Offenburg Jugendamt
Jugendamt Ortenaukreis
Badstr. 20
77652 Offenburg
Telefon: 07 81/8 05-13 78
Fax: 07 81/8 05-97 50
Leitung
Martina Walter
Telefon: 07 81/8 05-13 77
Fax: 07 81/8 05-97 50
E-Mail: jugendamt@ortenaukreis.de
Amt für Soziale und Psychologische Dienste
Monika Strauß
Telefon: 07 81/8 05-14 45
Fax: 07 81/8 05-97 77
E-Mail: sozialedienste@ortenaukreis.de
Außenstelle Lahr
Langemarckstr. 11
77933 Lahr
Volker Kreikenbaum
Telefon: 0 78 21/9 54 49-21-31
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Außenstelle Wolfach
Hauptstr. 40
77709 Wolfach
Ingolf Baumgartner
Telefon: 0 78 34/9 88-31 44
Fax: 0 78 34/9 88-31 60
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April 28th, 2010 um 08:11
Das Jugendamt Offenburg kann man schriftlich darauf hinweisen, daß ein Kind, dem Unterhalt zusteht, den das Jugendamt Offenburg, trotz Zahlungsfähigkeit über 12 Monate lang nicht eintreeiben konnte ( wollte ), ab sofort keine Kleidung und auch bzgl. Nahrung absolute Mangelerscheinungen hat.
Das interessiert dort kein Mensch. Weder eine Antwort, noch eine geeignete Vollstreckungsmassnahme wurde eingeleitet. Es hat auch niemand nachgeschaut, wie es dem namentlich bekannten Kind, für das das Jugendamt die Beistandschaft hat, überhaupt geht. Offenbar glaubt man es nicht, wenn jemand mitteilt, das ein Kind hier nichts mehr zu essen hat.
Dieses Amt ist für mich das unverantwortlichste, das ich je gesehen habe. Muss man erst auch im Ortenaukreis ein verhungertes Kind auffinden, bis sich in dem Saftladen etwas ändert?
Mai 6th, 2010 um 15:03
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT OFFENBURG – 06.05.2010 – Ärger wegen altem Eintrag in Akte des Jugendamtes – Großvater klagte gegen Ortenaukreis
Ein Großvater hat gegen den Ortenaukreis geklagt weil er möchte, dass ein alter und widerlegter Eintrag beim Jugendamt keine Verwendung mehr findet. Auslöser war die Frage der Pflegschaft für die kleine Enkelin.
LAHR/FREIBURG. Eine Behörde in der Zwickmühle: Da erfährt das Jugendamt in Lahr 2007 von der Mutter eines zweieinhalbjährigen Mädchens, dass das Kind keinesfalls zu seinen Großeltern in Pflege gegeben werden dürfe. Sie erklärt, dass sie als 13-Jährige von ihrem Vater sexuell genötigt und misshandelt worden sei. Er habe auch die Mutter geschlagen und sei Alkoholiker. Dieser Vorwurf wiegt schwer, und deshalb entscheidet sich das Jugendamt dazu, das Mädchen nicht zu den Großeltern, sondern in eine Pflegefamilie zu geben.
Die Großeltern, insbesondere der Großvater, der sich keiner Schuld bewusst ist, beginnen daraufhin einen Kampf um ihre Enkelin, den sie nach über einem Jahr gewinnen. 2008 entscheidet ein Familiengericht, dass sie die Pflegschaft für ihre Enkelin übernehmen dürfen. Die Enkelin darf endlich zu ihnen: Wenige Wochen vor der Entscheidung des Familiengerichts hatte die Tochter mit einer eidestattlichen Versicherung sämtliche Vorwürfe gegen ihren Vater zurück genommen. Sie gab nun an, dass sie die Vorwürfe im Alter von 13 Jahren frei erfunden habe, um aus dem Elternhaus zu ihrem älteren Freund ziehen zu können. Tatsächlich war 1994 ein Verfahren gegen den Vater eingeleitet worden, und, nachdem die Vorwürfe nicht beweisbar waren, vom Amtsgericht Lahr eingestellt.
Genau das ist es, was den Großvater heute noch auf die Palme bringt: Da werde ein Verfahren gegen ihn offiziell eingestellt und das Jugendamt kümmerte es nicht, weil seine Tochter ihre schweren Vorwürfe 2007 wiederholte. Was soll das Jugendamt tun? Es kann die Informationen der Tochter nicht unter den Tisch fallen lassen, wenn es zum Wohl ihres Kindes entscheiden soll. Als Aktennotiz sind die Vorwürfe gespeichert, auch wenn ihr Wahrheitsgehalt weder bewiesen noch widerlegt ist. Den Großvater jedenfalls ärgert es, dass die Behörden immer wieder mit dieser alten und für ihn erledigten Missbrauchsgeschichte angefangen haben. Deshalb hat er Ende 2008 Klage gegen den Ortenaukreis beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben. Den Behörden solle untersagt werden, erneut zu behaupten, dass er seine Tochter missbraucht und misshandelt habe.
Jetzt hat die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts entscheiden. Für den Großvater ein wichtiger Tag. Das war seinen zum Teil recht emotionalen Einwürfen deutlich anzumerken. Vorsitzende Richterin Kraft-Lange reagierte gelassen. Es ist für den juristischen Laien schwer zu verstehen, dass der auf Unterlassung beklagte Ortenaukreis tatsächlich nie behauptet hatte, dass der Kläger seine Tochter misshandelt habe. Er hatte in amtlichen Schreiben, auch an das Familiengericht, stets nur die Aussage der Tochter zitiert. Damit drohte die Klage des Großvaters mangels einer Behauptung zu scheitern. Wo keine Behauptung ist, kann auch keine untersagt werden. Gleichwohl sah die Richterin Raum für eine gütlichen Vergleich: dass sich der Ortenaukreis verpflichte, in Zukunft das Zitat der Tochter nicht mehr ohne ihre widerrufende eidesstattliche Versicherung weiterzugeben. Für Justiziar Walter Bauer vom Landkreis kein Problem. Nach einer Verhandlungspause hatte auch Rechtsanwalt Gerold Knobl seinen Mandanten davon überzeugt, dass dieser Vergleich das Richtige sei. Zuvor hatte Knobl noch angeregt, für den Fall, dass sich die Behörde nicht daran halte, eine so genannte Unterwerfungsklausel aufzunehmen. Das bedeutet, dass für ein Nichtbeachten des Vergleichs Geldbußen bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft angedroht werden. Da aber widersprach die Richterin: Bei Behörden gehe man davon aus, dass sie sich an Vereinbarungen halte. Und im Übrigen, fügte sie schmunzelnd hinzu, wen solle man in Ordnungshaft stecken? Etwa den Landrat? Damit hatte sie die Lacher auf ihrer Seite und das Eis war gebrochen. Den von der Kammer vorgeschlagenen Vergleich akzeptierten beide Seiten.
Quelle: badische-zeitung.de – 03.05.2010 – Von Peter Sliwka
link zum Pressebericht: www .badische-zeitung.de/lahr/grossvater-klagte-gegen-ortenaukreis–30554491.html
Juli 26th, 2010 um 07:32
also ich bin nicht begeistert,
wir mussten dahin weil eine stalkerin ein brief ans jugendamt geschrieben hat in der hoffnung da wir unser kind weggenommen bekommen damit sie meinen mann bekommt.
die vorwürfe waren haltlos und lächerlich.
wir sind zu dem termin wo gesagt wurde unsere kind redet nicht genug und wäre nicht genug entwickelt.
wir haben uns direkt einen arzt termin geholt der arzt hat das ganze wiederlegt gesagt das das kind seinem alter entsprechend entwickelt und gefördert ist und hat das dem jugendamt auch so mittgeteilt aber es ist einfach keine ruhe jetzt kommt noch einer hier her usw.
das jugendamt meinte unser kind wäre zu nervös etc.der kinderarzt hat gesagt das wäre normal es gebe kein kind mit 2 jahren das ruhig in der ecke sitzt es wäre ein ganz NORMAL entwickeltes kind.
ich finde man sollte sich mit fällen beschäftigen wo es kindern wirklich richtig schlecht geht es ist zwar ok das die leute vorbei kommen sollen und wenn sie noch eine bestätigung vom arzt wollen aber dann muss ja auch mal gut sein es gibt so viele kinde die wirklich hilfe brauchen und die sie dann nicht bekommen weil sich dann mit anderen sachen aufgehalten wird die eigentlich abgeschlossen sind.
Juli 29th, 2010 um 01:14
Hallo Serenity,
da viele Kinderklaugeschichten so ähnlich anfangen, wie Deine, solltet Ihr bei Kontakten mit, Besuchen vom JA vorsichtshalber einem Beistand hinzuziehen.
Die Feststellungen des Arztes auf jeden Fall attestieren lassen.
Die vorher erfolgten Behauptungen des JA sind sehr bedenklich.
Gruß……F. Mahler
Januar 23rd, 2011 um 21:38
Das Jugendamt Wolfach ist sicher die Behörde in Baden-Württemberg, die als erste geschlossen werden könnte und keiner würd’s merken. Bei mir haben die eine jahrelange Umgangsvereitelung wissend mitgetragen und NICHTS unternommen. Zuerst für alles zuständig, nachher für nichts verantwortlich und dann nicht mal mehr Post öffnen wollen (Herr La., so eine Frau Ha.-Doppelnamen war auch mit im Spiel). Mega-Pfeifen, ausbuchen, entlassen, am besten hinter Malatya in einen Steinbruch deportieren.
Februar 20th, 2012 um 13:06
Hallo wer hat Erfahrungen mit dem Offenburger Jugendamt insbesondere Pflegeelternschaft.
In einem Fall des Jugendamtes Offenburg, bekam eine junge Familie aus dem Ortenaukreis einen weiblichen Säugling einige Tage nach dessen Entbindung, zur Pflegschaft. Die Eltern des Säuglings, die Mutter Boarderlinerin, der Vater ADHS mit hohem Gewaltpotenzial, beide zu diesem Zeitpunkt in Behandlung, durften Ihre Tochter regelmässig bei den Pflegeeltern besuchen. Allerdings gestalteten sich die besuche der Eltern immer mehr als sehr anstrengend; da die Mutter keinerlei Bindung oder gefühl zu Ihrem Kind hatte. Die Versorgung der Kleinen durch die Mutter wahr zu keinem Zeitpunkt als nur annähernd akzeptale zu sehe. Gab es zb. Vorfälle, indene die Mutter Den Säugling auf einer Eckbank einfach ablegte um Ihrem Zigarettengenuß nachgehen zu können. Dem Kind wurden Beinchen abgedrückt oder der Kopf des Säuglings so fest an die eigene Brust gedrückt, das dieser keine Luft mehr bekam. In allen Fällen war das Einschreiten der Pflegemutter notwendig. Das Jugendamt Offenburg wurde immer über die Vorfälle und Äusserungen der Eltern die bei den Besuchen gefallen waren informiert. Auch hier einige Beispiele: Aussagen der Mutter über den Zeitpunkt enn Sie Ihre Tochter wieder bei sich zuhause hat:
- die Haare müsstn gefärbt werden, weil die Kleine einen leichten Rotstich habe der absolut nicht gewünscht ist. Aber es logisch sei, da die Mutter in der Schwangrschaft sich die Haare rot färbte und dies sich jetzt vererbt hätte.
- dann rauche ich ein oder zwei Zigaretten täglich weniger und dann bekommen der Lebensgefährte und die Mutter, das Kind schon ernährt.
- Die Pflegemutter soll der leibl. Mutter einen Schnellkurs in Babypflege geben, damit die Mutter beim Jugendamt “glänzen” kann. Danach spielt es eh keine Rolle mehr.
- am Besten wäre, die Pflegeeltern, 26/27 Jahre alt, adoptieren die leibl. Mutter 25 Jahre und nehmen diese in Ihrem Haus mit auf. Somit kann die Pfegemutter den Säugling auf Dauer großziehen und wenn das JA kommt, kann man denen für die Std. was schönes vorspielen. Danach darf die Pfelegemutter wieder Mama für den Säugling sein.
- Als Boarderlinerin stecke ich die Damen vom JA eh in die Tasche, mir kann keiner was, und ansonsten können mein Lebensgefährte und Ich auch ganz anders.
Die Mutter, die in Behandlung in der Psychatrie war, ist dort durch ihr agressives Verhalten, gegen Pflegepersonal aufgefallen.
Die Pflegeeltern haben nach mehrfachem Berichten an das Jugendamt OG, und vielen nicht eingehaltenen Terminen des Jugendamtes, das Jugendamt darauf hingewiesen, das wenn jetzt keine Reaktion Ihrereseits käme, man die Polizei darüber unterrichtet und Anzeige gegen diese macht.
Aufgrund dieser Aussagen gegenüber dem Jugendamt OG, drohte dieses, sollte diese Anziege gemacht werden, würde man den Pflegeeltern den Säugling sofort entziehen und den dort lebenden 14 Jährigen weibl. Teenager in Pflege ebenfalls.
Ansonsten hat keine Korrespondenz zwischen Pflegeeltern und JA oder leibl. Eltern stattgefunden.
Da die leibl. Eltern, nach diesen Berichten ans JA, den Pflegeeltern mitteilten das Sie Ihre Kleine früher zurückbekommen als mit JA besprochen, sahen die Pflegeeltern aus Schutz des Säuglings ( 5Monate in der Pflegefamilie)sich verpflichtet Anzeige gegen die Eltern zumachen um zu vermeiden das Die Eltern unbeaufsichtigt mit dem Kind sind.
Der Säugling wurde der Pflegefamilie wie angedroht sofort entzogen und mit der leibl. Mutter ins Haus des Lebens untergebracht. Das Ziel der Pflegeeltern, das kleine Mädchen in Obhut zu wissen auch wenn der Schmerz darüber, die Kleine abgeben zu müssen sehr groß war, war erreicht.
Mittlerweile, möchten die Pflegeltern ein Kind Adoptieren und hatten diebezüglich auch schon Kontakt mit dem Kinderschutzbund/ Haus des Lebens.Auch dieser wurde über die Vorfälle mit dem JA von den Pflegeltern informiert. Genau wie die Polizistin, der Staatsanwalt und die Kinderärztin die in dem Fall integriert waren, äusserte sich die Dame positiv zu dem Einsatz der Pflegeeltern für den Schutzlosen Säugling.
Allerdings sieht die begeisterung diesen jungen Pflegeelternpaar nach Aussagen einer der JA- Mitarbeiterinnen, wie folgt aus. Man äussert Bedenken, da ja nach Aufnahme eines Säugligs bei Adoption, die leibl. Eltern 8 Wochen Bedenkzeit haben Ihr Kind zurück zu holen. Erst nach dieser Zeit ist die Adoption vollstreckt.Nun könnte der Familie die adoptieren möchte ja nach 8 Wochen einfallen, aus Schmerz und Angst den zweiten Säugling zu verlieren,auch Anzeige gegen die leibl. Eltern zu machen. So zumindest war die Aüsserung der JA- Mitarbeiterin Fr. Schw. gegenüber Adoptionsdame.
Ob die junge Familie, nun vollständig eine Adoption abhaken kann steht in den Sternen. Das JA hat sich aber dagegen ausgesprochen und als Pflegeeltern wird diese Familie kein Kind mehr bekommen.
Der Teenager lebt immer noch in diesem Haushalt der Pflegefamilie, weil die leibl. Mutter dieses Mädchens darauf beseht und das JA keinerlei Handhabe auf das Mädchen hat, da die Mutter, wie im ersten Fall des Säuglings L. die vollen Rechte haben,weil beide von sich aus die “Hilfe” des JA aufgesucht haben.
Dieser ganze Fall, der sich letztes jahr abspielte, macht alle Betroffenen mehr als stinkesauer. Hat das JA sich bis zu der Zuspitzung der Vorfälle zu keinem Zeitpunkt über das Wohlbefinden, was zu keinem Zeitpunkt in Gefahr war, bei den Pflegeeltern erkundigt oder besuche vorgenommen. Selbst auf dringendes Bitten der Pflegeeltern um Gespräch, wurden Termine rar vergeben und eingehalten.
Die Vorfälle/ Äusserungen die in dieser Pflegefamilie passiert oder getätigt wurden, konnten durch die gute Freundin der Pflegemutter teilweise durch selbsterleben unterstrichen und verstärkt werden. Auch darüber wurde das JA informiert.Es wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Als es dann zur Anzeige ging und die Pflegemutter, Zeugen angeben musste, nannte sie auch Ihre Freundin, die die Tochter eines Kripoleiters im ortenaukreis ist. Die Freundin wurde nie zu einer zeugenauassage bestellt und die Reaktion des JA auf die Information das es sich bei der freundin um die Tochter eines Kripoleiters handelt war mehr als auffällig. Die Pflegemutter wurde darauf hingewiesen das diese Auskunft über die Herkunft/ Verbindung als Tochter zur Polizei verschwiegen wurde und warum dies nicht angegeben wurde. Ich frage mich nur, was macht das für ein Unterschied, woher man abstammt oder familienzugehörig ist. Die JA – Mitarbeiterinnen, versuchen jetzt Ihr Amt “auszunutzen” indem sie couragierten Pf.eltern eine Adoption erschweren, wenn nicht sogar, versauen. Würden sie Ihren Einsatz zum Wohle der Kinder wörtlich nehmen und keine Rachereaktionen, dann wäre es im ersten Fall, garnicht zur Anzeige gekommen. Aber wenn man als Pf.eltern schon keine Zusammenarbeit mit dem JA erwarten kann und man selbst agieren muss aus Angst um das Kind, dann sind solche Leute doch wirklich mehr als Fehl am Platz.
Man muss nur Nachrichten schauen um mitzubekommen wie Tatenlos und uninteressiert JÄ bundesweit “arbeiten”. Wie Pflegeeltern ausgesucht werden?! Nenne ich doch nur mal den Methadonfall des 12 Jährigen Mädchens. Von einer Drogenfamilie in eine Drogenfamilie und keiner wollte und konnte was wissen. Erst aufgrund dieses Falles wurde alle Pflegeeltern überprüft und 50 weiter Fälle wurden aufgedeckt, in denen Kinder bei FALSCHEN UNQUALIFIZIERTEN Pflegeeltern unterkamen.
Leute macht die Augen auf, lieber einmal zuviel zur Polizei als zu wenig. Meldungen beim JA machen wirklich keinen Sinn. Beobachtet auffällige Kinder aus dem Bekanntenkreis oder engerem Umfeld, macht Notizen. Meldungen an JÄ NUR schriftlich, nie mündlich, damit ihr wenns darauf ankommt was in den Händen habt und euch das Wort nicht im Mund umgedreht wird.Aussagen von Ämtern oder Zusagen und vereinbarungen schriftl. geben lassen.
Habt kein Obrigkeitsdenken mehr,ob Ärzte oder solle Beamten nutzen allzuoft Ihre Positionen aus, leider nicht zum Positiven.
Über Feedback, gerade was Mitarbeiter des JA- OG angeht, oder ähnlich Vorfälle, bzw Schwierigkeiten in ” Zusammenarbeit” mit dem JA oder sogar auch weitere Anzeigenvorfälle.
Habt Courage und Rückrad, jedes Kind in Not oder potentielles Gefahr ist wert hinzuschauen und dafür einzustehen. Weil die die dafür bezahlt werden es offensichtlich viel zu wenig tun. Danke!!!