19:34
Soviel ich weiß, gibt es ein Gesetz, dass mich mithaftbar macht, wenn ich von einem Verbrechen weiß, und es nicht zur Anzeige bringe.
Ausgenommen ist da nur das Beichtgeheimniss.
Ich frage mich, wie und warum solche Mitarbeiter dann ungeschoren davon kommen.
Die Polizei einschalten muss nicht unbedingt heißen das man das Opfer an den Pranger stellt.
Da sollte es Lösungen geben.
Liebe Grüße
DJ Bounty