Justizministerin nennt Eckpunkte zu Sorgerechtsreform
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgelegt.
Denkbar sei eine Regelung, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gebe, sagte die FDP-Politikerin dem “Hamburger Abendblatt” (Freitagausgabe) laut Vorabbericht.
“Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein”, fügte die Ministerin hinzu. In einem solchen Fall müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht.
Anfang Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern gekippt. Im Streitfall müsse ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, hatte der Erste Senat geurteilt (Az: 1BvR 420/09).
Leutheusser-Schnarrenberger betonte den Vorteil der geplanten Fristenlösung: “Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet”, sagte die Ministerin. “Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht.” In dieser Frage gebe es aber noch keine vollständige Übereinstimmung mit der Union, fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. Sie hoffe aber, dass ein gemeinsamer Entwurf von Union und FDP zur Sorgerechtsreform in der ersten Jahreshälfte im Bundestag beraten werden könne.
Quelle: reuters.com – 30. Dezember 2010
Link zum Presssebericht: de. reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE6BT08420101230























