Bad Schwalbach Jugendamt
Jugendamt Reingau-Taunus
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon: 0 61 24/5 10-0
Leitung
Dieter Kirschhoch
Telefon: 0 61 24/5 10-6 35
Fax: 0 61 24/5 10-6 41
E-Mail: dieter.kirschhoch@rheingau-taunus.de
Erzieherische Jugendhilfe ASD, PKD
Ewald Pätzold
Telefon: 0 61 24/5 10-7 61
Fax: 0 61 24/5 10-7 73
E-Mail: ewald.paetzold@rheingau-taunus.de
Jugendförderung, Amtsvormundschaft Wirtschaftliche Jugendhilfe
Richard Fischer
Telefon: 0 61 24/5 10-3 95
Fax: 0 61 24/5 10-7 23
E-Mail: richard.fischer@rheingau-taunus.de
Jugend- und Familienberatungsstellen Jugendhilfeplanung
Sven Hölzel
Telefon: 0 61 26/9 59 57-8 22
Fax: 0 61 26/9 59 57-6 97
E-Mail: eb_i@gmx.de
Horst Stockem
Telefon: 0 61 24/5 10-7 81
Fax: 0 61 24/5 10-1 87 81
E-Mail: horst.stockem@rheingau-taunus.de
Aussenstelle Rüdesheim
Am Eibinger Tor 14
65385 Rüdesheim am Rhein
Erzieherische Jugendhilfe
Ewald Pätzold
Telefon: 0 67 22/4 07-1 53
Fax: 0 67 22/4 07-1 24
E-Mail: ewald.paetzold@rheingau-taunus.de
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November 8th, 2008 um 17:45
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT RHEINGAU-TAUNUS – 06.11.08 – Schutz des Kindes steht an erster Stelle – Idstein und Jugendamt Rheingau-Taunus schließen einen Vertrag zum Wohle der Kleinsten
IDSTEIN Kinder, die scheinbar ohne Wissen der Behörden verhungern oder von den Eltern schwerste Misshandlungen erfahren: Fälle wie diese tauchen immer wieder in trauriger Regelmäßigkeit auf. Die Stadt hat jetzt mit dem Kreis-Jugendamt einen Vertrag zum zusätzlichen Kinderschutz geschlossen.
Die Namen Kevin und Lea-Sophie stehen dabei exemplarisch für eine Vielzahl von vernachlässigten und misshandelten Kindern. Nicht immer muss es so tragisch enden, doch auch die weniger schweren Fälle sollten nicht in Vergessenheit geraten.
Oft wird den Jugendämtern in solchen Fällen Versagen vorgeworfen – zu Recht? Dass nicht nur sie allein die Verantwortung zum Schutzauftrag des Kindes tragen, ist mittlerweile sogar gesetzlich verankert. Wie Jugendämter mit anderen Erziehungseinrichtungen sinnvoll zusammenarbeiten können, um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, darüber wollte die Stadt Idstein Erzieher aus verschiedenen Bereichen informieren.
“Das Problem ist größer, als wir wahrhaben wollen”, warnt Bürgermeister Gerhard Krum. Die Schwierigkeit sei, dass man nicht wisse, was sich hinter verschlossenen Türen abspiele. Umso wichtiger sei es, dass diejenigen, die in der täglichen Erziehungsarbeit im direkten Kontakt zu den Kindern stünden, für mögliche Alarmsignale sensibilisiert seien. Herbert Koch, Sozialdezernent und erster Stadtrat, machte dazu Mut: “Wir bevormunden nicht, aber wir mischen uns ein.”
Engmaschiger soll das Netz werden, so dass in Zukunft möglichst kein gefährdetes Kind mehr übersehen werden kann. Die Grundlage dazu findet sich im Gesetz, genauer im Paragraphen 8a des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), der im September 2005 in Kraft getreten ist. Welche Aufgaben dabei dem jeweiligen Jugendamt zukommen “und wo andere Erziehungsstätten mitwirken können”, erklärt Ewald Pätzold vom Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises.
Schnell wurde dabei deutlich: Nicht alle mit der Erziehung betrauten Institutionen haben dem Gesetz nach eine Schutzpflicht. Alle Vereine, die hauptsächlich mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, wie Sportvereine, trifft zumindest gesetzlich keine Schutzpflicht. Auch Schulen sind von dieser Aufgabe entbunden.
Wer dagegen zum Handeln verpflichtet ist, sind Kinder- und Jugendheime, Kindertagesstätten sowie die städtische Jugendpflege. Ihr grundlegender Auftrag leitet sich zwar direkt aus dem Gesetz ab, doch wie genau dieses Handeln im Einzelfall aussehen soll, wird in zusätzlichen Verträgen mit den Jugendämtern festgelegt. Idstein nimmt dabei im Kreis eine Vorreiterrolle ein. “Bis jetzt hat noch keine andere Gemeinde im Kreis einen Vertrag mit uns geschlossen”, lobt Pätzold.
Was fällt nun unter den Paragraphen? Die sogenannte “Kindeswohlgefährdung” ist immer dann anzunehmen, wenn eine Misshandlung vorliegt. Allerdings gibt es auch hier verschiedene Formen und Härtegrade, wie Pätzold erklärt: “Üblicherweise werden die Fälle in vier Gruppen eingeteilt: Physischer, psychischer oder sexueller Missbrauch sowie Vernachlässigung.” Diese Begriffe umfassen von nicht wetterfester Kleidung für das Kind bis zu schwersten Gewaltausbrüchen alle Spielarten von elterlichem Fehlverhalten.
Wichtig sind diese Unterscheidungen für die Erzieher in den verschiedenen Einrichtungen, die nun auch gefragt sind, das Gefährdungspotenzial abzuschätzen. “Nicht immer ist es sinnvoll, sofort das Jugendamt einzuschalten” , warnt Pätzold.
Denn dann laufe zwangsläufig eine ganze Maschinerie an Maßnahmen an, die im Einzelfall überflüssig sein könnten. Oft sei es sinnvoller, in weniger schweren Fällen das Gespräch mit den Eltern zu suchen, ihnen mögliche Anlaufstellen aufzuzeigen.
“Das sind alles Dinge, die Sie jetzt auch schon in ihrem Arbeitsalltag so umsetzen”, ist sich Pätzold sicher. Jetzt bekomme dieses Handeln lediglich eine feste gesetzliche Grundlage. Allerdings: Zu den neuen Aufgaben gehört auch, dass alle Maßnahmen schriftlich festgehalten werden müssen. Dazu wünscht sich der Experte einheitliche und standardisierte Fragebögen – nur so sei eine Erfassung sinnvoll. “Auf diese Weise wird kein Punkt vergessen und Fehlinterpretationen kann deutlich vorgebeugt werden”, versichert Pätzold.
Aus der Praxis mit eben dieser schriftlichen Datenerfassung kann Ulrike Bender vom Sozialpädagogischen Zentrum Kalmenhof berichten und gibt Entwarnung. Kein Papierkrieg oder übergroße Aktenberge erwarten die Einrichtungen, im Gegenteil: “Nur das Wichtigste wird erfasst. Bei uns hat das neue System zu einer verbesserten Meldekette geführt.”
Zum Vertrag zwischen Jugendamt und Stadt gehört auch, dass betroffene Erzieher in Zukunft auf Fortbildungen und andere Hilfestellungen hoffen können – alles, um das Kindeswohl so gut es geht zu schützen.
Quelle: main-rheiner.de – 06.11.2008 – Von Lisa-Leyla Öztürkoglu
Link zum Pressebericht: www .main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3503794