Nordrhein-W. (06.08.2010): Arztbesuch von Amts wegen
Ab Donnerstag erhalten die Eltern von 320 000 kleinen Kindern in Niedersachsen freundliche Briefe aus Hildesheim. Darin erinnert das Landessozialamt die Mütter und Väter an die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder.
Mit dem zum 1. April eingeführten gesetzlichen „Einladewesen“ ist Niedersachsen eines der letzten Bundesländer, die zu den Untersuchungen zur Früherkennung von Fehlentwicklungen einladen. Das erste Einladungsschreiben erhalten die Eltern für die U 5, die zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat fällig ist. Dann geht es weiter bis U 8 (3. bis 4. Lebensjahr).
Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) erhofft sich vom gezielten Anschreiben der Eltern, dass mehr Kinder als bisher regelmäßig untersucht werden. Zwar würden die ersten Untersuchungen bis etwa zum 3. Lebensmonat von den Eltern „sehr gut angenommen“, sagt Ross-Luttmann. Aber später würden die Vorsorge-Termine von vielen Müttern und Vätern verschlampt.
Zwar wird die Vorsorge nicht zur gesetzlichen Pflicht, doch die Behörden haben ab morgen ein schärferes Auge auf nachlässige Eltern. Denn die Kinderärzte informieren das Landessozialamt über die Kinder, die sie untersucht haben. Kommt keine Rückmeldung, erhalten die Eltern eine „Erinnerung“. Reicht auch die nicht, werden die kommunalen Jugendämter informiert, die dann selbst über weitere Maßnahmen entscheiden sollen.
Die Kommunen klagen schon einmal vorsorglich über die Kosten, die ihnen nicht vom Land erstattet werden. Wenn ein Kind nicht zur Untersuchung erscheine, müssten sich die Jugendämter in den Kommunen ein Bild über die tatsächliche Lage verschaffen, und das gehe nicht vom Schreibtisch aus, sagt Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags. Er rechnet mit 30 000 zusätzlichen Hausbesuchen und Mehrkosten in Höhe von zwei Millionen Euro.
Einen Ausgleich aus der Landeskasse lehnt Sozialministerin Ross-Luttmann ab. Ihre Sprecherin Heinke Träger verweist darauf, dass „die örtlichen Ämter vom Land nur informiert werden, jeder Jugendhilfeträger kann frei entscheiden, wie er dann vorgehen will“. Zudem rechnet das Ministerium damit, dass nur fünf Prozent der Eingeladenen nicht reagieren und den örtlichen Ämtern gemeldet werden.
In Schleswig-Holstein, wo schon seit dem 1. April 2008 zu den Vorsorgeuntersuchungen eingeladen wird, landen immerhin zehn Prozent der Fälle auf den Schreibtischen der Jugendämter.
Pflicht-Check
In Schleswig-Holstein sind die Untersuchungen U 4 bis U 9 für Kinder im Alter von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren seit dem 1. April 2008 verpflichtend. Wer nicht erscheint, bekommt Besuch vom Jugendamt. In gut zehn Prozent der Fälle muss amtlich nachgeholfen werden, Tendenz leicht fallend. Die Kinderärzte im Norden sind angetan, der zusätzliche Bürokratieaufwand rückt da für sie in den Hintergrund. „Es hat sehr viel gebracht“, meint die Sprecherin des Landesverbands der Kinder- und Jugendärzte, Marie-Luise Waack.
Quele: nordsee-zeitung.de – 06.04.2010 – Von Kurt-Peter Christophersen
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