Rastatt Jugendamt



Jugendamt Landkreis Rastatt

  Engelstr. 39
  76437 Rastatt
  Telefon: 0 72 22/3 81-22 00
  Fax: 0 72 22/3 81-22 99

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Telefon: 0 72 22/3 81-22 01
Fax: 0 72 22/3 81-22 99
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Telefon: 0 72 22/3 81-22 07
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

Wirtschaftliche Hilfen
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Telefon: 0 72 22/3 81-22 02
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

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Telefon: 0 72 22/3 81-22 37
Fax: 0 72 22/3 81-22 99
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

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Robert-Koch-Str. 8
77815 Bühl
Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 0 72 23/98 14-22 40
Fax: 0 72 23/98 14-22 96

Außenstelle Gaggenau
Hauptstr. 36 a
76571 Gaggenau
Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 0 72 25/9 88 99-22 38
Fax: 0 72 25/9 88 99-22 97

Jugendamt Stadt Rastatt
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76437 Rastatt
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Leitung
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Fax: 0 72 22/9 72-3 76
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Soziale Förderung
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Telefon: 0 72 22/9 72-3 82
Fax: 0 72 22/9 72-3 76
E-Mail: familie@rastatt.de

Finanzielle Förderung
Franziska Kohmann
Telefon: 0 72 22/9 72-3 80
Fax: 0 72 22/9 72-3 76
E-Mail: familie@rastatt.de

Jugendförderung, Kita
Jörg Böhmer
Telefon: 0 72 22/9 72-4 08
Fax: 0 72 22/9 72-3 76
E-Mail: familie@rastatt.de

Planung und Koordination
Manfred Caliebe
Telefon: 0 72 22/9 72-3 95
Fax: 0 72 22/9 72-3 76
E-Mail: familie@rastatt.de

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9 Kommentare zu “Rastatt Jugendamt”

  1. Silvia Poitinger schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe einiges über das Jugendamt aus ganz Deutschland erfahren.Ich finde das eine sehr große schweinerei!
    Wir sind auch ein Fall,wo für unrecht unsere Kinder aus der Familien gezogen wurden.Bitte überprüfen sie das.wir lieben unsere Kinder und unsere Kinder sind Wunschkinder.Unsere Kinder haben alles bekommen,was sie brauchen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Silvia und Herr Raimund Poitinger

  2. Trixi Lange schrieb:

    Nach einem Wechsel von Karlsruhe nach Rastatt, war ich schwer enttäuscht, dass mein Sachbearbeiter stehts schlecht zu erreichen war (besetzt, nicht anwesend, keiner abgenommen, keine Fax möglich, kein Rückruf erhalten).

    Das ist frustrierend, besonders wenn es um dringende Angelegenheiten geht!

    (ich habe ausversehen den Artikel mit einem Stern bewertet, die Bewertung bezieht sich natürlich auf das Amt)

  3. Katharina Thiesfeld schrieb:

    Also ich habe bis jetzt keine guten Erfahrungen mit dem Jugendamt in Rastatt gemacht. Vor fast 3 Jahren bin ich hier her gezogen und habe nur Ärger und Frust.
    Die bekommen es nicht mal hin den Erzeuger sein Unterhalt zu berechnen…
    Und die liebe, nette Sachbeiterin wegen Kingergartenzuschuss hält es nicht mal für nötig “Guten Tag” oder sowas zu sagen.Es ist der Hammer wie man dort behandelt wird.Heute musste ich mir anhören das es ja mein Kind ist der im Kiga ist (und ich nicht weiss wie ich es zahlen soll, weil es Jugendamt net zahlt) und nicht ihrs.
    Sowas muss man sich anhören.
    Da wird man echt wie es Letzte behandelt. Wo sind wir denn hier ?
    Ich bin echt enttäuscht.
    Da kommt man sich vor wie wenn man eine ansteckende Krankheit hat.

  4. Silvia&Raimund Poitinger schrieb:

    Sehr geehrte Herr Hills,

    Ich finde das eine sehr grosse Schweinerei,was ihr mit uns macht.Ihr sagt,die Kindesmutter sei angeblich
    Erziehungsunfähig.Kennt ihr uns So gut,das ihr sowas behauten können?Die Kindesmutter liebt ihre Kinder
    über alles auf der Welt .
    was soll ich nur tun,ohne meine kinder? mir fällt die Decke auf den Kopf. ich bin z.B. Wieder schwanger
    und kann keine Strassebahn fahren.Wir wollten den Kontakt in Rastatt machen aber ihr lehnt es ab
    ohne begründung.Das ist alles nicht normal.Ich werde vor das Verwaltungsgericht gehen.

  5. pueppi schrieb:

    Hallo an alles Mütter die ihre Kinder weggenommen bekommen haben ….
    ich finde es sehr gut das das Jugendamt sich um die kinder sorgt und wenn das jugendamt der meinung ist das die eltern nicht in der lage sind die kinder zu betreuen dann wird das wohl der wahrhiet entsprechen ,ich habe selber 2 kinder die immer nocjh bei mir sind …. 13 und 17 jahre alt .mütter denkt mal drüber nach was ihr so falsch gemacht hat niemand wird kinder aus einer familie reisen wenn es keinen grud dafür gibt also erst denken dann reden ……. lg dat püppi

  6. F. Mahler schrieb:

    Hallo Püppi,
    ich zitiere Dich mal: “….also erst denken dann reden….”
    Findest Du nicht auch, daß das nicht nut für andere, sondern auch für Dich gelten sollte?
    Ich lege noch einen obendrauf und sage:
    erst erkundigen, dann denken und dann erst reden.
    Wenn Du überhaupt nicht weißt, ob jemand irgendetwas falsch gemacht hat, solltest Du derartiges auch nicht behaupten.
    Hättest Du Dich erkundigt, wüsstest Du sicherlich, daß es sehr wohl immer einen Grund gibt, ein Kind aus seiner Familie zu reißen, daß´dieser Grund aber sehr oft weder mit dem Verhalten der Eltern, noch den Bedürfnissen und Rechten des Kindes übereinstimmt.
    Eher schon z.B. mit Profitinteresse, Karriere, oder einfach Angst vor dem Vorgesetzten. Gibt noch ein paar Gründe mehr, die man weder den Eltern, noch dem Kind zum Vorwurf machen kann.
    Mit:”dann wird das wohl der Wahrheit entsprechen” kann man auch so Dinge begründen, wie “wenn der Henker einem den Kopf abschlägt, wird das wohl richtig sein, ist ja sein Job”.

  7. D. Förster schrieb:

    Sehr geehrte Fr. Thiesfeld,

    nicht nur in Rastatt sind die Damen und Herren vom Jugendamt unfähig ihren Job zu machen, auch in Friedrichshafen legen die einem auch nur Steine in den weg, und sind noch nicht einmal fähig den leiblichen Vater meines Stiefsohnes (der 13.10.2010 geboren) auswendig zu machen wegen dem unterhalt usw.!
    Meine Lebensgefährtin (die Mutter meines Stiefsohnes) und ich hatten zusätzlich noch eine Pflegehilfe beantragt, und statt das mal zu bearbeiten nehmen die uns den kleinen weg bzw. holen den kleinen aus’m Krankenhaus, der musste da drin sein, da er als Früchen auf die Welt gekommen ist, und stecken den kleinen gleich in eine Pflegefamilie!
    Meine Lebensgefährtin und ich haben uns entschlossen, um den kleinen zu kämpfen, auch wenn’s ggf. vor Gericht gehen sollte, wir verstehen bei “Kindesentzug” keinen Spass!!!!

  8. XXL schrieb:

    Abhilfe ist in Anmarsch

    Nach Rücksprache mit einem Herrn STOLL (ohne Vorname) teilte uns dieser mit, dass er unser Anschreiben nicht beantworten wird und beendete das gespräch ohne Verabschiedung.

    Keine Antwort ist Antwort genug für uns.

    Was Herr Stoll vergessen hat, dass er privat bis 3. generation dafür haften wird, denn:

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!

    Somit ein Eingeständnis für die Willkür an Kindern und Eltern aus dem deutschen Volk!

    Kostenrechnungen werden an diesen Herren noch zugestellt. Ebenso ergeht ein Strafantrag nach Den Haag.

    Freundliche Grüße

    http://www.staseve-mh.de.tl

  9. XXL schrieb:

    !!! AB dem 09.05.2012 verlieren ALLE BEAMTEN ihre RECHTE !!!

    nur noch auf Artikel 73, 74, 75 lt. 2. Bundesbereinigungsgesetz …

    Wie bereits bekannt, hat das Grundgesetz seine territoriale Gültigkeit durch den Einigungsvertrag (Artikel 4 Ziffer 2) verloren (vgl. auch BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

    Mit diesem Verlust der Grundrechte geht auch der Verlust des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG einher, was bedeutet, dass einerseits Privatpersonen, die sich als Richter ausgeben “Gerichtsverhandlungen” ohne grundgesetzliche oder völkerrechtliche Legitimation durchführen.

    Andererseits kann seit dem Einigungsvertrag auch nicht mehr davon die Rede sein, dass eine Ordnung i.S.d. ehem. Artikel 20 GG besteht. – Diese Ordnung wurde beseitigt.

    Dies wiederum hat zur Folge, dass sich seit 1990 keine ordentlichen Staatsgerichte, sondern ausschließlich Scheingerichte als unstatthafte Ausnahmegerichte etabliert haben, die – wenn es politisch oder seitens der Besatzer opportun erscheint – ihre Scheinurteile so verfassen, dass es vg. Klientel genehm ist.

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
    G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 16 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; Geltung ab 01.04.2009, abweichend gelten die §§ 25 und 50 ab 20.06.2008
    FNA: 2030-1-9; 2 Verwaltung 20 Allgemeine innere Verwaltung 203 Recht der im Dienst des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen 2030 Beamte

    Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 29 Gesetze verweisen aus 34 Artikeln auf Beamtenstatusgesetz

    Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

    § 21 Beendigungsgründe
    § 22 Entlassung kraft Gesetzes
    § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
    § 24 Verlust der Beamtenrechte
    § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
    § 26 Dienstunfähigkeit
    § 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
    § 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
    § 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
    § 30 Einstweiliger Ruhestand
    § 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
    § 32 Wartezeit

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