Sachsen-A. (16.08.2009): Jugendämter greifen häufiger ein
Kinderschutz: Fast 1000 Minderjährige sind 2008 von Behörden in Obhut genommen worden – Sozialpädagoge: Verunsicherung ist Grund
Sachsen-Anhalts Jugendämter haben 2008 deutlich häufiger als in den Jahren zuvor Kinder und Jugendliche aus ihren Familien herausgeholt und in Obhut genommen. Die Zahl dieser Fälle, bei der die Kinder vorübergehend in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um fast 20 Prozent auf 973. Seit 1995 war die Zahl kontinuierlich gesunken, von 1650 auf nur 823 im Jahr 2006 und 828 im darauf folgenden Jahr. Ziel der Inobhutnahmen ist es, die Minderjährigen schnell zum Beispiel vor weiterer Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen.
Der Merseburger Sozialpädagogik-Professor Johannes Herwig-Lempp erklärt die Steigerung mit der wachsenden Verunsicherung in den Jugendämtern. Dies gelte vor allem seit den Todesfällen von Kevin in Bremen (2006) und Lea-Sophie in Schwerin (2007). “Damals standen die Ämter stark in der Medienkritik. Die Mitarbeiter sind daher insgesamt vorsichtiger geworden”, so Herwig-Lempp.
Er macht aber auch die finanzielle Not der Städte und Landkreise verantwortlich. “Ein Antrag auf Familienhilfe durch Sozialarbeiter liegt im Amt schon mal bis zu sechs Wochen zur Unterschrift.” In der Zwischenzeit könne die Situation in den Familien eskalieren. Dies mache dann letztlich eine Obhut erforderlich.
Im Magdeburger Sozialministerium kann man sich den Anstieg nicht erklären. “Die Entwicklung stellt sich für die Landkreise und kreisfreien Städte sehr unterschiedlich dar. Daraus ergibt sich keine ausreichende Basis für Interpretationen”, sagte Staatssekretärin Christiane Dienel. Tatsächlich gibt es starke Schwankungen. Während die Zahl der Fälle in Halle von 201 auf 252 stieg, sank sie in Magdeburg leicht und blieb in Dessau-Roßlau konstant.
Halles Jugendamtsleiterin Katharina Brederlow weist die Vermutung zurück, die Behörden würden Interventionen schneller anweisen als früher: “Das wird jeder Mitarbeiter vermeiden.” Schließlich drohe immer eine Anzeige wegen Kindesentzuges. Vielmehr registriere das Jugendamt eine größere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung: “Die Zahl der Hinweise aus den Kindereinrichtungen oder von Nachbarn ist deutlich gestiegen.”
Jugendämter können die Betroffenen bis zu 48 Stunden lang in Obhut nehmen. Danach entscheidet ein Familiengericht, wie es weitergeht. Von den 973 Fällen in Sachsen-Anhalt im vorigen Jahr wurden 262 Kinder dauerhaft außerhalb ihrer Familie untergebracht.
Quelle: mz-web.de – 16.08.09 – VON MICHAEL FALGOWSKI
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