Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen

Bielefeld. Wer sein Kind nicht regelmäßig zum Arzt schickt, bekommt in NRW künftig einen blauen Brief von der “Zentralen Stelle Gesunde Kindheit”. Die neu gegründete Behörde soll darüber wachen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden, Versäumnisse werden den Jugendämtern gemeldet.
„Leicht kann im Alltagsgeschehen ein Termin auch einmal in Vergessenheit geraten…”: Mit diesen freundlichen Worten werden in NRW ab dem 1. August daran erinnert, ihre Kinder zur Früherkennungsuntersuchung zum Kinderarzt zu bringen. Die Post kommt aus Bielefeld, genauer: von der „Zentralen Stelle Gesunde Kindheit” (ZSGK).

Etwa 390 Briefe verschickt die neu geschaffene Behörde in Zukunft täglich, die nicht allein der Vergesslichkeit von Eltern entgegenwirken sollen. Gegründet wurde sie vor allem, um Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigungen zu entdecken. „Wenn ein Kind nicht pünktlich zur Untersuchung erscheint, schicken wir erst eine Erinnerung an die Eltern, drei Wochen später eine Meldung ans zuständige Jugendamt”, erklärt Martin Heuermann, Chef der ZSGK, das Verfahren.
Rund 90 000 Briefe im Jahr

Heuermann ist Herr über eine immense Datenmenge, die anfangs für erhebliche Probleme sorgte: 150 000 Kinder werden jährlich in NRW geboren, 900 000 Früherkennungsuntersuchungen müssen durchgeführt werden. Bei der ZSGK laufen nun die Daten der Einwohnermeldeämter und die der Kinderärzte zusammen – ein Computer gleicht sie ab und ermittelt, welche Kinder nicht pünktlich zum Check-Up erschienen sind. „Mit Karteikarten wäre das nicht möglich”, sagt Heuermann.

Da etwa zehn Prozent der Eltern erfahrungsgemäß zu spät oder gar nicht zur Frühuntersuchung erscheinen, rechnet der ZSGK-Chef mit etwa 90 000 Briefen, die seine Behörde im Jahr an Eltern verschicken muss – hinzukommen dann noch die Meldungen an die .

Viele Diskussionen hat es im Vorfeld über die von der Landesregierung eingebrachte Neuerung gegeben. Statt gezielt gegen Kindesmisshandlungen vorzugehen stelle die Verordnung Eltern unter Generalverdacht, fürchteten Kritiker. Heuermann sieht das anders: „Es ist doch völlig normal, dass so eine Untersuchung im Alltag einmal untergeht”, sagt er, „unser Brief sollte als Erinnerung, nicht als Mahnung verstanden werden.”

Da es de facto auch nichts zu mahnen gibt: Die Früherkennungsuntersuchungen sind nicht verpflichtend, wer sein Kind nicht zum Arzt bringt, kann dafür erst einmal nicht belangt werden.

Dennoch liefern die Briefe aus Bielefeld wichtige Hinweise für die örtlichen Jugendämter. „Wenn wir einen solchen Brief bekommen, schreiben wir in einem ersten Schritt die Eltern an, danach gibt es einen Hausbesuch”, so Duisburgs Stadtsprecherin Anja Huntgeburth.

Beim Essener Jugendamt plant man ein ähnliches Vorgehen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir den Großteil der Eltern durch den persönlichen Dialog erreichen”, glaubt Ulrich Engelen, Abteilungsleiter des sozialen Dienstes. Nur wenn darauf keine Reaktion komme, müssten weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Thomas Fischbach, Kinderarzt in Solingen und Vorstand des Landesverbands der Kinderärzte in NRW, hält die neue Regelung für „grundsätzlich sinnvoll”. Vor allen in strukturschwachen Familien kämen Kinder zu selten zu den Früherkennungsuntersuchungen. „Eltern haben vom Gesetz her eine Erziehungspflicht”, so Fischbach, „da ist es in Ordnung, dass der Staat darüber wacht.” Dennoch müsse man aufpassen, dass die Erinnerungsbriefe freundlich formuliert seien: „Nicht, dass der Eindruck entsteht, da schreibt das Finanzamt oder die Polizei.”
Vorgaben stammen aus den 70er-Jahren

Für Fischbach liegt die Schwierigkeit nicht in den Überprüfungen, sondern vielmehr bei den Untersuchungen selbst: „Die Vorgaben dazu stammen aus den 70er-Jahren und sind längst nicht mehr aktuell”, bemängelt der Mediziner. Denn bei den Kindern würde vor allem auf die Gesundheit der Organe geschaut, nicht auf die soziale Entwicklung. „Es ist auch wichtig zu sehen, welche Bindung das Kind zur Mutter hat und wie es mit anderen Kindern umgeht”, meint Fischbach.

Seit Jahren schon wird die Reform der Untersuchungsvorgaben diskutiert – bislang ohne Erfolg. Dass Kinderärzte wirkliche Misshandlungen immer feststellen könnten, glaubt er nicht: „Wer sein Kind schlägt, geht nicht am nächsten Tag zum Arzt.”

Quelle: derwesten.de – 31.07.2009 – Von Maike Jansen
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/nachrichten/nrz/2009/7/31/news-127765220/detail.html

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