Schwandorf Jugendamt
Jugendamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Telefon: 0 94 31/4 71-3 80
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
Leitung
Regina Hildwein
Telefon: 0 94 31/4 71-3 81
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: regina.hildwein@landkreis-schwandorf.de
Sozialer Dienst
Josef Mickisch
Telefon: 0 94 31/4 71-4 79
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: josef.mickisch@landkreis-schwandorf.de
Adoption
Barbara Mickisch
Telefon: 0 94 31/4 71-3 44
Fax: 0 94 31/4 71-3 44
E-Mail: barbara.mickisch@landkreis-schwandorf.de
Pflegekinder
Dieter Mauritz
Telefon: 0 94 31/4 71-4 26
Fax: 0 94 31/4 71-3 81
E-Mail: dieter.mauritz@landkreis-schwandorf.de
Vormundschaft, Beistandschaft
Josef Salomon
Telefon: 0 94 31/4 71-3 88
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: josef.salomon@landkreis-schwandorf.de
Unterhaltsvorschuss
Helmut Pretzl
Telefon: 0 94 31/4 71-3 75
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: helmut.pretzl@landkreis-schwandorf.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Robert Bauer
Telefon: 0 94 31/4 71-3 35
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: robert.bauer@landkreis-schwandorf.de
Kindertagesstätten
Anna Rosskopf
Telefon: 0 94 31/4 71-3 94
Fax: 0 94 31/4 71-3 82
E-Mail: anna.rosskopf@landkreis-schwandorf.de
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Februar 23rd, 2011 um 15:48
Keine kompetente Beratung durch Herrn Mikisch! Herr Mikisch weist Hilfe für volljährige Junge Leute zurück und gibt bei einem jungen Menschen bei der Beratung an, man solle zum Psychologen gehen und sich obdachlos melden obwohl im Sozialgesetzbuch folgendes steht:
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Mai 11th, 2011 um 14:57
Wir suchten am 22. März 2011 Hilfe bei Frau Berner wegen unserer 15-jährigen Tochter Lisa. Nach unwahren Anschuldigungen wurde sie dann am 23. März 2011 von der Polizei in Obhut genommen und nach Amberg in die WG Laura gebracht. Hier warsie bereits 2010 für 3 Monate, obwohl nur 2 Tage angdacht waren. Nachdem Frau Zinkl Lisa klargemacht hat, das sie ja jederzeit in eine WG kann, musste sie ja zu Hause nicht mehr hören, sondern machte nur noch was sie wollte. Deshalb die Hilfe. Die UNterbringung sollte nur notfallmäßig sein, denn Lisa war dort bereits und es hat nicht funktioniert. Als Herr Rothut zum Gespräch dazu kam, sagte uns dieser (O-Ton) – entweder sie stimmen der Unterbringung in Amberg zu oder wir entziehen Ihnen das Sorgerecht. Da dies unserer Ansicht nicht rechtens war, widersprachen wir sofort nach Erhalt des Bescheides dem gleichen. Frau Berner gab sich interessiert und vereinbarte auch einen Termin in einer anderen Wohngruppe. Trotz rechtzeitiger Mitteilung eine Woche vorher, hielt es die WG nicht für nötig Lisa zu informieren. Entsprechend verlief das Gespräch in der WG. Der Leiter durchschaute Lisa´s Verhalten sofort. Trotz der Aussage von Frau Berner, ggü. der WG in Amberg bzw. dem Leiter der WG in S. kam heute am 10.05.2011 die Aussage – wenn Lisa nicht will, dann braucht sie nicht, außer sie beenden die Unterbringung. Daraufhin wandten wir uns an den Rechtspfleger vom AG Schwandorf und dort wollte Frau Berner auf einmal nichts mehr von ihren Aussagen wissen. Gibt es so etwas???? Als Eltern ist man scheinbar ein Idiot, wenn man das Beste für sein Kind will. Lisa hat Anpassungsstörungen und benötigt psychologische Hilfe. Wir stossen auf taube Ohren. Wir waren schon beim Landrat um für Lisa wegen Mobbing einen Gastschulantrag durchzubringen, … – also schlechte Eltern scheinen wir nicht zu sein. Deutschland Deine Gesetze!!!
Mai 14th, 2011 um 00:18
Hallo Dietl,
erstens kann Euch das JA gar nicht das Sorgerecht entziehen.
Zweitens hat eine Mitarbeiterin, nach Deiner Beschreibung, ihre eigenen Aussagen bestritten.
Was lernen wir daraus?
Es liegt an uns, ob wir unwahre Behauptungen glauben, oder dafür sorgen, daß derartiges unterbleibt.
Und wenn es sich dabei sogar noch um unrechtmäßige Drohungen oder Nötigungen handelt, sollten wir dafür sorgen, daß diese abgestellt werden.
Dein letzter Satz lautet: “Deutschland Deine Gesetze!!!”
Diese Gesetze sind gar nicht schlecht und wenn sich die Mitarbeiter der Behörden eindeutig nicht daran halten, kann man sie als Privatpersonen ( nicht als Behörde, das geht in’s Leere ) dafür anzeigen, wie jeden anderen Menschen auch.
Dazu muß man diese Straftaten aber mit ernsthaften Beweisen belegen.
Ich vermute, daß Ihr die Gespräche nicht in Anwesenheit eines von Euch bevollmächtigten Beistands geführt habt, daß Ihr nicht auf ein sofort auszuhändigendes Protokoll bestanden habt und daß Ihr auch kein eigenes Protokoll verfasst habt.
Da liegt Euer Problem.
Lasst der Mitarbeiterin nicht noch einmal solche Narrenfreiheit.
Sichert Euch ab.
Keine Telefongespräche.
Kein Gespräch ohne Beistand.
Immer vorab schon darauf bestehen, daß ein wortgenaues Protokoll angefertigt wird, von dem Ihr sofort eine unterschriebene Kopie mitnehmt.
Und wenn dann nachweislich etwas falsches darin steht, könnt Ihr damit sofort zur Polizei oder noch besser in die Geschäftsstelle des Gerichts gehen und Anzeige erstatten.
Gruß……….F. Mahler