Lediger Vater will seine Kinder wieder haben

«Sind die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder einander heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.» So lautet der Paragraph 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Paragraph hat bislang verhindert, dass ein unverheirateter Vater ohne Zustimmung der Mutter das für seine Kinder erhält. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (siehe Kasten «Zum Thema») und die Ankündigung der Bundesregierung, darauf mit einer Gesetzesänderung reagieren zu wollen, geben den Vätern jetzt neue Hoffnung. Fälle, in denen Väter bislang verzweifelt und erfolglos um das für ihre Kinder kämpften, gibt es viele in Deutschland – auch im Weißenburger Land.

WEISSENBURG – Auch Oliver J. aus Weißenburg unterlag vor einer guten Woche mit seiner Klage auf das alleinige Sorgerecht am hiesigen . Der junge Mann wollte erstreiten, dass seine vier- und siebenjährigen Töchter bei ihm bleiben dürfen. Jedoch erfolglos. Wie so viele andere Väter vor ihm, die zum Teil durch sämtliche Instanzen gingen. Wenn der Trauschein fehlt, dann hatten Männer bislang im Fall einer jeglichen Anspruch auf ihre Kinder verwirkt. In Deutschland haben schon viele betroffene Väter dagegen geklagt. Wie Oliver J. jedoch meist erfolglos.

Familienrichter Ludwig Strobl vom Weißenburger hat auch in seinem Fall vor rund einer Wochen entschieden, dass die Kinder mit der Mutter gehen müssen. Obwohl diese inzwischen mit einem neuen Lebensgefährten in Belgien wohnt. Nach dem Urteil wurden die Kinder von einem auf den anderen Tag aus Kindergarten und Schule genommen und in fremdes Land gebracht. In einen Haushalt mit einem Mann, der laut dem Jugendhilfedienst Belgien, den das Weißenburger Jugendamt einschaltete, wegen «heftiger Gewalttätigkeiten» bereits im Gefängnis gesessen hat und «wegen Drogenkonsums» polizeibekannt sei.

Eine Odyssee

Dass Jugendamt und Familiengericht trotz dieser Umstände streng nach dem Gesetzesparagraph entschieden und dabei das Wohl der Kinder offensichtlich außer Acht ließen, wie Oliver J. findet, bringt ihn auf die Palme: «Das Schicksal meiner Kinder wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Wie kann es denn gut für meine Töchter sein, wenn sie ständig hin- und hergerissen werden?»

Angefangen hat die Odyssee der Kleinen im Herbst 2008, als Oliver J.s Lebensgefährtin vom einen auf den anderen Tag einfach weg war. Die beiden Kinder hatte sie mitgenommen. Ende Januar sollten die Kinder auf Wunsch der Mutter dann wieder zum Vater zurück. Der richtete es so ein, dass er seine Töchter vor der Arbeit in den Kindergarten brachte, auf die Arbeit ging und sie mittags wieder abholte. Am Nachmittag kümmerten sich eine Tagesmutter oder die Großeltern um die beiden. Ihre Mutter, die inzwischen in Augsburg lebte, hatte ihre Töchter damals offensichtlich nicht vermisst – zumindest kümmerte sie sich damals nicht um sie und auch Vivien und Sienna zogen es vor, bei ihrem Vater zu bleiben.

Dann ein erneuter Sinneswandel: Die Mutter pochte plötzlich auf ihr , holte die Kinder in einer Nacht- und Nebelaktion ab und fuhr mit ihnen nach Belgien. Bis sie einige Wochen später wieder nach Weißenburg zurückkam und die beiden Töchter auf einmal wieder in den Kindergarten und die Schule schickte. Auslöser für die Rückkehr war ein Streit mit dem neuen Lebensgefährten in Belgien gewesen, bei dem laut Jugendhilfedienst Belgien eine Glastür zu Bruch ging und die Kinder daraufhin äußert verschreckt gewesen seien.
«Ob das bessere Lebensumstände für meine Kinder sind, muss man sich schon fragen dürfen», wundert sich Oliver J. nach dem Urteil des Familiengerichts um so mehr. Der Vater macht sich seitdem Sorgen um das Wohl seiner Töchter. Für ihn war es unerträglich mit anzusehen, wie seine ältere Tochter den Familienrichter anflehte, dass sie doch bei ihrem leiblichen Vater bleiben wolle. Der Wunsch blieb unerhört. Nach dem Urteil seien Vivien und Sienna ins Auto gepackt und nach Belgien gefahren worden. Auch für Großvater Hans J., der sich mit seiner Frau oft um die Kinder kümmerte, ein schwerer Schlag. «Uns geht es ja nur um das Wohl der Kinder, mit denen wir einen Großteil unserer Freizeit verbracht haben.» Was auch der Großvater nicht versteht: «Unabhängig davon, was passiert, ist nur die Mutter die Nummer eins.» Familiengericht und Jugendamt seien seiner Ansicht nach entweder «überfordert» oder «nicht genügend qualifiziert». Sonst hätten sie erkennen müssen, dass sich die Kinder in Gefahr befinden.

Naturgemäß Problemfälle?

«Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass ehelose Mütter nach einer Trennung durchweg besser für die Kindeserziehung geeignet sind als Väter. Er unterstellt, dass solche Männer gewissermaßen naturgemäß Prob-lemfälle sind», glaubt Hans J. Im Falle seines Sohnes sei das anders: Denn der habe ja lange Zeit bewiesen, dass er bereit ist, die Verantwortung für seine Kinder zu übernehmen. Notfalls auch alleine.

Oliver J. hofft, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs seine Situation ändert: «Ich will meine Kinder wiederhaben!»

Quelle: weissenburger-tagblatt.de – 4.12.2009 – VON MARKUS STEINER
Link zum Pressebericht: www .weissenburger-tagblatt.de/artikel.asp?art=1134960&kat=26

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