Neues Unterhaltsrecht

Die Verlierer sind die Frauen
Wenn das jüngste Kind in den Kindergarten kommt, soll eine Frau nach der wieder voll arbeiten gehen, die Ex-Männer müssen dann keinen mehr für die Ex-Partnerin zahlen – so die Vorgabe des Gesetzes. Doch die Lebensrealität vieler Frauen sieht anders aus – Betreuungszeiten und die lange Familienarbeit machen die Jobsuche schwer bis unmöglich.

Das neue sei eine 180-Grad-Wende, sagen Scheidungsanwälte. Frauen seien durch die neuen Regelungen sehr viel schlechter gestellt. Sie bekommen keinen Unterhalt mehr für sich, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist und einen Kindergartenplatz hat. Ab diesem Zeitpunkt sei es den Frauen zuzumuten, Vollzeit arbeiten zu gehen, so der Gesetzgeber.

Lücken im neuen Gesetz: der Beitrag der Väter
Die Familienrichter haben mit dem neuen Gesetz mehr zu tun, denn sie müssen jeden einzelnen Fall prüfen. Geklärt werden muss bei den Unterhaltsverfahren zum Beispiel, ob für das Kind eine Vollzeitbetreuung in Frage kommt und ob sich überhaupt ein Betreuungsplatz finden lässt. Und, ob die Mutter überhaupt eine Vollzeitbeschäftigung finden kann. Bekommt der Unterhalt zahlende Ex-Partner ein weiteres Kind, verschlechtert das die Situation der Ex-Frau, denn das Gesetz gibt eine klare Reihenfolge vor: Erst wird das Geld auf die minderjährigen Kinder verteilt und dann erst kommen die Ex-Partner. Das hat der Gesetzgeber so gewollt: Geschiedene sollen leichter wieder eine Familie gründen können.

Damit sich Frauen aber überhaupt wieder mehr um den eigenen Unterhalt kümmern können, brauchen sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung – entweder durch finanzielle Beiträge zu Hort- oder Kindergartenplatz oder durch festgelegte Zeiträume, in denen der Vater die Kinder beaufsichtigt. Diese Tatsache aber ist nicht im neuen Gesetz geregelt.

In der Realität sieht es anders aus
Beispiel Susanne A., alleinerziehende Mutter eines zweieinhalb Jahre alten Sohnes. Würden ihre nicht die Betreuung ihres Sohnes übernehmen, könnte die Flugbegleiterin überhaupt nicht wieder arbeiten gehen, denn sie ist des öfteren über Nacht weg. Auf ihren Ex-Mann kann sie bei der Kinderbetreuung nicht zurückgreifen, denn dieser hat keinen Kontakt mehr zu ihr. Eine Fremdbetreuung könnte sich Susanne A. nicht leisten. Abgesehen davon, dass es wohl schwierig wäre, eine Tagesmutter zu finden, die ihr Kind auch über Nacht betreut. Mit ihrem Ex-Mann, der Pilot ist und ihre Arbeitszeiten daher kennt, hat sie sich fürs Erste einigen können: Sie verzichtete auf einen Teil ihres Unterhalts, aber dafür zahlt ihr Ex-Mann ihr diesen Unterhalt unbefristet.

Ihre Situation könnte sich aber verschlechtern, wenn ihr Ex-Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Kind bekäme. Susanne A. findet, dass das neue Recht die Frauen unter enormen Druck setzt. Sie sollen Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt ganz alleine hinkriegen – ohne die Mithilfe des Ex-Partners.

Viele Jahre raus: keine Chance auf dem Arbeitsmarkt
Wirkliche Verliererinnen des neuen Gesetzes sind Frauen, die ihren Beruf ganz aufgegeben haben, um für die Kinder da zu sein. Zum Beispiel Inge S. Die 47-Jährige hat ihre Stelle als Sekretärin vor vielen Jahren aufgegeben – und ist nun auf Jobsuche. “Ich bin jetzt 47 – wie soll ich da einen Job finden? Ich habe verschiedene Firmen abgeklappert und mich vorgestellt. Aber die Chefs sagen mir, ich sei wie eine Berufsanfängerin – nur teurer. Ich müsste alles wieder neu lernen. Mir wächst das alles über den Kopf.” Derzeit zahlt ihr Mann 950 Euro Unterhalt, nach der Scheidung fällt der Unterhalt für Inge S. weg – sie bekommt dann nur noch 370 Euro und weiß nicht, wie sie davon leben soll.

Gesetz für eine viel fortschrittlichere Gesellschaft
Das neue Unterhaltsrecht geht von derzeit noch nicht existierenden gesellschaftlichen Verhältnissen aus. Es basiert nicht nur auf einer idealen Betreuungssituation in Krippen, Horten und Kindergärten, sondern auch darauf, dass sich traditionelle Rollen aufweichen: Dass Frauen eben nicht mehr ganz zu Hause bleiben, um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern, sondern Kinder bekommen und gleichzeitig arbeiten gehen.

Doch auch wenn beide Elternteile verdienen, ist es dennoch in den allermeisten Fällen die Frau, die weniger arbeitet und den Großteil der Kindererziehung und der Haushaltsführung übernimmt – oft, weil der Mann mehr verdient. Wenn sich diese Frauen nach einer wieder ganz alleine finanzieren müssen, wird das finanziell schnell eng.

Quelle: br-online.de – 20.07.2009 – Von Gabriele Knetsch
Link zum Pressebericht: www .br-online.de/bayern2/notizbuch/unterhalt-unterhaltsrecht-scheidung-ID1248081105967.xml

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3 Kommentare zu “Neues Unterhaltsrecht”

  1. goymann schrieb:

    ich bin selbe mutter von 3kinder u mein eheman soll noch unterhalt zahlen zu sein kind von damalige beziehung.ich finde das ungerecht

  2. Anonymous schrieb:

    Manche Frauen kommen aber nicht ohne die finanzielle Unterstützung von ihren Ex-Männern aus. Findest Du es denn dann ok wenn dein jetziger Mann dich verlässt und dich und deine 3 Kinder nicht finanziell Unterstützt nur weil er eine neue Familie mit Kindern hat? Das funktioniert so nicht. Ich denke viele Frauen würden das alleine Erziehen ihrer Kinder nicht schaffen wenn sie eine finanzielle Unterstützung durch Ex-Männer hätten. Lg Maria

  3. F. Mahler schrieb:

    Seltsam, was für Artikel geschrieben werden und noch seltsamer, daß die darin enthaltene Geschlechterkriegstreiberei offenbar niemandem, zumindest nicht negativ, auffällt.
    Wieso ist es eine Benachteiligung von Frauen, wenn der Barunterhalt für das Kind ab drei Jahren beschränkt wird, bzw. ein Elternteil vollzeit arbeiten gehen soll?
    Es kann sich wohl höchstens um eine Benachteiligung von Eltern handeln, oder?
    Die Tatsache, daß ( großteils contra Legem ) locker 8 von 10 leider alleinermächtigten Eltern Frauen sind, hat da zunächst gar nichts mit zu tun, denn das gilt es, im besten Interesse der Kinder, dringend zu ändern.
    Kinder haben nunmal von Natur aus zwei Eltern.
    Insofern ist es auch nicht nachvollziehbar, wieso einerseits den Müttern aus reinem Geschäftsinteresse dritter, das Privileg verschafft wird, den Vater des Kindes ( plus dessen Familie ), entgegen der gültigen Gesetzeslage, zu entsorgen, um es dann als geschlechtsspezifische Benachteiligung zu bemängeln, daß der Barunterhalt zusammengestrichen wird.
    Würden sie sich solidarich mit Vätern, Großeltern und weiteren Verwandten und engen Bezugspersonen dafür einsetzen, daß die Kinder ihre ganze Familie zur Verfügung haben, wäre der Barunterhalt in den meisten Fällen gar kein Thema, denn ein Kind, daß seine Familie vollständig zur Verfügung hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Leibrente.
    Eigentlich logisch, oder?
    Im Übrigen würden dadurch auch die Zahlen von innerfamiliären Gewalttaten drastisch sinken, da die Überforderung einzelner Elternteile durch die Alleinermächtigung wesentlich seltener gegeben wäre, wie durch die Cochemer Praxis eindeutig belegt ist.

    Gruß……..F. Mahler

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