Moderate Lösung für nicht eheliche Kinder
Das gemeinsame Sorgerecht werden Mütter künftig nur verhindern können, wenn sie triftige Gründe gegen den Vater ihres unehelich geborenen Kindes vorbringen können.
Nach Gesprächen im Bundesjustizministerium zeichnet sich nach FOCUS-Informationen ab, dass der Gesetzgeber beim neu zu formulierenden Sorgerecht eine eher moderate Lösung anstrebt. Danach würde das gemeinsame Sorgerecht nicht wie in vielen europäischen Ländern üblich bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Elternteile vergeben. Es soll an den Antrag des Vaters geknüpft werden. Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.
Derzeit benötigt der Mann die ausdrückliche Zustimmung der Mutter, um das Sorgerecht ausüben zu können. Verweigert das die Frau, bestimmt allein sie über das Kind. Zwar zahlt der Vater dann Unterhalt und darf seinen Nachwuchs sehen (Umgangsrecht), hat aber kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Diese Regelung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember als „diskriminierend“. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.
Fast 220.000 Kinder werden in Deutschland pro Jahr unehelich geboren. Nur knapp die Hälfte der Eltern übt die gemeinsame Sorge aus. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, in welchen Fällen Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen.
Quelle: focus.de – 14.03.2010 – kh
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/news/sorgerecht-moderate-loesung-fuer-nicht-eheliche-kinder_aid_489631.html
























März 17th, 2010 um 11:02
Leider nützt das gemeinsame Sorgerecht den Vätern im Trennungsfalle üblicherweise überhaupt nichts, da es von Jugendämtern, Amtsgerichten, Verfahrenspflegern und sonstigen Drittleistern, bis hin zu Kitas und Schulen meist vollständig ignoriert wird.
Ich z.B. hatte volles Sorge-u. Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber es wurde keinerlei Umgangsrecht, kein Mitspracherecht, noch nicht mal ein Auskunftsrecht eingeräumt. Waldorf-Kindergärtnerinnen pöbelten mich am Telefon an, verweigerten jede Auskunft über mein Kind. Klage beim zuständigen Amtsgericht auf Auskunft und Eintritt wurde noch nicht einmal beantwortet.
Rechte sind nur sinnvoll, wenn sie auch Anwendung finden!
F. Mahler
Januar 25th, 2011 um 21:31
Was nützt es den Müttern,die die Väter ja wirklich kennen,wenn den das Sorgerecht zugesprochen wird nur weil sie vor Richter eine Gute mine machen und in wirklichkeit sich nicht einfach ändern können.Es geht immer um das Wohl der kinder und warum sollte man es als mutter zulassen das der vater das sorgerecht bekommt wenn man weiss das es dem kind da nicht gut geht.Als mutter hat man das gute recht dafür zu kämpfen das es dem kind gut geht.Wenn das sorgerecht einem vater zugesprochen wird der den kind nicht gut tut und dann etwas mit dem kind passiert,wer ist dann dafür verantwortlich?Letztendlich ist immer die Mutter die schuldige und muss mit den vorworfen leben und im kind wieder ausbügeln und richten was dem kind angetan wurde.Es ist in manchen fällen schon nicht verkehrt wenn der vater das sorgerecht nicht erhält.Die kindheit ist das Privileg des Erwachsenen werdens
Januar 28th, 2011 um 11:26
Hallo Nadine,
Du agitierst mit den gleichen Pauschalen wie alle Gleichstellungsgegner. Also im Endeffekt mit der Suggestion, daß eine Mutter immer für das Kind und seine Rechtegut ist, ein Vater oftmals nicht.
Das ist genauso unsinnig, wie pauschal das genaue Gegenteil zu behaupten.
Es gibt überhaupt keine Erkenntlisse, durch die Du Deine Vorverurteilungen auch nur im geringsten stützen kannst. Eher im Gebenteil:
ca. 66-74% aller innerfamiliären Gewalttaten am Kind werden von den Müttern begangen.
Da es zu etwa 90% Mütter sind, die den anderen Elternteil ausgrenzen, entsprechend auch etwa genauso viele Alleinerziehende vorhanden sind ( wobei die absoluten Zahlen natürlich nicht ganz deckungsgleich sind ), würde sich dieses Verhältnis logischerweise zu Gunsten der Mütter etwas verschieben, wenn diese nicht, warum auch immer, dem Kind keinen Vater erlauben würden.
Wozu sie grundsätzlich überhaupt kein Recht haben.
Es werden aus egoistischen, oftmals kindesfeindlichen Gründen Schwachstellen und Gesetzeslücken ausgenutzt.
Das ist zwar grundsätzlich nicht Schuld der Mutter, viele sind schon in der dritten Generation dazu beeinflusst, werden durch daran Profitierende massiv dazu “beraten”, oder vom JA und deren SPFH direkt erpresst.
Es ist aber noch weniger Schuld der Väter.
Es soll den Vätern genauso wenig das SR zugesprochen werden “nur weil sie vor Richter eine Gute mine machen und in wirklichkeit sich nicht einfach ändern können”. wie den Mütter. Es soll keinem von beiden nachträglich zugesprochen werden!
Deutschland muß endlich anerkennen, daß beide Eltern, Eltern sind und fertig!
Da hat weder Mutter noch Vater irgendetwas zuzulassen, oder gar zu verbieten!
Kinder sind kein Besitz und schon gar kein Eigentum!
Du selbst schreibst: “Es geht immer um das Wohl der kinder”.
Nun gut, mal davon abgesehen, daß auch Du sicherlich genausowenig definieren kannst, was das sein soll, wie jeder andere hier in Deutschland und auch nicht wie diese vorsätzliche Falschübersetzung des Begriffes “die besten Interessen des Kindes” in den deutschen Sprach- u. Schriftgebrauch geschmuggelt wurde und warum, sollte es auch einer Mutter ausschießlich darum gehen und nicht um ihre eigenen Interessen.
Und, da sind sich Wissenschaft und Justiz ausnahmsweise mal einig, es ist im besten Interesse des Kindes zwei Eltern mit verschiedenem Geschlecht zu haben und zwar am allerbesten die leiblichen Eltern und keine Ersatzpersonen.
Allein das sagt klar und eindeutig aus, daß Vater und Mutter gleich wichtig für das Kind sind.
Warum sollte also einer von beiden das Recht haben, dem Kind den anderen, ohne irgendeinen Grund, zu entziehen?
Du schreibst: “Als mutter hat man das gute recht dafür zu kämpfen das es dem kind gut geht.”
Falsch, Nadine, als Eltern hat man die verdammte Pflicht dafür zu kämpfen, daß es dem Kind gut geht!
Und Elternteilentzug ist Kampf gegen das Kind!
Du schreibst: “Wenn das sorgerecht einem vater zugesprochen wird der den kind nicht gut tut und dann etwas mit dem kind passiert,wer ist dann dafür verantwortlich?Letztendlich ist immer die Mutter die schuldige und muss mit den vorworfen leben und im kind wieder ausbügeln und richten was dem kind angetan wurde.”
Umgekehrt ist dem leider nicht so. Es gibt zwar mindestens genauso viele Mütter die ” dem Kind nicht gut tun” ( i.P. psychische Mißhandlung sogar noch mehr ), aber der Mutter wird das SR nicht erst zugesprochen, sie erhält es automatisch. Was ja auch nicht verkehrt wäre, wenn das Kind auch automatisch einen Vater hätte, der sich darum kümmert, daß von der Mutter angerichtete Schäden wieder ausgeglichen werden.
Dem ist aber leider nicht so.
Es kann dem Kind noch so schlecht gehen, ohne Sorgerecht wird dem Vater verboten seiner bestehenden Verantwortung nachzukommen!
Er muß zusehen wie das mißhandelte oder gar mißbrauchte Kind elend zu Grunde geht.
Logisch gibt es Fälle, die so gelagert sind, daß einem Elternteil die Sorge nachträglich entzogen werden muß. Das hat aber nachweislich überhaupt nichts mit dem Geschlecht zu tun.
Und einem Elternteil schon vor der Geburt die Sorge zu verweigern bedeutet, dem Kind 50% seiner Familie aus egoistischen Gründen zu rauben!
Allen Kindern beide Eltern!
Gruß………F. Mahler
Februar 5th, 2011 um 10:17
F.Mahler, vielen Dank erstmal für diesen gut formulierten Kommentar.
Aus meinem Bekanntenkreis kann ich nur sagen, das selbst die schlechtesten Mütter ihre Fähigkeiten ja gar nicht zu beweisen brauchen, der VATER aber hat die Bringschuld zu beweisen das er sich mind. benauso um das Kind kümmern kann und will!!!
Sie erhalten fast immer das Sorgerecht automatisch, eine Frau muss RIESIGEN Mist bauen damit ihre Fürsorgepflicht in Frage gestellt wird.
Aber ein Wink der Frau, ein bißchen Weinen beim Jugendamt und der Vater bleibt Außen vor.
Gamz ehrlich, hat meine Mutter genauso gemacht, auch wenns schon lange her ist.
Väter sind genauso wichtig, im Trennungsfall zb sollten beide wirklich ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Meist muss aber der Mann, da Versorger, hinten an stehen. Ist halt die Bequeme Lösung.
Meine Gedanken sind wohl nicht neu, aber ich hoffe ich habe jemanden eine Stütze/Hilfe sein können.
Euer, Andreas Gabriel
Juli 27th, 2011 um 00:25
hab da mal eine frage hab mein zwei jährigen Sohn seiht März nicht gesehen hab auch das Jugendamt schon informiert und ich wollte von meine Lebens Gefährtin was wissen um wie es mein Sohn geht hab aber von ihr keine Information bekommen was kann ich da noch tun? hab auch das gemeinsame Sorgerecht braucht dringend Hilfe
Juli 28th, 2011 um 02:16
Moin Heiko,
lass das JA einfach aus dem Spiel, die können nichts für Dich tun.
Verfasse einen Umgangsantrag mit Deinen Vorstellungen und sende ihn ( proforma ) der Mutter. Desgleichen einen Auskunftsantrag.
Wenn sie darauf binen 2 Wochen ( Frist setzen ) nicht, oder abschlägig antwortet, gehen die Anträge mit den Schreiben an das Amtsgericht.
Das Recht, den Umgang zu bestimmen und das Kind zu pflegen und erziehen, liegt ausschließlich bei den Eltern, unabhängig von deren Geschlecht.
Nur wenn die sich nicht einvernehmlich einigen können, muß daß Gericht auf Antrag entscheiden.
Der Antrag sollte alle Kalenderdaten, Ferien-u. Feiertagsregelungen, sowie Ersatztermmine für Ausfallzeiten enthalten, inkl. Uhrzeiten.
Auch der Hinweis auf Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlungen sollte darin enthalten sein.
Sonst ist er nicht vollstreckbar.
Daß heißt, wenn sich einer der beiden Elternteile nicht an die Regelung hält, kann das Gericht z.B. ein Zwangsgeld verhängen, oder einen Umgangspfleger einsetzen.