Leverkusen Jugendamt
Jugendamt Leverkusen
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August 14th, 2009 um 10:15
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT LEVERKUSEN – 14.08.2009 – Mehr Kräfte für Kinderbetreuung
Die Stadt Leverkusen wird einer von 170 vom Bund geförderten Modellstandorten. Arbeitssuchende sollen als Tagesmütter oder -väter gewonnen werden.
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) will das Bundesfamilienministerium den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorantreiben. Die Stadt Leverkusen bewarb sich Anfang des Jahres für das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“, im April kam der Bescheid, dass die Stadt einer von 170 Modellstandorten ist und mit 167 390 Euro aus dem Fonds rechnen darf.
Am Dienstag stellte Angela Hillen, stellvertretende Abteilungsleiterin im Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadtverwaltung, nun die neue Koordinatorin für die Kindertagespflege vor: Karin Unkelbach wird, befristet bis zum 31. Juli 2011, die Qualifizierung neuer Kräfte für die Tagespflege koordinieren. Ihre Aufgabe ist es nun, in enger Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Arbeitsagentur in Bergisch Gladbach und der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL), mit denen in Kürze entsprechende Kooperationsverträge unterzeichnet werden sollen, Arbeitssuchenden den Weg in die Kindertagespflege zu ebnen. „Wir wollen Strukturen finden, um Arbeitslosen den Weg in die Tagespflege zu ebnen“, erklärt die 59-jährige Sozialpädagogin, die sich auch bereits ein Ziel gesetzt hat: „Ich möchte die Anzahl der Tagesmütter und -väter für die Tagespflege um 45 erhöhen, also pro Jahr um 15.“
Der große Bedarf in der Tagespflege als „zweites Standbein der Kinderbetreuung“ solle so mittelfristig besser gedeckt werden können, hofft Hillen, „insbesondere für Kinder unter drei Jahren“, wo ein Ausbau der Betreuungsplätze bis 2013 erreicht werden muss. Mit einer Broschüre wirbt das Jugendamt für das Programm, um es bekannt zu machen. Einen Qualifizierungskursus über 160 Stunden bieten in Leverkusen in Zusammenarbeit die Volkshochschule oder die Katholischen Familienbildungsstätte an. Diese Ausbildung solle in Kürze in straffer Form angeboten werden können, um nach rund zwei Monaten einsatzbereit zu sein. Tagesmütter oder -väter dürfen bei entsprechender Ausbildung bis zu fünf Kinder betreuen, bis zu neun Kinder dürfen von einer Gemeinschaft von drei Erziehern betreut werden.
Einladung zum Gespräch
Natürlich will Unkelbach nur geeignete Personen für die Tagespflege zulassen: „Wir werden die Bewerber zu mehreren Gesprächen einladen, und uns auch das häusliche Umfeld der Bewerber anschauen, wo die Kinder dann ja auch in der Regel betreut werden.“ Die Bewerber benötigen zumindest einen qualifizierten Hauptschulabschluss, müssen Deutsch sprechen und 21 Jahre alt sein. Sie müssen ein Führungszeugnis vorlegen und über ihre Motivation und Vorbildung Auskunft geben. „Wir legen Wert auf Kontinuität“, betont Hillen.
Derzeit gibt es rund 100 bis 120 Tagesmütter in Leverkusen, 2008 wurden insgesamt 330 Kinder betreut, 80 Prozent von ihnen unter drei Jahren alt.
Quelle: ksta.de – 11.08.09 – Von Stefan Andres
Link zum Pressebericht: www .ksta.de/html/artikel/1246883772636.shtml
Oktober 25th, 2009 um 12:34
Vor einiger Zeit habe ich durch Zufall erfahren,dass Jugendliche laut Gesetz ein Recht darauf haben,in Obhut des Jugendamtes genommen zu werden WENN SIE DARUM BITTEN.Nun,ich habe,damals fünfzehnjährig,beim Jugendamt Lev-Opladen darum gebeten.Nein,wäre nicht möglich,wurde mir gesagt.Ich hätte bis zum 18ten bei meinen Eltern zu bleiben.Kein Mensch hielt es für nötig,mich über meine Rechte aufzuklären.Bei der Erziehungsberatungsstelle in Schlebusch ebenfalls:Vorenthalten von Informationen,Vorspiegelung falscher Tatsachen,Manipulation.Das ich als seelisch behinderte Jugendliche weitere Rechte auf Hilfe und Unterstützung gehabt hätte,durfte ich auch erst jetzt als seelisch behinderte Erwachsene erfahren.Offenbar war man der Meinung,Selbstvertrauen und Selbstverantwortung lernen Jugendliche in Not am besten wenn sie sich selbst überlassen werden…Vielleicht sah man auch nur “keinen Handlungsbedarf”.Hätte ich mir einen Anwalt nehmen müssen/sollen (wusste nicht,dass das auch für Minderjährige möglich gewesen wäre)um gegen Eltern UND Jugendamt vorzugehen?(Welch Armutszeugnis für beide…)Vermutlich.
Februar 22nd, 2010 um 12:02
Die Mitarbeiter vom Jugendamt haben keine Ahnung! Das ist meine Erfahrung.
Februar 24th, 2011 um 08:44
auch ich bin sehr enttäuscht vom beamtentum der mitarbeiter des jugendamtes.vor einigen wochen bat ich um hilfe,da ich mit meiner 16 jährigen tochter nicht mehr klarkomme und das inzwischen eskaliert ist.im gesprächstermin teilte mir die für mich zuständige sachbearbeiterin mit, das das eine ganz normale pubertät sei und in einem jahr vorüber ginge.als beispiele nannte sie mir ihre eigenen erfahrungen mit ihren kindern,was mir überhaupt nicht weitergeholfen hat und mich in meiner situation nicht interessiert.meine tochter hat sich geritzt,bestiehlt mich und in geschäften,schwänzt die schule und,und und…das negative image des jugendamtes hat sich für mich bestätigt,ich frage mich warum muss man als steuerzahler solch inkompetente mitarbeiter finanzieren,da man keine hilfe bekommt,wenn man sie dringend benötigt.
Februar 24th, 2011 um 12:09
auch ich bin von den reaktionen des jugendamtes mehr als enttäuscht.mehrfach habe ich verschiedene stellen kontaktiert, um schnelle hilfe für meine tochter zu bekommen.leider konnte man mir die nicht gewähren,da die sachbearbeiterin,die für mich zuständig ist,im moment nicht erreichbar ist und es nur die eine möglichkeit gibt.das negative image des jugendamtes wurde mir mal wieder-wie schon so oft in den medien gelesen-bestätigt,ich fühle mich allein gelassen.
April 3rd, 2011 um 19:42
Auf ich bin sehr entaucht vom Jugendamt.mein Sohn lebt bei meiner Ex-Frau.Meine Ex-Frau macht was sie will.redet nicht mit mir sagt nicht wenn der kleine im krankenhaus ist usw. (das ist noch Harmlos)und das Jugendamt giebt ihr noch eine Vollmacht das sie allein alles regeln kann(Schule ect)obwohl ich das halbe Sorgerecht habe. und keiner vom Jugendamt Spricht mit mir, wenn ich da anrufe höre ich immer nur. ich bin nicht für sie zuständig, aber wer für uns zuständig ist weiß dort auch keiner
April 4th, 2011 um 23:21
Hallo Lutz,
möglicherweise wäre es für Dich sinnvoll, wenn Du Dich mal zu den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten informieren würdest.
Gesetze findest Du z.B. bei dejure.org , oder bei buzer.de ( einfach mal googlen ).
Offenbar hat man Dich falsch informiert, bzw. einfach im Unklaren gelassen. Das ist aus Deinem Kommentar recht deutlich ersichtlich.
Eine Vollmacht des JA zur elterlichen Sorge oder zum Auskunftsrecht gibt es nicht.
Und daß Du das halbe Sorgerecht hast, kann ich mir kaum vorstellen ( es sei denn man hat Dir gezielt ganz bestimmte Teile davon entzogen, was dann aber in den entsprechenden Gerichtsbeschlüssen klar und eindeutig drinstehen würde ).
Die gemeinsame Sorge gilt in der Regel für beide Eltern zu 100%.
Wenn die Schule Deinem Auskunftsrecht nicht nachkommt, ist dafür zunächst das Schulamt zuständig und nicht das Jugendamt.
Und auch der Mutter ggü, hast Du ein Auskunftsrecht, daß sich aus der gemeinsamen Sorge ergibt.
Und wenn Du dieses Recht durchsetzen möchtest, ist das Gericht zuständig ( bei Verweigerungen der Schulverwaltung möglw. das Verwaltungsgericht, aber das solltest Du besser mit einem Juristen abklären ).
Bei Unklarheiten zur Sorge, zum Auskunftsrecht, zum Umgang o.ä. ist das JA üblicherweise einfach der falsche Ansprechpartner.
Das JA hat insgesamt 3 Aufgabenbereiche:
1. Kostenstellen verwalten ( Kita, Fördermaßnahmen o.ä. )
2. Beraten bzw. Beratungvermitteln ( also üblicherweise an Beratungsstellen vermitteln – z.B. Elternkurse zur Geburtsvorbereitung, Psychosoziale Beratung o.ä. )
3. Das sog. staatliche Wächteramt ( also Kontrollieren [ eine ziemliche Grauzone ] und Kindesenzug, sog. Inobhutnahme )
Das war’s!
Mehr kann und darf das JA nicht!
Das soll sich zwar demnächst, nach den Plänen der Grünen und einiger “Lobbyfreunde”, grundlegend ändern ( kurz gesagt, soll das JA über Familien und Gerichte gestellt und die deutsche, die europäische und die internationale Gesetzgebung zur elterlichen Sorge komplett ausgehebelt werden ), aber bis jetzt sind die entsprechenden Menschenrechte auch noch für Kinder und ihre Eltern gültig.
Lasst uns hoffen, daß das auch so bleibt!
Dezember 23rd, 2011 um 14:28
Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!
EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter
24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.
Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).
Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.
Januar 25th, 2012 um 19:47
SEHR SEHR SCHLECHTE ERFAHUNG….
Bei Problemen schalten die gerne mal auf TAUB, das EINZIGSTE Was denen Wirklich Interessiert ob die EX auch das Unterhaltsgeld bekommt…
Als Vater ist man MACHTLOS und glaubt mir IMMER DER GEARSCHTE !!!!
Die Mutter lässt das Kind Verwahlosen kümmert sich um NICHTS,
Das Kind KLAUT und Lügt ( Bekommt es von der Mutter auch nicht anders Vorgelebt ) Bei der Mutter angeblich macht das Kind es nicht… nur bei mir… JUGENDAMT Ich frage mich ob das Normal ist WANN HANDELT IHR ENDLICH BEVOR MEIN KIND VERLOREN IST?????????????????
DRECKSAMT !!!!!!!!! JA ICH BIN STINK SAUER !!!!!!!!!!!!
Februar 15th, 2012 um 11:46
Hallo,
ich habe sehr sehr schlechte Erfahrung gemacht mit dem Jugendamt und jetzt wo ich Erwachsen bin werde ich gegen diese Jugendamt angehen und auch an die Öffentlichkeit.Ich werde für mein Recht was man mir als Kind genommen hat kämpfen.Nicht nur meine Adoptieveltern haben mein Leben zerstört auch das Jugendamt und jetzt werde ich den Kampf aufnehmen.
Februar 24th, 2012 um 03:15
Guten Morgen !
Das JA-Lev ist eine sehr arrogante Truppe !Wenn man Denen schreibt, sind DIE nicht einmal in der Lage zu antworten !Es ist aber doch eine
öffentliche Organisation, oder ?Vom ehemaligen OB Küchler bekam man wenigstens noch Antwort! Wird Zeit das da mal wieder die SPD ans Ruder kommt !Da gab es wenigstens noch soziale Gerechtigkeit, doch CDU ? Die verdienen das Wort christlich nicht !Und dann die Obercaritastante Germar, die hat schon viel Leid über so Einige gebracht.Ich kenne die noch als blutjunge Schnepfe vom SB-Eisholz !Gut das die bald in Pension geht……die klebt an Ihrem Stuhl !Selbst nicht verheiratet doch über anderer Leute Kinder entscheiden.
Ja, dass sind die richtigen Leute für das JUGENDAMT ! Gut das Denen jetzt endlich einmal auf die Finger geschaut wird.
März 18th, 2012 um 15:05
Es wird Zeit, das man dem Jugendamt Leverkusen Einhalt gebietet…ich werde jetzt jeden und damit meine ich auch jeden, insbesondere Frau Z. und Herrn H. vom Jugendamt, die befangene Familienrichterin Frau D. vom Amtsgericht Leverkusen und jeden, der daran beteiligt war und ist, das mein Sohn ein solches Leid wiederfahren ist zur Verantwortung ziehen. Mein Sohn wurde von dem Kindsvater misshandelt, alles wurde dokumentiert, fotografiert, ärztlich festgehalten aber ein Jugendamt und die Richterin hat dies nicht im geringsten interessiert. Dem Kindsvater dadurch Tür und Tor geöffnet missbrauchte seinen Sohn.Trotz ärtzlichen Befund, Aussage des Kindes, Zeugenaussage des Bruders und weiteres interressiert es dem Jugendamt und der Familienrichterin Frau D. ausschlieslich, wie der Kindsvater ein Umgangsrecht wahrnehmen kann!!!
Ein Verfahrenspfleger, der sich gar nicht für das Kind interessiert, sondern nur als Sprachrohr des Kindsvaters fungiert tut sein übriges.
Jetzt werde ich den Skandal an die Öffentlichkeit bringen, um einerseits für meinen Sohn und damit auch für unsere kleine Familie zu kämpfen…aber andereseits auch zu verhindern, das anderen Kindern und Eltern das gleiche Trauma durchleben müssen, welches ich mit `Hilfe` des Jugendamtes und einer sogenannten Familienrichterin ausgesetzt worden bin.
Angefangen habe ich nun beim Oberbürgermeister Buchhorn, dort habe ich persönlich vorgesprochen und eine Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht mit dem Erfolg (den allen Kindern und Eltern hier in Leverkusen zugute kommen wird), dass eine Fr. Z. vom Jugendamt Leverkusen nun in Zukunft weniger zu tun hat!
Eine Strafanzeige mit Strafantrag ist auch schon vorbereitet.
Da der Kindesmisshandler und Sexualstraftäter Dr. B. ja ein àngesehener Bayer Manager`ist wird sich die breite Presse um diesen Skandal, der nun schon seit mehr als zwei Jahren vorsätzlich vom Familiengericht und vom Jugendamt unterstützt wird, reißen.
Am Ende ( und dauert es auch noch so lange ) wird die Gerechtigkeit siegen.
Noch eine Anmerkung zur Familienrichterin, im Normalfall sagt und hofft man” Justizia ist blind” in meinem Fall ist sie leider verblendet
März 31st, 2012 um 22:46
Hallo, ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt machen müssen – und tue es immer noch. Zum Fall: Es geht um eine Vaterschaftsfeststellung. Zum Fall: Ich habe mich noch während der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, da dieser handgreiflich etc. war. Nach der Entbindung meines Sohnes wurde ich 9 Monate lang durch eine Anwältin vertreten. In den 9 Monaten hat diese Anwältin absolut nichts erreichen können – ausser, dass ich ihr nach der Mandatskündigung fast 400,00 Euro zahlen musste. Nach der Mandatskündigung habe ich im Dezember 2011 beim Jugendamt-Opladen eine Bestandschaft einrichten lassen. Ich ging davon aus, dass die Sache jetzt ans Laufen kommt und bald erledigt sein wird. Ich habe alle benötigten Unterlagen eingereicht. Das Jugendamt hat sich Gerichtsakten zukommen lassen und von mir bestätigen lassen, dass ich mit einem aussergerichtlichen Vaterschaftstest einverstnaden bin. Im Januar 2012 sollte der Vater des Kindes angeschrieben werden und aufgefordert werden beim Institut XY eine Vaterschaftstest zu beantragen. Da ich 6 Wochen lang nichts vom Jugendamt gehört habe, habe ich mich erneut telefonisch informieren lassen wollen. Ich habe gesagt bekommen, dass jetzt eine andere Sachbearbeiterin für mich zuständig ist. Gut. Also rief ich diese Sachbearbeiterin an. Ihr war mein Fall überhauptnicht bekannt und die Akte lag in der letzten Ecke. Nach einer kurzen Akteneinsicht telte sie mir mit, dass das Verfahren doch von einem Anwalt geführt wird. Nein, das wird es nicht, teilete ich ihr mit. Die Mandatskündigung + die Zustimmung des aussergerichtlichen Vaterschaftests liegt dem Jugendamt in schriftlicher Form vor. Nach kurzem Überlegen teilte mir die Sachbearbeietrin mit, dass sie den Fall dem Gericht übergeben wird. Ich musste sie weider unterbrechen und sie darüber informieren, dass es sich heirbei um einen aussergerichtlichen Vaterschaftstest handelt. Gut….. Sie wollte daraufhin den Vater des gemeinsamen Kindes anschreiben und ihn auffordern diesen Vaterschaftstest beim Institut XY zu beantragen. Hierfür hat sie ihm eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Mein Ex-Freund wurde angeschrieben und hat ihr auch geantwortet. Mein Ex-Freund hat diesen Test beantragt und an den Kinderarzt geschickt wo die Proben vom Kind und mir entnommen werden sollen. Mein Ex-Freund teilte der Sachbearbeiterin mit, dass der Kinderarzt die Proben an ihn zurückschicken soll. Dann kann er nämlich zuhause seine Probe entnehmen und an das Institut zurückschicken. Die Sachbearbeiterin ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Da musste ich nur den Kopf schütteln und sie darüber informieren wie so ein Vaterschaftstest verläuft. Er kann seine Proben nicht (alleine) bei sich zuhause abgeben, da er diese manipulieren kann. Die Sachbearbeietrin meinte dann ganz locker zu mir: Wenn der Test neagtiv ausfällt, dann kann man einen zweiten übers Gericht laufen lassen. Sicher doch. Das wird dann ein weiteres Jahr dauern und wer soll die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten tragen? Da wusste sie auch nicht. Meine Fragen konnte sie auch nicht beantworten. Zum Schluss meinte sie zu mir, dass sie keine Ahnung hat wie so eine Vaterschaftstestfeststellung verläuft, da sie so einen Fall noch nie bearbeiten musste…. Toll. Wer soll mir dann sonst helfen? Die damalige Sachbearbeiterin? Nein, diese meinte, dass sie für mich nicht mehr zuständig ist und dass ich nur noch die neue zuständige Sachbearbeiterin kontaktieren soll. Da braucht man sich nicht zu wundern wenn Jugendämter versagen, Kinder sterben müssen und misshandelt werden – weil niemand eine Ahnung hat und helfen kann. Die Jugendämter versagen schon bei solchen Fällen. Traurig.
April 1st, 2012 um 20:23
Hallo Zitronenfalter,
ein äußerst befremdender Vorgang, den Du da beschreibst.
Scheinbar werden darin von einigen Mitwirkenden die sprichwörtlichen Zitronen gefaltet.
Leider ist aus Deinem Beitrag überhaupt nicht erkennbar, worum es eigentlich geht und noch weniger, was das JA damit zu tum haben soll.
Du hast, wenn ich das Recht interpretiere, ein Kind bekommen. Der Vater ist bekannt und Du hast Dich von ihm getrennt.
Du hast eine Barunterhaltsbeistandschaft beantragt, die auch gewährt wurde. Ich vermute, daß der Vater also nicht Barunterhaltswillig war oder ist ( was ja seine Gründe haben mag).
Man kann wohl vermuten, daß Ihr beiden nicht die gemeinsame Sorge erklärt habt ( schlimm genug ).
Wie ging es dann weiter?
Und was bedeutet der ganze Rest?
Gruß……..F. Mahler