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23.05.2013

Göttingen Jugendamt


Jugendamt Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstr. 4
37083 Göttingen
Telefon: 05 51/5 25-0
Fax: 05 51/5 25-5 59

Leitung
Hans-Joachim Rohde
Telefon: 05 51/5 25-2 96
Fax: 05 51/5 25-5 59
E-Mail: rhode.hans-joachim@landkreisgoettingen.de

Allgemeine Verwaltung, Beistandschaften
Vinzenz Osseforth
Telefon: 05 51/5 25-2 99
Fax: 05 51/5 25-5 59
E-Mail: osseforth.vinzenz@landkreisgoettingen.de

Kinder- und Jugendbüro
Angela Schmiel-Richter
Telefon: 05 51/5 25-1 12
Fax: 05 51/5 25-5 59
E-Mail: schmiel-richter.angela@landkreisgoettingen.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialdienst
Detlef Gelbe
Telefon: 05 51/5 25-3 19
Fax: 05 51/5 25-5 59
E-Mail: gelbe.detlef@landkreisgoettingen.de

Allgemeiner Sozialdienst
Duderstadt
Worbiser Str. 3
37115 Duderstadt
Telefon: 0 55 27/84 67-0
Fax: 0 55 27/84 67-29

Allgemeiner Sozialdienst
Hannoversch Münden
Welfenstr. 5
34346 Hannoversch Münden
Telefon: 0 55 41/9 12 86-0
Fax: 0 55 41/9 12 86-18

Jugendamt Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1 – 4
Telefon: 05 51/4 00-0
37083 Göttingen
Telefon: 05 51/4 00-22 85
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: jugendamt@goettingen.de

Leitung
Klaus-Dieter Schmidt
Telefon: 05 51/4 00-22 83
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: jugendamt@goettingen.de

Besondere Soziale Dienste
Telefon: 05 51/4 00-28 35
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: jugendamt@goettingen.de

Jugendarbeit, Jugendförderung
Herbert Berg
Telefon: 05 51/4 00-20 36
Fax: 05 51/4 00-33 45
E-Mail: h.berg@goettingen.de

Beistandschaften, Vormundschaften
Joachim Förster
Telefon: 05 51/4 00-33 60
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: Betreuung j.foerster@goettingen.de

Kindertagesstätten
Christiane Seiler
Telefon: 05 51/4 00-22 81
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: c.seiler@goettingen.de

Verwaltung und Finanzielle Hilfen
Uwe Witschel
Telefon: 05 51/4 00-33 04
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: u.witschel@goettingen.de

Sozialdienst
Hella Triebel
Telefon: 05 51/4 00-29 41
Fax: 05 51/4 00-28 04
E-Mail: h.triebel@goettingen.de

Interdisziplinäre Frühförderung
Danziger Str. 19
37083 Göttingen
Wolfgang Dahms
Telefon: 05 51/4 00-20 51
Fax: 05 51/4 00-20 37
E-Mail: w.dahms@goettingen.de

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8 Kommentare zu “Göttingen Jugendamt”

  1. Salazar Natalia schrieb:

    Guten tag!
    mein sohn Nick Waas ist in goettingen geboren wir leben in kolumbien zeit 6 jahren, ich war verheiratet mit markus waas aus erbsen auf dem hobel 6 markus hilft mir gar nichts mit Nick fur mich ist unmoglich das niemals jemand mir geholfen hat ich brauche hilfe von euch ist das moglich der vater sollte winigstens ihm etwas am monat geben. ich lebe nicht mehr in deutschland weil ich mochte nicht von sozialamt leben in Kolumbien habe meine arbeit aber ich brauche hilfe von der vater von Nick er hat das recht bitte wer das liest hilf mir !!! danke NATALIA SALAZAR

  2. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNDEN – 04.04.2011 – Beamter plündert Konten von Kindern – Mehr als 400 000 Euro soll er veruntreut haben

    Skrupellose Abzocke von Kindern: Ein Mitarbeiter des Jugendamts Göttingen soll jahrelang systematisch die Konten und Sparbücher von Kindern und Jugendlichen geplündert haben.

    Wie das „Göttinger Tageblatt“ unter Berufung auf die Stadtverwaltung berichtet, soll der 56-Jährige während der letzten Jahre so mehr als 400 000 Euro veruntreut haben. weiterlesen…

    Quelle: bild.de

  3. Zahnmedizin studieren mit Kind – Geht das überhaupt? » dentapress: News und Nachrichten der Zahnmedizin schrieb:

    [...] Informationen unter http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gottingen/ [...]

  4. scxy schrieb:

    Vor einigen Jahren trennten wir Eltern zweier Kinder uns. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir Eltern unser Studium noch nicht abgeschlossen. Deshalb war es für mich als Vater nicht einfach, neben dem eigenen Lebensunterhalt für zwei Kinder zu zahlen. Auch nach Abschluss habe ich nicht gleich einen Job bekommen.

    Zunächst arbeitete ich als Taxifahrer und fuhr ausschließlich Nachtschichten (12-Stunden-Schichten), damit ich die Kinder nachmittags vom Kindergarten abholen konnte (und die Mutter ihre Vorlesungen besuchen konnte). So ging es freilich nicht lange weiter, zu vernünftigen Bewerbungen bin ich gar nicht gekommen. Andererseits: von 850,00 € (60 h-Woche) kann man das nicht stemmen. Also suchte ich Rat beim Jugendamt, schließlich sind die ja dafür da, notleidenden Eltern zu helfen.

    Da ich das Unterhaltsvorschussgesetz kenne, beantragte ich Leistungen. Die sollten freilich der Mutter ausgezahlt werden, bei der die Kinder gemeldet waren (was ja dem Lebensmittelpunkt praktisch gleich gesetzt ist). Damit kam Herr W. vom Jugendamt nicht klar. Er unterstellte mir, ich hätte meinen Job mutwillig gekündigt, und damit Unterhalt vereitelt. Allerdings: abgesehen davon, daß man als Werktätiger mangels Leistungsfähigkeit von 850,00 € gar keinen Unterhalt zahlen müsste, hat seine Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt, daß ich mich – als sorgeberechtigter Vater – ja sehr wohl um die Kinder tatsächlich sorgte und sorgen will. Genau deshalb bin ich ja zum Amt gekommen: Um einen Plan zur Lösung der Schwierigkeiten zu erstellen. (Stichwort: Kindeswohl!)

    Weil ich nicht zahlen konnte, landete die Sache landete vor Gericht. Und bekam Recht! Und musste keinen Unterhalt für die Vergangenheit zahlen. Zwischenzeitlich hatte ich auch einen halbwegs vernünftigen Job gefunden und vier Monate nach diesem Antrag begonnen, Unterhalt zu zahlen. Die Entscheidung des Gerichts fiel allerdings erst neun Monate danach. Viel Nächte habe ich damit gequält, was wohl passieren würde, wenn ich jetzt noch für vier Monate Unterhalt nachzahlen müsste. Dann wäre ich vollkommen überschuldet gewesen. Die Situation war ja ohnehin nicht eben rosig. Neben Unterhalt musste ich ja auch die Kosten tragen, die mir beim Aufenthalt der Kinder entstehen. Es blieb nichts zu sparen. Nichts, wovon ich nachträglich hätte zahlen können. Sie waren sehr häufig da. Damals noch.

    Allerdings hielt das Finanzamt eine Steuererstattung zurück. Ich erkundigte mich, wo das Geld bliebe. Ja, das sei auf ein Konto der Stadt Göttingen gezahlt worden. Es stellte sich heraus, dass die Stadt ohne meine Kenntnis (!) angebliche Unterhaltsansprüche (die tatsächlch gar nicht bestanden haben, wie das Gericht später urteilte) “aufgerechnet” hatte. Also quasi eine Pfändung, nur eben ohne dass ich davon etwas wusste.

    Ich forderte die Stadt auf, sofort das Geld auszuzahlen, denn sie hätte kein Recht, das Geld zu behalten. Nein, war die Antwort. Man habe aufgerechnet, die Abgabenordnung erlaube dieses Vorgehen. Das ist aber gar nicht zutreffend. Die Abgabenordnung erlaubt die Aufrechnung nur, wenn eine titulierte Forderung vorhanden ist. Dies war nicht der Fall. Wir stritten ja gerade darum vor Gericht! Diese Ausführungen wurden dem Sachbearbeiter durch einen Anwalt
    übermittelt, also einer rechtskundigen Person. Auch der Amtsleiter wurde darauf aufmerksam gemacht, denn die Angelegenheit zog auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich. Der Leiter, Herr F., deckte das (rechtswidrige) Verhalten seines Angestellten. Man zahle das (unberechtigt einbehaltene) Geld aus, falls sich herausstellen sollte, daß tatsächlich kein Unterhaltsanspruch bestünde.

    Das ist, als ob man einem Menschen von der Straße einfach Geld aus der Tasche nimmt und es nicht zurückgibt, wenn man dabei erwischt wird. Mal sehen, vielleicht steht mir das Geld ja doch irgendwie zu…

    Deshalb drohte ich damit, Strafanzeige wegen Unterschlagung zu erstatten, wenn nicht sofort das Geld erstattet würde. Es geschah nichts. Ich zeigte an. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Begründung: Naja, das ist sicherlich etwas unglücklich gelaufen. Aber schließlich konnte der Jugendamtsmitarbeiter das ja nicht alles so genau wissen. Er kann eigentlich nichts dafür.

    Also hat es nichts genützt, dass ein Anwalt über die tatsächliche Rechtslage aufgeklärt hat. Der Jugendamtsmitarbeiter hat nicht wissen müssen, was eine titulierte Forderung ist (die einzig zur Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen berechtigt). Auch sein Amtsleiter ist dafür nicht verantwortlich, obwohl er das Verhalten kannte und ausdrücklich bestätigt hat. Weil selbst das Fachamt nicht wissen muss, was ein Unterhaltstitel ist, begehen Jugendamtsmitarbeiter keine Unterschlagung, wenn sie vermeintliche Unterhaltsansprüche einfach beim Finanzamt einsammeln.

    Hoch lebe der Rechtsstaat!

  5. Monsieur schrieb:

    Jugendamt Göttingen ..Grusel .
    dumm wie Bohnenstroh und ignorant ohne Ende

  6. georg schrieb:

    nur ma so weißte was noch netter ist .
    man nimmt dir die kinder weg wegen schimmelschäden die der mieter für den wb beseitigen soll ist billiger und das jga. spielt mit iss ja stätisch. nennt sich kindeswohlgefährdung

  7. Chiang schrieb:

    scxy@ hat geschrieben:

    Zitat Anfang

    Hoch lebe der Rechtsstaat!

    Zitat Ende

    Der Spruch ist nicht schlecht, doch wo
    ist hier ein Rechtsstaat, den man hochloben könnte ?

  8. sagichnicht schrieb:

    wenn die sich vorgenommen haben ein kind zu kassieren ist jedes argument sinnlos. es wird gar nicht zugehört. sie suchen so lange nach gründen bis sie etwas gefunden haben. und wenn sie nichts finden machen sie die eltern psychisch fertig, denn DANN haben sie einen Grund.
    “Aufgrund psychischer Erkrankung nicht in der Lage sich ausreichend um das Kind zu kümmern. Kindeswohlgefährdung!”

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