Teltow-Fläming Jugendamt
Jugendamt Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: 0 33 71/6 08-33 00
Fax: 0 33 71/6 08-92 10
Leitung
Waltraud Kahmann
Telefon: 0 33 71/6 08-33 00
E-Mail: waltraud.kahmann@teltow-flaeming.de
Jugend (Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Kita)
Marion Fermann
Telefon: 0 33 71/6 08-34 10
E-Mail: marion.fermann@teltow-flaeming.de
Planung, Controlling, Finanzen (Sozialer Dienst, Adoption, Pflegekinder, Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Jeannette Müller
Telefon: 0 33 71/6 08-33 10
E-Mail: jeannette.mueller@teltow-flaeming.de
Soziales (Vormundschaft)
Elfi Grzanna
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August 7th, 2009 um 10:58
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT TÄLTOW-FLÄMING – 07.08.2009 – Im Käfig zu Hause – Die behinderte 13-jährige Mandy aus Jüterbog vegetierte jahrelang auf 1,8 Quadratmetern
JÜTERBOG/POTSDAM – Die Polizisten ahnten nicht, was sie erblicken würden. Als auf ihr Klopfen niemand reagierte, ließen sie die Wohnung der Familie H. in Jüterbog (Teltow-Fläming) gewaltsam öffnen. In der Wohnung, so hatte ein Nachbar der Polizei gemeldet, sei seit zwölf Stunden ein Kind allein.
Kurz nach 19.40 Uhr an jenem Freitag, dem 22. September 2000, gelangten die Beamten in der Wohnung in ein abgedunkeltes Zimmer, in dem es stank. In einer Ecke, völlig verschmutzt, hockte hinter Eisenstäben ein Kind, gewickelt in Windeln, klein, verwachsen, nicht fähig zu laufen, nicht fähig zu sprechen.
Wie sich später herausstellte, hatte das Mädchen, das Mandy hieß, zwei Wochen zuvor seinen 13. Geburtstag gehabt. Gefeiert, kann man wohl nicht sagen.
Bis zu jenem Septemberabend hatte Mandy vier Jahre lang ihren Metallkäfig nicht verlassen. Zweimal pro Tag erhielt sie etwas Grießbrei. Sie hatte in ihrem Leben niemals etwas anderes zu essen bekommen, stellte die Potsdamer Staatsanwaltschaft später fest.
Die Knochen und Muskeln hatten sich wenig entwickelt. Vom ständigen Liegen hatte das Kind Druckstellen am Körper, an denen das Gewebe abgestorben war. In ihrem Käfig hatte Mandy weder ein Kopfkissen, noch eine Schlafdecke.
Spätestens seit 1996 hatte das körperlich und geistig behinderte Kind auf einer winzigen Käfigfläche vegetiert. Sie war ein Meter breit und 1,80 Meter lang. Die Metallstäbe reichten vom Fußboden bis zur Zimmerdecke.
Mandy war das neunte von zehn Kindern der Familie H. Schon kurz nach ihrer Geburt im September 1987 stellte man fest, dass das Mädchen körperlich wie geistig stark behindert war. Mit drei Monaten musste Mandy am Herzen operiert werden. Erst 15 Monate später durfte sie die Berliner Klinik wieder verlassen, aber danach hatte sie Probleme, Nahrung zu sich zu nehmen. Die Eltern baten deshalb in einem Potsdamer Krankenhaus um Hilfe – ohne großen Erfolg. Schon am nächsten Tag gaben Mitarbeiter des Klinikums den Eltern das Kind mit dem Hinweis zurück, sie müssten selbst damit zurechtkommen.
Zwei Jahre später, Mandy war knapp vier Jahre alt, schickten die Eltern sie in einen Kindergarten für behinderte und nichtbehinderte Kinder. Da Mandy in der Kita nicht essen wollte, kam sie nach zwei Wochen wieder nach Hause.
Es folgten weitere Arztbesuche, das Sozialamt unterstützte die Familie zwei Jahre. Man riet den Eltern, die Ernährung umzustellen, aber nach den Erkenntnissen der Ermittler war die Mutter dazu nicht bereit. Es gab weiterhin nur Grießbrei.
1994, Mandy war sieben, wurde sie das letzte Mal einem Arzt vorgestellt. Danach geriet das Kind komplett in Vergessenheit. Überall.
Erst mit dem Besuch der Polizei im September 2000 änderte sich dies: Die Beamten rufen den Notarzt, der weist das Kind in eine Klinik ein. Am nächsten Tag erscheint jedoch der Vater und verlangt die Tochter zurück. Der Arzt muss Mandy herausrücken.
Noch im September 2000 reagiert das Jugendamt von Teltow-Fläming und schaltet, weil das Wohl des Kindes gefährdet sei, das Amtsgericht Luckenwalde ein. Das Gericht entscheidet für Mandy, die Eltern legen jedoch Widerspruch ein. Der Fall gelangt vor den 3. Familiensenat des Oberlandesgerichts.
Während all dieser Monate ist Mandy weiter bei den Eltern. Bei einem Kontrollbesuch am 5. Juni 2001 – neun Monate nach der Polizeiaktion – stellt eine Behördenmitarbeiterin fest, dass Mandy immer noch ungepflegt ist. Ihre Wäsche ist verschmutzt, ihre Windeln sind eingekotet.
Anfang April 2002 wandert Mandys Akte vom Oberlandesgericht erstmals zur Staatsanwaltschaft Potsdam – mit der Bitte an die Anklagebehörde zu prüfen, ob der Fall strafrechtlich relevant sei, wie der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Thomas Köpping, der MAZ auf Anfrage mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft reagiert prompt, leitet gegen die Eltern Ermittlungen wegen des Verdachts der Misshandlungen von Schutzbefohlenen ein. Gleichzeitig erscheinen am 5. April 2002 Kriminalpolizisten bei Familie H. und nehmen Mandy mit.
Ein ärztlicher Gutachter stellt fest, dass Mandy lebensgefährlich unterversorgt war und das Kind in jeder Hinsicht zurückgeblieben und seelisch sowie sozial gestört war – weil die Eltern sich nicht gekümmert hatten. Mandys schwere Schädigung, so der Gutachter, sei nicht allein durch die seit Geburt bestehenden geistigen und körperlichen Defekte erklärbar. Die Eltern – obwohl sie nach 2000 jede Unterstützung ablehnten – streiten jede Schuld an Mandys Zustand ab.
2004 werden die Eltern angeklagt. Ende Oktober 2008 wird am Landgericht Potsdam – auf der Grundlage eines weiteren Gutachtens – das Urteil verkündet. Der Vater wird freigesprochen. Die angeklagte Misshandlung lässt sich nicht beweisen, nur eine einfache Körperverletzung. Die Mutter, von geringer Intelligenz und persönlichkeitsgestört und somit vermindert schuldfähig, erhält eine Geldstrafe: 250 Euro.
Mandy lebt seit April 2002, als die Kripo sie abholte, nicht mehr bei der Familie, die Jüterbog verlassen hat.
Quelle: maerkischeallgemeine.de – 05.08.2009 – Von Frank Schauka
Link zum Pressebericht: www .maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11574508/62249/Die-behinderte-jaehrige-Mandy-aus-Jueterbog-vegetierte-jahrelang.html
März 13th, 2010 um 03:08
Ich frage mich warum der Name der Fam. H. nicht ausgeschrieben wird, im Falle Fritzl wurde dies getan, warum hier nicht, wer soll geschützt werden das Kind oder die gestörten Eltern die solche Tat vollbracht haben? Mandy ist geschützt und diese Eltern gehören an den Pranger.
September 15th, 2011 um 11:18
Ein anderer Fall, bei dem das Jugendamt, der Landrat mit der Dienst- und Fachaufsicht und andere versagt haben:
Nachdem sie das Jugendamt wegen einer Krebserkrankung um Hilfe gebeten hatte, wurden Angela Holzinger aus Wünsdorf drei ihrer sechs Kinder nicht wiedergegeben:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/151102/151103.php
Januar 9th, 2012 um 16:15
Ist das Urteil echt so ausgefallen????????? ich kann das gar nicht glauben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das ist wohl ein ganz ganz trauriger scherz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! “einfache” körperverletzung”? das mädel wäre füher oder später gestorben, wenn man sie nicht gefunden hätte!