Mayen Jugendamt



Jugendamt Stadt Mayen

  Rosengasse
  56727 Mayen
  Telefon: 0 26 51/88-0
  Fax: 0 26 51/88-5 60 00

Leitung
Walter Engels
Telefon: 0 26 51/88-35 00
Fax: 0 26 51/88-5 60 00
E-Mail: fachbereich6@mayen.de

Jugendamt Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Telefon: 02 61/1 08-0
Fax: 02 61/1 08-4 99

Leitung
Gerhard Born
Telefon: 02 61/1 08-3 96
Fax: 02 61/1 08-83 96
E-Mail: gerhard.born@kvmyk.de

Beistandschaften, Vormundschaften,
Hans Laux
Telefon: 02 61/1 08-4 00
Fax: 02 61/1 08-84 00
E-Mail: hans.laux@kvmyk.de

Kindertagesstätten
Christina Meirich
Telefon: 02 61/1 08-5 74
Fax: 02 61/1 08-85 74
E-Mail: christina.meirich@kvmyk.de

Soziale Dienste, Pflegekinder, gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für Landkreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Stadt Mayen und Stadt Andernach
Horst Böning
Telefon: 02 61/1 08-4 02
Fax: 02 61/1 08-84 02
E-Mail: horst.boening@kvmyk.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Lothar Kalter
Telefon: 02 61/1 08-5 58
Fax: 02 61/1 08-85 58
E-Mail: lothar.kalter@kvmyk.de

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3 Kommentare zu “Mayen Jugendamt”

  1. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MAYEN – 11.03.2009 – „Je früher Hilfen angeboten werden, umso besser“
    Der Landkreis Mayen-Koblenz will seinem Anspruch ein „Familienfreundlicher Landkreis“ zu sein mit einem „Lokalen Netzwerk Kinderschutz“ weiter gerecht werden. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Polcher Forum wurde das Projekt vorgestellt.

    Tragische Fälle, wie der des kleinen Kevin aus Bremen, der im Alter von zweieinhalb Jahren qualvoll ums Leben kam, lösten in der Bevölkerung heftige Debatten um Kindeswohl, Kindesschutz und Kindergesundheit aus. „Solche Fälle sind aber nur die Spitze des Eisbergs“, betonte Heinz Müller vom Institut für Sozialpädagogische Forschung aus Mainz vor über 300 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern.
    Mit einem Netzwerk, an dem unter anderem die Jugendhilfe, das Gesundheitswesen, Kindertagesstätten, Schulen, Justiz und Polizei beteiligt sind, soll dem Kindeswohl Rechnung getragen werden. Auch wenn die Lage im Kreis nicht alarmierend sei, seien im letzten Jahr 35 Fälle von Kindeswohlgefährdung den Familiengerichten vorgetragen worden und in 17 Fällen wurden Entscheidungen zu Vormundschaften oder zum Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen, so der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Bernhard Mauel. Er und Landrat Dr. Alexander Saftig lobten das neue Landeskinderschutzgesetz, das erstmals ein frühes Hilfeangebot und den Zugang zu Kleinkindern ermögliche. „Je früher Hilfen angeboten werden, desto leichter werden sie angenommen. Später ist die Hemmschwelle gegenüber dem ,Amt’ höher“, formulierte Mauel seine Hoffnungen.
    Alleine in Rheinland-Pfalz werden Schätzungen zu Folge 10 000 bis 20 000 Kinder vernachlässigt. Die Tendenz sei steigend, so Müller, der eine klare Regelung für eine effektive Zusammenarbeit der relevanten Netzwerkgruppen einforderte. Präventiv-niedrigschwellige Hilfen unter anderem in Kindergarten und Schule müssten bis zu einer verlässlichen Krisenintervention sichergestellt sein.
    So wird einem weiteren Punkt des Landesgesetzes eine hohe Priorität zugerechnet. Die Pflicht Kinder entsprechend ihrem Alter zu Früherkennungsuntersuchungen vorzustellen, wird ab der Untersuchung „U4“, die ab dem dritten Lebensmonat fällig ist, vom Gesundheitsamt überwacht. „Die Zahl der Fälle, die einem Nichtbesuch der Untersuchungen zu Grunde liegen, steigt stetig“, wusste Dr. Jürgen Otten, Leiter des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz, zu berichten. „Mit dem Netzwerk wollen wir eine verstärkte Kooperation erreichen und den fachlichen, lokalen und interdisziplinären Austausch stärken. Unser Jugendamt kann diesen Prozess steuern und koordinieren“, erklärte Bernhard Mauel.

    Quelle: wochenspiegellive.de – 11.03.2009 – Von Polch
    Link zum Pressebericht: http://www. wochenspiegellive.de/Redaktion/Mayen.html?doc=7737

  2. Thomas Schwarz schrieb:

    Wie deutsche Jugendämter in ungezählten Fällen das Kindeswohl gefährden.

    Behörden und Ämter arbeiten gegen die Eltern.
    Schnell sind deutsche Jugendämter dabei, irgendwelche Kindeswohlgefährdungen zu vermuten, zu unterstellen oder zu diagnostizieren. Leider nur sehr selten, aber zum Glück trotzdem, liegen sie dabei nicht immer verkehrt.

    Allerdings sind die Fälle zweifelhafter Kindesentziehungen deutlich höher als berechtigte Zugriffe auf die Familiengemeinschaft.
    Tendenz steigend! Mit dem schwammigen Begriff Kindeswohlgefährdung werden missliebige Einzelpersonen und unbequeme Partnerschaften ebenso bedroht, wie eigene (freiheitliche!) Sichten auf Bildung und Erziehung. Bedroht ist damit vor allem das Wohl der Kinder! Entsprechende Urteile und Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte liegen vor, werden aber erfolgreich von der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium ignoriert.
    Quelle: Jugendämter

  3. resident981 schrieb:

    Auch hier wurde geklaut, und zwar direkt in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus in Andernach “Stiftshospital” 3 Tage nach der Geburt. Hilfe wurde vom JA nicht angeboten sondern es wurde direkt geklaut.

    Ich such noch weitere Geschädigte denen das Kind willkürlich aus finanziellen Interessen geklaut wurde. Vorzugsweise JA Mayen-Koblenz und JA Koblenz.

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