Jugendämter Hessen

Rheingau Taunus Jugendamt

Hessen Jugendämter
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Amtsvormundschaft
Telefon: 06124 / 510-656
E-Mail: amtsvormundschaft@rheingau-taunus.de

Erzieherische Jugendhilfe
Telefon: 06124 / 510-583
E-Mail: jugendhilfe@rheingau-taunus.de

Jugend-, Familienberatungsstellen, Trennung, Scheidung
Zuständig für: Aarbergen, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Taunusstein und Waldems
Veitenmühlweg 5
65510 Idstein
Telefon: 06126 / 959-577921
Email: eb-i@rheingau-taunus.de
Zuständig für: Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Kiedrich, Lorch Oestrich-Winkel, Rüdesheim am Rhein, Schlangenbad und Walluf
Am Eibinger Tor 14/16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon: 06722 / 407-9143
E-Mail: eb-r@rheingau-taunus.de

Jugendbildungswerk
Telefon: 06124 / 510-211

J ugendamt Reingau-Taunus
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon: 06124 / 510-0

Jugendhilfe, Jugendschutz, Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderschutz, Pflegekinder, Adoption
Telefon: 06124 / 510-583
E-Mail: jugendhilfe@rheingau-taunus.de

Kindergartengebühren
Telefon: 06124 / 510-749
E-Mail: kindergartengebuehren@rheingau-taunus.de

Unterhaltsvorschuss
Telefon: 06124 / 510-759
E-Mail: unterhaltsvorschuss@rheingau-taunus.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 06124 / 510-747

11 Kommentare

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  • Ihr könnt auch alle eine Demo vorm Amtsgericht in Idstein organisieren.

    Ich freue mich auf den Staatsanwalt Mieczkowski aus Wiesbaden. Der hat den Schlachthof-Prozess in Wiesbaden geführt und ist ein Knallharter.

    Endlich mal einer, der für Höchststrafen plädiert.

    Ich würde mich über viele Prozeßbeobachter sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen an alle

    Karin Rohmann

  • Achtung, ansehen – aber nur noch begrenzt verfügbar!!!

    Petitionsausschuss Europaparlament – zum Thema Jugendämter, in Deutschland; 2 Links, siehe nachfolgend.

    Ein Deutscher wollte, dass dieser Punkt WIEDER!!! nicht debattiert wird!

    Nach Abstimmung nun dann doch; Tagesordnungspunkt 23 (letzter Punkt) “Jugendämter” in Deutschland!

    In einem Beitrag, “Mona Lisa”, vor 4 Wochen wurde zitiert, dass das Europaparlament sich erneut irritiert zeigte, über DEUTSCHE JUGENDÄMTER, im Umgang mit dem Sorgerecht usw.

    Punkt 23, im Teil II:
    http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20140401-1500-COMMITTEE-PETI

    Verweigerungshaltung eines Deutschen, im Teil I:
    http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20140401-0900-COMMITTEE-PETI

  • Eine riesen SAUEREI!

    Der DEUTSCHE, der diesen Tagesordnungspunkt nicht hatte aufnehmen lassen wollen, hat einfach bei dem Part den Saal verlassen…

    Dann der Hammer obendrauf – man wollte jedem Redner nur 3 Minuten Redezeit (üblich 6 Minuten) geben; es stand zudem kein Komissionsvertreter zur Verfügung, zu einer nachhaltigen Diskussion usw.

    Was geschieht hier in diesem SCH…land – warum lassen wir uns ALLE so viel gefallen???

  • Die Herren Peter Jahr und Rainer Wieland (2 Deutsche Abgeordnete, im Europaparlament…) hatten es WIEDER einmal zu erwirken versucht, dass der Petitionsausschuss das Thema „Jugendämter Deutschlands“ erneut nicht hätte behandeln sollen…

    Dank dem großartigen Engagement, eines französischen Abgeordneten, Herrn Philippe Boulland, fand der Punkt doch eine Reassumption und wurde (wenn auch als Letzter, Punkt 23) behandelt.

    Herr Boulland hat auch ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass, da keine Kommisionsvertreter mehr anwesend gewesen waren, somit nachhaltig zur Sache hätte diskutiert werden können, man bitte ein Ergebnis vorbringen sollte, konsekutiv Rückmeldung erbeten ist!

    Ich habe Herrn Boulland eine E-Mail geschrieben, zum Einen, ihm dankend und zum Weiteren, meinen Fall schildernd:

    Was ich in meiner Mail, an Herrn Boulland, vergaß – ich schreibe es vorweg… Beim Jugendamt Wiesbaden hatte ich mit dem Amtsleiter sprechen wollen (unter Zeugen). Mir wurde gesagt, der Amtsleiter redete nur mit Leuten, mit diesen er auch immer zu tun hätte, folglich sprechen würde – MIT MIR NICHT!

    Der Name, des Amtsleiters, in Wiesbaden: FRANZ BETZ

    Sehr geehrter Herr Boulland,

    ich möchte Ihnen sehr herzlich danken, dass Sie sich am 01. April 2014, in der Tagung des Petitionsausschusses so engagiert eingesetzt haben, zum Einen, insofern der Tagesordnungspunkt durch Ihr Zutun wieder aufgenommen wurde und weiter, im Hinblick Ihrer Ansprachen, in dieser Sitzung.

    Was hier in Deutschland in meinem Fall, den ich Ihnen nachhaltig schildere, passiert ist, ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern auch – ich sage/schreibe es salopp – eine riesen Schweinerei!

    In der ersten Instanz, vor dem Familiengericht wurde wir der Umgang zu „meinem“ Kind komplett abgesprochen, da ich dieses vor weiteren Gewalttätigkeiten seiner eigenen Mutter hatte schützen wollen.

    Vor dem Oberlandesgericht wurde dann eine Vereinbarung geschlossen, zur Wohlverhaltensphase, mit nachhaltiger Beratung/Mediation, was von der Kindesmutter schlichtweg torpediert und boykottiert worden ist.

    Ein weiterer Antrag vor dem Familiengericht wurde wieder abgewiesen.

    Die erneute Anrufung des OLG hatte zur Folge, dass ich hier nicht einmal rechtliches Gehör geschenkt bekommen habe und meine Beschwerde abgewiesen wurde.

    Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wurde ohne Begründung zurück gewiesen.

    Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Straßburg, wurde mein Anliegen nicht einmal angenommen.

    Hier meine Geschichte, im Groben:

    Mein Bub und ich sind – und das weiß auch seine Mutter – ein Herz und eine Seele gewesen, über beinahe 5 Jahre hinweg.

    Meine Person war seinerzeit eine derjenigen Personen gewesen, die von der Kindesmutter zur Vaterschaft ihres Kindes verklagt worden war. Nach Negativermittlung des Vaterschaftstests, im Jahre 2005, hatte sie mich trotzdem dazu angehalten, ihr Kind auch notariell hätte anerkennen zu können.
    Dies habe sie mit dem Jugendamt explizit erörtert und besprochen.

    Mehr als ein Jahr nach Klagerücknahme zur Vaterschaft (09/2005), hat die Kindesmutter meine Person in die Taufurkunde (10/2006), Vater ihres Kindes zu sein, eintragen lassen und mir diese sogar im Jahre 2009 im Original persönlich überreicht.

    Dazu hatte sie mir, ein von mir von dem Jungen gefertigtes Bild, in einen Rahmen gefasst übergeben, mit dem in Brauseherzchen geschriebenen Untertitel: „I love you“.
    Sie hatte zudem zu mir gesagt:
    „Ich würde meinen Jungen niemals von Dir, Dieter, trennen, weil ich nur gut darum weiß, wie sehr der Junge an Dir hängt und Dich liebt“.

    Ab dem 2. Lebensmonat des Jungen, bis kurz vor Vollendung seines 5. Lebensjahres, hatte ich regelmäßigen Kontakt zu dem Bub, an mindestens 3 Tagen in der Woche, holte ihn an 2 Tagen in der Woche immer von der Kinderkrippe und später dem Kindergarten ab und nahm nicht zuletzt beinahe alle seine Arzttermine mit ihm wahr; so ging das Kind sogar ausschließlich nur mit meiner Person zum Zahnarzt.
    Auch zwischendurch hatte die Kindesmutter immer wieder angefragt, ob ich den Jungen auch außerplanmäßig einmal nehmen könnte.

    Im Jahre 2009 rief der Junge, über einen sehr langen Zeitraum, fast täglich bei mir an, ob ich denn nach meiner Arbeit noch zu ihm kommen könnte und dann mit ihm spielen würde; so brachte ich ihn auch fast jeden Abend mit zu Bett.

    Während unserer gemeinsamen Zeit – an mindestens jedem Mittwoch, Freitag und Sonntag (über 5 Jahre hinweg) – hatte ich stets für ein sehr abwechslungsreiches Programm und das leibliche Wohl des Jungen gesorgt.

    Ich hatte der Kindesmutter seinerzeit mein Versprechen gegeben, mein Leben lang für ihr Kind da sein zu wollen und dabei seine Schwester niemals im Regen stehen zu lassen.

    Um lang der Taufe des Jungen, am 28. August 2005, hatte ich mich auch mit Herrn Pfarrer W., in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch verständigt und auch ihm mein Versprechen gegeben, mich immer um den Jungen zu kümmern.

    Zudem hatte ich, ab Ende des Jahres 2006, in regelmäßigen Abständen persönlichen Kontakt, zu dem Zentrum für Beratung und Therapie, Herrn H., weil mir meine angenommene Lebensaufgabe, die Betreuung des Kindes sehr wichtig war/ist und ich alles möglichst gut für den Bub habe umsetzen wollen.

    Es ist mir nie gelungen – trotz auch schriftlich versuchten Intervenierens, seitens Herrn H. -, die Kindesmutter ebenfalls zu den Beratungsterminen, in diesen ich stets über beide Lager berichtet hatte, gewinnen zu können.
    Herr H. sprach nicht zuletzt immer wieder davon, dass meine Person für den Jungen immer der für ihn faktische Vater sein und bleiben würde.
    Leider ist Herr H. vor zwei Monaten plötzlich verstorben.

    Schon von sehr klein auf hatte ich den Jungen zum Babyschwimmen begleitet, mit ihm die australische Schwimmschule „K. & P.“ besucht, an mehreren Krabbel-, Musik- und Spielkreisen teilgenommen usw.
    Attraktionen, wie Zug fahren, kleine Bootstouren, Besuche auf dem Flughafen Rhein Main, Aufenthalte auf unzähligen Spielplätzen (auch Indoorspielplätzen), der Fasanerie, dem Taunus Wunderland etc. hatten dem Kind immer sehr viel Spaß bereitet.
    Sogar zu alltäglichen Gegebenheiten hatte ich den Jungen immer mitgenommen und ihn Teil haben lassen, nicht zuletzt auch bei Hauptuntersuchungen meines PKWs, bei diesen das Kind sogar selbst mit in eine Grube gestiegen war, um eine eigenständige Begutachtung meines Wagens vorzunehmen.
    Das Kind hat bei mir zu Hause ebenfalls ein eigenes Kinderzimmer und hatte ab dem Sommer 2007 alle vierzehn Tage auch bei mir übernachtet.

    Seit dem 26. Februar 2010 trennt die Kindesmutter das Kind, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln, von meiner Person.

    Leider stellt das – wie gerade vor vier Wochen wieder im Deutschen Fernsehen zu sehen gewesen ist – in Deutschland keinen Einzelfall da…

    Was ich Ihnen zu dieser abrupten Trennung, des Jungen zu meiner Person, nun schreibe, hat nichts damit zu tun, die Mutter schlecht reden zu wollen.
    Es sind leider bittere Fakten, anlässlich dieser wir, zu den noch immer währenden Streitigkeiten verfallen sind.

    Die Kindesmutter hat inzwischen auch den Kontakt zu einer ihrer besten Freundinnen gebrochen; sie hatte der Kindesmutter gesagt, dass sie dem Jungen sehr schaden würde…

    Auch darf Junge seinen früheren, zu ihm gleichaltrigen Schulfreund, N., bei mir im Hause nicht mehr besuchen.
    N. fragt mich ständig nach dem Jungen, der ja überhaupt nicht mehr ans Telefon gehen würde usw.
    Auch ein Brief von N.’s Vater, an die Kindesmutter, blieb unbeantwortet…
    Die Kindesmutter hat auch mit N.’s Eltern gebrochen…

    An diesem besagten Tag, im Februar 2010 war die Kindesmutter dem Jungen gegenüber zum wiederholten Male handgreiflich geworden, hatte nach ihm geschlagen und ihn nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, als dann der Bub beinahe mit seinem Kopf auf diese aufgeschlagen wäre.
    Da das bei Weitem kein Einzelfall gewesen war, sie auch seiner Schwester, deren Vater vor 8 Jahren getötet wurde, sogar einmal in meinem Beisein eine blutige Lippe geschlagen hatte, sah ich mich verpflichtet, ihr nun deutlich zu verstehen zu geben, dass ich künftig nicht mehr bereit sein werde, ihre gewalttätigen Aktivitäten gegenüber ihren Kindern dulden zu können.

    Das Jugendamt wurde eingeschaltet und die Angelegenheit ging schließlich vor das Familiengericht, was die Sache – trotz eindeutiger Gesetzeslage – nicht gerade einfacher machte und macht, da alles von der Kindesmutter torpediert und boykottiert wird.

    Beim Familiengericht wurde von der Kindesmutter sogar behauptet, die Taufurkunde – diese die Kindesmutter mir im Original übergeben hatte – sei falsch!

    Der Junge wurde mehrfach, sowohl von einem für ihn bestellten Verfahrensbeistand, einer Diplompädagogin und nicht zuletzt auch bei Gericht selbst angehört.

    Der Junge habe unter Anderem gesagt, er wolle ja wieder zu mir, seinem Dieter, aber seine Mama habe ihm gesagt, er solle sagen, dies nicht mehr zu wollen.

    Nach dem Tod des Vaters seiner Schwester hatten die Kindesmutter und Großmutter beschlossen, dem Jungen nun künftig zu erzählen, sein Vater wäre ebenfalls tot und im Übrigen der gleiche wie dieser seiner Schwester (gewesen); es könne ja nun niemand mehr (etwas) Gegenteiliges beweisen.
    Dem Jungen wurde schließlich verboten, zu mir „Papa“ sagen zu dürfen, daher er mich fortan „Dieter“ nannte.

    In den schriftlichen Stellungnahmen, des Verfahrensbeistands, der Diplompädagogin und des Gerichts ist klar und deutlich verifiziert, dass eine sehr enge Bindung, des Kindes zu mir vorliegen würde; es ist nicht zuletzt von Wünschen und Sehnsüchten des Kindes die Rede.

    Der Gerichtsbeschluss verifiziert nicht zuletzt auch die „sozial-familiäre Beziehung“, zwischen dem Kind und meiner Person.

    Der Umgang wurde jedoch uneingeschränkt ausgesetzt, da die Kindesmutter selbst keinen Kontakt, zwischen ihrem Kind und meiner Person, mehr wünschte!

    Die Kindesmutter hatte angegeben, sie wolle den Abschied des Kindes von meiner Person professionell begleiten lassen, wie etwa von einem Toten!
    Sie nahm Kontakt zu der Diplompädagogin, Frau H. V. (Roncalli Haus), auf und ging einige Male mit dem Jungen dorthin…

    Seit Sommer des Jahres 2006 führt sie den Jungen – wann immer ihr möglich – zudem an das Grab des Vaters der Schwester und erzählt ihm, dass es auch sein Vater (gewesen) wäre.

    Am Grabe meiner Eltern stehend, hatte der Bub einmal zu mir gesagt:
    „Weißt Du, Dieter, meine Mama sagt immer, dass mein Papa auch so ein Grab hat“.
    Er hatte sich dann an mich gedrückt und weiter geäußert:
    „Aber gelle Dieter, Du bist doch mein Papa“.

    Seine Schwester hatte einmal, als ich beide Kinder von ihren Tageseinrichtungen abgeholt hatte, zu mir gesagt:
    „Wenn unsere Mama einmal in den Himmel kommen sollte, dann wären wir beiden Kinder ja für immer bei Dir, Dieter“.

    Anlässlich des damaligen 9. Geburtstages (2010) des Mädchens, hatte ich auch ihr eine Geburtstagskarte geschickt, da ich ja seit Februar 2010 keinen Kontakt mehr zu beiden Kindern habe.
    Diese Karte kam im geöffneten Kuvert an mich zurück, auf dem Umschlag (in Kinderhandschrift vermerkt) stehend:
    „ANNAHME VERWEIGERT“.

    Bei der Einschulung von des Jungen, im August 2011, hatte ich mich mit der seinerzeitigen Grundschule, so dann der Schulleitung (zu einer schulfreien Zeit), zur etwaigen Übergabe einer Schultüte auch von mir verständigt.
    Die Annahme dieser Schultüte habe die Kindesmutter im Beisein des Jungen verweigert.

    Im Übrigen habe in der Schule auch niemand etwas von dem Schicksal des Vaters der Tochter – vielmehr von dem Kind selbst – der Kindesmutter gewusst…

    Schließlich hatte die Kindesmutter derart bei Gericht vorgetragen, ich hätte mir die Schultüte freiwillig wieder abgeholt und diese dem Kind nachmittags selbst übergeben wollen.

    Viele weitere Vorträge, u. A. ich hätte dem Kind im September 2011 am Kindergarten aufgelauert, folgten; das Kind ging aber bereits seit Anfang August 2011 in die 1. Klasse der Grundschule!

    Im Jahre 2012 hatte die Kindesmutter, die bis April 2013 gerade einmal 3 Hauseingänge neben mir gewohnt hatte, gegenüber einer Frau und vor Zeugen erklärt, sie müsse sich, wegen des „Irren“, des „Psychopathen“ eine neue Wohnung, in W.-B. suchen.

    Seit November 1991 arbeite ich in W.-B. und das ist der Kindesmutter auch bekannt, zumal nicht zuletzt ihr Kind auch schon einige Male mit mir in der Firma gewesen war und wir hiesig auch gemeinsam zu Mittag gegessen hatten.

    Nur zu oft hatte die Kindesmutter mich auch in Gegenwart ihrer Kinder immer wieder mit solchen Worten beleidigt; so liegt mir sogar eine schriftliche Zeugenerklärung vor, derer nach ich nicht zuletzt auch noch ein „Vergewaltiger“ sein sollte.

    Auch wurde ich schon von dem Kind selbst beschimpft und beleidigt, dieses mich einen „Idioten“ nannte. Eine andere Mutter, von ebenfalls 3 Kindern, hatte die Kindesmutter sofort dahingehend reglementiert, wie sie es denn – gleichwohl welchen Hintergrundes – überhaupt zulassen könnte, dass ihr Kind Derartiges zu einem Erwachsenen sagte, worauf sie geäußert hat:
    „Hören Sie doch weg, wenn es Ihnen nicht passt, dass mein Kind Derartiges sagt“!

    Unabhängig der gerichtlichen Auseinandersetzungen, dem eigentlich gesetzteskonformen, wechselseitigen Umgangsanspruch, zwischen dem Jungen und meiner Person – dieser von der Kindesmutter, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln seit 4 Jahren zu vereiteln versucht wird, sie gerichtliche Vereinbarungen, zur Beratung/Mediation schlichtweg ebenfalls torpediert und boykottiert hat -, hatte ich im Mai vergangenen Jahres eine Unterlassungsklage gegen sie bei Gericht eingereicht, bedingt ihrer immer wieder währenden Beleidigungen und Diffamierungen gegen mich, zumal noch in Gegenwart ihrer beiden Kinder.

    Selbst die seinerzeit im Umgangsverfahren zuständige Richterin hatte der Kindesmutter gesagt, sie solle es künftig dringlich zu unterlassen haben, mich – allein schon in Gegenwart ihrer Kinder – zu beleidigen…

    Von Seiten des Verfahrensbeistands und auch der Richterin war mehrfach an die Mutter appelliert worden, ihr Kind doch bitte gehen und gewähren zu lassen.
    Der Verfahrensbeistand hatte zudem zu Protokoll gegeben, dass die Kindesmutter ihrem Kind nicht gerade unerheblichen Schaden zufügen würde.

    In Bezug auf die von mir erhobene Unterlassungsklage wurde ich von Seiten des Gerichts angehalten, meine Klage bei Gericht zurückzunehmen und mich an die zuständige Schiedsstelle zu wenden.

    Im April 2013 ist die Kindesmutter schließlich mit ihren Kindern in der unmittelbaren Nähe der meinigen Arbeitsstätte eingezogen und zeigt mich seither permanent hiesig bei der Polizei an.
    An diversen Stellen in W.-B., sogar in Straßen, diese ich – trotz meiner über 20-jährigen Betriebszugehörigkeit und fast täglichen Verweilens… – nicht einmal kannte/kenne, hat sie mir Aufenthaltsverbote erteilen lassen…

    Um lang Weihnachten 2013 war ich am 18. Dezember 2013 abends in der ev. Kirchengemeinde in W.-B. – diese örtlichen Gegebenheiten zählten bislang (noch) nicht zum Aufenthaltsverbot – gewesen, um dem Jungen beim Singen, im Chor der Grundschule hatte zuhören zu können.
    Tags darauf wurde ich auf Zutun der Kindesmutter an meiner Arbeitsstelle polizeilich festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt…

    Bei ihrer polizeilichen Vernehmung, im Dezember 2013, wurde die Kindesmutter unter Anderem gefragt, ob für sie denn nicht ein erneuter Umzug in Betracht zu kommen habe, worauf sie zu Protokoll gab:
    „Diese Genugtuung möchte ich Herrn Schiffler nicht geben“!

    Sie räumte bei der Polizei ein, ihr Kind 2010 geschubst zu haben…
    Ferner gibt sie an, Der Junge habe Ausraster im Sozialverhalten, er müsse es ja irgendwo raus lassen und sei dann auf dem Schulhof zu wild und aggressiv, seinen Klassenkameraden gegenüber…

    Sie habe ihre Kinder in der psychiatrischen Ambulanz, E.straße vorgestellt und den Jungen hiesig in der Tagesklinik angemeldet…

    Sowohl in der Zeugenvernehmung der Kindesmutter, als auch in dieser, der Großmutter des Kindes wurden noch weitere Behauptungen und Anschuldigungen – nicht nur, dass meine Person Schuld an dem aggressiven Verhalten des Jungen habe usw. – gegen meine Person verlaut, diese ich teilweise schon unter Eingabe von Beweis findenden, schriftlichen Materialien habe widerlegen können.

    Das ist in (nur) groben Zügen – es tut mir leid, dass ich mich nicht habe kürzer fassen können… – die Geschichte der letzten 4 bzw. 10 Jahre.

    Für diese Angelegenheit habe ich inzwischen beinahe 20.000,00 Euro zu verauslagen (gehabt); für einen solchen Betrag hätte ich in Ländern der Armut vielen Kindern und Familien über einen sehr langen Zeitraum für Leib und Wohl helfen können…

    Viele Elternteile – meistens wird es ja den Vätern zugeordnet/-geschrieben – schicken ihren Kindern nicht einmal eine Geburtstagskarte oder wären mit anderen Gesten für diese präsent…

    Nur zu oft hatte sich die Kindesmutter immer bei mir beschwert, dass sich der Vater des Mädchens zu Lebzeiten ja nie um seine Tochter gekümmert hätte, ihr ja nicht einmal eine Weihnachts- oder Geburtstagskarte geschrieben hätte…

    Der Junge wurde am 27. März dieses Jahres 9 Jahre alt – ich durfte ihm noch nicht einmal eine Geburtstagskarte schicken.

    Ich hatte eine Zeitungsanzeige geschaltet und wollte abends bei mir an der Firma einige Luftballons aufhängen.

    Dahingehend wollte man mich wieder verhaften!

    Für meine Lieben, diese ich nicht mehr (unter den Lebenden) habe, zünde ich immer wieder an deren Stätten – unabhängig irgendwelcher Ereignisse, Geburtstage, Allerheiligen, Totensonntag etc. – Kerzen an und seit 4 Jahren mache ich das auch an einem neutralen Platz, für „meinen“ Bub und seine Schwester, mit einem stillen Gebet, dass sie stets gut behütet und beschützt bleiben.

    Ich hatte neulich einmal Bilder zusammen getragen, von meiner Mutter (als Kind), von mir (als Kind) usw., zu diesen des Jungen und diese meinen Bekannten und Freunden gezeigt.

    Alle kamen zu dem gleichen Ergebnis, dass mit dem Vaterschaftstest etwas nicht stimmte…

    Und sieht man die aktuellen Fotos des Jungen, auf der Homepage der GS, wird das immer mehr deutlich…

    Leider aber hatte auch die Freundin der Kindesmutter diese nicht davon überzeugen können…

    usw.

    Mit freundlichen Grüßen

  • O P E N P E T I T I O N

    „Endgültige Schließung der Jugendämter
    und
    völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie“

    (google+, „meine Beiträge“, Karin Rohmann)

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BAD SCHWALBACH – 22.05.2015 – Fall Frau Rohmann

    Frau Rohmann rief mich an und bat mich die Verlegung Ihres Gerichtstermines zu veröffentlichen.

    Aktenzeichen: 4 Ns – 1153 Js 32660/12 (Termin am 05.02.2015, Pflichtverteidigung durch Staatsanwalt a.D. Hans-Gero Schomberg, wurde aufgehoben)

    Neuer Termin zur Hauptverhandlung: Dienstag, 09. Juni 2015, 14:30 h, Raum 0.012
    Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124 in Wiesbaden. Einzelheiten zu Frau Rohmann sind auf Ihrem Google+ Profil einzusehen. Eine ausführliche Dokumentation durch Frau Rohmann zu Ihrem Fall ist hier auf Jugendaemter.com unter diesem Link zu finden.

    Bitte um reichliches kommen!!!

  • Hallo Redaktion,

    es muss dringend etwas gegen die Jugendämter unternommen werden, das ist richtig.
    Aber auch eine Frau Rohmann sollte eigentlich wissen das man Jugendämter weder abschaffen noch schließen kann. Dann würde der Kreislauf des Geldes zerstört.
    Und Geld will jeder haben. Mit oder ohne das schmutzige Geschäft mit Kindern.

    • Es ist lediglich ein Verwaltungsakt, diese Terrororganisation zunächst zu verbieten, dann schrittweise im Eiltempo die Filialen zu schließen. Der Bedarf an spezialisierten Kinderpsychologen wird dabei enorm hoch sein. Ich rede von Psychiologen und nicht von den Weißkittel-Kriminellen, die diesem schmutzigen Geldkreislauf angehören, insofern sie der Terrororganisation zuarbeiten.

      Sie behaupten als „mondschein“…was eine billige Art des Meinungsverkaufs darstellt und in keinster Weise Ernst genommen werden kann, ich sollte es eigentlich wissen. Und ich kann Ihnen nur bestätigen, daß ich es weiß. Aber nicht so, wie Sie es gerne hätten. Die Kreise, die der deutschen Terrororganisation Jugendamt.de angehören, beschränken sich nicht auf Deutschland, noch nicht einmal nur auf Europa, sondern sind über Verflechtungen mit weltweit operierenden kriminellen Vereinen und Stiftungen, in denen dieses schmutzige Geld kreist, verbunden.

      Wollen Sie den Kreislauf erhalten bleiben lassen, oder woher kommt Ihre Kapitulation vor der Wahrheit?

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.