Naumburg Jugendamt



Jugendamt Burgenlandkreis Naumburg

  Schönburger Str. 41
  06618 Naumburg
  Telefon: 0 34 45/73-0
  Fax: 0 34 45/73-13 36
  E-Mail: E-Mail: jugendamt@blk.de

Leitung
Ursula Kühn
Telefon: 0 34 45/73-13 12
Fax: 0 34 45/73-13 36
E-Mail: jugendamt@blk.de

Sozialer Dienst
Martina Csiszar
Telefon: 0 34 45/73-13 31
Fax: 0 34 45/73-13 36
E-Mail: m.csiszar.jugendamt@blk.de

Amtsvormundschaften
Christine Karnapke
Telefon: 0 34 45/73-12 00
Fax: 0 34 45/73-13 36
E-Mail: c.karnapke.jugendamt@blk.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kita
Angela Fohl
Telefon: 0 34 45/73-13 10
Fax: 0 34 45/73-13 36
E-Mail: jugendamt@blk.de

Sozial- und Jugendhilfeplanung
Lutz Dathe
Telefon: 0 34 45/73-13 22
Fax: 0 34 45/73-13 36
E-Mail: l.dathe.dezernat3@blk.de

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6 Kommentare zu “Naumburg Jugendamt”

  1. Rainer Jander schrieb:

    Sehr geehrte Mitarbeiter,
    die Vorgänge, die ich schildere sind trauriger Alltag, in diesem Land.
    Ich habe meine Tochter seit knapp drei Jahren, nicht mehr gesehen. Meine EXfrau hat die Auffassung, das der leibliche Vater nicht so wichtig, für “Ihr” KInd ist. Damit bekam Sie noch das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

    - “…der durch die europäische Menschenrechtskonvention geschützte Anspruch der Eltern und der Kinder auf Umgang miteinander, wird durch das Jugendamt, die Richterin (1. Instanz) seit 2 1/2 Jahren mal eben außer Kraft gesetzt. Wodurch es zu einer schweren stationär behandelbaren psychischen Deprivation, bei meiner Tochter Pauline gekommen ist.

    Wenn man sich vergegenwärtigt, dass eine Aussetzung des Umgangsrecht einen wesentlich gravierenderen Eingriff in die Elternautonomie darstellt als ein Entzug des Sorgerechts und deshalb eigentlich als die faktisch schärfste Intervention des Staates ins Elternrecht angesehen werden muß, dann wird deutlich, daß diese häufigste gerichtliche Regelung bei Elter- Kind- Entfremdung nicht nur an den wahren Bedürfnissen des Kindes vorbeigeht, sondern den ohnehin bereits ausgegrenzten Elternteil nun noch ein weiteres Mal bestraft. In jedem Fall kann dies keine Lösung, auch keine Teillösung sein.
    Vorrangiges Ziel jeder staatlichen Intervention muß es vielmehr sein, den Betreuungselternteil zu befähigen, seine Trennung endlich zu verarbeiten, mindestens im ersten Schritt zu bearbeiten. Wenn dies gelingt, wird sich das Syndrom umgehend auflösen. Insofern geht es bei eltern- Kind- Entfremdung nicht um eine isolierte Hilfe für das Kind allein. Aus systemischer Sicht ist es lediglich Symptomträger für die “kranke” Beziehung eines Erwachsenen zu seinem früheren Partner.
    Insofern wäre es mit Abstand das Beste, wenn die Eltern gemeinsam eine Trennungsberatung aufsuchten, um dort an ihrer “Verabschiedung” zu arbeiten. Doch das setzte Bereitschaft, vor allem aber Einsicht voraus, und die ist so gut wie nie zu erwarten.

    Der Unterschied für das Kind ist, das mit einem Wechsel in den Haushalt, des ausgegrenzten Elternteiles, es mit dem Zusammenlebt, der sein Erziehungsveralten an den Grundlegenden Bedürfnissen von Kindern ausrichtet.

    Deshalb kommt es bei allen nachfolgenden Überlegungen entscheidend darauf an, daß sämtliche Verfahrensbeteiligten – allen voran die Juristen – fest davon überzeugt sind, daß die Ablehnung eines Elternteiles keinen “freien Willen” eines Kindes widerspiegelt, sondern Signal für einen psychischen Mißbrauch und damit für eine erhebliche Kindeswohlgefährdung ist.
    Das Kind hat einen Rechtsanspruch, nach SGB 8 , auf den Schutz der zweiten Elternbeziehung, durch das Jugendamt.
    Bei Hinweisen auf Kindeswohl-Gefährdung hat das Jugendamt, auch eine Strafrechtliche Wächterfunktion, die ja offensichtlich nicht wahrgenommen wurde, sonst hätte meine Tochter ja keinen Schaden.
    Und jetzt will niemand verantwortliche dafür sein.
    Ich habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet- Umgang habe ich trotzdem nicht- nicht mal über die Feiertage- in welchen Land leb ich? Wo man Kindern eine Schaden zufügen kann und, derjenige der Verantwortlich ist bekommt die Personensorge?
    Meine Tochter hat eine Ergänzungspflegerin ,die den Auftrag eines der höchsten deutschen Gerichte bekommt , den Umgang wieder herzustellen und sich nicht darum schert??
    Ich glaube nicht, das ich ein trauriger Einzelfall bin, im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt)

    Ich möchte ausdrücklich Scheidungsvätern abraten sich an das Jugendamt Naumburg zu wenden.

    PS: In der letzten Verhandlung wurde das Jugendamt aus meinem Fall genommen. Der Vormund meiner Tochter hat 80 KInder zu betreuen, ist nach eigener Einschätzung auch fachlich garnicht in der LAge gewesen, die Ergänzungspflegschaft durchzuführen…

    mit Hochachtung vor Ihrer Arbeit
    Rainer Jander
    06667 Leißling
    Am Marktwege 31a

  2. Alex schrieb:

    Wenn man sowas Liest läüft es mir Eiskalt den Rücken runter, bei sowas sollten sich mal die Parteien einschalten, ein Meilenstein unter ist laut Quelle Spiegel:
    Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Ihre Benachteiligung sei diskriminierend – jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.

    Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Ihre Schlechterstellung gegenüber verheirateten oder geschiedenen Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

    Die Entscheidung fiel in der kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.

    Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.

    Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. “Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt.”

    Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter – anders als verheiratete – in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen, also vor allem gerichtlich einklagen.

    In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung akzeptiert, dass damit ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern um das Sorgerecht vermieden werden könne, der dem Kindeswohl eher schade. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.

    In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht

  3. Alex schrieb:

    Auch mal eine Interessante Geschichte :

    Monika H. (Name geändert) mit einem Foto ihres Sohnes. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für den Zehnjährigen entzogen.

    Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos

    MÜNCHEN – Für Monika H. (Name geändert) ist es ein unvorstellbarer Schock aus heiterem Himmel. Gerade noch hat ihr Sohn vor dem Familiengericht erklärt, dass er bei ihr bleiben und nicht zum Vater ziehen will. Nur Minuten später fühlt sich die Mutter „wie in einem schlechten Film“: Der zehnjährige Bub wird ihr weggenommen, das Sorgerecht auf den Vater übertragen. „Ich durfte nicht einmal mehr mit ihm sprechen“, berichtet Monika H. fassungslos.

    Die Beziehung von MonikaH. und dem Vater des Buben war vor eineinhalb Jahren gescheitert, Monika H. zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und meldete ihren Sohn Martin in einer neuen Schule an. Das Sorgerecht für den Buben hatten beide Eltern. Das Problem: „Trotz mehrfacher Umgangsvereinbarungen konnte der Vater sein Kind in eineinhalb Jahren nur fünf Mal sehen“, so eine Gerichtssprecherin.

    Nach diversen Auflagen, Mediationsversuchen und der Einschaltung einer Beratungsstelle sowie einer Umgangspflegerin schuf die Richterin bei der Verhandlung vergangene Woche völlig überraschend für Monika H. und ihre Anwältin Fakten. Der Bub wurde ins Richterzimmer gebracht („Eingesperrt“, sagt seine Mutter). Das Sorgerecht in Bezug auf Aufenthalt, Gesundheitsfürsorge und Schule wurde auf den Vater übertragen. Der konnte anschließend seinen Sohn aus dem Richterzimmer holen und mit nach Hause nehmen.

    „Das stand überhaupt nicht zur Debatte“, sagt Monika H. „Man hat meinem Sohn alle Menschenrechte genommen. Er hatte nicht einmal eine frische Unterhose dabei – nicht ein persönliches Stück. Er wurde komplett aus seinem Leben heraus gerissen.“

    Monika H.’s Anwältin Ulrike Köllner hat bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht München eingereicht. Begründung: Der Zehnjährige habe klar und deutlich gesagt, dass er nicht zum Vater wolle. Diese bewusste Entscheidung müsse das Gericht akzeptieren. „Wir halten das Vorgehen des Gerichts nicht mit dem Kindeswohl vereinbar“, so die Anwältin zur AZ. Sie fordert eine einstweilige Anordnung des Oberlandesgerichts, den Sorgerechtsentzug aufzuheben.

    Die Sprecherin des Münchner Amtsgerichts bewertet den Fall als „interessante Entscheidung, die vielleicht auch erzieherisch wirken“ könne.

    Nur – wer soll damit erzogen werden? Und auf wessen Kosten? Diese Fragen stellen sich jetzt Monika H. und ihre Anwältin. Die Juristin zitiert dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „In Sorgerechtsstreitigkeiten ist auch zu berücksichtigen, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist.“

    Anders ausgedrückt: Auch wenn ein Elternteil Fehler gemacht haben sollte, darf dafür nicht das Kind bestraft werden.

    Rudolf Huber
    Quelle:http://www.abendzeitung.de/muenchen/149784

  4. N. Lawrinowitz schrieb:

    ebenfalls Alltag in Deutschland ist, dass körperlich behinderte Memschen von Mitarbeitern (Frau Martina Mädchen) des naumburger Jugendamtes diskriminiert werden!

    Ich bin über 30 Jahre alt und habe keine Kinder (zum Glück: da das Jugendamt in Deutschland denkt, dass Behinderte allgemein nicht in der Lage sind sich ausreichend um ein Kind zu kümmern, obwohl in der Beziehung bei behinderten Eltern noch NIE ein Kind zu Schaden kam! Im Gegensatz dazu, als mal wieder das Jugendamt (im allgemeinen) zu spät (irgendwo in Deutschland) eintraf und ein Kind starb) und Frau Mädchen dachte, sie müsse ihren Frust an mir auslassen.

    Unser Wäscheständer stand auf der Terrasse (mit Wäsche darauf natürlich)und Frau Mädchen hat nichts besseres zu tun als mit ihrem Besen unter dem Wäscheständer zu kerren (sie wurde dabei gesehen). Als ich das Fenster öffnete um nachzusehen und zu meiner Mutter sagte, dass ich keine Lust habe, das meine Wäsche eingestöbert wird. Da schreit mich Frau Mädchen an und lügt (obwohl sie dabei gesehen worden ist) mich an, sie wäre nicht unter der Wäsche mit ihrem Besen gewesen und ferner sagt sie noch: Dann nehmen Sie doch einen Besen in die Hand und kehren hier. Frau Mädchen weiß, dass ich mit meiner Arbeitshand nichts mehr machen kann, also auch keinen Besen in die Hand nehmen kann!!! Ich habe zu ihr dann gesagt: och, entschuldigen sie, dass ich körperlich mit meiner Hand behindert bin. Anschließend war ich mit meiner Mutter auf unserer Terrasse und Frau Mädchen war ebenfalls noch anwesend. Sie hatte die Chance sich bei mir zu entschuldigen, hat diese Chance aber überhaupt nicht genutzt!!!

    Das ist mal wieder so ein Fall, für das Versagen des Jugendamtes!
    Ich bin ehemalige Mitarbeiterin der Finanzbehörde und durfte mich weder dienstlich noch privat wie die Axt im Walde benehmen!!!
    So wie Frau Mädchen, sie zieht privat sogar über ihre Klienten her. Und macht sich beispielsweise über diese lustig, wie diese laufen.
    Wenn sie genauso arbeitet, wie sie unhöflich ist, nach dann Prost Mal Zeit. Dann ist es kein Wunder, das das Jugendamt des öfteren versagt hat.

  5. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT NAUMBURG – 22.11.2011 – Warum unternahm das Jugendamt nichts?

    Halle (Saale)/MZ. Kopfschütteln am Mittwoch im Landgericht Halle: Obwohl das Jugendamt des Burgenlandkreises immer wieder Hinweise bekam, dass etwas mit einem Geschwisterpaar in einer Pflegefamilie nicht stimmt, passierte jahrelang nichts. Mit hilflosen Aussagen räumte die entsprechende Sachbearbeiterin dies im Prozess ein.

    In der Verhandlung muss sich ein Ehepaar aus dem Burgenlandkreis wegen einer Vielzahl von körperlichen und sexuellen Misshandlungen an den beiden Kindern verantworten – die Opfer sind heute 21 und 17 Jahre alt. Zwischen den Jahren 2000 und 2006 soll der Pflegevater den Jungen mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geprügelt haben und sich zweimal an dem Mädchen vergangen haben.

    Der Mutter wird vorgeworfen, dass sie dem Mädchen ein heißes Bügeleisen auf die Hand gedrückt haben soll. Zwei Tage lang sollen die Kinder laut Anklage in den Keller eingesperrt worden sein – ohne Essen und Trinken. Zum Prozessauftakt hatte das Ehepaar sämtliche Vorwürfe bestritten.

    Wie beim Verhandlungstermin am Mittwoch zu erfahren war, hatte das Jugendamt ab 2004 massiv Hinweise über Probleme in der Pflegefamilie erhalten, doch immer Ausflüchte des Paares akzeptiert. So wiesen anonyme Anrufer mehrfach darauf hin, dass die Kinder vernachlässigt würden. “Das darf man nicht überbewerten, weil es immer Neider gibt, die glauben, dass Pflegefamilien nur das Geld kassieren wollen”, sagte die Sachbearbeiterin. Auch als sich die Schulleitung an die Behörde wandte, weil das Mädchen zahlreiche blaue Flecken hatte, glaubte die Jugendamtsmitarbeiterin die Erklärung: Danach soll sich das Kind beim Spielen gestoßen haben. Auch auf Hinweise der Schule, dass keine Arbeitsmaterialien mitgebracht wurden und die Leistungen absackten, passierte nichts.

    Denn die Pflegefamilie hatte Einladungen zu Gesprächen wegen dieser Probleme ab 2004 fast gar nicht mehr wahrgenommen. “Im Februar 2004 hatten wir sie zu einem Gespräch geladen und im August noch mal gemahnt”, beschrieb die Jugendamts-Mitarbeiterin die geringe Intensität des Schriftverkehrs mit den Pflegeeltern. Angeblich hätten diese die Briefe nie erhalten, weil das Mädchen – das als sehr schüchtern beschrieben wurde – diese abgefangen habe. Bis 2006 zog sich so der fast nicht vorhandene Kontakt zum Jugendamt hin – dann lief das Mädchen von der Familie weg und kam wieder in ein Heim. Auch ihr Bruder war bereits 2004 – nach seinen Angaben – freiwillig ins Heim zurückgegangen.

    “Wieso dauerte das alles so lange?”, machte der Vorsitzende Richter Jan Stengel seinem Ärger und Unverständnis Luft, “und wann hört das Jugendamt auf, nette Briefe zu schreiben?” Dem Jugendamt seien die Hände gebunden gewesen, versuchte die Mitarbeiterin eine Erklärung. Denn das Mädchen habe immer wieder gesagt, dass es in der Familie bleiben möchte. Der Prozess wird fortgesetzt.

    Quelle: mz-web.de – 21.09.11 – VON SILVIA ZÖLLER
    Link zum Pressebericht: www .mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1315819395164&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

  6. XXL schrieb:

    Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/

    Info unter: finder(at)sags-per-mail.de

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