Lesbenpaar verklagt Samenspender – Unterhalt für das Kind

Mainz – Per Anzeige suchte ein lesbisches Paar einen Samenspender. Auch der Pfälzer Klaus S. hatte nach gescheiterten Beziehungen seinen Kinderwunsch nicht aufgegeben. Der Lehrer meldete sich, verlangte nicht mal Geld. Dafür bekam er jetzt eine Rechnung.

Anfangs durfte Klaus S. für Sohn David (heute 3) Ersatzpapa spielen. Doch plötzlich verlangen die Mutter (Lehrerin) und ihre Partnerin (Krankenpflegerin) für das Kind. Für den 52-Jährigen ein Schock, denn er hatte sich per Vertrag abgesichert. Der zählt nach aber nicht.

Die Chancen vor sind für S. (mittlerweile verheiratet, zwei eigene Kinder) schlecht. Er wird wohl rund 270 Euro Unterhalt zahlen müssen.

Quelle: berlinonline.de – 28.02.2011
Link zum Pressebericht: www .berlinonline.de/berliner-kurier/print/nachrichten/338279.html

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Ein Kommentar zu “Lesbenpaar verklagt Samenspender – Unterhalt für das Kind”

  1. Matthias Volquardts schrieb:

    Die Entscheidung überzeugt bei aller Härte für den Samenspender. Er ist und bleibt leiblicher Vater des Kindes und ist als solcher für das Kind auch verantwortlich. Unklar bleibt, welche vertraglichen Regelungen getroffen wurden, da Regelungen denkbar wären, mit denen sich der Samenspender zumindest zum Teil hätte absichern können (“Freihaltevereinbarung”), immer vorausgesetzt, es lag bzw. liegt eine Leistungsfähigkeit desjenigen, der freizuhalten verspricht vor.

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