Jugendämter Saarland

St. Wendel Jugendamt

Saarland Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: kreisjugendamt@lkwnd.de

Leitung
Vera Meyer
Telefon: 06851 / 801-5100
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: v.meyer@lkwnd.de

Adoption, Pflegekinder, Tagespflege
Telefon: 06851 / 801-5130
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Adoptionsvermittlung
Telefon: 06851 / 801 228
Vorschulentwicklung
Telefon: 06851 / 801 228
Tagespflege
Telefon: 06851 / 801 228
Telefon: 06851 / 801 214
Pflegekinderdienst
Telefon: 06851 / 801 214
Telefon: 06851 / 801 228

J ugendamt St. Wendel
Mommstraße 21-31
66606 St. Wendel
Telefon: 06851 / 801-5101

Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 06851 / 801-5110
Fax: 06851 / 801-5190
E-Mail: asd@lkwnd.de
Sozialraum Freisen
Telefon: 06851 / 801 5113
Sozialraum Marpingen
Telefon: 06851 / 801 5118
Sozialraum Namborn
Telefon: 06851 / 801 5121
Sozialraum Nohfelden
Telefon: 06851 / 801 5115
Sozialraum Nonnweiler
Telefon: 06851 / 801 5120
Sozialraum Oberthal
Telefon: 06851 / 801 5117
Sozialraum Tholey
Telefon: 06851 / 801 5116
Sozialraum St. Wendel-Nord
Telefon: 06851 / 801 5111
Sozialraum St. Wendel-Süd
Telefon: 06851 / 801 5119, 5112

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 226
Telefon: 06851 / 801 219
Telefon: 06851 / 801 383
Telefon: 06851 / 801 394
Hilfe in Notsituationen
Telefon: 06851 / 801 254
Hilfe für junge Volljährige
Telefon: 06851 / 801 226
Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Telefon: 06851 / 801 254
Leistungen der Jugendsozialarbeit
Telefon: 06851 / 801 226

6 Kommentare

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  • Bislang hatte ich gute Erfahrungen gemacht doch im Moment erleide ich Existenzängste, Dank dem Prinzip der Durchschnitsrechnung.. So kommt es, dass ich nun von einem Nettogehalt von ca 800-900€ die Kinderkrippen und Hortkosten selber tragen muss, da mein Gehalt Monate vorher etwas über den Satz lag.
    Hier wird es nicht Monats-Genau berechnet sondern es wird ein Durchschnitt errechnet, der zu Gunsten des Landkreises geht und zum Nachteil der Alleinerziehenden und Berufstätigen Mütter.. Denn ich kann mitlerweile die hohen Betreuungskosten von meinem kleinen Gehalt nicht mehr tragen, was aber niemanden interessiert. Man sollte es Monatsgenau berechnen anders ist dieses System vernichtend für berufstätige, alleinerziehende.. Bisher profitieren doch nur die Alleinerziehenden im Hartz 4-Bezug. Sie haben unterm Strich mehr, als eine berufstätige Alleinerziehende da sie GEZ, Miete und natürlich auch die Betreuungskosten der Einrichtungen bezahlt bekommen und ich als arbeitende Alleinerziehende werde duch die Durchschnitsrechnung des Landkreises ruiniert.. Verdiene ich mehr, bin ich gern bereit, mehr zu geben.. Auch etwas dazu zu zahlen aber nicht, wenn ich zu wenig verdiene!! Bitte um Lösungsvorschläge!

  • hallo guten tag
    ich bekomme seit 6jahren von meinem exmann für die zwei jungs10-13) 250euro unterhalt
    er sagt mehr könne er nicht zahlen
    ich hab einen 400euro job und deshalb zahlt er nicht mehr da mein zweiter mann ja genug verdienen würde-mein er!
    auch seine mieteinahmen und das er seit oktober letzen jahres in einer eheähnlichen beziehung wohnt,sie verdient auch dazu,hat an den 250 nichts verändert!
    kennt sich jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt das er nicht mehr zahlen muss?und-wo kann ich mich hinwenden um hilfe zu bekommen-ich wohne im saarland
    danke

  • Der neue Mann wird sich hüten, die Kinder zu adoptieren,
    da fällt doch der Unterhalt weg !

    Jessy hat dennoch recht: Zum Anwalt gehen und sich erkundigen.

    Im Übringen sollte man auch den Verstand benutzen. Kommt man
    mit dem Geld aus, sollte man den Kindesvater nicht unnötig
    belasten.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.