München Jugendamt
Jugendamt Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Leitung
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Unterhaltsvorschuss, Kindertagesstättenaufsicht
Harald Gretschmal
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Fax: 0 89/62 21-44 23 11
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Pflegekinderwesen, Adoptionen, Betreutes Wohnen
Renate Schwanck
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Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe
Peter Kohlschmid
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Wirtschaftliche Hilfen
Klaus Holl
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Beistandschaften, Pflegschaften, Amtsvormundschaften
Johann Brenner
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Allgemeine Jugend- und Familienhilfe (Nord)
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Allgemeine Jugend- und Familienhilfe (Ost)
Rudolph Gabrysch
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Allgemeine Jugend- und Familienhilfe (Süd)
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Fax: 0 89/62 21-44 27 67
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Jugendschutz
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Leitung
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Telefon: 0 89/2 33-4 95 00
Fax: 0 89/2 33-4 95 03
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Erziehungsangebote
Michael Köhler
Telefon: 0 89/2 33-4 96 33
Fax: 0 89/2 33-4 96 30
E-Mail: erziehungsangebote.soz@muenchen.de
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Stefan Fischer
Telefon: 0 89/2 33-4 96 09
Fax: 0 89/2 33-98 94 96 09
E-Mail: angebote-kjf.soz@muenchen.de
Stadteigener Anbieter von Jugendhilfeleistungen, Schulsozialarbeit, Streetwork, Ambulante Erziehungshilfe, Beratungsstellen, Ferienangebote, Jugendgerichtshilfe, 4 Heime (JustM, Münchner-Kindl-Heim,
Waisenhaus und Maria-Mattfeld-Haus in Oberammergau)
Gabriele Bertz
Telefon: 0 89/2 33-4 99 00
Fax: 0 89/2 33-4 99 11
E-Mail: angebote-jugendhilfe.soz@muenchen.de
Beistandschaft, Vormundschaft, Unterhaltsvorschuss
Sonja Waldvogel-Freund, Dr. Bärbel Wehr
Telefon: 0 89/2 33-2 33 64
Fax: 0 89/2 33-2 72 15
E-Mail: beistandschaften.soz@muenchen.de
Kindertagesbetreuung
Dr. Susanne Herrmann
Telefon: 0 89/2 33-2 01 00
Fax: 0 89/2 33-2 01 91
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| MEDIA-POOL JUGENDAMT MÜNCHEN | |
| Kindeswohl und das JA München (Bayern 3) September 2007 |
|
























September 17th, 2009 um 10:00
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNCHEN – 17.09.2009 – Jugendhilfe in München – Sparpläne bleiben
Die Stadt und das Jugendamt wollen bei der Heimunterbringung von Jugendlichen Kosten einsparen. Der CSU gefällt das gar nicht.
Wegen der geplanten Kürzungen bei der Unterbringung von Jugendlichen in Heimen ist das Jugendamt in die Kritik geraten. Weniger Geld für schwer Erziehbare – und das nach der Sollner Bluttat? “Diesen Zusammenhang gibt es nicht”, sagt die Leiterin Maria Kurz-Adam. Aus fachlicher Sicht sei klar, dass das überhaupt nichts miteinander zu tun habe: die geplanten Kürzungen bei der Heimunterbringung von Jugendlichen und der Fall der jungen Schläger, die am Samstag am S-Bahnhof Solln den Geschäftsmann Dominik Brunner getötet haben.
Das Sozialreferat will die steigenden Kosten in der Jugendhilfe in den Griff bekommen. Laut Hochrechnungen des Jugendamts wird man in diesem Jahr 20 Millionen Euro mehr benötigen als 2008, als der Etat bei 146 Millionen Euro lag (die SZ berichtete). Reduzieren möchte das Amt diesen Zuwachs, indem es künftig weniger Jugendliche in Heimen unterbringen will. Im Oktober soll der Stadtrat darüber beraten. Dabei soll es nach Aussagen von Vertretern der SPD wie der Grünen im Rathaus bleiben – auch wenn Kürzungen bei der Jugendhilfe in der aktuellen Situation nicht gerade naheliegend erscheinen.
Ein Heimtag kostet 150 Euro
Die Einsparungen will die Stadt allerdings bei der Betreuung solcher Jugendlichen erreichen, die nicht als die ganz harten Fälle gelten. “Es geht um Verselbständigung”, sagt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Stadtrat Brigitte Meier. Es gehe also darum zu versuchen, die Jugendlichen eher zurück in ihre Familien zu bringen – begleitet von sozialpädagogischer Betreuung und Hilfe bei der beruflichen Orientierung.
“Ein Tag im Heim kostet 150 Euro”, sagt Meier. Durch die Neuorganisation erhofft man sich, in vielen Fällen mit 80 Euro für die Betreuung auszukommen. “Auf keinen Fall würden wegen so etwas aber so schwierige Jugendliche wie die Beteiligten an dem Fall in Solln entlassen werden.” Die Sparpläne von Jugendamt und Rathauskoalition waren besonders bei Münchner Heimträgern auf Kritik gestoßen – freilich auch, weil diesen dadurch einiges an Geld durch die Lappen geht.
CSU plädiert für mehr Prävention
Die Konstellation führt dazu, dass sich nun die CSU-Fraktion zum Anwalt der vorsorgenden Betreuung macht. “Man muss höhere Ausgaben in diesem Bereich prüfen”, sagte der sozialpolitische Sprecher Marian Offman der SZ. Prävention sei in jedem Falle “dringend notwendig”. Niemand wolle den tragischen Fall politisch instrumentalisieren. “Aber man muss abwägen und Prioritäten setzen”, sagte Offman. Er sieht etwa die von Rot-Grün geplante Förderung des Radverkehrs in Konkurrenz zur Jugendarbeit.
Mittels Stadtratsantrag regte die CSU-Fraktion indes an, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mittels Aufklebern Verhaltenstipps für Ernstfälle zu geben. Die CSU erhofft sich überdies mehr Sicherheit vom Ausbau der Videoüberwachung im gesamten S-Bahnnetz.
Geschlossene Einrichtung für harte Fälle geplant
Wie Jugendliche in München in Zukunft zumindest für einige Zeit geschlossen untergebracht werden können – bis jetzt gibt es keine Einrichtung der Stadt dafür – darüber soll kommende Woche der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats diskutieren.
Es geht dann um den konkreten Ausbau einer bestehenden Einrichtung in der Pasinger Scapinellistraße. In dem “Jugendhilfezentrum mit freiheitsentziehenden Maßnahmen” sollen Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren bei Bedarf für einige Tage festgehalten werden können.
“Das soll immer flexibel bleiben und nach möglichst kurzer Zeit beendet werden”, sagt Jugendamts-Chefin Kurz-Adam. Begrüßt wird dieser Plan etwa von Grünen-Stadträtin Jutta Koller vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss. “Da können Jugendliche vielleicht mal drei Tage lang besonders intensiv betreut werden”, sagt Koller. Insgesamt 14 Plätze sollen einst zur Verfügung stehen – wann die Einrichtung eröffnet, ist aber unklar.
Quelle: SZ – 16.09.2009 – Von Michael Tibudd/ag/pfau
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/muenchen/400/487803/text/
Mai 6th, 2010 um 14:51
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNCHEN – 06.05.2010 – Eltern flehen: „Gebt uns unsere Kinder zurück“
Leon und Luisa kamen in Pflege, weil Gutachter einem Neuperlacher Paar die Erziehungsfähigkeit absprechen. Doch der Anwalt der Familie und ein Psychotherapeut melden Zweifel am Urteil an.
Es gibt nichts emotionaleres als die Verbindung zwischen Eltern und Kind. Da einzugreifen, wenn es das Kindeswohl nötig macht, ist die schwierige und wichtige Aufgabe von Jugendamt und Gericht. Doch im Fall der Münchner Familie S., der im Februar die neu geborenen Zwillinge weggenommen wurden, melden der Anwalt und ein Psychotherapeut Zweifel an Vorgehen und Entscheidung des Gerichts an.
Der Fall: Sandra S. (27) wurde am 10. Februar von Zwillingen entbunden, durfte sich die ersten Tage auch selber um Leon und Luisa (alle Kindernamen geändert) kümmern. „Sie haben sich bei mir so wohlgefühlt.“ Doch 12 Tage später entschied das Amtsgericht, dass die beiden Neugeborenen wie drei andere Kinder zuvor bei Sandra S. nicht gut aufgehoben sind. Das Kinderbett in der kleinen Neuperlacher Wohnung bleibt leer, die Zwillinge kamen zu einer Pflegefamilie.
Hintergrund der Entscheidung: Sandras Sohn Paul war 2004 mit einem Schütteltrauma ins Krankenhaus gekommen. Aus Angst vor ihrem damaligen Ehemann hatte sie erst später berichtet, dass er das Kind geschüttelt habe. Weil sie sich verspätet um ärztliche Hilfe für ihr Kind gekümmert habe, wird ihr seitdem von Amts wegen als mangelnde Erziehungsfähigkeit angelastet. Nicht nur bei Paul, sondern später auch bei Karl und Max, zuletzt bei Leon und Luisa.
Warum werden Sandra S. immer wieder die Kinder weggenommen? Die Stellungnahme von Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Amtsgerichts, fällt knapp aus: „Aus Gründen des Datenschutzes und der Tatsache, dass Familienstreitigkeiten nichtöffentlich sind, ist mir eine ausführliche Stellungnahme verwehrt. Allgemein lässt sich nur sagen, dass dem Beschluss ein Sachverständigengutachten zugrunde liegt, das die Entscheidung stützt.“
Es gibt sogar zwei. Renitenz und mangelnde Intelligenz wird Sandra S. zugeschrieben, ihrem Mann Naivität. Systemadministrator Matthias S. wird von einem Gutachter die Erziehungsfähigkeit unter anderem deshalb abgesprochen, weil er noch nie zuvor Vater gewesen sei.
Matthias S.: „Ich habe lange überlegt. Aber ich glaube, wir müssen uns wehren.“ In einem Brief an den EU-Parlamentarier Tomasz Poreba redet er sogar von „staatlichem Kinderklau“, fordert die Abschaffung des Jugendamtes in seiner jetzigen Form.
Aus seinen Worten spricht die ganze Verzweiflung eines Mannes, dem nicht erlaubt ist, die Rolle des Vaters seiner Kinder auszufüllen: „Es wurde uns keine Chance gegeben, zu zeigen, das wir uns selbst um die Kinder kümmern können. Die haben uns gar nicht erst angehört.“
Doch es gibt auch Menschen, die sich für das Paar einsetzen. Die Familie von Matthias S. will helfen und für Entlastung im Erziehungs-Alltag sorgen. Der Therapeut bei dem Sandra S. in Behandlung ist, stellt ihr zudem ein gutes Zeugnis aus: „Ich habe keinen Zweifel, dass Frau S. alle Anlagen und Fähigkeiten hat, eine gute, verantwortungsvolle Mutter zu sein.“
Inzwischen hat sich Anwalt Lutz Libbertz der Sache angenommen. Er formulierte Anträge in Sachen Luisa und Leon. Aber auch bei Max, dem ersten Sohn der beiden, der ihnen im Dezember 2007 weggenommen wurde – neue Gutachter sollen gehört werden. Begründung: „Die erstellten Gutachten sind unvollständig und lückenhaft.“
Mit seiner Hilfe hoffen Matthias und Sandra S. auf ein gutes Ende und appellieren: „Gebt uns eine Chance zu zeigen, dass wir gute Eltern sind. Gebt uns unsere Kinder zurück.“
Quelle: abendzeitung.de – 27. Apr 2010 – John Schneider
Link zum Pressebericht: www .abendzeitung.de/muenchen/181998
September 9th, 2010 um 13:33
Wenn man nach der Begründung des Jugendamtes geht, “Systemadministrator Matthias S. wird von einem Gutachter die Erziehungsfähigkeit unter anderem deshalb abgesprochen, weil er noch nie zuvor Vater gewesen sei”
müßte also jedem Paar, das sein erstes Kind bekommt, dieses weggenommen werden, da der Vater ja noch nie zuvor Vater war.
Was für eine Logik. Ob der Gutachter vielleicht selber einen Gutachter benötigt??
Januar 14th, 2011 um 17:57
Jugendamt München
da wird einer Mutter nach der Geburt das Kind weggenommen und 4 Wochen vorenthalten (ohne richterlichen Beschluß (eine Straftat ))
Danach bekommt die Mutter ihr Kind zurück , es wird 3 Tage danach wieder abgeholt (ohne richterlichen Beschluß (eine Straftat )).
Die junge Mutter (22) trinkt nicht , raucht nicht , kifft nicht und geht auch nicht auf den Strich.
Januar 15th, 2011 um 17:59
Moin Klaus,
nicht nur das, das Kind wurde genauso dem Vater illegal weggenommen, vorenthalten, wieder weggenommen u.s.w.
Soweit ich weiß, ist auch der vollkommen erziehungfähig.
Gruß………F.Mahler
Januar 15th, 2011 um 19:51
hallo,meine kinder wurden aus der schule abgeholt und ins heim gebracht das ca 200 km weg ist,jugendamtmitarbeiterin informierte das heim per handy unter der fahrt zum heim….
laut statistik werden so kinder verfrachtet ohne wissen der eltern und auch zwangsadoptionen gibt es heute noch.fragt man sich in welchen land man lebt das gesetze noch hat von längst vergangenen zeiten..
amt untersteht der kommune und dem innenministerium tja was soll ich sagen.eine lücke zu finden ist sehr schwierig da die gesetze ineinandergreifen….gruß an alle
März 3rd, 2011 um 07:43
Das Münchner Jugendamt kennt keine Gesetze braucht es auch nicht, denn es wird von niemanden kontrolliert.
Ich habe es aus eigener Erfahrung erlebt, wie das JA mein Leben, das meines Mannes und meine Existenz vernichtet hat, durch Lügen -durch Mainpulationen durch falsche Gutachter und gute Zusammenarbeit mit Richter.
Gerade in diesen Abteilung Inhobhutnahme arbeiten Mitarbeiter, die sich selbst in psychologischer Betreuung befinden, uund denen wird geglaubt und diese Personen werden in Familien geschickt um Kiner rauszuholen.
Und keiner kontrolliert.
August 3rd, 2011 um 04:11
Jugendamt!? Dass ich nicht lache! Verbrecherbande würde eher passen!
Ich seh es jeden Tag bei meiner Lebensgefährtin, da waren die Herren des Jugendamtes ja gans schnell mit dem entziehen des Sorgerechter für ihre Tochter und das “Jugendamt” stht auch gans schnell an erster Stelle wenn es was zu kritisieren gibt!
Doch geht es um die rückgabe des Sorgerechtes, das kan man bei dem Willkührverein ja total vergessen genau so wenn man denen Parole bietet, da heißt es dan auf einmal “das kommt von oberster Stelle” oder “das hab ich nie gesagt”
Tolles Jugendamt, kein Arsch in der Hose wenn man denen Parole bietet, gans im gegenteil da wird man nur an andere verwißen und keiner weiß bescheid
Oktober 9th, 2011 um 18:07
Das Jugendamt ist eine reine Verbrecherorganisation!
Kinder-Klau-Behörde würde als Name dieser Organisation dem tatsächlichen Handeln viel besser entsprechen.
Als Vater hat man bei diesem radikal-feministischen Verein schon mal gar nichts zu melden. Da bist du dein Kind sowieso gleich los. Das einzige für was Du für die gut bist ist als Zahlesel zu dienen.
Es ist überhaupt eine Schande, dass sich der Staat dermaßen in die ganz privaten und familiären Angelegenheiten der Bürger einmischt. Die Freiheit in diesem Lande ist doch längst abgeschafft. Von Demokratie keine Spur.
Leute, wacht auf und tut etwas gegen diese Missstände. Tretet Vereinen und Organisationen bei, die sich gegen diese Zustände einsetzen (findet man im Web), geht auf entsprechende Demos, schreibt an Politiker und Behörden und beschwert euch über die Missstände.
Tut was, sonst ändert sich nie etwas!
Die Jugendämter müssen abgeschafft werden!
Oktober 10th, 2011 um 15:56
Münster,Fachkraft..und alle spitzeln des Jugendamts Münster:
In folgenden Studien wird genau erklärt, wer sind wirklich die Psychisch -Kranken, und tatsätzlich in der Psychiatrie hingehören…(auch wenn es in Wirklichkeit nichts mehr bringt) …zusammen mit der Behörde die dieses System mitsteuern und nicht “mal” ——-fachlich argumentieren können, da sind alle meine Rechtfehlschreibungen ein Witz dagegen, mit so ein ständiges Versagens des Fach uns Sachkompetenzen, durch Systematisches Kinderklau , die Leidgetragenen Kinder, falls diese Opfern., durch so ein Versagen es überleben noch Folgen leiden müssen….(wenn nicht auchnoch Geheim Pharma Produklten beabreichung, Geheim Organ-entfernungen , Geheim Vergewaltigungen oder Geheim alle andere Art von misshandlungen bis zu folge Tot oder suizid in betracht kommen müssen an die fremduntergebrachte Kinder):
Medizinisch und Fachlisch Begründet (ein fremdes Wort, ich weiss für das Jugendamt Münster)
Faires Verhalten
Anhaltspunkte für eine Befangenheit ergeben sich stets dann, wenn Richter keine
Bereitschaft zeigen, ihre Auffassung kritisch zu überdenkenBGH – 28.06.2006 – 10 W 31/06
pte20111007021 Forschung/Technologie, Medizin/Wellness
Faires Verhalten startet im Gehirn Therapeutischer Nutzen für psychiatrische Patienten
Gehirnmasse: Selbstkontrolle will gelernt sein (
Zürich (pte021/07.10.2011/13:00) – Zivilisiertes Zusammenleben setzt voraus, dass sich Menschen an soziale Normen halten.
Die Einhaltung dieser Normen stellen wir mit Sanktionierungen sicher. Häufig geschieht eine solche Bestrafung sogar auf eigene Kosten. Dieses Verhalten widerspricht dem ökonomischen Eigennutz des Bestrafenden und verlangt die Kontrolle egoistischer Impulse, so Forscher der Universitäten Zürich http://uzh.ch/ und Basel. “Es geht bei unserer Studie darum, dass wir in vielen Handlungen unseren Eigennutz unterdrücken müssen, um uns sozial und fair zu verhalten”, so Thomas Baumgartner von der Universität Zürich gegenüber pressetext. Dieser Prozess ist etwa zu finden beim Spenden von Geld, aber auch beim Sanktionieren von Normverletzungen.
“Stellen sie sich dabei folgende Situation vor: Ein Interaktionspartner schlägt ihnen ein Geschäft vor, womit er und sie viel Geld verdienen könnten. Gleichzeitig würde es aber auch dazu führen, dass Sie damit eine Firma in den Konkurs reißen, wobei viele Arbeitsplätze verloren gingen. Machen sie dabei mit oder nicht?”, fragt Baumgartner. Um nicht dabei mitzumachen, und sich sozial verträglich zu verhalten, müsste man in diesem Fall den persönlichen Eigennutzen unterdrücken – “etwas, das in gewissen Wirtschaftszweigen höchstwahrscheinlich zu selten geschieht”. Eigennutz unterdrücken In der Untersuchung haben die Forscher ein Paradigma verwendet, was dieser Geschäftssituation nahe kommt und haben dabei herausgefunden, dass präfrontale Regionen im Gehirn bei erfolgreicher Selbstkontrolle des Eigennutzens eine sehr gewichtige Rolle spielen. Die neuen Erkenntnisse könnten auch zur therapeutischen Verwendung bei psychiatrischen, forensischen Patienten bedeutend sein. Patienten, die ein stark antisoziales Verhalten zeigen, weisen auch häufig eine reduzierte Aktivität im ventromedialen präfrontalen Kortex auf.
Diese Gehirnregion ist aber für eine nicht-invasive Gehirnstimulation nicht direkt erreichbar, weil sie zu tief im Gehirn verankert ist. Die Resultate der Studie weisen darauf hin, dass die Aktivität dieser Gehirnregion erhöht werden könnte, würde man mittels Gehirnstimulation die Aktivität im dorsolateralen präfrontalen Kortex erhöhen. “Diese indirekt herbeigeführte Erhöhung der Aktivität der frontalen Gehirnregionen könnte dazu beitragen, das prosoziale und faire Verhalten bei solchen Patienten zu verbessern”, schlussfolgert die Psychologin Daria Knoch.
(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Oranus Mahmoodi
Tel.: +49-30-29770-2519
E-Mail: mahmoodi@pressetext.com
Website: http://www.pressetext.com
UZH – Universität Zürich – Public Portal
http://www.uzh.ch
Die Universität Zürich gehört zu den besten Forschungsuniversitäten Europas und bietet das breiteste Angebot an Studienfächern in der Schweiz.
Ja, das Familiengesetz ist ja vor Jahren (2007) aufgehoben worden….da kein Geltungsbereich mehr gibts, ist somit jedes Beschluss nur ein inszeniertes und Schein-Verfahren, sowie ein Urteil von EGMR schon sagt ( also Prozess-Betrug sozusagen):
Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD Justizwesen (Art. 92-104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag “ Recht zu sprechen “ entzogen.
Artikel 23 Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes
geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 FamNamRG
(400-10)
Der Artikel 7 des Familiennamensrechtsgesetzes vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2054) wird aufgehoben. 30 Niov 2007 FamNamRG
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.
Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?
Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?
Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.
Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…
(Teil 1)
Volker Schöne
Landesvorstand
http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm
2. BMJBBG Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache%3Awww.dpolg-sachsen.de%2F2011%2F09%2F28%2Fmeine-meinung-20%2F&hl=de&strip=0
webcache.googleusercontent.com
Meine Meinung… Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden? Wo stehen wir eigentlich? Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll
Wir haben nicht nur das Problem des inszeniertes Kindeswohlögefährdungen, sondern noch viel scfhlimmer, und mehr als nur ein Verdacht, des Prozesses / Verfahrens -Betrug….weil absolut kein einzigsten Beschluss, mit Gestze die Nichtig sind, weder Rechtskräftig sein darf, noch unterschrieben sein darf, nocht Rechts oder Geschäftsfähig ist.
Ich habe mich schon gefrgt was hier los ist, nun weiss ich dass nicht nur meine Kinder, sondern egal wen die Kinder weggenommen wurden, tatsätzlich ein Kindesentfrührung, Kinderklau stat gefunden hat, mit Methoden die gegen alle Gesetze verstoß…
Es ist ein sehr Lukratives Investition/Einkommen, also das Jugendamt ruf sich nicht nur selbst an um die Gefährdungseinschätzungen weiter zu geben, nein die sorgen auch für den Rest auchnoch…mit der unterstützung von Privaten Personen die sich nicht als “Richtern” identifizieren dürfen, weil uns sind die Gesetzlische Richter entzogen worden….. (und die anderen Schauspielern, naja für viel weniger sind viele in der Psychiatrie und werden als Psychopaten behandelt)
Also eine absichtliches Geschäft dann??? bin nicht nur wegen mein Fall shokiert, sondern von die vorgegaugelte Demokratie die angeblich hier herrschen sollte….und es nicht so ist!!!!
Laut diese Kenntnissen, verlange ich die Sofortige Herausgabe meine beide Kinder!!!
Sollte etwas an meine Kinder passieren (Impfschaden, missbraucht, vergewaltigung, nicht vorher angesagtes Notwendigkeit in ein Kranklenhaus-Aufehthalt) werden viele schanden auf Münster…naja ich glaube das lässt sich nicht mehr verhindern…ankommen!!! um Liebe zu meine Kinder , und um “Aufdeckeung” wegen die Schweinerei was hier “staatlich” organiziert und fortgefahren wird!!!
Meine Kinder, Ihr seid bald wieder hier….und jede Nacht hat ihren Preis, ihr bekommt was ihr verdient meine Lieben!!!
Joshua Manuel und Nawokii Domenica, eure Mutter lässt Euch niemals allein…..ich war, bin und werde immer bei Euch sein!!!! Wir gehören zusammen!!!
Oktober 10th, 2011 um 17:31
§ 131 , 139 ZPO SV Wissenschaftskriterien
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 256/10 vom19. Januar 2011
Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens
: (1) Nach dieser Vorschrift hat sich das Gutachten auf das Krankheitsbild einschließlich der Krankheitsentwicklung (Nr. 1), die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde gelegten Forschungserkenntnisse
(Nr. 2), den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen
(Nr. 3), den Um-fang des Aufgabenkreises
(Nr. 4) und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme
(Nr. 5) zu erstrecken. Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gut-achten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 18). Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen an-hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 21 mwN).
Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).
(2) Diesen Anforderungen wird das vom Landgericht eingeholte Gutach-ten vom 3. März 2010 nicht gerecht. Es mangelt sowohl an der Darstellung der von dem Sachverständigen durchgeführten Untersuchungen als auch an einer entsprechenden wissenschaftlichen Begründung. Zudem sind die Angaben zu dem vom Gutachter festgestellten Krankheitsbild unzureichend. Der Sachver-ständige führt hierzu nur aus, dass der Betroffene an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide, die durch manisch-kämpferische Elemente und wahnhaft anmutende Vorstellungen charakte risiert sei. Eine differenzialdiagnostische Klärung fehlt ebenso wie die erforderliche Klassifizierung der Diagnose (vgl. Bohnert in BeckOK FamFG § 280 Rn. 42).
(3) Aufgrund dieser inhaltlichen Mängel durfte das Gutachten der landgerichtlichen Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden (Müther FamRZ 2010, 857, 859). -3. Soweit sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde auch gegen den angeordneten Betreuerwechsel wendet, hat das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg. Für diese Entscheidung sind allein die Voraussetzungen der §§ 1908 b Abs. 2, 1908 c BGB maßgeblich. Deshalb beruht sie nicht auf dem mangelhaften Sachverständigengutachten. Andere Rechtsfehler werden in diesem Zusammenhang von der Rechtsbeschwerde nicht vorgetragen und sind auch sonst nicht ersichtlich. . Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden, weil weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (§ 70 Abs. 6 Satz 1 FamFG). Da-her war das Verfahren unter teilweiser Aufhebung des angegriffenen Beschlusses zur weiteren Behandlung und Entscheid ung an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 70 Abs. 6 Satz 2 FamFG). Vor einer erneuten Ent scheidung wird das Landgericht auch zu prüfen haben, ob der Sachverständige über die gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderliche Qualifikation verfügt. 1) Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der Sachverständige Arzt für Psychiatrie sein; jedenfalls muss er Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psy-chiatrie sein (vgl. zu den Voraussetzungen Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 321 Rn. 11; siehe auch Heiderhoff in Bork/Jacoby/Schwab aaO § 280 Rn.
4). Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 15. Septem- ber 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 13; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 12; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 280 Rn. 6; Bohnert in BeckOK FamFG § 280 Rn. 50; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 280 FamFG Rn. 4; Müther FamRZ 2010, 857, 859). – 8 – (2) Aus dem schriftlichen Sachverständigengutachten vom 3. März 2010 ergibt sich lediglich, dass der bestellte Sachverständige Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Psychiatrie und Sozialmedizin ist. Da diese Formulierung keiner anerkannten aktuellen Facharztbezeichnung auf dem Gebiet der Psychi-atrie entspricht, wird das Gericht zu prüfen haben, ob der Sachverständige Facharzt für Psychiatrie ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird darzulegen sein, inwieweit der Sachverständige über Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychia- trie verfügt, die ihn zur Beantwortung der im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen qualifizieren. (3) Ist der Sachverständige nicht hinreichend qualifiziert, darf sein Gutachten nicht verwertet werden (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 16; vgl. Müther FamRZ 2010, 857, 859). Denn die erheblich in die Freiheitsrechte des Betroffenen eingreifende -Dose Weber-Monecke Klinkhammer Schilling Günter Vorinstanzen: AG Radolfzell, Entscheidung vom 23.11.2009 – XVII 46/08 – LG Konstanz, Entscheidung vom 10.05.2010 – 12 T 276/09 A – Bei einer Begutachtung ist unter Einbeziehung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, umfassend auch die Kausalitäts-Verknüpfung bei Erfassung neuer wissenschaftlich-technischer und diagnostischer Untersuchungsmethoden, arg. AG Bremerhaven WuM 1992, S. 601, 602; BVerfG 1 BvR 1711/94 vom 4.8.1998; BGH-Urteil vom 10.5.1994 – VI ZR 192/93; LG Traunstein 1 S 2198/94 aufzuzeigen