Neues Familienrecht soll Kindern helfen
Scheidungen und Familienstreitigkeiten vor Gericht sind für alle Beteiligten belastend. Um Verfahren zu beschleunigen und so vor allem betroffene Kinder zu entlasten, wird das Familienverfahrensgesetz (FamFG) zum 1. September neu geregelt.
“Bislang mussten Eheleute wegen einer Scheidung zum Teil an drei verschiedenen Gerichten prozessieren”, sagt Isabell Götz vom Deutschen Familiengerichtstag. Künftig sei allein das Familiengericht zuständig – für alle Streitfragen, die sich aus einer Trennung ergeben. Darüber hinaus soll mit der Reform das Wohl des Kindes bei Familienstreit noch stärker in den Fokus rücken, sagt Götz. Auch die Vermittlung zwischen den streitenden Eheleuten soll künftig mehr Gewicht bekommen.
Neben Unterhalt, Sorgerecht sowie Zugewinn- und Versorgungsausgleich regelt das Familiengericht, das künftig “Großes Familiengericht” heißt, vom 1. September an auch Schulden- und Vermögensfragen, die sich aus der Trennung ergeben. Bislang mussten die Eheleute für die letzten beiden Punkte vor entsprechende Instanzen des Amtsgerichts ziehen.
Außerdem werden die Vormundschaftsgerichte, die vorher Teile der Amtsgerichte waren, abgeschafft. Auch ihre Fragen sind künftig den Familiengerichten zugeschlagen – oder diese Aufgabe wird von den neu geschaffenen Betreuungsgerichten übernommen, das hängt vom Alter des Kindes ab. Laut Bundesjustizministerium hat die neue Struktur den Vorteil, dass Sachverhalte, die im wirklichen Leben zusammengehören, nun vor Gericht zusammenbleiben.
Eine weitere Neuerung: Wenn es um existenzielle Fragen wie den Unterhalt oder das Umgangsrecht mit Kindern geht, kann ein Eilverfahren beantragt werden. In diesem Fall kann das Gericht eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden oder Tage fällen.
Außerdem kann das Familiengericht bei Unterhaltsfragen von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist es berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen. Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können.
Quelle: morgenpost.de – 8. August 2009
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/familie/article1146878/Neues_Familienrecht_soll_Kindern_helfen.html























