Mehr Rechte für Lebenspartnerschaften: Gleichbehandlung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lag auf der Hand. Im Jahr 2001 hatte die Bundesregierung mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft homosexuellen Paaren erstmals die Möglichkeit eröffnet, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen ähnlich der Ehe zu geben.
Dass Schwule und Lesben dann gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes auch beim Erben nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen, folgt daraus eigentlich zwingend. Das Urteil von Dienstag ist ein weiterer Schritt hin zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, wie sie das Grundgesetz fordert.
Allerdings verstärkt der Richterspruch auch den Eindruck, dass in jüngster Zeit in Deutschland zwar viel für alle möglichen Formen des Zusammenlebens getan wird, die traditionellen Institutionen Ehe und Familie dabei aber zu kurz kommen oder sogar weiter beschädigt werden.
So hatte das Verfassungsgericht zuletzt das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt. Und die Bundesregierung kappte Vorteile, die aus einer Ehe erwachsen, so den Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt nach einer Scheidung.
Dabei steht es um Ehen und Familien in Deutschland wirklich nicht zum Besten. Die Zahl der Eheschließungen ist binnen 30 Jahren um mehr als ein Viertel zurückgegangen, jedes dritte Kind wird in Deutschland inzwischen außerhalb einer Ehe geboren.
Gesetzgeber und Verfassungsorgane scheinen beim Familienrecht mehr der gesellschaftlichen Realität hinterher zu rennen, statt selbst eine Ordnung vorzugeben. Dabei gäbe es Gründe genug, dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie einmal wieder zu stärkerer Wirkung zu verhelfen.
Quelle: general-anzeiger-bonn.de – 18.08.2010 – Von Julian Stech
Link zum Pressebericht: www .general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10027&detailid=775105























