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	<title>Kommentare zu: Hoyerswerda Jugendamt</title>
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	<description>News, Berichte &#38; Adressen der Jugendämter im Deutschsprachigen Raum</description>
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		<title>Von: Heiko</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-hoyerswerda/#comment-3183</link>
		<dc:creator>Heiko</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 May 2011 17:27:52 +0000</pubDate>
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		<description>Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 die aktuelle Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungswidrig erklärt: Dass der Vater eines nicht ehelichen Kindes nur mit Zustimmung der Mutter und ohne Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einen Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht hat, bedeute einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des ledigen Vaters.

Das derzeit gültige Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts ermöglicht seit dem 1. Juli 1998 ledigen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ihrem gemeinsamen Willen entspricht und beide eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Anderenfalls erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht für das nicht eheliche Kind. Der Vater kann nur dann allein die elterliche Sorge übernehmen, wenn die Mutter zustimmt oder wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wird, ihre elterliche Sorge dauerhaft ruht oder wenn sie verstirbt. Der Gesetzgeber ging seinerzeit davon aus, dass die Möglichkeit der gemeinsamen Sorgetragung regelmäßig genutzt werden würde und die Zustimmungsverweigerung von Müttern mehrheitlich auf Erwägungen im Sinne des Kindeswohls basierte.

Jetzt erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig. In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vater eines 1998 nicht ehelich geborenen Sohnes. Das Kind lebt bei der Mutter, hatte aber regelmäßigen Umgang mit dem Vater. Das gemeinsame Sorgerecht hatte die Mutter verweigert. Als ein Umzug der Mutter mit dem Kind anstand, strengte der Vater Klage dagegen an. Nachdem auch vor dem Oberlandesgericht die Beschwerde mit dem Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene erforderliche Zustimmung der Mutter zur Ausübung einer gemeinsamen elterlichen Sorge erfolglos geblieben war, ging der Vater vor das Bundesverfassungsgericht.

Bereits im Jahr 2003 wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die geltende Regelung nur dann vereinbar mit dem Elternrecht des ledigen Vaters sei, wenn sich die Annahmen, dass der Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig gestellt und von Müttern ein gemeinsames Sorgerecht nur im Hinblick auf das Kindeswohl verweigert würde, als richtig erwiese. Dies ist jedoch nicht der Fall. Lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nicht ehelicher Kinder verständigen sich darauf, die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Zudem können neuere empirische Erkenntnisse nicht bestätigen, dass die Zustimmungsverweigerung der Mütter in aller Regel von Gründen getragen ist, die allein der Wahrung des Kindeswohls dienen.

Mit dem aktuellen Beschluss, in dem er das geltende Recht als verfassungswidrig erklärt, da es Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes - &quot;Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.&quot; - zuwiderlaufe, folgt das Bundesverfassungsgericht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. Dezember 2009. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Mir hat man immer was anderes gesagt beim Jugendamt!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 die aktuelle Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungswidrig erklärt: Dass der Vater eines nicht ehelichen Kindes nur mit Zustimmung der Mutter und ohne Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einen Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht hat, bedeute einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des ledigen Vaters.</p>
<p>Das derzeit gültige Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts ermöglicht seit dem 1. Juli 1998 ledigen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ihrem gemeinsamen Willen entspricht und beide eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Anderenfalls erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht für das nicht eheliche Kind. Der Vater kann nur dann allein die elterliche Sorge übernehmen, wenn die Mutter zustimmt oder wenn der Mutter wegen Gefährdung des Kindeswohls die elterliche Sorge entzogen wird, ihre elterliche Sorge dauerhaft ruht oder wenn sie verstirbt. Der Gesetzgeber ging seinerzeit davon aus, dass die Möglichkeit der gemeinsamen Sorgetragung regelmäßig genutzt werden würde und die Zustimmungsverweigerung von Müttern mehrheitlich auf Erwägungen im Sinne des Kindeswohls basierte.</p>
<p>Jetzt erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig. In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vater eines 1998 nicht ehelich geborenen Sohnes. Das Kind lebt bei der Mutter, hatte aber regelmäßigen Umgang mit dem Vater. Das gemeinsame Sorgerecht hatte die Mutter verweigert. Als ein Umzug der Mutter mit dem Kind anstand, strengte der Vater Klage dagegen an. Nachdem auch vor dem Oberlandesgericht die Beschwerde mit dem Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene erforderliche Zustimmung der Mutter zur Ausübung einer gemeinsamen elterlichen Sorge erfolglos geblieben war, ging der Vater vor das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Bereits im Jahr 2003 wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die geltende Regelung nur dann vereinbar mit dem Elternrecht des ledigen Vaters sei, wenn sich die Annahmen, dass der Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig gestellt und von Müttern ein gemeinsames Sorgerecht nur im Hinblick auf das Kindeswohl verweigert würde, als richtig erwiese. Dies ist jedoch nicht der Fall. Lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nicht ehelicher Kinder verständigen sich darauf, die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Zudem können neuere empirische Erkenntnisse nicht bestätigen, dass die Zustimmungsverweigerung der Mütter in aller Regel von Gründen getragen ist, die allein der Wahrung des Kindeswohls dienen.</p>
<p>Mit dem aktuellen Beschluss, in dem er das geltende Recht als verfassungswidrig erklärt, da es Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes &#8211; &#8220;Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.&#8221; &#8211; zuwiderlaufe, folgt das Bundesverfassungsgericht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. Dezember 2009. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.</p>
<p>Mir hat man immer was anderes gesagt beim Jugendamt!</p>
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		<title>Von: cindy</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-hoyerswerda/#comment-2897</link>
		<dc:creator>cindy</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 10:11:41 +0000</pubDate>
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		<description>ich hasse das jugendamt hoyerswerda um genau zu sein frau pradel sie denkt sie ist was besseres und kann über jeden entscheiden aber da ist nicht der höhepunkt nein frau hirsch ist noch viel schlimmer weil sie über dritte sich was erzählen lässt und sich dann ein urteil bildet</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich hasse das jugendamt hoyerswerda um genau zu sein frau pradel sie denkt sie ist was besseres und kann über jeden entscheiden aber da ist nicht der höhepunkt nein frau hirsch ist noch viel schlimmer weil sie über dritte sich was erzählen lässt und sich dann ein urteil bildet</p>
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		<title>Von: Birus Wiltrud</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-hoyerswerda/#comment-1294</link>
		<dc:creator>Birus Wiltrud</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 15:24:21 +0000</pubDate>
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		<description>Leider habe ich den Eindruck das manche ASD - Mitarbeiter denken sie seinen Gott und dürften über alles und jeden entscheiden.
Meist legt sich der Hochmut wenn ein ganz besondere &quot;Fall&quot; ihnen Nichtwissen nachweißt.
Es gibt bestimmte MitarbeiterInnen zu denen man schon als Persona kein Vertrauen aufbauen kann, so Fr. Pradel und Fr. Kasper.
Hochmut kommt vor dem Fall.
Diese sind weder Gott noch andere außerirdische Wesen sondern wie Du und Ich nur Gleichgestellt!!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider habe ich den Eindruck das manche ASD &#8211; Mitarbeiter denken sie seinen Gott und dürften über alles und jeden entscheiden.<br />
Meist legt sich der Hochmut wenn ein ganz besondere &#8220;Fall&#8221; ihnen Nichtwissen nachweißt.<br />
Es gibt bestimmte MitarbeiterInnen zu denen man schon als Persona kein Vertrauen aufbauen kann, so Fr. Pradel und Fr. Kasper.<br />
Hochmut kommt vor dem Fall.<br />
Diese sind weder Gott noch andere außerirdische Wesen sondern wie Du und Ich nur Gleichgestellt!!!!</p>
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	<item>
		<title>Von: Redaktion</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-hoyerswerda/#comment-1118</link>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 11:43:48 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT HOYERSWERDA - 19.11.2009 - 
Falsche Vaterschaft: Mann verklagt Stadt Hoyerswerda&lt;/strong&gt;
Bautzen. In Sachsen will ein Familienvater die Stadt Hoyerswerda auf Schmerzensgeld verklagen, weil diese ihm ein uneheliches Kind angedichtet und damit eine Ehekrise heraufbeschworen haben soll. Wie das Landgericht Bautzen gestern mitteilte, fordert der Kläger 750 Euro Schmerzensgeld sowie Anwaltskosten. &lt;a href=&quot;http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-26180394&amp;Ressort=jour&amp;BNR=0&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;weiterlesen...&lt;/a&gt;

Quelle: pnp.de - 17.11.2009 - dpa</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT HOYERSWERDA &#8211; 19.11.2009 &#8211;<br />
Falsche Vaterschaft: Mann verklagt Stadt Hoyerswerda</strong><br />
Bautzen. In Sachsen will ein Familienvater die Stadt Hoyerswerda auf Schmerzensgeld verklagen, weil diese ihm ein uneheliches Kind angedichtet und damit eine Ehekrise heraufbeschworen haben soll. Wie das Landgericht Bautzen gestern mitteilte, fordert der Kläger 750 Euro Schmerzensgeld sowie Anwaltskosten. <a href="http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-26180394&amp;Ressort=jour&amp;BNR=0" target="_blank">weiterlesen&#8230;</a></p>
<p>Quelle: pnp.de &#8211; 17.11.2009 &#8211; dpa</p>
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	<item>
		<title>Von: Winkler</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-hoyerswerda/#comment-621</link>
		<dc:creator>Winkler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:32:57 +0000</pubDate>
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		<description>Mein Freund hat Probleme mit seiner Exfrau (wegen Umgang der Kinder)-haben uns ans Jugendamt gewendet
Der 1.Termin war für uns sehr erfolgreich ,nachdem aber die Exfrau vorstellig wurde -lief es für uns nicht mehr erfolgreich-inzwischen fühlen wir uns missverstanden-und an die Rechte der Väter glauben wir auch nicht mehr.
Wir hatten uns die Hilfe anders vorgestellt-uns bleibt jetzt wahrscheinlich nur noch der Weg übers Gericht.
Dank dem Jugendamt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Freund hat Probleme mit seiner Exfrau (wegen Umgang der Kinder)-haben uns ans Jugendamt gewendet<br />
Der 1.Termin war für uns sehr erfolgreich ,nachdem aber die Exfrau vorstellig wurde -lief es für uns nicht mehr erfolgreich-inzwischen fühlen wir uns missverstanden-und an die Rechte der Väter glauben wir auch nicht mehr.<br />
Wir hatten uns die Hilfe anders vorgestellt-uns bleibt jetzt wahrscheinlich nur noch der Weg übers Gericht.<br />
Dank dem Jugendamt</p>
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