Schwandorf Jugendamt
92421 Schwandorf
Telefon: 0 94 31/4 71-3 80
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
Leitung
Regina Hildwein
Telefon: 0 94 31/4 71-3 81
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: regina.hildwein@landkreis-schwandorf.de
Sozialer Dienst
Josef Mickisch
Telefon: 0 94 31/4 71-4 79
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: josef.mickisch@landkreis-schwandorf.de
Adoption
Barbara Mickisch
Telefon: 0 94 31/4 71-3 44
Fax: 0 94 31/4 71-3 44
E-Mail: barbara.mickisch@landkreis-schwandorf.de
Pflegekinder
Dieter Mauritz
Telefon: 0 94 31/4 71-4 26
Fax: 0 94 31/4 71-3 81
E-Mail: dieter.mauritz@landkreis-schwandorf.de
Vormundschaft, Beistandschaft
Josef Salomon
Telefon: 0 94 31/4 71-3 88
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: josef.salomon@landkreis-schwandorf.de
Unterhaltsvorschuss
Helmut Pretzl
Telefon: 0 94 31/4 71-3 75
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: helmut.pretzl@landkreis-schwandorf.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Robert Bauer
Telefon: 0 94 31/4 71-3 35
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: robert.bauer@landkreis-schwandorf.de
Kindertagesstätten
Anna Rosskopf
Telefon: 0 94 31/4 71-3 94
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: anna.rosskopf@landkreis-schwandorf.de
Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Dann nutze die Möglichkeit hier über Deine Erfahrungen zu schreiben.






Februar 23rd, 2011 um 15:48
Keine kompetente Beratung durch Herrn Mikisch! Herr Mikisch weist Hilfe für volljährige Junge Leute zurück und gibt bei einem jungen Menschen bei der Beratung an, man solle zum Psychologen gehen und sich obdachlos melden obwohl im Sozialgesetzbuch folgendes steht:
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Mai 11th, 2011 um 14:57
Wir suchten am 22. März 2011 Hilfe bei Frau Berner wegen unserer 15-jährigen Tochter Lisa. Nach unwahren Anschuldigungen wurde sie dann am 23. März 2011 von der Polizei in Obhut genommen und nach Amberg in die WG Laura gebracht. Hier warsie bereits 2010 für 3 Monate, obwohl nur 2 Tage angdacht waren. Nachdem Frau Zinkl Lisa klargemacht hat, das sie ja jederzeit in eine WG kann, musste sie ja zu Hause nicht mehr hören, sondern machte nur noch was sie wollte. Deshalb die Hilfe. Die UNterbringung sollte nur notfallmäßig sein, denn Lisa war dort bereits und es hat nicht funktioniert. Als Herr Rothut zum Gespräch dazu kam, sagte uns dieser (O-Ton) – entweder sie stimmen der Unterbringung in Amberg zu oder wir entziehen Ihnen das Sorgerecht. Da dies unserer Ansicht nicht rechtens war, widersprachen wir sofort nach Erhalt des Bescheides dem gleichen. Frau Berner gab sich interessiert und vereinbarte auch einen Termin in einer anderen Wohngruppe. Trotz rechtzeitiger Mitteilung eine Woche vorher, hielt es die WG nicht für nötig Lisa zu informieren. Entsprechend verlief das Gespräch in der WG. Der Leiter durchschaute Lisa´s Verhalten sofort. Trotz der Aussage von Frau Berner, ggü. der WG in Amberg bzw. dem Leiter der WG in S. kam heute am 10.05.2011 die Aussage – wenn Lisa nicht will, dann braucht sie nicht, außer sie beenden die Unterbringung. Daraufhin wandten wir uns an den Rechtspfleger vom AG Schwandorf und dort wollte Frau Berner auf einmal nichts mehr von ihren Aussagen wissen. Gibt es so etwas???? Als Eltern ist man scheinbar ein Idiot, wenn man das Beste für sein Kind will. Lisa hat Anpassungsstörungen und benötigt psychologische Hilfe. Wir stossen auf taube Ohren. Wir waren schon beim Landrat um für Lisa wegen Mobbing einen Gastschulantrag durchzubringen, … – also schlechte Eltern scheinen wir nicht zu sein. Deutschland Deine Gesetze!!!
Mai 14th, 2011 um 00:18
Hallo Dietl,
erstens kann Euch das JA gar nicht das Sorgerecht entziehen.
Zweitens hat eine Mitarbeiterin, nach Deiner Beschreibung, ihre eigenen Aussagen bestritten.
Was lernen wir daraus?
Es liegt an uns, ob wir unwahre Behauptungen glauben, oder dafür sorgen, daß derartiges unterbleibt.
Und wenn es sich dabei sogar noch um unrechtmäßige Drohungen oder Nötigungen handelt, sollten wir dafür sorgen, daß diese abgestellt werden.
Dein letzter Satz lautet: “Deutschland Deine Gesetze!!!”
Diese Gesetze sind gar nicht schlecht und wenn sich die Mitarbeiter der Behörden eindeutig nicht daran halten, kann man sie als Privatpersonen ( nicht als Behörde, das geht in’s Leere ) dafür anzeigen, wie jeden anderen Menschen auch.
Dazu muß man diese Straftaten aber mit ernsthaften Beweisen belegen.
Ich vermute, daß Ihr die Gespräche nicht in Anwesenheit eines von Euch bevollmächtigten Beistands geführt habt, daß Ihr nicht auf ein sofort auszuhändigendes Protokoll bestanden habt und daß Ihr auch kein eigenes Protokoll verfasst habt.
Da liegt Euer Problem.
Lasst der Mitarbeiterin nicht noch einmal solche Narrenfreiheit.
Sichert Euch ab.
Keine Telefongespräche.
Kein Gespräch ohne Beistand.
Immer vorab schon darauf bestehen, daß ein wortgenaues Protokoll angefertigt wird, von dem Ihr sofort eine unterschriebene Kopie mitnehmt.
Und wenn dann nachweislich etwas falsches darin steht, könnt Ihr damit sofort zur Polizei oder noch besser in die Geschäftsstelle des Gerichts gehen und Anzeige erstatten.
Gruß……….F. Mahler
Mai 30th, 2012 um 11:22
Liebe Eltern und Großeltern,
ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de
August 6th, 2012 um 12:20
Achtung am 20 September findet eine Mega Demo in München statt gegen die Intoleranz und Behördenwillkür von seiten der Jugendämter und Familiengerichte
Dringend: Mega Demo in München
Anmeldung unter https://www.facebook.com/events/219828271467561/
oder unter: http://gefaehrdung-Kindeswohl.jimdo.com
Organisator unter: https://www.facebook.com/peter.thoma.79
August 6th, 2012 um 16:31
Martin, Vater hat gepostet:
Zitat Anfang
z.B.approbierte Psychotherapeuten
Zitat Ende
Ausgerechnet dieser korrupte Schwachsinnshaufen soll
das JA kontrollieren???? Die selber oft genug mit
dem JA gemeinsame SAche machen, um sich einen neuen
Mercedes zu kaufen!
Das Jugendamt, die Brutstätte von Sadisten, Kriminalität,
Psychopathentum und pervesen Kinderschindern gehört abgeschafft und
zwar sofort.
Es gibt genug Beweise für die Verderbtheit dieser Behörde.
August 7th, 2012 um 02:25
Guten Morgen Chen-Xin,
ich kann Deine Aufregung nachvollziehen jedoch bitte ich Dich für alle Eltern und auch Deine wohl kommenden Kinder Emotionen im Zaum zu halten.
Damit bringen wir uns gemeinsam ins Abseits.
Wir interessieren uns für Deinen Fall und ich bitte deshalb um nähere Infos damit wir koordinieren können.
Danke!
August 7th, 2012 um 03:03
Na, meinetwegen löscht meinen Text oben und hier.. Ich will ja nicht, dass eure Seite einen schlechten Ruf bekommt.
Ihr dürft immer meine Texte ungefragt löschen, wenn ihr meint
ich bin zu weit gegangen. Ich vertraue euch.
Nähere Infos zu meinem Fall werde ich bald geben.
Mit freundlichem Gruß
Chen-Xin
August 7th, 2012 um 03:08
Hi Chen-Xin!
da es sich um eine Verallgemeinerung handelt und Du niemanden persönlich beleidigst ist das schon okay.
Wir verstehen Deine Wut welche wir teilweise ebenfalls haben.
Aber versuche zukünftig so zu schreibe dass alle Fakten erfahren und die Schuldigen sich nicht mehr verstecken können und ihre Taten nicht mehr wiederholen können.
August 7th, 2012 um 07:55
Hallo Euch,
mit aprobierte Psychotherapeuten die am besten auch pädagigig studiert haben meine ich natürlich private und keine die in einer staatlichen Instutition arbeiten und am besten auch selber Kinder haben!!
Mai 2nd, 2013 um 13:43
Hallo,
suche dringend Leute, die Erfahrungen mit dem Jugendamt Schwandorf (Frau Zinkl) in letzter Zeit hatten. Zudem weiß jemand über die heilpädagogische Wohngruppe in Staubing Bescheid? Meine Tochter soll dorthin verlegt werden; ich selbst kenne diese Wohngruppe nicht, habe sie auch noch nicht gesehen und meine Tochter ist sich nicht einig.
Da ich aus gesundheitlichen Gründen und famililären (Todesfall in der Familie, Fahrten zwischen drei Krankenhäusern) nicht erreichbar war und auch keine E-Mails eine Woche las, droht Jugendamt mit Gericht wegen Sorgerechtsentzug, da ich eine Unterschrift auf einen Vertrag setzte wegen Heimunterbringung. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese Unterschrift jederzeit rückgängig gemacht werden könne. Jetzt ist die zuständige Sachbearbeiterin erst wieder ab 06.05.2013 erreichbar und ich habe keine Ahnung, welche Schritte bisher unternommen wurden. Auf der einen Seite heisst es immer “Kindeswohl” und man selbst ist die Sorgeberchtigte, jedoch scheint dies nur auf dem Papier zu gelten, wirkliche Rechte gibt es scheinbar nicht. Was kann man tun? Ich habe nun via E-Mail vorläufig meine Unterschrift rückgängig gemacht, bis ich Rücksprache mit meiner Tochter und den derzeitig zuständigen Ärzten bekomme; zudem möchte ich vorab die Einrichtung in Augenschein nehmen können, die jedoch einige Kilometer (ca. 120 km) von mir entfernt ist. Ebenso halte ich ein Gespräch mit meiner Tochter hinsichtlich der Unterbringung für nötig, da sie sich nicht sicher ist.
Wer hat Erfahrungen und kann evtl. dazu etwas sagen; bin für jede Hilfestellung derzeit dankbar.