Darmstadt Jugendamt



Jugendamt Darmstadt

  Frankfurter Str. 71
  64293 Darmstadt
  Telefon: 0 61 51/13-1
  Fax: 0 61 51/13-32 10

Leitung
Dr. Wilma Mohr
Telefon: 0 61 51/13-24 68
Fax: 0 61 51/13-34 74
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Städtischer Sozialdienst
Thomas Gehrisch
Telefon: 0 61 51/13-27 25
Fax: 0 61 51/13-21 80
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Amtsvormundschaft
Werner Sackreuther
Telefon: 0 61 51/13-24 70
Fax: 0 61 51/13-44 13
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Andreas Müller
Telefon: 0 61 51/13-24 78
Fax: 0 61 51/13-44 12
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Kindertagesstätten
Frank Uhrich
Telefon: 0 61 51/13-32 97
Fax: 0 61 51/13-31 37
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Jugendförderung
Rainer Claus
Telefon: 0 61 51/13-21 65
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E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Jugendgerichtshilfe
Bernhard Schäfer
Telefon: 0 61 51/13-21 00
Fax: 0 61 51/13-37 81
E-Mail: sozver@stadt.darmstadt.de

Jugendamt Landkreis Darmstadt-Dieburg
Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt
Telefon: 0 61 51/8 81-0
Fax: 0 61 51/8 81-14 62

Leitung
Otto Weber
Telefon: 0 61 51/8 81-14 40
E-Mail: o.weber@ladadi.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Klaus Behnis
Telefon: 0 61 51/8 81-14 42
E-Mail: k.behnis@ladadi.de

Kinder- und Jugendförderung, Schulsozialarbeit, Jugendbildungswerk
Telefon: 0 61 51/8 81-14 89

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dagmar Hammann
Telefon: 0 61 51/8 81-14 70
E-Mail: d.hammann@ladadi.de

Beistandschaften,
Gabriele Pullmann-Krüger
Telefon: 0 61 51/8 81-14 72
E-Mail: g.pullmann-krueger@ladadi.de

Planung, Controlling
Rita Weirich
Telefon: 0 61 51/8 81-14 77
E-Mail: r.weirich@ladadi.de

Kita-Fachberatung, Heimaufsicht
Evelyn Klemt
Telefon: 0 61 51/8 81-14 78
E-Mail: e.klemt@ladadi.de

Jugendgerichtshilfe, Drogenberatung
Gerhard Schreiner
Telefon: 0 61 51/8 81-14 50
E-Mail: g.schreiner@ladadi.de

Außenstelle Dieburg
Albinistr. 23
64807 Dieburg
Telefon: 0 60 71/8 81-22 61
Fax: 0 60 71/8 81-22 93
E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de

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5 Kommentare zu “Darmstadt Jugendamt”

  1. admin schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DARMSTADT – 28.07.2008 – Erfolge durch Prävention – Erziehungshilfen in Euro: 13,8 Millionen im Jahr
    Vornamen von Kindern werden seit Jahren zu Schreckenssymbolen. Hinter Namen wie Jessica, Lea-Sophie oder Kevin tun sich familiäre und nachbarschaftliche Abgründe von Vernachlässigung, Verwahrlosung und sozialer Kälte auf. Allein im vergangenen Jahr haben Familiengerichte in Deutschland in 10 800 Fällen „den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge“ angeordnet, weil Kinder verwahrlosten oder in Gefahr waren.

    Die Zahl der Sorgerechtsentzüge stieg damit bundesweit innerhalb eines Jahres (2006/2007) um 12,5 Prozent, im Vergleich zu 2005 gar um 23 Prozent. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden weisen für das Bundesland Niedersachsen eine Steigerung um 31 Prozent aus, für Hessen einen Anstieg um 9,7 Prozent. Wie sehen die Zahlen und Erfahrungen in Darmstadt aus?

    Das Fazit aus Darmstädter Sicht ziehen Sozialdezernent Jochen Partsch und Thomas Gehrisch, Leiter des städtischen Sozialdienstes. Und das Fazit ziehen sie gerne, weil die Stadt-Statistik Erfolge ausweist, dem Bundes- und Hessen-Trend geradezu widerspricht.

    In Bezug auf die „Inobhutnahmen“ zum Beispiel (bei denen Minderjährige kurzfristig in staatliche Obhut genommen werden, heraus aus einem familiären Verwahrlosungs- oder Gewaltkontext) liegen die Zahlen mit 102 Fällen (2007) und 86 Fällen (2006) zumindest zum zweiten Mal hintereinander unter denen von 2005 (115 Fälle). Bei den formalen Beschlüssen auf vollständigen und teilweisen Entzug der elterlichen Sorge in Darmstadt zeichnet sich ein ähnliches Bild ab: 25 Beschlüssen 2007 stehen 28 in 2006 und 19 in 2005 gegenüber.

    Partsch wie Gehrisch sehen damit vor allem die Präventions- und Netzwerkarbeit bestätigt. „Bei uns muss keiner Angst vorm Jugendamt haben“, sagt Gehrisch, und verweist etwa auf die Außenstellen des Sozialdienstes in Kranichstein, Arheilgen oder Eberstadt („sozialräumliche Orientierung mit niedrigschwelligem Angebot“). Weniger Fälle von Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme korrelieren also direkt mit einer vorsorgenden, unterstützenden, Defizite früh aufspürenden Sozialarbeit und Erziehungsförderung. „Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz“ definieren Partsch und Gehrisch als zentrales Anliegen.

    Immerhin: Alle Maßnahmen zusammen, die die Stadt im großen Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ pro Jahr finanziert, summierten sich 2004 auf 15,6 Millionen, 2007 auf 13,8 Millionen Euro. Es wurde demnach sogar eingespart. Gerade die personalintensive Stadtteilarbeit habe sich damit ausgezahlt. Wer vorsorgend eingreifen will, muss wissen, wo es brennt. Die Zusammenarbeit mit Erziehungsberatungsstellen etwa oder auch die Kooperation in schwierigen Fällen mit „PriMa“ (den Kinderkliniken Prinzessin Margaret) „funktioniert hervorragend“, sagt Gehrisch.

    Personalintensiv wirkt sich allerdings etwas aus, was auch in Darmstadt um gut fünfzig Prozent zunahm: gab es 2001 und 2002 rund 200 Meldungen auf Sorgerechtsfälle, sind es nun 300 im Jahr. Die allermeisten dieser Hinweise kommen aus der Bevölkerung, sprich: der Nachbarschaft von Problemfällen. Gehrisch: „Viele machen das telefonisch und anonym. Aber wir haben keine Probleme mit dieser Anonymität.“ Dagegen bildeten die Meldungen aus Kitas und Schulen, von der Polizei oder von Kinderärzten die Minderheit. Die höhere Hinweisquote zeige, dass eine Sensibilisierung erfolgt sei.

    300 Hinweise gilt es zu bearbeiten. „Zwei Kollegen“ seien „in ständiger Rufbereitschaft“, sagt Gehrisch. Das gesamte Jahr über. Jeder Fall werde exakt aufgenommen, bearbeitet, protokolliert und dokumentiert. Außentermine würden stets zu zweit wahrgenommen, „weil das vor Ort auch äußerst schwierig werden kann“. Frühzeitiges Eingreifen, sagt Partsch, verhindere nicht nur Inobhutnahmen, sondern in der Konsequenz Erziehungskatastrophen, Verwahrlosung oder spätere jugendliche Kriminalkarrieren „mit der absoluten Endhaltestelle Knast. All das wäre teurer als jetzt sofort präzise einzugreifen. Deshalb brauchen wir ein soziales Frühwarnsystem.“

    Der kleinste Teil der Jugendamt-Arbeit wird zu jenem, der am ehesten auffällt. Kinder aus der Familie zu entfernen (etwa mit der sogenannten „Herausnahme“, bei denen Minderjährige gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen werden müssen), sei, so Gehrisch, eine „extreme Handlung“, eine Notbremse, die im Jahr vielleicht acht bis zehn Mal gezogen werde. Die betroffenen Kinder kommen meist zu Pflegefamilien, im Regelfalle übrigens nicht länger als drei Monate. Der Staat, in diesem Falle: die Stadt, handele in Vertretung dessen, was gesellschaftlich verloren gegangen sei. Gehrisch: „Viele familiären Hilfskonstrukte gibt es heute nicht mehr. Tanten, Onkels, die ebenfalls Kinder erzogen haben, Großeltern, die präsent sind mit Erfahrungen, die man anzapfen kann, so was fehlt heute häufig.“

    Quelle: echo-online.de – Von Paul
    Link zum Pressebericht: www .echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=638407

  2. Mutter schrieb:

    Das Jugendamt Darmstadt begeht zur Darstellung seiner Begründung für eine Kindeswegnahme Datenfälschung und Rufschändung.

  3. Ute Lehmann schrieb:

    Stimmt, JA-DADI die begehen Datenfälschung. Noah Lehmann sei geistig behindert und die Eltern, also wir Ute und Reinhard Lehmann, nicht krankheitseinsichtig. Noah wurde am 25.9.2007 in Polizeianwesenheit aus dem Schulunterricht geholt. Noah wurde vom Jugendamt jahreland zu Therapie für geistig Behinderte Kinder gezwungen und wir mussten in unzähligen Elterngesprächen “einsehen” dass er geistig behindert sei, wir sollten die Krankenkasse veranlassen,Therapien machen zu lassen, einen Test auf Mongolismus machen zu lassen.(Das Jugendamt wollte wegen Vedacht auf Downsydrom die Abtreibung am 30.8.2000 sechs Wochen vor der Geburt und nahm die Kinder als Druckmittel mit. Die Akten unserer Klage wegen der versuchten vorgeburtlichen Kindstötung verschwanden im Gericht. Die anderen Akten von 2000 sind vernichtet, angeblich, obwohl Antrag auf Einsicht seitdem immer wieder läuft. Es steht fest, Noah ist nicht geistig behindert, sondern ein guter Schüler. Jetzt heißt es, wir seien erziehungsunfähig. Am 30.8.2000 , also vor zehn Jahren nahm uns das Jugendamt alle Kinder “mittelfristig” weg—bis heute kam nur ein Kind frei.Einige meiner Kinder sind erwachsen und studieren. Das Jugendamt machte aus Peter und Paul Zwillinge. Paul wurde als vierjähriger schulgetestet, weil sein Bruder schon sechs Jahre alt war, aber das Jugendamt behauptete, es seien Zwillinge.Paul kommt trotz normaler Intelligenz nicht aus der Sonderschule raus, und er ist gut in der SONDERschule die keinen Schulabschluss anbietet–er wird vom Staate gezwungen keinen Schulabschluss zu haben, helft auch Paul! als Beweise: Die haben schnell die Mutterpässe von beiden Kindern bekommen, um das Nichtzwillingsein zu beweisen(die Triple Tests sind bei mir immer schlecht, aber die Kinder nicht!) (Die Geburtsurkunden dürfen dem Jugendamt auf gar keinen Fall zugägnlich gemacht werden,denn Jugendamt braucht die Geburtsurkunde um Kinder zu Adoption freizugeben.) ( das ist wie wenn man dem Autodieb auch noch den KFZ Schein und das Autoeignerpapier gibt) Ich kann nur davor warnen, das Jugendamt um irgendetwas zu bitten, auch keine Kinderfreizeit, nichts (Ich war damals so doof) Ich gelte als nervenschwach und werde mit der leichten MG gefragt , ob ich einen Arzt brauche, als die Polizie mir damals mitteilte, dass mein Kind nie wieder nach Hause kommt.
    Nein, wir brauchen vermutlich einen neuen, kinderfreundlichen Staat, weil die BRD nicht in der Lage ist, die Jugendämter zu zähmen. Wir seien ein Einzelfall.
    ich kenne ganz viele “Einzelfälle” das ist doch komisch?

  4. Lydia Bocker schrieb:

    Unser Enkel wird vom Jugendamt weder geschützt noch Hilfe angeboten.
    Kommentar -kommen sie wieder wenn das Kind zu Schaden gekommen ist-.
    Genau dies wollen wir vermeiden.Wir haben große Angst umunseren Enkel,der schon so viel in seinem jungen Leben durchmachen mußte.

    Trotz Unterlagen u. Anzeigen mit Zeugen die die Aggressionen des Vaters beweisen wird das Kind nicht geschützt.Das Recht des Vaters steht über dem Recht d.Kindes-gewaltfrei aufzuwachsen.
    Warum wird einem Kind dies zugemutet? Weil unfähige Mitarbeiter,die
    das Kind nicht einmal kennen Fehlentscheidungen treffen,die dem Kind sein Lebenlang begleiten. Psychol.Hilfe wird unserem Enkel verwehrt da der Vater seit 2J. nicht seine Einwilligung gibt.So leiden das Kind und wir alle weiter.Man kann in unserem Rechtssystem kein Kind vor einer Gewalttat schützen.Wir haben sämtliche Kinderschutzhilfen in Anspruch genommen. Keiner fühlt sich zuständig oder ist machtlos gegen d.neue Väterrecht. Kinderrechte sind leider nicht in der Verfassung verankert. So versuchen wir weiter zu kämpfen obwohl uns das Familiengericht die nächsten Steine in den Weg legt,die heißen -Übernachtung beim aggressiven Vater.Umgangspfleger können das Kind nicht über Nacht schützen.
    Je mehr sich das Kind vor Angst sträubt,umso aggressiver wird der Vater.Vielleicht weiß jemand einen Rat wie wir dem Kind das Elend ersparen können.

  5. F. Mahler schrieb:

    Moin Lydia,
    ein “neues Väterrecht” gibt es nicht.
    Was es gibt, ist eine Kinderklau- u. handelsindustrie, die von Eltern ( teil ) ausgrenzung lebt.
    Meistens ist es der Vater, dem der Kontakt zum Kind erschwert, oder ganz verboten wird.
    Das ist auch durch spezielle Kinderrechte kaum zu ändern, da die bestehenden allgemeinen Menschenrechte und die Höherangigstellung derselben für das Kind schon überhaupt nicht beachtet werden in Deutschland.
    Das Kind hat, genau wie ein Erwachsener, das Recht auf Achtung von Wohnung und Familie.
    Daraus folgt automatisch, daß das Kind das Recht auf Unterhalt in gleichem Maße durch beide Eltern hat, ohne Ansehen deren Geschlechts.
    Da Kinder nicht für selbst ihre Existenz verantwortlich sind, sondern ihre Eltern, sind diese Rechte bei Kindern höher zu bewerten, als bei Erwachsenen.
    Dessen verweigern sich die Gerichte, die Jugendämter und alle Drittleister.
    Und zwar aus Karriere- und Profitgründen.
    Wurde der Umgang zwischen Vater u. Kind denn schon mal begleitet?
    Wenn das Kind sich sträubt, also Angstreaktionen zeigt, müßte das doch festgestellt worden sein.
    Hat das Kind körperliche Symptome ( z.B. blaue Flecken ö.ä. )?

    Gruß
    F. Mahler

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