Roth Jugendamt
Jugendamt Roth
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Barbara Böhm-Zwick
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Jugendgerichtshilfe
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August 14th, 2009 um 10:07
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ROTH – 14.08.2009 – Jugendamt: “Für die Kinder bestand keine Gefahr”
Nach dem Tod eines drei Jahre alten Mädchens im mittelfränkischen Thalmässing ist das zuständige Jugendamt in Roth unter Druck geraten. Leiter Manfred Korth wies allerdings am Mittwoch Vorwürfe einer Kinderhilfsorganisation und von Anwohnern zurück, die Behörde habe die Betreuung der vierköpfigen Familie zu früh beendet. Bei einem unangemeldeten Besuch eines Betreuers im November 2008 habe der Mitarbeiter intakte Verhältnisse vorgefunden. “Für die Kinder hatte keine Gefahr bestanden”, sagte Korth. Seitdem habe es keinen Kontakt der Behörde mit der Familie gegeben. Die Familie sei zuvor mehr als zwei Jahre lang intensiv betreut worden. Das drei Jahre alte Mädchen war unter den Augen seiner Eltern verhungert. Das Kind starb an Unterernährung. Die Eltern hatten wegen des bedrohlichen Gesundheitszustands des Kindes am vergangenen Wochenende einen Notarzt gerufen.
Gegen die 26-jährige Mutter und den drei Jahre älteren Vater sei Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung ergangen. Der 29-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Mutter liegt mit einer schweren Erkrankung in einer Klinik.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind über längere Zeit wenig oder gar nichts zu essen bekam. Der Vater des verhungerten Kindes versuchte vor dem Vorfall, den Eindruck einer intakten Familie zu erwecken. Auf einer Internetseite berichtet der 29 Jahre alte Lastwagenfahrer von seinen “hübschen Kindern, auf die ich sehr stolz bin”. Neben Lastwagen und Modellbau zähle auch die Familie zu seinen Hobbys. “Ich bin sehr glücklich verheiratet”, heißt es auf der Internetseite.
Auf Bildern präsentiert sich der inzwischen Inhaftierte mit der später verhungerten Tochter auf dem Schoß. Über sich selbst schreibt er: “Ich bin ein aufgeschlossener Mensch. Man kann mit mir sehr viel Spaß haben. Allerdings sollte man mich nicht verarschen, da ich sonst sehr schnell sauer werden kann.” Unterdessen warf die Deutsche Kinderhilfe dem zuständigen Jugendamt vor, trotz erster Anzeichen von Vernachlässigung des dreijährigen Mädchens auf weitere Hausbesuche verzichtet zu haben.
Quelle: welt.de – 13.08.2009
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/vermischtes/article4311614/Jugendamt-Fuer-die-Kinder-bestand-keine-Gefahr.html
August 27th, 2009 um 14:35
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ROTH – 27.08.2009 – Blaue Flecken sind ein erster Anhaltspunkt – Rother Jugendamt stellt sich dem Kreuzfeuer nach Sarahs Tod
Ein dickes Fell muss Dr. Manfred Korth zurzeit haben. Er selbst nennt das, was nach dem Kreuzfeuer der Kritik kommt, «Verbrennungen». Und die schmerzen. Trotzdem ist der Leiter des Rother Jugendamtes mit voller Konzentration nicht nur beim Aufarbeiten des Falles «Sarah». Zusammen mit seinen Mitarbeitern überdenkt er besonders jetzt die Handlungsstrategien und die Spielräume, die das Jugendamt hat, damit es nie wieder zu einem «GAU» wie dem Tod der Dreijährigen kommen kann.
Wie kommt das Amt überhaupt an und in Familien, die schwach oder gefährdet sind, in denen Kinder in Not sind? «Wir sind auf Meldungen angewiesen», sagt Manfred Korth da immer wieder. Ein Anhaltspunkt kann der Hinweis des Nachbarn oder der Lehrerin auf blaue Flecken sein. «Aber es ist wichtig, dass die Leute dazu stehen», erläutert der Amtsleiter. «Denn ich brauche eine Rechtsgrundlage, um mir Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Es reicht der konkrete Verdacht von jemandem, der das bezeugen kann – aber daran scheitert es oft.»
Häufig falscher Alarm
In neun von zehn Fällen sei der Alarm falsch – trotzdem besser einmal zu viel als einmal zu wenig, sagt Korth und betont, dass die Mitarbeiter immer diskret vorgehen «und nicht den Dienstwagen vor dem Haus parken». Auch wenn die Polizei dabei ist, um «bei möglicher Gefährdung des Kindes» notfalls mit Nachdruck in eine Wohnung zu gelangen, versuchen die zwei Sozialarbeiter vor Ort möglichst wenig Aufsehen zu erregen.
«Wir brauchen die Familien ja auch zur Mitarbeit», erklärt er. Denn oberstes Ziel sei immer die Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Korth: «Die Kinder wollen nicht raus. Sie wollen, dass es ihnen besser geht, aber nicht weg von daheim.»
Nur in Einzelfällen – wie bei Misshandlung oder sexuellem Missbrauch – müsste sofort gehandelt werden. Aber auch da versuche das Amt zunächst, die Situation zu entzerren, zum Beispiel indem der mögliche ,Täter‘ erst einmal zu einem Freund zieht. «Das Bezugsumfeld soll erhalten werden.»
Professionelle Betreuung nach Trauma
Für solche Fälle gibt es Pflegefamilien, die die Kinder vorübergehend aufnehmen können. Manche Kinder sind laut Korth aber so traumatisiert, dass sie professionell betreut, also in Heimen untergebracht werden müssen – pro Jahr fünf bis zehn Fälle.
Auch gegen den Willen der Eltern müssen die Sozialpädagogen des Jugendamtes hie und da vorgehen. Zum «Sorgerechtsentzug» mit richterlicher Verfügung kommt es immerhin auch zwei bis drei Mal jährlich – manchmal treffe das Amt dabei auch die falsche Entscheidung, räumt er ein.
Diesen Effekt befürchtet Korth jetzt aber besonders: «Man neigt nach so einem Todesfall dazu, ein Kind zu früh aus dem Elternhaus rauszuholen.» Die Sozialarbeiter müssten aber auch den Mut haben, mit den Familien zusammenzuarbeiten. Gerade das sei ja bei Sarahs Familie passiert: zweimal wöchentlich zwei Stunden war der Mitarbeiter in der Wohnung der Familie, hat mit ihr Pläne zum weiteren Vorgehen erarbeitet – auch unter Einbeziehen der Verwandtschaft, wie Korth sagt.
Der Alltag kommt auf den Prüfstand
Ob zu viel ferngesehen wird, ob Eltern zu aggressiv sind, wie eine Familie mit Geld umgeht, «wie man sich statt des fertigen Hamburgers ein günstiges Essen selbst kochen kann» – ganz praktisch entwickeln da die Betreuer gemeinsam mit den Familien Pläne, die alle halbe Jahre auf den Prüfstand kommen. «Das ist praxisnah und gleichzeitig Kontrolle.»
Zwei Jahre lang hat Sarahs Familie mitgemacht – nach anfänglicher Überzeugungsarbeit. Dann wollte sie die sozialpädagogische Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen. Auch das musste das Jugendamt akzeptieren – «wir haben ja keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen, solange keine Gefährdung vorliegt.»
Natürlich bekamen die Eltern den Rat, das Mädchen in einer Krippe anzumelden, «aber unsere Hilfen sind freiwillig, wir können sie nicht anordnen.» Mehr Einfluss könne man nur darüber erreichen, dass Hilfen eben angeordnet werden.
Froh ist Korth auch über viele ehrenamtliche Angebote, die ihn jetzt erreichen: Leute aus der Umgebung, die in Fällen wie Sarahs einfach helfen wollen. Die will er einbinden.
Quelle: nn-online.de – 18.8.2009 – Von Carola Scherbel
Link zum Pressebericht: www .nn-online.de/artikel.asp?art=1071892&kat=27&man=3
September 7th, 2009 um 17:34
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ROTH – 14.08.2009 – Verhungerte Sarah (3†): Anwältin zeigt Jugendamt an
Thalmässing (HK) Der Fall Sarah (3†) schlägt weiter hohe Wellen: Eine Anwältin hat gegen Mitarbeiter des Rother Jugendamtes Anzeige wegen “Beihilfe zum Mord” erstattet.
Dies teilte der Nürnberger Justizsprecher Thomas Koch am Freitag mit. Aufgrund der Anzeige hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Koch stellte dazu klar, dass es sich nicht um Mord handle, sondern um Totschlag durch Unterlassen. Die kleine Sarah aus Thalmässing war vor knapp drei Wochen in einem Nürnberger Krankenhaus an Unterernährung gestorben. Sie wog nur noch acht Kilogramm. Die Anwältin, informierte Koch weiter, habe nichts mit dem bisherigen Verfahren zu tun.
In einem fünfseitigen Fax haben sich die Großeltern der verhungerten Sarah (3) aus Thalmässing öffentlich zu Wort gemeldet. In dem zweiten Schreiben, das sie über ihren Anwalt verbreiten ließen, äußern sie sich über Details aus dem Familienleben ihres Sohnes Patrick R. und dessen Frau Angela. Die Großeltern haben Sarahs Halbbruder Dominik (4), der aus einer früheren Beziehung von Angela R. stammt, bei sich aufgenommen. Für sie habe es “keinen Anhaltspunkt dafür gegeben, dass Sarah nicht ordentlich versorgt wird oder dass irgend etwas nicht in Ordnung wäre”. Laut Anwalt Stephan Baumann haben sie “zu keinem Zeitpunkt den Gedanken gehegt, dass Sarah verhungern könnte”.
Die Großeltern schildern Sarah als “ein sehr ruhiges Kind”, das nie geschrien habe. Wenn sie Oma und Opa besucht hat, sei die Kleine “sehr schüchtern” gewesen. “Sie hing sehr an ihrer Mutter und hat sich oftmals an sie gekuschelt oder sich zu ihren Eltern zurückgezogen und Halt gesucht.”
Patrick R. (29) sitzt in Untersuchungshaft. Er hat bereis eine umfassende Aussage gemacht, doch Details gibt die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Der Mutter Angela R. (26) ist diese Woche der Haftbefehl eröffnet worden, nachdem sie aus dem Koma erwacht war. Sie liegt wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung in einem Nürnberger Krankenhaus.
Ihre Schwiegertochter schildern Sarahs Großeltern als “aggressiv und aufbrausend”. Deshalb sei der Kontakt zu ihr immer schwieriger geworden. Und damit auch zu Sarah. Während die Großeltern Dominik, der nicht ihr leibliches Enkelkind ist, jedes Wochenende zu sich nahmen, sahen sie Sarah in den letzten zwei Jahren kaum noch. Denn “das Abholen von Dominik fand zuletzt vor der Haustüre statt, direkt unten an der Straße”, schreibt der Anwalt. “Es standen der Sohn oder die Schwiegertochter bereit, um Dominik und seine Sachen zu übergeben.”
In die Wohnung seien sie gar nicht mehr gelassen worden – unter vielen Vorwänden hätten ihr Sohn und die Schwiegertochter sie abgewimmelt: “Ich muss meinen Haushalt machen, ich habe keine Zeit”, habe es geheißen.” Nachfragen nach Sarah seien mit “Sie schläft viel” oder “Wir haben sie schon zur Nachtruhe ins Bett gelegt” abgespeist worden.
Die Großeltern hätten vor allem deshalb keinen Verdacht geschöpft und seien “völlig arglos” gewesen, da Dominik “ein völlig gesunder, properer Bub” sei. Ihm gehe es den Umständen entsprechend gut, er sei sehr lebhaft und spiele viel mit den Nachbarskindern. Die Großeltern wollen Dominik dauerhaft bei sich aufnehmen.
Welche Rolle ihr Sohn Patrick gespielt hat, ist dem Ehepaar unverständlich. Der 29-jährige Lkw-Fahrer war im gleichen Unternehmen wie sein Vater beschäftigt. Er sei ein “völlig normaler junger Mann” mit bis dato “überdurchschnittlichen Leistungen” im Beruf. Der Fernfahrer war oft auf Achse, war aber immer an den Wochenenden zu Hause. Die Großeltern hätten regelmäßig Kontakt zu ihrem Sohn gehabt, das letzte halbe Jahr aber nur noch per Handy.
Quelle: donaukurier.de – 28.08.2009 – Von Monika Meyer
Link zum Pressebericht: www .donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/wochennl362009-Verhungerte-Sarah-3-Anwaeltin-zeigt-Jugendamt-an;art596,2161561
Oktober 25th, 2010 um 16:27
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ROTH – 25.10.2010 – Fall Sarah: Zeugin belastet Jugendamt – NÜRNBERG – Eine Zeugin hat die Mutter der verhungerten dreijährigen Sarah aus Thalmässing sowie das Jugendamt im Kreis Roth vor dem Nürnberger Schwurgericht schwer belastet.
Die Angeklagte soll ihre ersten beiden Kinder bereits schlecht behandelt haben. „Die Kinder waren in ihrem Zimmer eingesperrt, das Essen hat sie ihnen durch die Türe gereicht“, erzählte die 28-Jährige vor Gericht. Die Kinder kamen, wie berichtet, später ins Heim. Die Zeugin, eine Freundin der Familie, pflegte engen Kontakt zur Angeklagten.
Am 26. Mai 2006 kam Sarah auf die Welt. Der Liebes- und Nahrungsentzug, den die ersten Kinder von Angela R. erleiden mussten, sollten sich bei der kleinen Sarah wiederholen — doch diesesmal mit tödlichem Ausgang. Mehrfach, sagte die Zeugin, habe sie das Jugendamt anonym auf die vollkommen verdreckte Wohnung in Thalmässing aufmerksam gemacht. „Da hieß es aber, ohne Beweise können wir nichts unternehmen.“
„Nur noch Haut und Knochen“
Die kleine Sarah, deren Patin die 28-jährige Zeugin hätte werden sollen, habe sie vier Monate vor dem Hungertod des Mädchens das letzte Mal gesehen. Damals sei das Kind „nur noch Haut und Knochen“ gewesen. Als die Zeugin ihre Freundin gefragt habe, was mit Sarah sei, soll Angela R. gesagt haben: „Ich war beim Arzt. Das Kind bekommt Spezialnahrung.“
Am 10. August 2009 verstarb das Mädchen schließlich im Nürnberger Süd-Klinikum. Der Magen, berichtet ein Sachverständiger, sei völlig entleert gewesen. Nur Zellstoff habe man im Darm gefunden, weil das Kind vor dem Tod noch von seiner eigenen Windel aß. Zuletzt hat sie nur noch acht Kilo gewogen, etwa die Hälfte des Durchschnittsgewichts eines dreijährigen Kindes.
Quelle: nordbayern.de – 23.10.2010 – Alexander Brock
Link zum Pressebericht: www .nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/fall-sarah-zeugin-belastet-jugendamt-1.260990
Dezember 28th, 2010 um 15:36
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ROTH – 28.12.2010 – Das stille Sterben der kleinen Sarah
Sarah muss vor Hunger geschrien haben, solange sie die Kraft dazu hatte: Die Dreijährige verhungerte in ihrem Kinderzimmer im fränkischen Thalmässing. Das Jugendamt hatte die Familie nach Jahren der Betreuung sich selbst überlassen. Sarahs Vater wurde nun wegen Mordes verurteilt.
Hamburg – Als es kein Zurück mehr gab, brach Patrick R. in Tränen aus. Auf dem Flur des Nürnberger Südklinikums stand der bullige Fernfahrer, eine silberne Kreole im Ohr, und weinte wie ein kleines Kind. Die Ärzte hatten ihm eben mitgeteilt, dass seine dreijährige Tochter Sarah gestorben ist – verhungert in ihrem Kinderzimmer.
Patrick R. hätte ihren Tod verhindern können. Weil er es nicht tat, hat ihn das Landgericht Nürnberg am Donnerstag zu 13 Jahren Haft verurteilt – wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige seine Tochter verhungern ließ, um einen Konflikt mit seiner dominanten und aggressiven Frau zu vermeiden.
Der Vater habe den Zustand seiner Tochter sehr wohl erkannt und sich auch Sorgen gemacht, es aber dennoch unterlassen, ihr zu helfen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Noch eine Woche, bevor sie starb, hätte er Sarah durch einen Arztbesuch retten können. Dies habe der Angeklagte aber unterlassen und damit ihren Tod billigend in Kauf genommen.
Vor Gericht musste sich nur Patrick R. verantworten. Seine Ehefrau Angela, Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist verhandlungsunfähig.
Der Fall spielte im fränkischen Thalmässing, einer beschaulichen Gemeinde am Rande des Altmühltals, 52 Kilometer von Nürnberg entfernt. Noch an ihrem dritten Geburtstag im Mai 2009 hatte Sarah dort putzmunter auf dem Schoß ihrer Großmutter gesessen. Zweieinhalb Monate später war sie bei einer Körpergröße von 85 Zentimetern auf 8,2 Kilogramm abgemagert. Am 10. August 2009 starb sie im Krankenhaus an den Folgen von Unterernährung. Rettungskräfte hatten sie als ein kleines Bündel Mensch – mehr tot als lebendig – aus ihrem Kinderzimmer getragen und ins Krankenhaus gebracht.
Sarah vegetierte kraftlos vor sich hin, die Eltern gingen feiern
Sie muss vor Hunger, vor unerträglichen Schmerzen geschrien haben, hatte Staatsanwältin Elisabeth Böhmer in ihrem Plädoyer das Leid des Kindes zusammengefasst. Doch irgendwann hatte Sarah nicht mal mehr dazu die Kraft gehabt.
Apathisch muss sie in ihrem Gitterbettchen gelegen haben, sagt Gerichtsmediziner Peter Betz. Er war Sachverständiger im Prozess. “Am Ende gibt ein Kind keine Lautäußerung mehr von sich. Es vegetiert vor sich hin, wird immer schwächer”, erklärt er.
Seit Mai 2009, so kam im Prozess heraus, muss Angela R. das Wimmern und Weinen ihrer Tochter ignoriert, die Tür zum Kinderzimmer verschlossen haben. Das Gericht glaubt, dass Sarahs Leiden mit der starken Gewichtsabnahme ihrer Mutter begann. Seit April litt die 120 Kilogramm schwere Frau unter starken Schmerzen. Binnen vier Monaten nahm sie 60 Kilogramm ab – teils gewollt, teils, weil sie, ohne es zu wissen, an Krebs erkrankt war.
Angela R. ließ ihr Kind in seinem Bett liegen, bis seine Beinchen vom Liegen verkrüppelten. Die Obduktion des Kinderleichnams ergab, dass Sarah abgesehen von der Mangel- beziehungsweise Unterernährung vollständig gesund gewesen ist.
“Es wird niemand behaupten können, dass Patrick R. der Zustand verborgen blieb”, sagt sein Verteidiger Jochen Horn aus Nürnberg. “Auch ich nicht, aber er hat ihren Tod nicht wissentlich riskiert.”
Warum aber griff Patrick R. nicht ein?
“Er war seiner dominanten Ehefrau intellektuell unterlegen”, sucht Horn nach Erklärungen. Vor Gericht kam heraus, dass der Lkw-Fahrer lediglich per Handy und SMS aus der Ferne eingriff und seine Ehefrau dazu drängte, mit der Kleinen zum Arzt zu gehen, sie nicht allein zu Hause zu lassen.
Die treibende Kraft war die Mutter, ins Gefängnis muss der Vater
Doch wenn er am Freitag spätabends in die Wohnung über der Dorfpizzeria kam, war auch er zu faul, um sich um seine Tochter zu kümmern, gegen die resolute, herrische Ehefrau anzukämpfen. Er wollte lieber seine Ruhe haben, sich “um nix mehr kümmern”, wie sein Verteidiger anführt. Er habe vor seiner Ehefrau regelrecht kapituliert, Konflikte mit ihr gescheut, sich hinter Fernseher und Computer verkrochen. Sonntags musste er oft schon gegen Mittag wieder los auf die Autobahn.
In dieser kurzen Zeit zu Hause habe er Sarah ihrem Schicksal überlassen, sagte Richter Richard Caspar in der Urteilsbegründung. Er habe seine Frau sogar noch dabei unterstützt, das Kind vor der Öffentlichkeit zu verstecken. “Der Grund für dieses Verhalten ist unserer Überzeugung nach Angst”, so Caspar. Die Mutter habe befürchtet, jemand könnte den Zustand der kleinen Sarah erkennen und die Behörden informieren.
Die treibende Kraft hinter Sarahs Tod sei ganz klar ihre Mutter gewesen, betonte der Richter. Sie habe den Entschluss gefasst, Sarah verhungern zu lassen, um die schwere Misshandlung zu vertuschen. Und sie habe auch den Entschluss gefasst, das Kind zu verstecken. Ihr Mann habe sie dabei aber unterstützt. Und letztlich habe seine Tochter keinerlei Bedeutung mehr für ihn gehabt.
Statt sein Kind vor der Willkür der Mutter zu retten, ging er mit seiner Frau zu einem Trucker-Festival, besuchte das Feuerwehrfest, fuhr zum Shoppen nach Nürnberg mit Freunden. Sarah ließen sie in ihrem Bettchen zurück. Sie kam am Ende mit so wenig Sonnenlicht in Berührung, dass ihre Knochendichte laut Obduktion bereits gesunken war.
Laut Kriminalstatistik nehmen die Fälle von Kindesmisshandlungen zu
Ein befreundetes Paar schilderte vor Gericht, wie es mit seinem Kind im Juli 2009 ein Wochenende bei der Familie R. in Thalmässing verbrachte. Die Kinder seien bei Verwandten untergebracht, habe das Ehepaar R. auf mehrmaliges Nachfragen beteuert. Der damals vierjährige Dominik war tatsächlich bei den Eltern von Patrick R., aber wo war Sarah?
Im Verfahren vor dem Landgericht konnte das nicht geklärt werden. Doch vermutlich war Sarah in einem bereits erbärmlichen Zustand eingesperrt in ihrem Kinderzimmer, ruhiggestellt oder zu kraftlos, um auf sich aufmerksam zu machen.
Ein Wimmern, Weinen oder Geräusche habe sie aus dem Zimmer nicht gehört, sagte die Freundin vor Gericht. Zum Kinderzimmer habe sie keinen Zugang gehabt. Sie habe nicht mitbekommen, dass einer der Eltern das Zimmer betreten habe, beispielsweise um dem Kind Essen zu bringen. Vielmehr habe man sich den ganzen Tag auswärts vergnügt, sei nach Nürnberg gefahren und dort essen gegangen.
Laut Kriminalstatistik für 2009 haben die Fälle von Kindesmisshandlungen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen, die Zahl der Kindstötungen ging dagegen zurück. Wurden 2005 noch 3359 Fälle von Misshandlungen an unter 14-Jährigen registriert, waren es 2009 bereits 4081 Fälle – sie gehen allerdings seltener als zuvor tödlich aus. 2005 zählten die Behörden 208 Fälle von Tötungsdelikten an unter 14-Jährigen, 2009 waren es 152.
Sarah aß ihre eigenen Windeln
Ungewöhnlich im Fall der verhungerten Sarah ist, dass ihr ein Jahr älterer Bruder Dominik mehr als gut ernährt wurde und regelmäßig in den Kindergarten ging. Sowohl Erzieherinnen als auch Nachbarn hatten den Jungen als “pumperlgsund” und “fröhliches Kerlchen” bezeichnet.
Im Prozess kam die Vermutung auf, dass Sarah zwar die eheliche, nicht aber die leibliche Tochter von Patrick R. sei. Doch selbst wenn es so wäre, es wäre kaum ein Grund gewesen, das Kind zu vernachlässigen – denn auch Dominik stammt nicht von ihm. Und dieser genoss die Aufmerksamkeit des Ziehvaters und dessen Eltern. Noch heute mühen sich die Großeltern vor Gericht um das Sorgerecht ihres Enkels, wollen ihn adoptieren.
Sarahs Tod habe Patrick R. schockiert, sagt sein Anwalt. Das bestätigten seine Eltern und eine Ärztin vor Gericht. Als sie ihn auf dem Flur im Südklinikum trafen, habe er dagestanden “wie ein Häufchen Elend und hat nur noch geweint”, sagten seine Eltern. Angela R. dagegen habe zum Zustand ihres Kindes lediglich gesagt: “Die dumme Sau hat ihre eigenen Windeln gefressen.” In Sarahs Darm hatte man Zellstoffreste gefunden. In ihrer Not muss das Mädchen ihre Windeln aufgerissen und gegessen haben.
Die Familie R. war den Behörden längst bekannt, Sarahs Leben hat dies nicht gerettet. Mit 16 Jahren war Angela R. erstmals Mutter geworden, mit 20 Jahren erneut. Sie war überfordert und zog mehrfach um – jedes Mal in einen anderen Jugendamtsbezirk, um sich der Aufsicht zu entziehen. Die Kinder kamen dann doch zu Pflegefamilien, später in ein Heim.
Angela R. kuschelte mit den Kindern und schimpfte laut
Die Zahl der Inobhutnahmen ist laut Kriminalstatistik insgesamt auffällig angestiegen: So wurden 2009 insgesamt 32.300 Kinder unter 18 Jahren in staatliche Obhut genommen, 2005 waren es 25.400 Fälle.
Dass ihr die Kinder “weggenommen” worden waren, hat Angela R. nur schwer verwunden. Das wollte sie nicht noch einmal erleben. Dass Dominik nicht das gleiche Schicksal ereilte wie seiner jüngeren Schwester, ist wohl dessen leiblichem Vater zu verdanken. Dieser informierte einmal anonym das Jugendamt, weil Angelas Wohnung im Müll zu versinken drohte. Als Mitarbeiter des Amtes daraufhin ihren Besuch anmeldeten, habe Angela R. Freunde angeheuert, ihr beim Aufräumen zu helfen.
Von März 2005 bis Mai 2007 stand die Familie dann unter der Aufsicht eines Mitarbeiters der Diakonie – im Auftrag des Jugendamts Roth. Dieser kam zweimal pro Woche zu Kontrollbesuchen. Ihm fiel das zwiespältige Verhalten der Mutter gegenüber ihren Kindern auf: Sie tröstete die Kleinen liebevoll, kuschelte mit ihnen, aber bestrafte sie auch oft und erzog mit strenger, lauter Stimme.
Er habe seine Zweifel in einem Abschlussbericht festgehalten und auf eine Gefährdung der Kinder hingewiesen. Darin stand auch, dass die Wohnung meist verdreckt gewesen sei, vor der Toilette gar habe er sich “geekelt”.
Tatsächlich stapelte sich in der Mietwohnung der Dreck bis zur Decke. Polizeibeamte verglichen die verschmutzten Räume, in der zwei Katzen herumtollten und ein toter Hase entdeckt wurde, mit einer Mülldeponie.
“Was sind das für Eltern, die ihr Kind verhungern lassen?”
Trotz der Unterlagen des Diakoniehelfers, die ans Jugendamt Roth gingen, wurde die Familie ab Mai 2007 sich selbst überlassen. Endlich wollten Angela und Patrick R. auf eigenen Beinen stehen, sich nicht mehr bevormunden lassen.
Vor Gericht räumte der zuständige Betreuer des Jugendamtes ein, dass es Hinweise auf Probleme in der Familie gegeben habe. Eine Gefährdung aber habe er nicht feststellen können. Zuletzt sah er Sarah neun Monate vor ihrem Tod im November 2008, eine Zufallsbegegnung. Das ehemals zuständige Jugendamt hatte Kontakt zu Angela R. wegen einer Petitesse gesucht und die Kollegen vom Jugendamt Roth um Unterstützung gebeten. Damals sei die Situation “stabil” gewesen, “die Kinder gut versorgt”.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und sieben Jahre Haft beantragt. Beide Seiten ließen es offen, in Revision zu gehen.
“Dieser Fall hat kaum jemanden unberührt gelassen”, sagte Richter Richard Caspar am Donnerstag. Sarahs Leiden habe “zutiefst betroffen gemacht und schockiert”. “Was sind das für Eltern, die ihr Kind sehenden Auges verhungern lassen?”, fragte er.
Patrick R. gab keine Antwort. Nach der Urteilsverkündung weinte er vor sich hin.
Quelle: spiegel.de – Von Julia Jüttner – 18.11.2010
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,729843,00.html