Kirchheimbolanden Jugendamt
Jugendamt Donnersbergkreis
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Verwaltung des Jugendamts, Beistandschaften, Vormundschaften, WJH, UVG
Peter Günther
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Soziale Dienste
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Kindergeld, Sport, Erziehungsgeld
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April 1st, 2009 um 15:22
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT KIRCHHEIMBONLANDEN
19.09.2008 – Wir dürfen nicht zu Mama & Papa
Lesen Sie hier die tragische Geschichte einer Familie, der das Jugendamt die Kinder genommen hat, obwohl die Familie selbst um Familienhilfe gebeten hat.
Diese Familie wurde durch das Jugendamt getrennt, obwohl die Eltern selbst um Familienhilfe beim Jugendamt gebeten haben.
Doris und ich haben am 06.06.2003 in Bad Bergzabern geheiratet und wir hatten nicht damit gerechnet, Kinder zu kriegen. Wir haben gedacht, dass es so auch vielleicht gut sei,weil wir beide nicht gesund sind. Doris hat eine Angsterkrankung und ist zu 100 % schwerbehindert und ich selbst bin nach 15 Operationen zu 90 % schwerbehindert.
Als sich unsere Kimder angemeldet hatten, überlegte ich mir wie ich Hilfe organisieren könne und sprach schließlich mit der “Profamilia” in Landau/Pfalz. Hier sagte man mir, dass ich beim zuständigen Jugendamt “Familienhilfe” beantragen könne.
Unsere Kinder kamen am 10.11.2006 als Extrembfrühchen in der 25. Schwangerschaftswoche zur Welt. Jennifer wog 705 Gramm und Manuela brachte 830 Gramm auf die Waage.
Am 01.02.2007 sind wir von Klingenmünster nach Schweisweiler in eine entsprechend größere Wohnung gezogen. Zu der Zeit waren unsere Kinder noch im Krankenhaus in Karlsruhe. Der Kontakt zum Jugendamt in Kirchheimbolanden bestand schon seit Anfang Dezember 2006. Jennifer und Manuela wurden im Februar 2007 von Karlsruhe in die Kinderklinik Kaiserslautern verlegt
Am 07.02.2007 fand in unserer neuen Wohnung in Schweisweiler das erste Gespräch statt. Zugegen waren das Jugendamt, die künftige Kinderärztin, die künftige Hebanne, ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Kostenträger und eine Mitarbeiterin der AOK.
Damals war schon klar, dass Manuela ein mehrfachbehindertes Kind ist, das Zuhause nicht ausreichend versorgt werden kann. Dies wurde auch durch die anwesenden Kinderärztin bestätigt.
Hier wurde zuerst einmal besprochen, dass Manuela in eine Fördereinrichtung kommen könne, die es zu suchen galt.Nach intensiver Suche ist es mir gelungen, das Haus St. Martin in Ingelheim zu finden, wo Manuela am 23.07.2007 aufgenommen werden konnte. Dort lebt Manuela heute und wird von den Mitarbeitern liebvoll versorgt. Wir besuchen Manuela selbstverständlich regelmäßig.
Für Jennifer wurde dann ein Hilfeplan erstellt. Jennifer wurde am 25.04.2007 aus dem Krankenhaus zu uns entlassen. Seit dem Tag kam täglich für vier Stunden eine Kinderkrankenschwester ins Haus. Daneben kam 1 bzw. 2 mal in der Woche eine Familienhelferin zu uns. So konnte sich Jennifer gut entwickeln. Als Jennifer zu uns kam wog sie 3470 Gramm. Wir nahmen natürlich alle Termine beim Kinderarzt , zu den Kontrolluntersuchungen und den Vojtatherapien pünktlich wahr. Die Ärzte waren stets zufrieden. Die Zusammenarbeit mit dem DRK klappte hervorragend.
Im November 2007 erhielten wir eine neue Familienhelferin. Diese machte sich zuerst einmal ein Bild von der Lage und nahme Ihre Arbeit dann auf.
Am 17.02.2008 rief Doris die Familienhelferin an und sagte zu ihr, dass sie “Starke Angst” habe. Daraufhin kam die Familienhelferin und nahm Doris und Jennifer mit. Dies mit der Begründung, man müsse erst einmal zur Ruhe kommen und man würde am nächsten Tag erneut entscheiden, wie es weitergehe.
Am 18.02.2008 fand dann im Jugendamt Kirchheimbolanden ein Gespräch statt. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt meinte, es sei derzeit wohl das Beste, wenn Jennifer für ein paar Wochen in eine “Pflegefamilie” käme. Dann könne sich Doris ja auch besser stabilisieren.
Als wir am 11.03.2008 beim Jugendamt den Wunsch geäußert haben, Jennifer wieder zu kriegen, wurde uns mitgeteilt, dass dies nicht ginge. Jetzt beauftragten wir unseren Rechtsanwalt, der auch sofort reagierte. Daraufhin fand im Jugendamt Kirchheimbolanden am 01.04.2008 ein Gespräch statt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass man sich nicht vorstellen könne Jennifer zurückzuführen, da Doris ja krank sei und dass Jennifer sich gut in der Pflegefamilie eingelebt hätte.
Als wir erzählten, dass wir Manuela zwei mal zu Besuch bei uns Zuhause hatten und diese gut versorgt hatten, obwohl keine Hilfe von Außen anwesend war, wurde die Sachbearbeiterin vom Jugendamt sehr unfreundlich und meinte , dass wir hätten dies mit dem Jugendamt abstimmen müssen.
Ein schriftlicher Bericht vom Haus St. Martin liegt vor, aus dem hervorgeht, dass Manuela in einem guten und ausgeglichenem Zustand zurückgebracht wurde.
So hatte das Jugendamt nicht Besseres zu tun als den Antrag beim Familiengericht in Rockenhausen zu stellen, indem steht, dass uns das Sorgerecht entzogen wird. So wurde am 17.04.2008 vor dem Familiengericht ein Anhörung terminiert. Obwohl unser Anwalt dem Richter mitteilte, dass er diesen Termin nicht wahrnehmen könne, wurde dieser Termin nicht vertagt. Dadurch mussten wir ohne unseren Anwalt zum Termin. Eine Möglichkeit, die Dinge aus unserer Sicht zu schildern hatten wir nicht.
So entschied der Richter, dass das “vorläufige Sorgerecht” dem Jugendamt übertragen wird und ein psychologisches Gutachten eingeholt wurde.
Der Gutachter hält uns beide für “erziehungsunfähig”. Doris sei ja krank und könne deshalb nicht immer mit Stress umgehen – kleine Kinder machen ja öfters Stress – und ich selbst sei ja ein Pflegekind und könne deshalb auch keinen “emotionalen Bezug” zum Kind aufbauen.
Der Gutachter hat sich nicht mit der Psychologin von Doris unterhalten. Außerdem wurde es auch unterlassen, sich eine Stellungsnahme aus dem Haus St. Martin einzuholen. Darüber hinaus wurde es auch unterlassen, sich die Tagesprotokolle vom Deutschen Roten Kreuz genauer anzusehen. Hier hätte man erkennen müssen, dass wir sehr wohl in der Lage sind , unser Kind ausreichend zu versorgen. Wir hatten ja selbst alle Hilfen beantragt.
Manuela besuchen wir alle 14 Tage in Ingelheim. Bei Jennifer war es so, dass die Familienhelferin einmal in der Woche zu uns gekommen ist. So konnten wir Jennifer einmal in der Woche unter “Aufsicht” sehen.
Am 27.06.2008 war unsere Familienhelferin krank, so dass wir Jennifer bei ihrer Pflegefamilie alleine besuchten durften. Am 17.07.2008 durften wir erneut ohne Aufsicht zu Jennifer. Danach ist Jennifer mit ihrer Pflegefamilie in den Urlaub nach Bulgarien geflogen. Wir wurden dazu nicht nach unserer Meinung gefragt. Am 04.08.2008, am 13.08.2008, am 23.08.2008, am 27.08.2008 und am 10.09.2008 waren wir jeweils ohne Aufsicht bei Jennifers Pflegefamilie. Diese Besuche konnten wir auch dann unbeschwert mit unserer Tochter erleben, weil wir dann auch alleine als Familie spazierengehen konnten.
In der Zwischenzeit kam das schriftliche Gutachten, in dem steht, dass wir “erziehungsunfähig” sind. Daraufhin fand ein Gespräch im Jugendamt statt und man eröffnete uns, dass es nun angedacht sei, dass wir Jennifer alle 14 Tage im Gebäude des CJD unter Aufsicht für eine Stunde sehen könnten. Nach reiflicher Überlegung sind Doris & ich der Meinung, dass wir das nicht wollen und haben unseren Anwalt gebeten diesbezüglich mit dem Jugendamt zu verhandeln. Solange das Ergebnis aussteht, wissen wir nicht, wann wir Jennifer wiedersehen.
Nächster Anhörungstermin ist am 07.10.2008 in Rockenhausen.
Unser Anwalt hat im Vorfeld verschiedene Zeugen beantragt und eine entsprechende Erklärung abgegeben. Diesesmal wird er den Termin wahrnehmen können.
Es bleibt abzuwarten, wann wir unser Kind wieder haben.
www . jennifer-manuela.de/index2.html
Quelle: kommentare.zeit.de – 19.09.2008
Link zum Pressebericht: www . kommentare.zeit.de/user/dorchen22/beitrag/2008/09/19/wir-duerfen-nicht-zu-mama-und-papa
Juni 16th, 2009 um 16:18
Kirchheimbolanden – Im Zuständigkeitsberich dieses Jugendamts liegt auch der Ort Ramsen mit dem berüchtigten Kinderheim “Spatzennest”.
Der Leiter dieses Kinderheims Stefan Schmidt ist als Zeuge gegen den sexuellen Mißbrauch von Kindern in Worms I – III Mitte der neunziger Jahre aufgetreten; Gerichtsverfahren, die, wie sich schließlich herausstellte, sämtlich das Resultat allein einer perfiden, von den Behörden und Gerichten anhaltend angestrengt ignorierten Denunziation waren. Schmidt wurde 2008 unter ein zeitweiliges Berufsverbot gestellt, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und sein so genannntes Kinderheim in Ramsen wurde geschlossen, weil er selbst die Kinder, die er sich in Worms I – III “verschafft” hat, sexuell missbraucht hat ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse s.a. Einzelnachweise). Es sind wohl fünf oder mehr Kinder, die Schmidt dort seit 1995 ihren Eltern mit kriminellen Mitteln entzogen und ihren Eltern bis zum abgrundtiefen Hass entfremdet hat.
Sein Sie versichert, dass es mit dem Jugendamt des Donnersbergkreises auch heute noch zu solchen Katastrophen kommen kann wie seinerzeit in Worms. Die katstrophalen Folgen von Worms wiederum wirken bis heute. Herr Schmidt war für den Donnersbergkreis bis zuletzt “Leiter des sozialen Kriseninterventionsdienstes”.
Der Wahnsinn erstreckt sich allerdings auch und besonders bis in das Bundesfamilienministerium, wenn Sie vom Bundesfamilienministerium geförderte Schriften wie z.B. den von der “Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkllärung” herausgegebenen “Ratgeber” “Körper, Liebe, Doktorspiele” berücksichtigen, in dem von 2001 bis 2007 öffentlich zum sexuellen Missbrauch von Kindern aufgefordert wurde (s.a. Wikipedia zu “Sexuelle Handlung” unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlung , http://www.box.net/shared/0mxs9jjzs2 oder auch http://www.youtube.com/watch?v=hGo-rxcewDs).
MfG
Automat
Mai 23rd, 2011 um 16:44
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT KIRCHHEIMBONLANDEN 23.05.2011 – Missbrauchsprozess: Wie viel Schuld hat das Jugendamt?
Vor dem Landgericht Kaiserslautern muss sich zurzeit der 43-jährige Pädagoge Stefan S. wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter des Kinderheims “Spatzennest” im pfälzischen Ramsen Missbrauch in 22 Fällen vor. Hat er das das Kinderheim als Kulisse für seine sexuellen Verbrechen aufgebaut? Denn Stefan S. ist nicht irgendwer: Er leitete ein Jugendheim in Ramsen bei Worms: das “Spatzennest”.
Vor 18 Jahren kamen sechs Kinder hier her. Angeblich waren sie von ihren Eltern sexuell missbraucht worden. Stefan S. kümmerte sich um die Kinder im “Spatzennest” und war gleichzeitig Hauptbelastungszeuge in dem spektakulären Prozess gegen die Eltern, dem Wormser Missbrauchsprozess 1994.
Wormser Missbrauchsprozess endet 1994 als schwerer Justizirrtum
Der damalige Prozess gilt als einer der schwersten Justizirrtümer der bundesdeutschen Geschichte. Alle angeklagten 25 Eltern wurden freigesprochen. Alle Kinder kehrten zu ihren Eltern zurück. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Spatzennest. Hier hatte Stefan S. das Sagen. Er war von der Schuld der Eltern überzeugt und verhinderte, dass die Kinder wieder Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen konnten.
Diesen Vorwurf erhebt der Bielefelder Psychologie-Professor Uwe Jopt. Er beklagt, das Jugendamt Worms habe gemeinsam mit S. gezielt jeden Ansatz zunichte gemacht, die Kinder wieder in Kontakt mit den Eltern zu bringen. Panorama hat bereits zweimal über diesen außergewöhnlichen Fall von Behördenversagen berichtet. Jetzt wirft der Staatsanwalt Stefan S. vor, zwischen 1994 und 2006 – 12 Jahre lang – sechs Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Drei der mutmaßlichen Opfer sind Kinder aus dem Wormser Missbrauchsprozess, Mädchen, die ihr ganzes Leben in seiner Obhut groß geworden sind, die nie mehr Kontakt zu ihren Eltern hatten.
Welche Verantwortung tragen die Behörden?
Hat Stefan S also sein Kinderheim als Schutzschild genutzt, um seine sexuellen Perversionen auszuleben? Haben die Aufsichtsbehörden – das Jugendamt und der verantwortliche Wormser Bürgermeister Georg Büttler – versagt? Stefan S. bestreitet alle Vorwürfe. Aber der jetzt laufende Prozess ist nicht das erste Verfahren gegen ihn. 2003 hatte die Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs zum ersten Mal gegen ihn ermittelt. Das Verfahren wurde wegen Mangels an Beweisen eingestellt. 2008 wurde der Sozialpädagoge dann wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte Mädchen bei einer Ferienfreizeit im Genitalbereich eingecremt. Nach diesem Prozess hatte sich ein weiteres mutmaßliches Opfer an die Staatsanwaltschaft gewandt und neue Vorwürfe erhoben.
Der nun laufende Prozess wird nicht nur klären müssen, ob Stefan S. tatsächlich ein pädophiler Verbrecher ist. Er wird auch die Frage aufwerfen, welche Verantwortung die Behörden tragen. Und vielleicht, darauf hoffen wohl die Eltern, ist das Verfahren eine Chance, endlich – nach nunmehr 18 Jahren – ihre Kinder wieder zu sehen.
Quelle: daserste.ndr.de – 20.05.2011
Link zum Pressebericht: daserste.ndr.de/panorama/aktuell/worms103.html