Neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend verbessern. Das Bundeskinderschutzgesetz stärkt dazu alle Akteure: von den über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem .
“Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat seinen Namen wirklich verdient”, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. “Ich lege ein Gesetz vor, mit dem wir den gemeinsam deutlich voranbringen. Für mich hat der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung höchste Priorität.”

Nach intensivem Dialog mit Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft kam dieser neue Ansatz zustande. Das Gesetz basiert zudem auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms “Frühe Hilfen” des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen “Heimkinder” und “Sexueller Kindesmissbrauch” auf.

Den Kern stellt der Ausbau der frühen Hilfen als entscheidende Verbesserung dar. Wichtiges Anliegen ist die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Junge Eltern werden ermutigt, Hilfen zum Aufbau einer förderlichen Eltern-Kind-Beziehung in Anspruch zu nehmen.

Einsatz von Familienhebammen
Familienhebammen sollen junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes begleiten. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium ab 2012 über vier Jahre 30 Millionen Euro pro Jahr bereit.

Mit dieser Bundesinitiative können zehn Prozent aller Familien betreut werden. Die Ministerin sagte, dass damit ein wichtiger Beitrag zur Prävention geleistet würde, um den Kinderschutz voranzutreiben.

Bessere Zusammenarbeit der
Optimiert wird auch die Zusammenarbeit der Jugendämter. Bei einem Wohnortwechsel übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen Jugendamt alle für die Hilfe notwendigen Informationen über die Familien. Damit soll das so genannte Jugendamts-Hopping unterbunden werden, mit dem sich in der Vergangenheit auffällig gewordene Familien dem Zugriff des Jugendamts entziehen konnten.

Fachliche Standards werden Pflicht
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation fachlicher Standards verpflichtet. Dazu gehören Handlungsleitlinien und Qualitätskriterien. Diese Anforderungen werden mit öffentlicher Förderung und Finanzierung freier Träger verknüpft: Einrichtungen erhalten nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn sie ein Konzept zur Einhaltung fachlicher Standards vorlegen.

Erweitertes Führungszeugnis, besserer Schutz
Wer mit jungen Menschen arbeitet, zum Beispiel als Betreuer, trägt eine besondere Verantwortung. Arbeitgeber im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sollen sich künftig noch besser über einschlägige Vorstrafen von Bewerbern und Beschäftigten informieren können.

Bislang stehen Erstverurteilungen dort in der Regel erst ab einer gewissen Mindeststrafe oder bei bestimmten schweren Sexualstraftaten im Führungszeugnis. Künftig werden im “erweiterten Führungszeugnis” auch minderschwere Verurteilungen aufgenommen.

Der Entwurf wird den Bundesministerien nun zur Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Quelle: bundesregierung.de – 14.12.2010
Link zum Pressebericht: www .bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-14-bundeskinderschutzgesetz.html

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Ein Kommentar zu “Neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht”

  1. S.PF. schrieb:

    es wäre auch schön , wenn man einen § errichtet, indem pflegekinder auch einen erbanspruch haben, denn die pflegeeltern haben ja auch geld vom staat erhalten und bekommen ja auch wenn pflegekinder länger als 10 jahre im haushalt gelebt haben einen anspruch auf rente. l.g.s

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