Haldensleben Jugendamt
Jugendamt Börde
Gerikestr. 104
39340 Haldensleben
Telefon: 0 39 04/72 40-14 23
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
E-Mail: jugendamt@boerdekreis.de
Leitung
Herr Jakobi
Telefon: 0 39 04/72 40-14 23
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau Wöretshofer
Telefon: 0 39 04/72 40-14 18
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
Sozialer Dienst
Frau Schwarz
Telefon: 0 39 04/72 40-14 30
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit, Kindertageseinrichtungen
Frau Brandt
Telefon: 0 39 04/72 40-14 26
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, UVG
Frau Ochsenfart
Telefon: 0 39 04/72 40-64 42
Fax: 0 39 04/72 40-14 70
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September 15th, 2009 um 15:47
Wir persönlich können nur davon abraten, in diesem Landkreis auch nur im Geringsten mit diesem Amt in Kontakt zu treten. Es wird dort keine Hilfe angeboten, sondern nur Kontrolle ausgeübt und meist droht auch sofort der Kindesentzug.
Seit Jahren kämpfen wir in einem Pflegerechtsstreit um den Verbleib unseres Pflegekindes.
Ebenso ist jede Eingabe oder der Versuch, eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Haldensleben zu erlangen, zwecklos. Es wird Hand in Hand mit dem Jugendamt zusammengearbeitet, welches auch selbst für sich als Gutachter (!) auftritt.
Falls eine Kommunikation mit dem Amtsgericht unumgänglich ist, hilft es nur, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das LG Magdeburg zu stellen, worauf meist nach 1-2 Wochen eine Antwort des Amtsgerichts erfolgt.
Das LG Magdeburg konnte uns außergerichtlich in solchen Dingen weiterhelfen, allerdings greift dies nicht bei familienrechtlichen Streitfällen, da hier sofort das OLG Naumburg eingeschaltet wird. Ich verweise nur auf den Fall Görgülü.
Ich kann nur empfehlen, jeglichen Kontakt mit dem Jugendamt Bördekreis zu meiden und wenn möglich, ihre Kinder im Kreis Wolfsburg oder auch Gifhorn aufzuziehen. Zumindest zu diesem Zeitpunkt noch können sie dort mit qualifizierten und fähigen Mitarbeitern rechnen.
Um ganz sicher zu gehen, kann ich ihnen nur den Umzug ins Ausland empfehlen, welches Land, spielt keine Rolle, da jedes EU-Mitglied ein besseres Kindschutzrecht anbietet als Deutschland.
Februar 14th, 2010 um 15:38
Kann dem Vorschreiber nur beipflichten!
Vulgär wäre wohl nur der Begriff: Eventuell “Saustall” zutreffend.
Vielleicht inkompetent, faul insbesondere der Kreis um Frau Schwarzer, wie die Herren Pfeiffer und Kather. Letzterer erschien in einer meiner Umgangsverhandlungen mit Jesuslatschen. Pfeiffer gar bezeichnet meine beiden Kinder als Stief(!)geschwister.
“Teeren und Federn” – wäre eventuell meine Empfehlung und keinen auslassen.
Dezember 20th, 2011 um 21:29
Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!
EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter
24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.
Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).
Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.
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